Flugzeitänderung vor der Reise
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Die Grundlage (§§ 651c/d BGB) für die Mängelanzeige bei Pauschalreisen sieht keine Aufteilung auf Hotel- und Flugpreis vor, schließlich sind die einzelnen Posten ja für den Reisenden nicht erkennbar.
Sämtliche Urteile zu Reisepreisminderungen bei Pauschalreisen basieren auf dem gesamten Reisepreis, da musst du nicht lange suchen ...Vielen Dank !
Ich habe dazu auch noch einen Hinweis bei der Erläuterungen zur Frankfurter Tabelle gefunden:
"3. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtpreis (also einschließlich Transportkosten) erhoben. Dabei werden die vom Reisenden gezahlten Beträge für Versicherungen und Zuschläge für erhöhten Flugkomfort abgezogen."_D_as sollte dann wohl Argument genug sein

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Vielen Dank !
Ich habe dazu auch noch einen Hinweis bei der Erläuterungen zur Frankfurter Tabelle gefunden:
"3. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtpreis (also einschließlich Transportkosten) erhoben. Dabei werden die vom Reisenden gezahlten Beträge für Versicherungen und Zuschläge für erhöhten Flugkomfort abgezogen."_D_as sollte dann wohl Argument genug sein

vonschmeling mag mich korrigieren, aber wenn ich mich recht erinnere, ist diese Regelung auf ausdrücklichen Wunsch der RV eingeführt worden, die sonst ihre Kalkulationsgrundlagen hätten veröffentlichen müssen!

LG
Sokrates
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Das weiß ich nicht, Sokrates - klingt aber plausibel.
@grabensi
Es ist nicht so, dass die erwähnte Sachverhalte Neckermann nicht bekannt wären ... insofern wundert es mich, dass du überhaupt argumentieren musst ...
Aber zur Unterstützung hier nochmal ein Urteil, welches sich genau mit der Frage der Bemessungsgrundlage befasst: Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2005 - 251 C 3890/05.
Wichtig: Die Frankfurter Tabelle ist nicht verbindlich, sie gibt lediglich Richtlinie zur Hand, in welchem Rahmen sich Minderungen bewegen können.
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Vielen Dank nochmal für die Hilfe!
Ich habe sämtliche o.a. Argumente nochmal an Neckermann geschickt.
Als Antwort kam (ich zitiere)
"...Wir haben das Anliegen erneut geprüft. Leider ist eine höhere Gutschrift nicht möglich. Es tut uns leid, dass wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen können, aber es wird auch in Zukunft keine andere Entscheidung geben..." -
Hatte ich befürchtet, denn alles was du ihnen nochmal mitgeteilt hast wussten sie bereits als sie die Entscheidung trafen ...
Schwach. -
Ich bin auch enttäuscht von dieser Antwort. Eigentlich hätte ich von einem renommierten Reiseveranstalter wie Neckermann mehr Einsicht erwartet.
Ich danke dir jedenfalls herzlich für deine Hilfe, beim nächsten Mal weiß ich dann schon besser Bescheid.
Liebe Grüße -
Gerne, grabensi ... und du bist zu Recht enttäuscht - ganz schlechte Performance von Neckermann!!
Was ich selten rate, in diesem Fall aber eine Ausnahme mache:
Stelle den Sachverhalt doch mal dem zuständigen Verbraucherschutz vor und erkundige dich, was sie zu der Methode meinen.
Zwar wird der Betrag nicht die Welt ausmachen, aus meiner Sicht werden da aber Regeln missachtet, die man selbst mit aufgestellt hat.Es gäbe auch noch ein paar andere Möglichkeiten dem Vertragspartner ein wenig auf die Zehen zu steigen, zumal diese Ankündigung "Ende der Fahnenstange" meiner Ansicht nach ein ziemliches "G´schmäckle" hat.
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Ja, das werden wir nach unserer Reise auch noch machen. Hier geht's mir jetzt ums Prinzip, der Differenzbetrag beläuft sich auf ca Eur 50,-.
Ich habe heute dann nochmal die Info von Holidaycheck (hier haben wir auch gebucht) im Auftrag von Neckermann erhalten, entweder die vorgeschlagene Entschädigung zu akzeptieren oder kostenlos zu stornieren.
Da wir bereits übermorgen fliegen, werden wir natürlich auch nicht mehr stornieren. Aber wie gesagt, nach der Reise werden wir uns nochmal darum kümmern. Möglicherweise kommen ja noch weitere Beanstandungen dazu, was wir aber nicht hoffen !
Danke und schöne Grüße -
Ja, das werden wir nach unserer Reise auch noch machen. Hier geht's mir jetzt ums Prinzip, der Differenzbetrag beläuft sich auf ca Eur 50,-.
