Flugzeitänderung vor der Reise
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Rein vertragsrechtlich ist das inkludierte Rail&Fly Ticket eine Option, d.h. es ist zwar aufpreisfrei, wird bei Nichtbenutzung jedoch nicht erstattet. Insofern ist eine Erstattung der Anreisekosten mit dem PKW Kulanz und kein Anspruch.
Zudem hat wie schon erwähnt Neckermann keinen Einfluss auf Änderungen seitens der Fluggesellschaft. Diese wiederum hat mit den Anreiseproblemen des Fluggastes nix am Hut.
Nur mal so um die Hoffnungen nicht allzu hoch fliegen zu lassen.
Letztlich ist man schon gut dran, wenn überhaupt ein Flug am FMO durchgeführt wird und nicht auf einen anderen verlegt ...
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Ich möchte mich heute auch einmal an die Profis hier wenden. Wir haben im Januar eine Reise in die Türkei gebucht. Die unverbindlichen Flugzeiten waren zu dem Zeitpunkt: Hinflug 02.05 Uhr - Rückflug 23.45 Uhr. Jetzt haben wir eine Änderung mit folgenden Flugzeiten bekommen: Hinflug 14.45 Uhr und Rückflug 07.05 Uhr. Dadurch verlieren wir fast 2 Tage. Müssen wir solch eine große Flugzeitenänderung so hinnehmen? Die Reise beginnt am 13.05.17.
Danke für die Info schon im Voraus.
VG
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Für deinen Fall gilt dasselbe wie für alle andern: Ein klares Jein!
Du kannst vom Vertrag zurücktreten, den Versuch machen dich umbuchen zu lassen (ein Anspruch darauf besteht nicht!) oder je 50% eines Tagessatzes Reisepreisminderung vom Veranstalter erbitten. -
Hallo

Häte eine Frage: Meine Eltern haben einen Flug über gotogate.at gebucht. Mein Vater hat heute mal zufällig nachgesehen, aber den Flug gibt es überhaupt nicht mehr. Bei gotogate ist das Ticket noch drinnen und alles bestätigt, jedoch findet sich der Flug weder bei Airberlin noch im Flugplan des Flughafens wieder. Er hat aber keinerlei Mail über eine Stornierung erhalten ...
Was soll er denn jetzt am besten machen ? Kann er das Geld zurückverlangen ? Oder zumindest eine Umbuchung ?
Danke & LG -
Falls der Flug nicht wie gebucht stattfindet kann das Geld zurückverlangt werden.
Ansprechpartner ist das Buchungsportal. -
@LiiTLeKaiserin
Von wo nach wohin soll den der Flug mit Airberlin gehen? Diese wollen doch nur noch Langstrecke fliegen. Kurz und Mittelstrecken sollen durch die neue Niki/Tuifly ausgeführt werden. Möglicherweise könnte dir dieser Artikel da weiter helfen. -
Die ausführende Fluggesellschaft müsste auf dem Ticket angegeben sein.
Ich erkenne in der Frage weder eine Relevanz zum Threadtitel noch eine aus reiserechtlicher Sicht. -
Vielleicht sind die gebuchten Plätze in Flugzeugen, die ein Veranstalter für die betreffende Strecke voll gechartert hat und nun vakante Restplätze vertickt werden. Solche Flüge tauchen im Flugplan der Airline nicht auf und auf der Website des Abflugairports erst 1 Tag vorher bei der Startliste des Folgetages.
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@Sealord
Barsch geht anders bei mir!
nate1 Beitrag war womöglich hilfreich - darum geht es gar nicht. Ich stelle mir nur immer wieder die Frage, weshalb man sich in derartigen Angelegenheiten nicht gleich an die Vertragspartei wendet sondern im Forum nachfragt?
Der Flug ist da und dort nicht gelistet - dafür kann es diverse Gründe geben (q.e.d.). Also kontaktiere ich doch logischerweise zuerst denjenigen, der mir das Ticket verkümmelt hat und erkundige mich nach dem Stand der Dinge - oder nicht??? -
Fragen wird wohl noch erlaubt sein ... ansonsten einfach nicht antworten, wenn man sich genervt fühlt

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@Sealord
Barsch geht anders bei mir!
nate1 Beitrag war womöglich hilfreich - darum geht es gar nicht. Ich stelle mir nur immer wieder die Frage, weshalb man sich in derartigen Angelegenheiten nicht gleich an die Vertragspartei wendet sondern im Forum nachfragt?
Der Flug ist da und dort nicht gelistet - dafür kann es diverse Gründe geben (q.e.d.). Also kontaktiere ich doch logischerweise zuerst denjenigen, der mir das Ticket verkümmelt hat und erkundige mich nach dem Stand der Dinge - oder nicht???...und was genau hast du jetzt an diesem Ratschlag
@vonschmeling sagte:...weshalb man sich in derartigen Angelegenheiten nicht gleich an die Vertragspartei wendet sondern im Forum nachfragt?
Der Flug ist da und dort nicht gelistet - dafür kann es diverse Gründe geben (q.e.d.). Also kontaktiere ich doch logischerweise zuerst denjenigen, der mir das Ticket verkümmelt hat und erkundige mich nach dem Stand der Dinge...um dein Problem zu lösen nicht verstanden?
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... nix!

Noch nicht einmal den Titel des Unterforum, der die Themen auf reiserechtlich relevante beschränkt ... >>Stööööhn!<< -
Hallo
wenn ich mir einen Sitzplatz reserviere (Pauschalreis) und später bekomme ich einen anderen Flug wie verhält es sich mit den Kosten dafür.
Danke für Antwort
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Du bist in diesem Thread völlig falsch. Hier geht´s um Flugzeitänderung und um sonst gar nix.

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Nun, der Verlust der Sitzplatzreservierung wäre in diesem Falle ja eine Auswirkung einer Flug(zeiten)änderung ... und es besteht selbstverständlich Anspruch auf Erstattung der Kosten.
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Moin zusammen,
irgendwie haben wir bei der Urlaubsplanung dieses Jahr nur Pech. FeWo erst gestrichen worden, nun nen Ostergeschenk von Eurowings erhalten.
Pünktlich zum Osterfest hat uns Eurowings mitgeteilt, dass unser Rückflug um gut 2 1/2 Stunden vorverlegt wurde.
Statt 09:20 sollen wir nun um 06:55 abfliegen.
Toll, wenn man bedenkt, dass wir mit 2 Kindern unterwegs sind.
Warum kommen solche Änderungen zu Stande? Ich dachte, es wäre nicht erlaubt, ohne trifftigen Grund Flugzeiten zu verändern.
Zumindest laut google findet man einiges zu diesem Thema, auch Gerichtsbeschlüsse.
Was haben wir für Rechte?
Es ist ja schon ein Unterschied, ob man um 7:30 um Flughafen sein sollte oder um 05:30.
Vorallem das Aufstehen mitten in der Nacht! Man wählt ja nicht umsonst seine Flüge aus.
Gruß
Headi -
Deine Rechte sind rasch aufgezählt: Du kannst vom Reisevertrag zurücktreten.