Flugzeitänderung vor der Reise
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Du kannst eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagessatzes geltend machen - nach der Reise innerhalb von 4 Wochen.
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Du kannst eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagessatzes geltend machen - nach der Reise innerhalb von 4 Wochen.
Ich gehe mal davon aus dass bei dem Geltendmachen nichts dabei rauskommt
auch wenn man den Anspruch hätte.
Wer ist denn der Veranstalter ?
Ich habe seit Mai Theater mit der FTI Gruppe bei der der Abflugort statt Berlin Dresden /Hamburg war und so auch viele viele Stunden verloren gingen und ich einen Tag zusätzlichen Urlaub nehmen musste -
Du kannst eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagessatzes geltend machen - nach der Reise innerhalb von 4 Wochen.
Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
also erst nach der Reise ?
gibt es dazu irgendwas auf das ich mich berufen kann ?
Urteile etc.
gebucht haben wir bei JT TouristikDanke
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Zunächst einmal kannst du JT auch alternative Vorschläge machen um den Direktflug zu erhalten. Das wäre meine erste Maßnahme in so einem Fall gewesen.
Auch solltest du wissen, dass dir ein Angebot für einen neuen Vertrag unterbreitet wird - das kannst du ablehnen und deine Zahlungen zurückverlangen.
Natürlich steht dir eine Reisepreisminderung zu, wenn der Vertrag nur mängelbehaftet erfüllt wird, im konkreten Fall durch einen anderen als den gebuchten Zielflughafen.
Naja, offenbar ist auch BUC nicht der letzte Held in Strumpfhosen, der nie operative Änderungen vornimmt ...
Du brauchst dich nur auf BGB §§ 651 zu berufen, dort sind die Pflichten des Veranstalters klar geregelt. -
Zunächst einmal kannst du JT auch alternative Vorschläge machen um den Direktflug zu erhalten. Das wäre meine erste Maßnahme in so einem Fall gewesen.
Auch solltest du wissen, dass dir ein Angebot für einen neuen Vertrag unterbreitet wird - das kannst du ablehnen und deine Zahlungen zurückverlangen.
Natürlich steht dir eine Reisepreisminderung zu, wenn der Vertrag nur mängelbehaftet erfüllt wird, im konkreten Fall durch einen anderen als den gebuchten Zielflughafen.
Naja, offenbar ist auch BUC nicht der letzte Held in Strumpfhosen, der nie operative Änderungen vornimmt ...
Du brauchst dich nur auf BGB §§ 651 zu berufen, dort sind die Pflichten des Veranstalters klar geregelt.Ich vermute dennoch dss man nur mit Anwalt weiterkommt
LEIDER
Dafür hats dann ja die Rechtschutzversicherung -
Joh, miniellert - vermuten kannst du auch, dass dir der Himmel auf den Kopf fällt - da nich für!

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Joh, miniellert - vermuten kannst du auch, dass dir der Himmel auf den Kopf fällt - da nich für!