Ich habe heute dann nochmal die Info von Holidaycheck (hier haben wir auch gebucht) im Auftrag von Neckermann erhalten, entweder die vorgeschlagene Entschädigung zu akzeptieren oder kostenlos zu stornieren.
Da wir bereits übermorgen fliegen, werden wir natürlich auch nicht mehr stornieren. Aber wie gesagt, nach der Reise werden wir uns nochmal darum kümmern. Möglicherweise kommen ja noch weitere Beanstandungen dazu, was wir aber nicht hoffen !
Danke und schöne Grüßehuihu
hast Du jetzt wirklich Alternativen ausser zu ignorieren und dann hinterher über den Anwalt zu gehen ?
Auch wenn Du das nicht hören willst
was Du geboten bekommst ist mehr als andere anbieten, denn die weigern sich strikt,
bei uns zB fti und Jahn Reisen , alles auch die Großen !Und was ich immer toll finde sind in den Bedingungen die Hinweise auf die Schlichtungsstellen und dazu, wir nehmen am verfahren NICHT teil. Sagt ja alles schon zum Einigungswillen
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Ja genau, entweder wir nehmen das "Angebot" an oder stornieren und packen die für morgen gepackten Koffer wieder aus und suchen uns noch schnell eine Alternative - na ja, nicht umsonst haben wir bereits im Dezember letzten Jahres gebucht.
Zuerst hatten wir auch nur ein "wir bedauern, dass wir die Reise um einen Tag verkürzen"-E-Mail erhalten. Erst danach kamen zögerlich die Angebote.
Was mich aber besonders ärgert ist, dass ich die Beispiele von vonschmeling angeführt habe, als Antwort kam "... Bei den Urteilen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, diese können nicht verallgemeinert werden..."Wir verstehen die Verärgerung, aber ...."
Wie gesagt, hier geht's ums Prinzip, wir werden nach dem Urlaub da sicher noch was unternehmen. -
Ja genau, entweder wir nehmen das "Angebot" an oder stornieren und packen die für morgen gepackten Koffer wieder aus und suchen uns noch schnell eine Alternative - na ja, nicht umsonst haben wir bereits im Dezember letzten Jahres gebucht.
Zuerst hatten wir auch nur ein "wir bedauern, dass wir die Reise um einen Tag verkürzen"-E-Mail erhalten. Erst danach kamen zögerlich die Angebote.
Was mich aber besonders ärgert ist, dass ich die Beispiele von vonschmeling angeführt habe, als Antwort kam "... Bei den Urteilen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, diese können nicht verallgemeinert werden..."Wir verstehen die Verärgerung, aber ...."
Wie gesagt, hier geht's ums Prinzip, wir werden nach dem Urlaub da sicher noch was unternehmen.Seifd Ihr rechtschutzversichert ? Dann fliege und gibts nachher dem Anwalt, der schaut sich es genau an, veranstalter geben selten sofort nach wenn sie böse Briefe bekommen.... Stornieren würde ich nicht, darauf haben sie bei uns auch spekuliert
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huihu
hast Du jetzt wirklich Alternativen ausser zu ignorieren und dann hinterher über den Anwalt zu gehen ?
Auch wenn Du das nicht hören willst
was Du geboten bekommst ist mehr als andere anbieten, denn die weigern sich strikt,
bei uns zB fti und Jahn Reisen , alles auch die Großen !Und was ich immer toll finde sind in den Bedingungen die Hinweise auf die Schlichtungsstellen und dazu, wir nehmen am verfahren NICHT teil. Sagt ja alles schon zum Einigungswillen
@miniellert sagte:
Und was ich immer toll finde sind in den Bedingungen die Hinweise auf die Schlichtungsstellen und dazu, wir nehmen am verfahren NICHT teil. Sagt ja alles schon zum Einigungswillen
Zumindest hier gibt es Bewegung, kürzlich haben namhafte Online-Reisebüros sich zum Beitritt zur SÖP bekannt klick.
Eine Mitgliedschaft dürfte alsbald zum "guten Ton" in einer gewissen Breite gehören. -
Guten Tag,
wäre jetzt auch für jeden Rat dankbar. Wir buchten eine Pauschalreise vom 26.06.-03.07.2018 aufgrund des Preises und der super Flugzeiten . Die Reiseunterlagen haben wir erhalten, Flüge (Olympus Airways) wie gebucht. Unser Hinflug ist nirgends aufgeführt, also scheint es gar nicht zu geben (OLY 202). Nachdem ich wirklich sehr verunsichert war, habe ich mich beim Fluganbieter kundig gemacht, warum der Flug im Flugplan nicht aufgeführt ist, mit der Antwort an diesem Tag würde kein Flug nach Las Palmas durchgeführt. Noch nervöser, rief ich beim Reiseveranstalter an, ob diesbezüglich keine Infos vorliegen. Rotzige Antwort lautete ;wieso rufen Sie beim Anbieter der Fluggesellschaft an". Das war heute Mittag. Ich bat um umgehende Klärung und um Rückruf. Bis jetzt ist nichts passiert. So langsam ärgere ich mich schon. Sollen wir die Reise stornieren, wenn möglich, oder bestünde ein Anspruch auf Entschädigung, falls die Reise (Flugzeiten etc.) sich ändert. Am 26.06.18 würde die TUI noch fliegen, allerdings 11 Stunden später als geplant.
