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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV 1
    vonschmelingV 1
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3761

    Nehmen oder lassen.
    ETI hat dir ein neues Angebot unterbreitet, dem kannst du widersprechen und eine Erstattung der geleisteten Zahlungen verlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • HaJa76H Offline
      HaJa76H Offline
      HaJa76
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3762

      Danke. Aber ich habe ja eine verbindliche Buchung, zählt das gar nicht?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
        #3763

        VERBINDLICH war sie für den Zeitraum 19.-30.07.
        bei einer Änderung der Reisedaten hast du Anspruch auf Storno deinerseits - was sonst, du kannst ja terminlich nicht anders.

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HaJa76H Offline
          HaJa76H Offline
          HaJa76
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3764

          Danke. Sorry für die Rückfrage. Einen Anspruch auf Erfüllung hat man also nicht?

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #3765

            Der Veranstalter kann nicht wie vereinbart liefern und unterbreitet ein Alternativangebot.
            Er wird sicherlich keine Maschine leasen um den Vertrag erfüllen zu können ... oder wie sonst sollte deiner Ansicht nach ein Anspruch durchgesetzt werden?!
            Anders bei kurzfristigen cancellations, da greift dann die VO(EG)261/04.
            Es ist also alles geregelt und zwar so, dass keiner erheblich benachteiligt wird.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HaJa76H Offline
              HaJa76H Offline
              HaJa76
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3766

              Vielen Dank. War eben enttäuscht im 1. Moment. Ich versuche den Urlaub noch irgendwie zu bekommen. Danke für die Antworten.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HaJa76H HaJa76

                Danke. Sorry für die Rückfrage. Einen Anspruch auf Erfüllung hat man also nicht?

                vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3767

                @haja76 sagte:

                Danke. Sorry für die Rückfrage.

                Da nich für ... 😉

                Einen Anspruch auf Erfüllung hat man also nicht?

                Doch, natürlich hast du den - nur nicht um jeden Preis.
                Der RV macht dir ein durchaus tolerierbares Angebot, falls du mangels Urlaubstagen nicht davon Gebrauch machen kannst wird der Vertrag gekündigt und du bekommst deine Zahlungen erstattet.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                miniellertM 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @haja76 sagte:

                  Danke. Sorry für die Rückfrage.

                  Da nich für ... 😉

                  Einen Anspruch auf Erfüllung hat man also nicht?

                  Doch, natürlich hast du den - nur nicht um jeden Preis.
                  Der RV macht dir ein durchaus tolerierbares Angebot, falls du mangels Urlaubstagen nicht davon Gebrauch machen kannst wird der Vertrag gekündigt und du bekommst deine Zahlungen erstattet.

                  miniellertM Offline
                  miniellertM Offline
                  miniellert
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3768

                  Wenn Du die Urlaubstage nichtmehr hast und auch kein Flug wie gebucht geht dann solltest Du kostenfei stornieren können.
                  Eben ein ähnliches Problem hatten wir ja auch, da ging es nur um zwei Urlaubstage bzw einen bei mir und das Storno wurde erstmal verweigert.
                  Hat jemand den Urlaub noch dann freut er sich, wenn jemand am Jahresende reist hat er ihn ggf nichtmehr und dann ? Storno zahlen wenn der RV das ändert ( aus welchem Grund auch immer)

                  Und zum Fall oben mit den 100.- pP
                  wenn die Rechtsprechung so ist, warum verweigert der RV dann die Zahlung ohne Prozess,
                  das meine ich mit erstmal negieren.
                  Ob sich das lohnt sei dahingestellt
                  wenn der Anwalt die 200.- gefordert hat und auch gekam würde ich aus meinem dicken Bauch raus behaupten die Gerichtskosten trägt der Unterlegene sprich der RV...
                  Und nein ich klage nicht wegen 100.- aber würde mich in dem Fall ärgern wenn ich weiss ich bin im recht und der stellt sich einfach nur stur. Aber bei einer hohen Summe würde ich durchaus klagen, wir bekamen ob das dann doch über die Schichtungsstelle nach hin- und her- gekostet hat es uns nichts

                  Ellert

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #3769

                    Es geht um die vorgerichtlichen Verfahrenskosten, miniellert, schließlich mündet nur ein kleiner Teil dieser Uneinigkeiten in einem Prozess oder eine nicht unerhebliche Zahl endet mit einem Vergleich (so auch der Zwist um die viel frühere Abholung am Urlaubsort).

                    Beispiele, wann es sich meiner Ansicht nach nicht lohnt "zu kämpfen" habe ich ja genannt.
                    Ich hab eine generelle Sperre gegen pauschale markige Aussagen. Man muss immer berücksichtigen, was letzten Endes rumkommen kann, dass so ein Verfahren sich elend hinzieht und man ohne Versicherung zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt, beispielsweise bei einer Einigung mit gegenseitiger Kostenaufhebung.

