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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV vonschmeling

    Die Grundlage (§§ 651c/d BGB) für die Mängelanzeige bei Pauschalreisen sieht keine Aufteilung auf Hotel- und Flugpreis vor, schließlich sind die einzelnen Posten ja für den Reisenden nicht erkennbar.
    Sämtliche Urteile zu Reisepreisminderungen bei Pauschalreisen basieren auf dem gesamten Reisepreis, da musst du nicht lange suchen ...

    grabensiG Offline
    grabensiG Offline
    grabensi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3781

    Vielen Dank !

    Ich habe dazu auch noch einen Hinweis bei der Erläuterungen zur Frankfurter Tabelle gefunden:
    "3. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtpreis (also einschließlich Transportkosten) erhoben. Dabei werden die vom Reisenden gezahlten Beträge für Versicherungen und Zuschläge für erhöhten Flugkomfort abgezogen."

    _D_as sollte dann wohl Argument genug sein 🙂

    SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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    • grabensiG grabensi

      Vielen Dank !

      Ich habe dazu auch noch einen Hinweis bei der Erläuterungen zur Frankfurter Tabelle gefunden:
      "3. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtpreis (also einschließlich Transportkosten) erhoben. Dabei werden die vom Reisenden gezahlten Beträge für Versicherungen und Zuschläge für erhöhten Flugkomfort abgezogen."

      _D_as sollte dann wohl Argument genug sein 🙂

      SokratesS Offline
      SokratesS Offline
      Sokrates
      Experte Istanbul
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3782

      vonschmeling mag mich korrigieren, aber wenn ich mich recht erinnere, ist diese Regelung auf ausdrücklichen Wunsch der RV eingeführt worden, die sonst ihre Kalkulationsgrundlagen hätten veröffentlichen müssen!😉

      LG

      Sokrates

      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3783

        Das weiß ich nicht, Sokrates - klingt aber plausibel.
        @grabensi
        Es ist nicht so, dass die erwähnte Sachverhalte Neckermann nicht bekannt wären ... insofern wundert es mich, dass du überhaupt argumentieren musst ... 😏

        Aber zur Unterstützung hier nochmal ein Urteil, welches sich genau mit der Frage der Bemessungsgrundlage befasst: Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2005 - 251 C 3890/05.

        Wichtig: Die Frankfurter Tabelle ist nicht verbindlich, sie gibt lediglich Richtlinie zur Hand, in welchem Rahmen sich Minderungen bewegen können.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • grabensiG Offline
          grabensiG Offline
          grabensi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3784

          Vielen Dank nochmal für die Hilfe!
          Ich habe sämtliche o.a. Argumente nochmal an Neckermann geschickt.
          Als Antwort kam (ich zitiere)
          "...Wir haben das Anliegen erneut geprüft. Leider ist eine höhere Gutschrift nicht möglich. Es tut uns leid, dass wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen können, aber es wird auch in Zukunft keine andere Entscheidung geben..."

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3785

            Hatte ich befürchtet, denn alles was du ihnen nochmal mitgeteilt hast wussten sie bereits als sie die Entscheidung trafen ...
            Schwach.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • grabensiG Offline
              grabensiG Offline
              grabensi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3786

              Ich bin auch enttäuscht von dieser Antwort. Eigentlich hätte ich von einem renommierten Reiseveranstalter wie Neckermann mehr Einsicht erwartet.

              Ich danke dir jedenfalls herzlich für deine Hilfe, beim nächsten Mal weiß ich dann schon besser Bescheid.
              Liebe Grüße

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3787

                Gerne, grabensi ... und du bist zu Recht enttäuscht - ganz schlechte Performance von Neckermann!!

                Was ich selten rate, in diesem Fall aber eine Ausnahme mache:
                Stelle den Sachverhalt doch mal dem zuständigen Verbraucherschutz vor und erkundige dich, was sie zu der Methode meinen.
                Zwar wird der Betrag nicht die Welt ausmachen, aus meiner Sicht werden da aber Regeln missachtet, die man selbst mit aufgestellt hat.