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Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ... -
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...Also muss ich alles was der Reiseveranstalter als Alternative bietet annehmen oder aber stornieren? Warum können wir nicht so einfach sagen,och das wars, möchte die Reise nicht mehr wie gebucht wahrnehmen oder noch besser, habe mich vertan, möchte jetzt doch weniger bezahlen.
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Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...@vonschmeling sagte:
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...Der Veranstalter scheint ja noch zu schlafen und die Frage an die Fluggesellschaft war ganz allgemein gehalten.
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Du brauchst einen Beitrag nicht zu zitieren, auf den du direkt antwortest.
Wer schläft oder nicht ist nicht relevant, es kann beispielsweise ein Vollcharter vorgesehen sein, den du auf den dir zugänglichen Quellen gar nicht finden kannst. Jedenfalls ist der Veranstalter derjenige, mit dem du den Beförderungsvertrag geschlossen hast und nicht das Luftverkehrsunternehmen. Demnach ist er (RV) auch verantwortlich für die mängelunbehaftete Vertragserfüllung; die Auffassung, dass die Hilfe eifrig selbst recherchierender Urlauber gebraucht wird ist genauso verbreitet wie irrtümlich. -
Also muss ich alles was der Reiseveranstalter als Alternative bietet annehmen oder aber stornieren? Warum können wir nicht so einfach sagen,och das wars, möchte die Reise nicht mehr wie gebucht wahrnehmen oder noch besser, habe mich vertan, möchte jetzt doch weniger bezahlen.
@anketimmer sagte:
Warum können wir nicht so einfach sagen,och das wars, möchte die Reise nicht mehr wie gebucht wahrnehmen oder noch besser, habe mich vertan, möchte jetzt doch weniger bezahlen.
Weil es AGBs gibt mit denen du dich bei Buchung einverstanden erklärt hast.
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@Anke Timmer
Offenbar hat die Airline nicht etwa den gegenständlichen Flug storniert, demnach könnt ihr sie nicht in Anspruch nehmen gem. VO(EG)261/04.
Tatsächlich könnt ihr das neue Angebot also annehmen oder ablehnen, wenn es 4h oder mehr von den ursprünglich geplanten Reisezeiten abweicht.
Weitere Optionen sehe ich bisher nicht. -
Folgendes Problem
Pauschalreise gebucht am 29.06.18 mit den Flugdaten
Ihre Flüge¹
So. 09.09.2018 (nonstop)●07:35 Dresden (DRS)⁞BUC 7106●10:50 Burgas (BOJ)
So. 16.09.2018 (nonstop)●05:25 Burgas (BOJ)⁞BUC 7105●06:45 Dresden (DRS)
am 27.07.18 kam folgende eMail.................
Wir haben heute von der Airline erfahren, dass sich eine Flugplanänderung ergeben hat. Die neuen Flugzeiten finden Sie im Reiseplan anbei.
Wir bedauern diesen Umstand sehr und hoffen auf Ihr Verständnis.
Damit wir nachvollziehen können, dass Sie die Flugplanänderung gelesen haben, möchten wir Sie bitten, uns den Erhalt dieser Email kurz zu bestätigen.die neuen Flugzeiten sind jetzt
09.09.2018 Dresden, Dresden Apt. (DRS)
Bourgas, Bourgas (BOJ) 15:10 18:25 BUC7938
16.09.2018 Varna, Varna (VAR) Dresden, Dresden Apt. (DRS)
15:55 17:15 BUC7205die eMail habe ich bestätigt.......
aber meines Wissen's gibt es an dem Tag um die Uhrzeit keinen Flug nach Bourgas.
der nächste wäre ja erst an dem Tag
Hinflug (direkt) So. 09.09.2018- Dresden (DRS), 18:05 Uhr
- Bulgarian Air Charter: 2h 10m (Economy)
- Varna (VAR), 21:15 Uhr
aber auch nach Varna
kann man da was machen ? wir verpassen ja quasi den den ersten halben Tag
ich habe ja ein Flug nach Bourgas gebucht und muss nun über Varna fliegen.
Die Transferzeit ist ja nun auch länger bis zum Sonnenstrand.
Stornieren wollen wir ja auch nicht.Danke