Hast Du schonmal Geld in den Fällen wiederbekommen ?
ich finde es schon sehr befremdlich wie die Veranstalter in den Buchungen auf die Schlichtungsstelle hinweisen und dann dazuschreiben sie nehmen an der Schlichtung nicht teil, das haben wir auch shcon zweimal durch. Das Verschieben von Flugzeiten und Flugplätzen scheint heute völlig normal zu sein ( macht es keinesfalls besser) aber den Eindruck zu vermitteln es wäre einfach etwas wiederzubekommen ?
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@miniellert
Ich habe 2x vor der Frage "annehmen oder nicht" gestanden und mich unterschiedlich entschieden:
Beim ersten Mal ging es um eine Flughafenänderung von DUS nach FRA. Zug zum Flug war im Paket, angeboten wurden mir 50 € für den zusätzlichen Aufwand. Da mich die Verlegung nicht wirklich störte, bin ich zu den neuen Bedingungen geflogen = habe ich den neuen Vertrag akzeptiert. Folglich habe ich nachträglich keine weiteren Ansprüche angemeldet.
Beim zweiten Mal gab es eine Flughafenänderung von FMO nach DUS. Zug zum Flug war ebenfalls im Paket. Leider passte mir diese Änderung zu der Zeit überhaupt nicht, so dass ich vom Vertrag zurückgetreten bin. Die Anzahlung wurde erstattet.
Wäre ich auch zurückgetreten, wenn der RV sich geweigert hätte, den Rücktritt anzunehmen ? Ja, denn ich hatte nicht wirklich die Wahl. Hätte ich in diesem Fall (neuen Vertrag nicht angenommen / Reise nicht angetreten) größere Chancen auf eine nachträgliche Erstattung der Anzahlung gehabt als du, die du die Reise zu den neuen Bedingungen letztendlich doch akzeptiert und angetreten hast ? ich weiß es nicht. Könnte aber sein.
Aber gewiss schaut vonschmeling noch einmal hier vorbei. -
Uns hat man gleich gesagt Rücktritt wird nicht akzeptiert, müsste kostenpflichtig stornieren, wir sollten eine Einverständniserklärung unterschreiben was ich verweigert habe bzw gleich vermerkt dass ich alle Mehrkosten einfordern werde.
fti bietet uns einen 50.- Rwiawgutschein an was ich auch abgelehnt habe.
Es geht ja nicht drum Profit zu schlagen aber wenn Unkosten entstehen möchte man diese ja auch wiederhaben. -
In solchen Sachverhalten ist ein ganzer Lämmerschwanz maßgeblicher Details zu berücksichtigen, wobei allerdings ohne Wenn und Aber eine Verlegung des Flughafens (egal ob hin oder zurück) entweder ein Kündigungsgrund (=keine Stornokosten) oder ein Minderungsgrund ist.
Falls tatsächlich eine Kündigung abgelehnt wurde ist das nicht zu Recht geschehen und sollte angegriffen werden.
Allerdings hat miniellert mit der Inanspruchnahme der Reiseleistung quasi konkludent ihr Einvernehmen mit dem neuen Angebot erklärt (die Formel lautet "Angebot + Annahme (Inanspruchnahme) = Vertrag).
Um da im Nachgang einzuschreiten braucht man Kuddl.
Zu beachten ist auch der Anlass für die Änderung:
Hat das LVU das gebuchte Angebot mehr als 2 Wochen vor Abflug geändert ist es dennoch zur Erstattung zusätzlicher Kosten heranzuziehen, der Ticketpreis ist zu erstatten. -
In solchen Sachverhalten ist ein ganzer Lämmerschwanz maßgeblicher Details zu berücksichtigen, wobei allerdings ohne Wenn und Aber eine Verlegung des Flughafens (egal ob hin oder zurück) entweder ein Kündigungsgrund (=keine Stornokosten) oder ein Minderungsgrund ist.
Falls tatsächlich eine Kündigung abgelehnt wurde ist das nicht zu Recht geschehen und sollte angegriffen werden.
Allerdings hat miniellert mit der Inanspruchnahme der Reiseleistung quasi konkludent ihr Einvernehmen mit dem neuen Angebot erklärt (die Formel lautet "Angebot + Annahme (Inanspruchnahme) = Vertrag).
Um da im Nachgang einzuschreiten braucht man Kuddl.
Zu beachten ist auch der Anlass für die Änderung:
Hat das LVU das gebuchte Angebot mehr als 2 Wochen vor Abflug geändert ist es dennoch zur Erstattung zusätzlicher Kosten heranzuziehen, der Ticketpreis ist zu erstatten.Das könnte man nun auseinanderpflücken ob eine Annahme eines neuen Vertrages zustande kam wenn man dabei schon darauf hingewiesen hat dass man eben NICHT damit einverstanden ist und nur zustimmt wenn Mehrkosten erstattet werden.
Bei uns war ja auch der Fall dass dann kein Flug ab Berlin mehr möglich war faktisch, Condor hatte diese Verbindung eingestellt aber lange nach Buchung. -
Nein, das braucht man nicht zu "zerpflücken", die vertragsrechtliche Seite ist eindeutig:
Die Erklärung eines Vorbehalts ist rechtlich vollkommen wirkungslos, wenn ihr eine konkludente Annahme des Vertrags entgegensteht (=minieller reist trotzdem).
Entweder nimmt man die vertraglichen Bedingungen an oder nicht. Ein Vorbehalt ist nichts anderes als das Begehren einer Änderung. Kommt diese nicht einvernehmlich zustande entfaltet sich keine Wirkung auf nachrangige Ansprüche.
Ob das allerdings aus Sicht eines Dienstleisters ein empfehlenswertes Verhalten ist steht auf einem andern Blatt - nur geht´s hier ja nicht darum sondern um die Kraft des Vorbehalts an sich. -