                Es gäbe auch noch ein paar andere Möglichkeiten dem Vertragspartner ein wenig auf die Zehen zu steigen, zumal diese Ankündigung "Ende der Fahnenstange" meiner Ansicht nach ein ziemliches "G´schmäckle" hat.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • grabensiG Offline
                  grabensiG Offline
                  grabensi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3788

                  Ja, das werden wir nach unserer Reise auch noch machen. Hier geht's mir jetzt ums Prinzip, der Differenzbetrag beläuft sich auf ca Eur 50,-.
                  Ich habe heute dann nochmal die Info von Holidaycheck (hier haben wir auch gebucht) im Auftrag von Neckermann erhalten, entweder die vorgeschlagene Entschädigung zu akzeptieren oder kostenlos zu stornieren.
                  Da wir bereits übermorgen fliegen, werden wir natürlich auch nicht mehr stornieren. Aber wie gesagt, nach der Reise werden wir uns nochmal darum kümmern. Möglicherweise kommen ja noch weitere Beanstandungen dazu, was wir aber nicht hoffen !
                  Danke und schöne Grüße

                  miniellertM 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • grabensiG grabensi

                    Ja, das werden wir nach unserer Reise auch noch machen. Hier geht's mir jetzt ums Prinzip, der Differenzbetrag beläuft sich auf ca Eur 50,-.
                    Ich habe heute dann nochmal die Info von Holidaycheck (hier haben wir auch gebucht) im Auftrag von Neckermann erhalten, entweder die vorgeschlagene Entschädigung zu akzeptieren oder kostenlos zu stornieren.
                    Da wir bereits übermorgen fliegen, werden wir natürlich auch nicht mehr stornieren. Aber wie gesagt, nach der Reise werden wir uns nochmal darum kümmern. Möglicherweise kommen ja noch weitere Beanstandungen dazu, was wir aber nicht hoffen !
                    Danke und schöne Grüße

                    miniellertM Offline
                    miniellertM Offline
                    miniellert
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3789

                    huihu

                    hast Du jetzt wirklich Alternativen ausser zu ignorieren und dann hinterher über den Anwalt zu gehen ?
                    Auch wenn Du das nicht hören willst
                    was Du geboten bekommst ist mehr als andere anbieten, denn die weigern sich strikt,
                    bei uns zB fti und Jahn Reisen , alles auch die Großen !

                    Und was ich immer toll finde sind in den Bedingungen die Hinweise auf die Schlichtungsstellen und dazu, wir nehmen am verfahren NICHT teil. Sagt ja alles schon zum Einigungswillen

                    Ellert

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • grabensiG Offline
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                      grabensi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3790

                      Ja genau, entweder wir nehmen das "Angebot" an oder stornieren und packen die für morgen gepackten Koffer wieder aus und suchen uns noch schnell eine Alternative - na ja, nicht umsonst haben wir bereits im Dezember letzten Jahres gebucht.
                      Zuerst hatten wir auch nur ein "wir bedauern, dass wir die Reise um einen Tag verkürzen"-E-Mail erhalten. Erst danach kamen zögerlich die Angebote.
                      Was mich aber besonders ärgert ist, dass ich die Beispiele von vonschmeling angeführt habe, als Antwort kam "... Bei den Urteilen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, diese können nicht verallgemeinert werden..."Wir verstehen die Verärgerung, aber ...."
                      Wie gesagt, hier geht's ums Prinzip, wir werden nach dem Urlaub da sicher noch was unternehmen.

                      miniellertM 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • grabensiG grabensi

                        Ja genau, entweder wir nehmen das "Angebot" an oder stornieren und packen die für morgen gepackten Koffer wieder aus und suchen uns noch schnell eine Alternative - na ja, nicht umsonst haben wir bereits im Dezember letzten Jahres gebucht.
                        Zuerst hatten wir auch nur ein "wir bedauern, dass wir die Reise um einen Tag verkürzen"-E-Mail erhalten. Erst danach kamen zögerlich die Angebote.
                        Was mich aber besonders ärgert ist, dass ich die Beispiele von vonschmeling angeführt habe, als Antwort kam "... Bei den Urteilen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, diese können nicht verallgemeinert werden..."Wir verstehen die Verärgerung, aber ...."
                        Wie gesagt, hier geht's ums Prinzip, wir werden nach dem Urlaub da sicher noch was unternehmen.

