Flugzeitänderung vor der Reise
-
Hier mal zum nachlesen, Medelon ...
-
Wir sind auch von der NIKI Insolvenz betroffen und haben auch vom Veranstalter Airmarin (x)ein anderes Angebot bekommen.
Statt am 9.2 ab Paderborn fliegen wir nun am 9.2 ab Düsseldorf. Als Draufgabe zum geänderten Flughafen gab es völlig kostenfrei ein Rail
and fly Ticket obendrauf.
Durch eine schlechte Zugverbindung reisen wir jetzt einen Tag vorher an mit einer Übernachtung in D´dorf.
Die alte Abflugzeit war 17.50 Uhr ab Pad, die neue ist trotz der vorherigen Anfahrzeit nach D´dorf mit 10.15 Uhr für uns deutlich besser.
War mit dem Veranstalter ziemlich entspannt, von sich aus das Zugticket draufgepackt.(ursprüngliche Buchung war ohne)
Wir sind damit zufrieden. -
Es gibt keine Begründung von XTUI - außer sie haben keine anderen Flüge. Der Kontakt lief vorrangig über das Online-Reisebüro, zumal uns eine direkte Tel.-Nr. von TUI nicht wirklich vorliegt. Die Nummer die im Internet auf der TUI.com-Seite angegeben ist, verwies uns auf unser Reisebüro. Rechtsschutzversicherung ist zwar vorhanden, aber wir haben gerade eine Klage gegen Azur-Air laufen, bei der die Versicherung eine Kostenübernahme zugesagt hat. Wir möchten unsere Rechtsschutzversicherung daher nicht "über Gebühr" beanspruchen. Reisebeginn ist auch schon Anfang März.
-
Sie müssen selbstverständlich alternative Flüge anbieten - haben sie doch auch, oder nicht?
Außerdem ändert auch ein sachlicher Grund nichts an dem Anspruch auf Rücktritt bei wesentlichen Änderungen. "Wünsche" müssen sie allerdings nicht erfüllen, respektive kannst du ja eigenmächtig Flüge buchen und die Erstattung dann bei XTUI erstreiten ... -
@Medelon Selbst wenn sie durch die Niki Insolvenz einen Grund haben sollten, müssen Sie dich darüber ja auch in Kenntnis setzen. Es kann nicht erwartet werden, dass du von alleine weißt, was der Grund des Problems ist. Wenn du TUI also zu einer Reaktion aufforderst und die dich ignorieren, tragen sie die Verantwortung dafür.
-
Hallo,
hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig:
Im Zuge der Niki-Insolvenz wurden wir wohl von unserem Reiseveranstalter auf eine andere Airline umgebucht (haben wir durch Zufall gesehen - keine Info per Mail oder Telefon durch Reiseveranstalter oder Online-Reisebüro, nur "Hinterlegung" der "Änderung der Reisebestätigung" in der Veranstalter-App, die wir eigentlich nicht einmal zwingend haben müssen) mit einer 9-stündigen Verschiebung der Abflugzeit (anstatt 8 Uhr morgens nun voraussichtlich 17.10 Uhr), somit geht uns bei einer einwöchigen Reise ein ganzer Tag verloren. Unsere Frage nun: Muss uns der Veranstalter nicht umgehend wegen der Änderung direkt kontaktieren bzw. über das Reisebüro, u.a. auch ob wir z.B. der einseitigen Änderung zustimmen und müssen wir die Verspätung so hinnehmen? -
@Medelon Selbst wenn sie durch die Niki Insolvenz einen Grund haben sollten, müssen Sie dich darüber ja auch in Kenntnis setzen. Es kann nicht erwartet werden, dass du von alleine weißt, was der Grund des Problems ist. Wenn du TUI also zu einer Reaktion aufforderst und die dich ignorieren, tragen sie die Verantwortung dafür.
@sunnysimon sagte:
Wenn du TUI also zu einer Reaktion aufforderst und die dich ignorieren, tragen sie die Verantwortung dafür.
Wofür, wenn ich fragen darf?
Es ist im Ergebnis zunächst einmal egal, inwiefern XTUI seine Pflicht zur Information verletzt hat oder nicht, das wirkt sich nämlich überhaupt nicht auf den Medelon´schen Sachverhalt aus. -
@vonschmeling Es ging doch darum, ob TUI einen rechtfertigenden Grund für die Verlegung anführen kann. Wenn medelon sich beschwert und TUI ihm einen solchen Grund nicht erklärt, dann kann medelon davon ausgehen, dass es einen solchen nicht gibt und gegen TUI vorgehen. TUI trägt somit zumindest das Risiko etwaiger Prozesskosten.