Nein, das braucht man nicht zu "zerpflücken", die vertragsrechtliche Seite ist eindeutig:
Die Erklärung eines Vorbehalts ist rechtlich vollkommen wirkungslos, wenn ihr eine konkludente Annahme des Vertrags entgegensteht (=minieller reist trotzdem).
Entweder nimmt man die vertraglichen Bedingungen an oder nicht. Ein Vorbehalt ist nichts anderes als das Begehren einer Änderung. Kommt diese nicht einvernehmlich zustande entfaltet sich keine Wirkung auf nachrangige Ansprüche.
Ob das allerdings aus Sicht eines Dienstleisters ein empfehlenswertes Verhalten ist steht auf einem andern Blatt - nur geht´s hier ja nicht darum sondern um die Kraft des Vorbehalts an sich.Im vorliegenden Fall hat also ein Reisender, dem verwehrt wird zu stornieren, auch nur die Option einfach nicht zu reisen und den Preis wieder einzuklagen wenn der VA das nicht freiwillig macht -
Ärger hat man so oder so. Und das Stornieren ( ohne erstmal das Geld wieder zu bekommen) etwas neues zu buchen ( voll zu zahlen) kann kaum einer zahlen bzw findet dann je kurzfristiger sowas ist kaum noch -
als Verbraucher bist Du immer der mit den Nachteilen, auch wenn Du sie ggf am Ende reinklagen kannst.
Dass sich Flugzeiten ändrn oder Linien storniert werden kannst Du nicht vermeiden, mich ärgert aber daran dass es in den letzten Jahren imemr häufiger zu passieren scheint und man einfach oft nur sein recht bekommt wenn man den Anwalt im Rücken hat. Es werden Schlichtungsstellen eingerichtet und der VA sagt gleich nehme ich nicht teil ( haben wir mit Jahn damals durch, die ignorieren deren Schreiben) Ich habe auch schon erlebt dass durch einfache Anfragen (im Text angegebene Nebenleistung war nicht vorhanden) uns ein Scheck mit nettem Schreiben geschickt wurde ( war vtours) - auch sowas kanns geben.
Und ich bin mir bewusst dass es heute Sport zu werden scheint Mängel zu suchen und Geld zurück zu wollen - aber sowas wie Flüge nicht wie gebucht zu bekommen ist ja ein wirklicher Mangel.
Ich frage mich heute noch was ich gemacht hätte wenn meine gebuchte Reise am Jahresende gewesen wäre, mein Jahresurlaub und Überstunden verbraucht, ich einen Tag hätte von der Arbeit wegbleiben müssen um die Reise anzutreten - quasi unbezahlt Urlaub hätte nehmen müssen - so war es nur ein verschwendeter Urlaubstag bei mir und der Tochter, nur zusätzliche Kosten Pflegedienst fürs Kind, die 30.- Zug etc sind ja nebensächlichAber dennoch würde mich interessieren ob Du vonschmelig schonmal von einem VA in einem solchen Fall was wiederbekommen hast ? Wir haben EINMAL mit Nachweis auch den Sprit wiederkommen, weiss aber den VA nichtmehr , ich glaube war aus der TUI Gruppe gewesen. Und uns haben sie schon oft Flüge verlegt...
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Zur Frage am Beginn deines letzten Absatzes:
Aber selbstverständlich!
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Zur Frage am Beginn deines letzten Absatzes:
Aber selbstverständlich!
Und neugierig weitergefragt - freiwillig ohne Rechtsweg ?
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Sowohl als auch.
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Sowohl als auch.
leider kann man Dir ja keine Nachrichten schicken...
Hattet Ihr einen speziellen Reiserechtsanwalt ? In dem bei uns aktuellen vorliegenden Fall frage ich mich nach Deinen Aussagen ob nicht die Info VOR der Reise bei uns vom "Waldundwiesen" falsch waren - und ob es sich wirklich lohnt da den Klageweg zu bestreiten wegen evtl dann 250.- oder 300.-Witzig am Rande: Reisebeginn 18. und Reiseunterlagen lange schon erhalten (nicht wir) und gestern zufällig rausgefunden dass die Flüge so garnicht gehen - Reisebüro weiss nichts von einer Verschiebung, sind nur etwas über 2 Stunden aber ich frage mich wann der Reisende da informiert wird ? Oder ist man in der Pflicht sich um sowas selbst zu kümmern, im Zeitalter Internet ja machbar aber "Oma um die Ecke, die kann das ggf garnicht und steht dann falsch am Flugplatz... Es wird alles immer verrückter !
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Natürlich kann man, miniellert ... so mancher macht davon weidlich Gebrauch!

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gerade getestet, es geht.

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gerade getestet, es geht.

bei mir sagt er "nicht freigegeben"...
Aber um beim Thema zu bleiben, würde mir mal Rückmeldungen wünschen bei wem es denn auch funktioniert hat ( das Rechte einfordern) bei Verschiebungen über 4 Std oder gar anderer Flugplatz OHNE Rechtsweg. Im meinem Umfeld hat das keiner geschafft
ausser wenn es direkt an der Fluggesellschaft lag mit den Verspätungen die aber ja nicht geplant waren.
Das Thema wird ja bei immer mehr Reisenden akut,trifft ja nicht nur mich. Und leider habe ich feststellen müssen dass Reisebüros sich da netterweise raushalten, nach einem Brief dann sagen man müsse sich selbst drum kümmern (Auch Holidaycheck wenn man über die gebucht hat)