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Welche Reiserücktrittsversicherung???

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  • Susi 2009S Offline
    Susi 2009S Offline
    Susi 2009
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Hallo Jesla,
    vom AG Kassel gibt es ein Urteil:
    Unerwartet ist eine Erkrankung im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung
    dann, wenn sie auch bei bestehen einer (chronischen) Vorerkrankung, wenn es sich
    nicht um eine zwingende und vorhersehbare Folge der letztgenannten handelt. Durfte
    danach der Versicherungsnehmer einer solchen Versicherung vernünftigerweise die
    Reise buchen, weil mit einer akuten Verschlechterung nicht zu rechnen war, besteht
    Versicherungsschutz (OLG Köln, VersR 2010, 379, im Ergebnis bestätigt durch BGH,Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09, zit. n. juris; LG Duisburg; Urteil v.
    12.10.2012 - 7 S 187/11, zit. n. Juris). Dieser Rechtsprechung schließt sich das
    erkennende Gericht an
    Weiters gibt es vom OLG Köln ein Essay, was man unter "unerwartet" zu verstehen hat.Ist aber eine DIN A4-Seite lang

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    • JeslaJ Offline
      JeslaJ Offline
      Jesla
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Hallo Susi,

      dieses Urteil widerspricht dem, was ich zuvor geschrieben hatte, ja nicht. Es ist sozusagen eine Erweiterung: Wenn eine Vorerkrankung besteht, gibt es Folgeerkrankungen, mit denen zu rechnen ist. Diese wären dann nicht versichert. Es gibt aber auch Folgeerkrankungen, mit denen nicht zwangsläufig zu rechnen ist. So etwas wird in dem Urteil angesprochen. In solchen Fällen springt die Versicherung ein, obwohl eine Vorerkrankung vorliegt.

      Was Deinen konkreten Fall angeht, so muss da eben individuell entschieden werden, um was für einen Fall es sich handelt: Erwartete Folgeerkrankung oder unerwartete?

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      • Susi 2009S Offline
        Susi 2009S Offline
        Susi 2009
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        Geschafft! Heute kam die Nachricht, dass die RRV zahlt! 😄   Angeblich aus Kulanzründen, aber den Spruch kennt man ja von Versicherungen. Nach zweimaliger Ablehnung. Dass die Versicherung zahlt (zahlen muss) hat nichts mit Folgeerkrankungen zu tun, sondern was in den Bedingungen steht und ob da Vorerkrankungen ausgeschlossen sind. Wenn da nichts steht, kann ein normal intelligenter Versicherungsnehmer die Bedingungen so verstehen, dass er zum Zeitpunkt der Buchung gesundheitlich die Reise antreten können müsste. Wenn dann unerwartet eine Verschlechterung eintritt ist die Versicherung in der Pflicht.

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          @susi
          kulanz ist eben kulanz. und nichts anderes.
          komisch, an der stelle , wo man eigentlich erwartet, dass du alle dankend erwähnst, weil es nun doch eine kulante zahlung gab, lese ich bei dir nur, dass du es für selbstverständlich findest.
          vergiss bitte nicht, dass eine kulanzzahlung  immer ihne anerkennung einer rechtspflicht erfolgt.
          deine rechte sind also gegenüber eines versicherungspflichtigen schadens eingeschränkt.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • JeslaJ Offline
            JeslaJ Offline
            Jesla
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            Hallo Susi, 
            freut mich, dass es geklappt hat.  😆
            Du kannst allerdings tatsächlich davon ausgehen, dass es Kulanz war, wenn sie das so sagen und schon 2x abgelehnt hatten. Man hat Dir ja hier mehrfach versucht zu erklären, wie welche Begriffe und Beschreibungen in Versicherungsbedingungen zu verstehen sind. Leider kann man sich das auch nicht so zurecht legen, wie man es gerade braucht. Sei Dir bewusst, dass Du wirklich Glück hattest und bevor so etwas noch einmal passiert, solltest Du dich ganz genau erkundigen - zu deinem eigenen Vorteil! Sonst bleibst Du nachher mal auf den Kosten sitzen, denn nicht jede bzw. nicht immer ist die Versicherung so kulant.
            Viele Grüße

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Inga16I Offline
              Inga16I Offline
              Inga16
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Diese sogenannte Reiseversicherung der ERV ist ein Witz!Nachdem ich im April für meine Tochter und mich eine Städtereise im August gebucht, nahm ich dazu eine eine Reiseversicherung.