-
Sorry, aber du bist imho gewaltig auf dem Holzweg, SunnySimon ...

Der Grund für die Änderung ist die Insolvenz des geplanten Luftverkehrsunternehmens. Der Grund für die Weigerung, die Reise trotz einer wesentlichen Änderung kostenfrei zu stornieren würde mich mal interessieren.
Aber auch der Verzicht auf eine Angabe hierzu führt nicht etwa dazu, dass XTUI etwaige Prozesskostenrisiken über die ganz gewöhnlichen hinaus trüge - die Kosten trägt nun einmal der, der den Prozess verliert.
Meines Erachtens ist es im Übrigen so, dass auch die Nennung eines Grundes für die Weigerung kaum weiterhilft, dürfte es nämlich keinen geben, der nicht zu bestreiten wäre.
Nun reist Medelon bereits in kurzer Zeit, ist nicht einverstanden mit den alternativen Flugzeiten und begehrt daher eine Aufhebung des bestehenden Vertrages. "Bessere" Flüge kann XTUI nach eigenen Angaben nicht liefern, möchte jedoch für eine Stornierung kompensiert werden. Dieser Haltung widerspricht die Einschätzung des LG Hannover (sh. Link), welches bereits eine Verschiebung von mehr als 4h als unzumutbar betrachtet und den Klägern sogar einen Anspruch auf Kostenerstattung des eigenmächtig gebuchten Alternativfluges zuspricht. Deren Reise hätte sich sogar verlängert durch die Reisezeitenänderung, die der Medelons hingegen wäre um 9h deutlich verkürzt. -
@vonschmeling nach dem was Medelon berichtet hat
@medelon sagte:Hallo,
hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig:
Im Zuge der Niki-Insolvenz wurden wir wohl von unserem Reiseveranstalter auf eine andere Airline umgebucht (haben wir durch Zufall gesehen - keine Info per Mail oder Telefon durch Reiseveranstalter oder Online-Reisebüro, nur "Hinterlegung" der "Änderung der Reisebestätigung" in der Veranstalter-App, die wir eigentlich nicht einmal zwingend haben müssen) mit einer 9-stündigen Verschiebung der Abflugzeit (anstatt 8 Uhr morgens nun voraussichtlich 17.10 Uhr), somit geht uns bei einer einwöchigen Reise ein ganzer Tag verloren. Unsere Frage nun: Muss uns der Veranstalter nicht umgehend wegen der Änderung direkt kontaktieren bzw. über das Reisebüro, u.a. auch ob wir z.B. der einseitigen Änderung zustimmen und müssen wir die Verspätung so hinnehmen?wurde Medelon über keinen Grund für die Verlegung in Kenntnis gesetzt. Alle Informationen (Insolvenz etc.) sind meinem Verständnis nach von Medelon und den Nutzern hier gezogene Schlussfolgerungen.
Eine grundlose Verlegung muss je nach AGB und Umständen schon bereits nicht hingenommen werden. Jetzt ging es zuletzt darum, ob ein Kündigungs-/kostenloses Stornierungsrecht jedenfalls möglich ist. Es mag sein, dass TUI am Ende des Tages ausreichende Gründe (Insolvenz etc.) anführen kann, damit eine kostenlose Stornierung grdsl. nicht möglich wäre. Allerdings stellt es imo von TUI ein treuwidriges Verhalten dar, auch auf eine Beschwerde hin solche Gründe nicht zu nennen. Das führt aus meiner Sicht zum einen dazu, dass TUI Anlass für eine gerichtliche Auseinandersetzung bietet und ein kostenrelevantes sofortiges Anerkenntnis von TUI (i.S.d. § 93 ZPO) nicht mehr möglich ist. Insofern ginge eine Teil des Prozesskostenrisikos auf TUI über.
Zum anderen kann sich das treuwidrige Verhalten auch auf die übrige Beurteilung der Rechtslage auswirken. Medelon hat ja nur einen begrenzten Zeitraum sich zu überlegen, ob er/sie die Reise antritt oder nicht. TUI ermöglicht durch das eigene Verhalten dabei keine informierte Entscheidung. Danach könnte ich mir vorstellen, dass dieses Verhalten im Rahmen eines Mitverschuldend (§ 254 BGB) oder eines treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) Berücksichtigung finden kann.