                        miniellertM Offline
                        miniellertM Offline
                        miniellert
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3791

                        Seifd Ihr rechtschutzversichert ? Dann fliege und gibts nachher dem Anwalt, der schaut sich es genau an, veranstalter geben selten sofort nach wenn sie böse Briefe bekommen.... Stornieren würde ich nicht, darauf haben sie bei uns auch spekuliert

                        Ellert

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • miniellertM miniellert

                          huihu

                          hast Du jetzt wirklich Alternativen ausser zu ignorieren und dann hinterher über den Anwalt zu gehen ?
                          Auch wenn Du das nicht hören willst
                          was Du geboten bekommst ist mehr als andere anbieten, denn die weigern sich strikt,
                          bei uns zB fti und Jahn Reisen , alles auch die Großen !

                          Und was ich immer toll finde sind in den Bedingungen die Hinweise auf die Schlichtungsstellen und dazu, wir nehmen am verfahren NICHT teil. Sagt ja alles schon zum Einigungswillen

                          vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #3792

                          @miniellert sagte:

                          Und was ich immer toll finde sind in den Bedingungen die Hinweise auf die Schlichtungsstellen und dazu, wir nehmen am verfahren NICHT teil. Sagt ja alles schon zum Einigungswillen

                          Zumindest hier gibt es Bewegung, kürzlich haben namhafte Online-Reisebüros sich zum Beitritt zur SÖP bekannt klick.
                          Eine Mitgliedschaft dürfte alsbald zum "guten Ton" in einer gewissen Breite gehören.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • AnkeTimmerA Offline
                            AnkeTimmerA Offline
                            AnkeTimmer
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3793

                            Guten Tag,

                            wäre jetzt auch für jeden Rat dankbar. Wir buchten eine Pauschalreise vom 26.06.-03.07.2018 aufgrund des Preises und der super Flugzeiten . Die Reiseunterlagen haben wir erhalten, Flüge (Olympus Airways) wie gebucht. Unser Hinflug ist nirgends aufgeführt, also scheint es gar nicht zu geben (OLY 202). Nachdem ich wirklich sehr verunsichert war, habe ich mich beim Fluganbieter kundig gemacht, warum der Flug im Flugplan nicht aufgeführt ist, mit der Antwort an diesem Tag würde kein Flug nach Las Palmas durchgeführt. Noch nervöser, rief ich beim Reiseveranstalter an, ob diesbezüglich keine Infos vorliegen. Rotzige Antwort lautete ;wieso rufen Sie beim Anbieter der Fluggesellschaft an". Das war heute Mittag. Ich bat um umgehende Klärung und um Rückruf. Bis jetzt ist nichts passiert. So langsam ärgere ich mich schon. Sollen wir die Reise stornieren, wenn möglich, oder bestünde ein Anspruch auf Entschädigung, falls die Reise (Flugzeiten etc.) sich ändert. Am 26.06.18 würde die TUI noch fliegen, allerdings 11 Stunden später als geplant.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #3794

                              Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
                              Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
                              Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              AnkeTimmerA 2 Antworten Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
                                Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
                                Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...

                                AnkeTimmerA Offline
                                AnkeTimmerA Offline
                                AnkeTimmer
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3795

                                Also muss ich alles was der Reiseveranstalter als Alternative bietet annehmen oder aber stornieren? Warum können wir nicht so einfach sagen,och das wars, möchte die Reise nicht mehr wie gebucht wahrnehmen oder noch besser, habe mich vertan, möchte jetzt doch weniger bezahlen.

                                jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
                                  Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
                                  Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...

                                  AnkeTimmerA Offline
                                  AnkeTimmerA Offline
                                  AnkeTimmer
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3796

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
                                  Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
                                  Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...