                    Bei der Änderung des Abflugtages oder -ortes steht einem selbstverständlich das Recht auf Kündigung zu, wenn sich der Veranstalter weigert muss man gegen ihn vorgehen.
                    Natürlich ist eine solche Weigerung rechtsmissbräuchlich, passiert aber weit häufiger als man glauben mag, und viele Betroffene strecken die Waffen. Das will ich nicht raten, aber eben auch keinen "Kampf" auf biegen und brechen, bei dem man letzten Endes nur Federn lässt.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • grabensiG Offline
                      grabensiG Offline
                      grabensi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3770

                      Hallo, ich würde dringend eure Hilfe brauchen:
                      Wir haben bereits im Dezember letzten Jahres eine Pauschalreise bei Neckermann von Linz nach Mallorca, 2 Wochen vom 26.5.2018-9.6.2018 gebucht.
                      Jetzt erhielten wir gestern (!) - 9 Tage vor Abflug - die Nachricht, dass der Rückflug von Palma de Mallorca nach Linz vom 9.6.2018 (Samstag)auf den 8.6.2018 (Freitag) vorverlegt wurde, da die Strecke an Samstagen nun statt Eurowings von Ryanair geflogen wird und Neckermann keinen Vertrag mir Ryainair hätte.
                      Da sich dadurch unser Urlaub von 14 auf 13 Tage verkürzt, haben wir auch gleich schriftlich bei Neckermann protestiert. Es wurde uns nun eine Preisminderung von EUR 100,- in Aussicht gestellt, wobei auf der neuen Rechnung der Preis für unserer Tochter statt gesunken, sogar noch gestiegen ist.
                      Leider haben wir nicht mehr allzu viel Zeit. Was würdet ihr uns raten ?
                      Vielen Dank !
                      Irene

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3771

                        Eine so kurzfristig angekündigte Streichung des EW Fluge berechtigt zu Forderungen gem. VO(EG)261/04 (250€ pro Ticket) gegen das Luftverkehrsunternehmen.
                        Von Neckermann ist ein Tagessatz der gesamten Reisekosten zu erstatten.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        grabensiG 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Eine so kurzfristig angekündigte Streichung des EW Fluge berechtigt zu Forderungen gem. VO(EG)261/04 (250€ pro Ticket) gegen das Luftverkehrsunternehmen.
                          Von Neckermann ist ein Tagessatz der gesamten Reisekosten zu erstatten.

                          grabensiG Offline
                          grabensiG Offline
                          grabensi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3772

                          Vielen Dank für die Info.
                          Angeblich soll uns aber keine Entschädigung zustehen, da es sich um eine Verschiebung des Rückfluges von 9. auf den 8.6. handelt und es noch mehr als 2 Wochen bis dahin dauert.
                          Verstehe ich das richtig? Neckermann, müsste uns aber 1/14 tel des gesamten Reisepreises erstatten?
                          Danke!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3773
                            1. Rückflugverschiebung - kein Anspruch gem. VO(EG)261/04
                            2. Erstattung RV - 1 Tagessatz des gesamten Reisepreise, bei 14 Tagen demnach 1/14tel.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            SokratesS grabensiG 2 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • panguitchP Offline
                              panguitchP Offline
                              panguitch
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3774

                              1/14 vom Tagessatz zieht man hier die Kosten für den Flug ab oder teilt man die Komplettsumme dirch 14? Danke

                              Schöne Reise!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling
                                1. Rückflugverschiebung - kein Anspruch gem. VO(EG)261/04
                                2. Erstattung RV - 1 Tagessatz des gesamten Reisepreise, bei 14 Tagen demnach 1/14tel.
                                SokratesS Offline
                                SokratesS Offline
                                Sokrates
                                Experte Istanbul
                                schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                                #3775

                                @vonschmeling sagte:

                                Rückflugverschiebung - kein Anspruch gem. VO(EG)261/04
                                Erstattung RV - 1 Tagessatz des gesamten Reisepreise, bei 14 Tagen demnach 1/14tel.

                                @panguitch

                                Was ist an @vonschmelings Aussage nicht zu verstehen - abgesehen vom Tippfehler?😉

                                LG

                                Sokrates

                                Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                juanitoJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SokratesS Sokrates

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Rückflugverschiebung - kein Anspruch gem. VO(EG)261/04
                                  Erstattung RV - 1 Tagessatz des gesamten Reisepreise, bei 14 Tagen demnach 1/14tel.

                                  @panguitch

                                  Was ist an @vonschmelings Aussage nicht zu verstehen - abgesehen vom Tippfehler?😉

                                  LG

                                  Sokrates

                                  juanitoJ Offline
                                  juanitoJ Offline
                                  juanito
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3776

                                  Fipptehler der verehrten vonschmeling sind so selten.

                                  Da nehme ich jede Äußerung immer wörtlich.
                                  😄

                                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                  SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • juanitoJ juanito

                                    Fipptehler der verehrten vonschmeling sind so selten.

                                    Da nehme ich jede Äußerung immer wörtlich.
                                    😄

                                    SokratesS Offline
                                    SokratesS Offline
                                    Sokrates
                                    Experte Istanbul
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3777

                                    @juanito

                                    Selbst dann erübrigt sich die Frage!😉

                                    LG

                                    Sokrates

                                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3778

                                      Eben bei Ebay ein "s" besorgt ... 😑

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • vonschmelingV vonschmeling
                                        1. Rückflugverschiebung - kein Anspruch gem. VO(EG)261/04
                                        2. Erstattung RV - 1 Tagessatz des gesamten Reisepreise, bei 14 Tagen demnach 1/14tel.
                                        grabensiG Offline
                                        grabensiG Offline
                                        grabensi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3779

                                        Noch eine Frage zur Erstattung RV: 1 Tagessatz des gesamten Reisepreises.
                                        Gibt es hier eine rechtliche Grundlage (Gesetz, Urteil etc.)?
                                        Der RV will eben nur einen Tagessatz der Hotelunterkunft erstatten.
                                        Danke!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV 1
                                          vonschmelingV 1
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3780

                                          Die Grundlage (§§ 651c/d BGB) für die Mängelanzeige bei Pauschalreisen sieht keine Aufteilung auf Hotel- und Flugpreis vor, schließlich sind die einzelnen Posten ja für den Reisenden nicht erkennbar.
                                          Sämtliche Urteile zu Reisepreisminderungen bei Pauschalreisen basieren auf dem gesamten Reisepreis, da musst du nicht lange suchen ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          grabensiG 1 Antwort Letzte Antwort
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