              Nun kam es leider kurz vor der Reise zu einem psychischen Zusammenbruch meiner Tochter (Gymnasium - Schulstress), so dass sie akut in eine Klinik eingeliefert werden musste.Nachdem ich dann mühevoll alle Unterlagen erstellt hatte - auch die Bescheinigungen von der Klinik, habe ich heute ein Schreiben der ERV bekommen, dass ich keinerlei Ersatz für meine Reise bekomme, da es einen Paragraphen in ihren Versicherungsbedingungen gibt, der psychische Erkrankungen ausschließt.

              Also: eine psychische plötzliche Erkrankung ist keine Erkrankung lt. dieser Versicherung.Somit habe ich nicht nur den fast kompletten Reisepreis (ich hatte 3 Tage vorher stornieren müssen), sondern auch noch die hohen Reisekostenversicherungskosten bezahlt.

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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                Falsch!
                Der Versicherer wird kaum leugnen, das eine psychische Erkrankung eine Erkrankung ist, nur ist eine psychische Erkrankung eben nicht abgedeckt. Und genau das hättest Du lesen/erkennen können/müssen, wenn Du das "Kleingedruckte" vor Versicherungsabschluß gelesen hättest.

                Man kann es gar nicht oft genug erwähnen: Eine Vielzahl von Mitmenschen liest "6549606774" Test- und Erfahrungsberichte vor dem Kauf eines "Kochlöffels", geht aber merkwürdigerweise an etwas eher hochpreisiges wie eine Urlaubsreise reichlich arg- und sorglos heran.

                ...und sucht im Falle von "Problemen" anschließend fast grundsätzlich den Fehler beim RV, Hotel, der Airline oder eben, wie hier, einem Versicherer.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                • Inga16I Offline
                  Inga16I Offline
                  Inga16
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Also zur Info: es gibt von 2013 auch einen Artikel im Ärzteblatt, in dem Ärzte diesen Paragraphen bei der Versicherung hefitgst kiritisieren. Es gab in München, wo diese Versicherung sitzt, genau so ein Urteil (Richter urteilen leider auch oft poistiv für den "Stärkeren" ). Es gab leider keine Revisiion - dh. was würde zb. der Europäische Gerichtshof urteilen...Aber das kann man sich als kleiner Reisender finanziell nicht leisten (gegen finanzstarke Versicherungskonzerne).

                  Und: da die Krankheit unerwartet kam - hätte ich das vorher wissen können, dass meine Tochter akut erkrankt? Genau dafür sollte ja die Reiserücktrittsversicherung einspringen!
                  Hätte man eine andere Krankheit, gibt es dann womöglich wieder einen Grund, warum die Versicherung gerade da nicht zahlt.

                  Ich habe inzwischen auch andere Rücktrittsversicherungen angesehen: es gibt Versicherungen, die nur dann nicht zahlen, wenn die Krankheit vorher schon bekannt war und man in Behandlung ist. Aber diesen Paragraphen, dass man bei psychischen Erkrankungen wie bei der ERV gibt es nicht.

                  Jedenfalls werde ich nie wieder bei der ERV eine Versicherung abschließen und rate allen davon ab!!!

                  Was nützt eine Versicherung, die man extra bezahlt und dann nicht eintritt, wenn man sie braucht?