                                  Der Veranstalter scheint ja noch zu schlafen und die Frage an die Fluggesellschaft war ganz allgemein gehalten.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #3797

                                    Du brauchst einen Beitrag nicht zu zitieren, auf den du direkt antwortest.
                                    Wer schläft oder nicht ist nicht relevant, es kann beispielsweise ein Vollcharter vorgesehen sein, den du auf den dir zugänglichen Quellen gar nicht finden kannst. Jedenfalls ist der Veranstalter derjenige, mit dem du den Beförderungsvertrag geschlossen hast und nicht das Luftverkehrsunternehmen. Demnach ist er (RV) auch verantwortlich für die mängelunbehaftete Vertragserfüllung; die Auffassung, dass die Hilfe eifrig selbst recherchierender Urlauber gebraucht wird ist genauso verbreitet wie irrtümlich.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • AnkeTimmerA AnkeTimmer

                                      Also muss ich alles was der Reiseveranstalter als Alternative bietet annehmen oder aber stornieren? Warum können wir nicht so einfach sagen,och das wars, möchte die Reise nicht mehr wie gebucht wahrnehmen oder noch besser, habe mich vertan, möchte jetzt doch weniger bezahlen.

                                      jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmer
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3798

                                      @anketimmer sagte:

                                      Warum können wir nicht so einfach sagen,och das wars, möchte die Reise nicht mehr wie gebucht wahrnehmen oder noch besser, habe mich vertan, möchte jetzt doch weniger bezahlen.

                                      Weil es AGBs gibt mit denen du dich bei Buchung einverstanden erklärt hast.

                                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #3799

                                        @Anke Timmer
                                        Offenbar hat die Airline nicht etwa den gegenständlichen Flug storniert, demnach könnt ihr sie nicht in Anspruch nehmen gem. VO(EG)261/04.
                                        Tatsächlich könnt ihr das neue Angebot also annehmen oder ablehnen, wenn es 4h oder mehr von den ursprünglich geplanten Reisezeiten abweicht.
                                        Weitere Optionen sehe ich bisher nicht.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • SachsenlanddS Offline
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                                          Sachsenlandd
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3800

                                          Folgendes Problem

                                          Pauschalreise gebucht am 29.06.18 mit den Flugdaten
                                          Ihre Flüge¹ So. 09.09.2018 (nonstop)

                                          ●07:35 Dresden (DRS)⁞BUC 7106●10:50 Burgas (BOJ)So. 16.09.2018 (nonstop)

                                          ●05:25 Burgas (BOJ)⁞BUC 7105●06:45 Dresden (DRS)

                                          am 27.07.18 kam folgende eMail.................

                                          Wir haben heute von der Airline erfahren, dass sich eine Flugplanänderung ergeben hat. Die neuen Flugzeiten finden Sie im Reiseplan anbei.
                                          Wir bedauern diesen Umstand sehr und hoffen auf Ihr Verständnis.
                                          Damit wir nachvollziehen können, dass Sie die Flugplanänderung gelesen haben, möchten wir Sie bitten, uns den Erhalt dieser Email kurz zu bestätigen.

                                          die neuen Flugzeiten sind jetzt
                                          09.09.2018 Dresden, Dresden Apt. (DRS)
                                          Bourgas, Bourgas (BOJ) 15:10 18:25 BUC7938
                                          16.09.2018 Varna, Varna (VAR) Dresden, Dresden Apt. (DRS)
                                          15:55 17:15 BUC7205

                                          die eMail habe ich bestätigt.......
                                          aber meines Wissen's gibt es an dem Tag um die Uhrzeit keinen Flug nach Bourgas.
                                          der nächste wäre ja erst an dem Tag
                                          Hinflug (direkt) So. 09.09.2018

                                          • Dresden (DRS), 18:05 Uhr
                                          • Bulgarian Air Charter: 2h 10m (Economy)
                                          • Varna (VAR), 21:15 Uhr

                                          aber auch nach Varna
                                          kann man da was machen ? wir verpassen ja quasi den den ersten halben Tag
                                          ich habe ja ein Flug nach Bourgas gebucht und muss nun über Varna fliegen.
                                          Die Transferzeit ist ja nun auch länger bis zum Sonnenstrand.
                                          Stornieren wollen wir ja auch nicht.

                                          Danke

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