Reiserücktritt wegen fernabsatzgesetz
-
Glaubhaft aus meiner Sicht wohl sofort nach der Erkenntnis irrtümlich gebucht zu haben.
Das ist jedenfalls .m.E. nicht "kriegsentscheidend" ... man kann sich auch 2 Tage Zeit nehmen um zu verifizieren, dass man tatsächlich irrtümlich eine Willenserklärung abgegeben hat.

Edit:
Mit dem Fernabsatzgesetz ist die Einrede nicht herzuleiten - s.h. vorangegangene Beiträge zur Thematik ... -
xxxDU47057xxx:
Und wie das nun eigentlich mit dem "Taschengeldparagraphen"? Wenn die Reise 200 Euro kostet, dann kann man doch sehr wohl als Minderjähriger eine Reise buchen bzw. PlayStation etc. kaufen.Nicht unbedingt - Anschaffungen, auf die ein Minderjähriger erstmal sein Taschengeld monatelang sparen muss, fallen nicht unter den von Dir genanannten Paragraphen und bedürfen der Zustimmung der Eltern.
-
... auch schon, wenn sie nur einen monatlichen Verfügungsrahmen überschreiten.
Oder: Der § 110 BGB findet beim Abschluss eines Reisevertrages im Internet keine Anwendung. Vielmehr ist er - wie praktisch jeder Vertrag mit einem Minderjährigen - schwebend unwirksam und spielt es auch keine Rolle, wenn der Besteller falsche Angaben - beispielsweise zu seinem Alter - gemacht hat. Der Jugendschutz hat in diesem Fall Vorrang und Vorhalte des Betrugs sind rechtlich unwirksam. -
Wenn man(es) so einen Quark am PC = Internet fabriziert,sollte es die Finger davonlassen oder lieber Candy Crush Saga oder My little Pony spielen.Wenn noch minderjähriger Schüler muss es ja im Anmeldeformular falsche Daten eingetragen haben.
Gruß,Jürgen
-
Das sind Mutmaßungen - über das Alter des Bestellers der Reise sind keine Angaben gemacht worden.
Außerdem bauen auch Erwachsene schon mal Mist und buchen 3x dieselbe Reise - aus Versehen! - und wurden Vorschläge zum weiteren Vorgehen bereits beigetragen.
:?