I.E. bin ich daher immer noch der Meinung, dass. sich TUI rechtlich keinen gefallen damit tut keine ausreichenden Informationen für die Flugverlegung mitzuteilen.
-
Nochmal: Der Grund der Verlegung ist sattsam bekannt, imho berührt die Verschuldensfrage nicht das Recht des Reisenden zum Rücktritt und Anspruch auf Erstattung des Erlangten. Ändert das Luftverkehrsunternehmen aus unbekannten Gründen die dispatches ist das schließlich auch nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen.
-
Um es kurz zu machen: XTUI hat uns trotz nochmaligem Hinweis auf div. Gerichtsentscheide nicht kostenfrei stornieren lassen. Nur ein Nachlass von 50,00 EUR p.P. wurde uns angeboten. Da wir keinen Rechtsanwalt einschalten wollten, haben wir zähneknirschend das Angebot angenommen, werden aber sicherlich das Verhalten des RV bei unseren nächsten Urlaubsplanungen berücksichtigen.
-
geschrieben gestern um 21:09
Hallo alle zusammen!!!
Habe eine rechtliche Frage:
Wir haben am 30.12.17 eine Reise bei SchauinsLand gebucht.
Am 03.01.18 haben wir eine Bestätigung erhalten.
Am 05.01.18 wurde die Anzahlung geleistet.
Heute kam den Anruf vom Veranstalter das der Flug nicht stattfindet wir aber statt dem 17.07. in Nürnberg auf den 19.07. in Frankfurt umbuchen können! Zum Aufpreis von 600!!!!! Euro!
Meine Frage: Ist das rechtlich vertretbar??? -
wenn Du das Angebot annimmst, dann selbstverständlich, aber Du musst ja nicht
-
Hey,
hab eben einen falschen Thread eröffnet, sorry nochmal. Also hier nochmal:wir haben gebucht:
Nürnberg - Marsa Alam am 1.5. hin und am 15.5. zurück. Airline Germania, Pauschal Steigenbergere Coraya Beach.
Jetzt soll Small Planet fliegen aber nicht mehr von Nürnberg (Flüge gestrichenab 1.Mai 18).
Angebote vom Reisebüro: kostenfrei Stornieren
oder am 29.4. von Nürnberg fliegen (da gilt noch der alte Flugplan), zurück nach Frankfurt, Zugticket wird bezahlt. und das ganze bis zum 14.5., wir sollen aber dazu zahlen, da wir ja dann 15 Tage sind. Eine Entschädigung/Rabatt wäre wohl nicht möglich.. Stimmt das?
Alle anderen Angebote kommen nicht in frage, wie z.B. von München fliegen oder bis Hurghada.
Echt blöd grade. Stornieren kommt erst recht nicht in frage, wir haben schon einen teuren Ausflug gebucht.
Habt ihr Tipps? Wir waren noch nie in so einer Situation und sind jetzt nicht grade "Profis"
Liebe Grüße -
Hey,
hab eben einen falschen Thread eröffnet, sorry nochmal. Also hier nochmal:wir haben gebucht:
Nürnberg - Marsa Alam am 1.5. hin und am 15.5. zurück. Airline Germania, Pauschal Steigenbergere Coraya Beach.
Jetzt soll Small Planet fliegen aber nicht mehr von Nürnberg (Flüge gestrichenab 1.Mai 18).
Angebote vom Reisebüro: kostenfrei Stornieren
oder am 29.4. von Nürnberg fliegen (da gilt noch der alte Flugplan), zurück nach Frankfurt, Zugticket wird bezahlt. und das ganze bis zum 14.5., wir sollen aber dazu zahlen, da wir ja dann 15 Tage sind. Eine Entschädigung/Rabatt wäre wohl nicht möglich.. Stimmt das?
Alle anderen Angebote kommen nicht in frage, wie z.B. von München fliegen oder bis Hurghada.
Echt blöd grade. Stornieren kommt erst recht nicht in frage, wir haben schon einen teuren Ausflug gebucht.
Habt ihr Tipps? Wir waren noch nie in so einer Situation und sind jetzt nicht grade "Profis"
Liebe Grüße@sonnenjägerin
Eine Alternative gäbe es evtl. noch. Abflug Nürnberg nach Marsa Alam, allerdings 2 Tage später, am 03.05.2018. Es gibt hier bei hc einige Angebote, die es sicherlich auch in dem Reisebüro gibt, in welchem ihr gebucht habt.LG, Elena