                  Versehentlich erzeugtes Smilie entfernt!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • de la DivaD Offline
                    de la DivaD Offline
                    de la Diva
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    @Inga16
                    Es gibt immer irgendwelche Dinge, die ausgeschlossen sind - egal bei welcher Versicherung.
                    Das kann man vorher alles lesen. Natürlich denkt jeder, dass so etwas gerade bei ihm nicht passiert......und dann kommt doch alles anders.
                    In deinem Fall hätte es auch so sein können, dass du diesen § gelesen hättest und die Versicherung trotzdem abgeschlossen hättest, weil so etwas in der Familie noch nie passiert war.....
                    Und es hilft auch nicht weiter, wenn du meinst unterstellen zu müssen, dass Gerichte dem "Stärkeren" Recht geben.....manchmal ist es auch einfach nur so, dass die Fakten eben dem emotionalen Empfinden gegenüberstehen. Und Gerichte haben Fakten zu prüfen und zu urteilen ob sie sich gesetzeskonform "verhalten".....

                    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      Inga16, ich widerspreche Dir doch in bestimmten Teilen Deiner Ausführungen gar nicht. Selbstverständlich ist es ärgerlich und selbstverständlich ist auch in meinen Augen eine psychische Erkrankung eine tatsächliche Erkrankung...

                      ...nur ist das in diesem (und ähnlichen) Fall/Fällen leider nicht maßgeblich und letztlich auch nicht das Thema.

                      Es geht grundsätzlich darum, daß Dir die Konditionen des Versicherers klar mitgeteilt wurden und Du diese bei Abschluß der Versicherung akzeptiert hast. Nun dem Versicherer "ans Bein zu pinkeln" halte ich(!...Du/andere mögen da gerne anderer Ansicht sein) für "wenig angebracht".

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        @inga
                        deinen ärger kann ich in gewissem grad sogar nachvollziehen.
                        aber bitte projiziere deinen ärger über dich selbst und deiner schlechten recherche VOR dem urlaub nicht auf einen versicherer, der da nichts für kann.

                        1. es macht immer sinn, den abschluss einer versicherung in erwägung zu ziehen.
                          man muss für sich selber nachdenken, ob es einem das "wert" ist.
                        2. es gibt genügend versicherer, die psychische krankheiten absichern.
                          allerdings gegen einen entsprechenden preis. wo wir gleich schon bei punkt
                          3 sind. deine aussage, die versicherung sei sündhaft teuer gewesen, möchte ich bezweifeln. in der relation zum reisepreis kostet sie wirklich nur einen bruchteil und hätte viele risiken abgedeckt. (p.s. eigentlich sollten wir froh sein, dass die versicherten gründe alle nicht eingetroffen sind).
                        3. überlege doch mal bitte: ohne deine angelegenheit jetzt bezweifeln zu wollen, aber ein beinbruch lässt sich nun mal objetiver bescheinigen (mit bildgebenden beweisen sogar), als eine psychische krankheit. bei dieser art von "schwer greifbaren" krankheiten ist die möglichkeit der manipulation oder gefälligkeitsbescheinigungen, weil man den urlaub dann doch nicht mehr so antreten möchte, wie gebucht, tür und tor geöffnet. dass sich die versicherer absichern gegen betrügerische maßnahmen (wie gesagt, die ich dir persönlich nicht unterstelle) ist doch auch vollkommen klar.
                          und 5. (das wird vermutlich für dich das schmerzlichste sein) hat dir der versicherer eben nicht vor abschluss versprochen dass sowas mitversichert ist und zieht nachher den schwanz ein. die krankheit ist von vornherein ausgeschlossen. und das steht dem versicherer zu, dinge auszuschließen oder einzugrenzen. wenn der kunde das nicht möchte, kann er doch andere produkte wählen.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Susi 2009S Offline
                          Susi 2009S Offline
                          Susi 2009
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Hallo Lexilexi,
                          bedanken muss ich mich bei Keinem! In meiner Versicherungsbestätigung waren keine Ausschlüsse angegeben, es stand nur "unerwartet schwere Erkrankung" da und deshalb ging es nur darum, was "unerwartet" bedeutet. Darüber gibt es verschiedene Urteile, welche in letzter Zeit immer mehr den Klägern Recht geben. Ich hätte eine Ablehnung akzeptiert (Pech gehabt), wenn es Ausschlüsse gegeben hätte. Bei mir hat sich die Versicherung am Anfang auch was zusammengeschustert, um mich abwimmeln zu können.
                          LG Susi

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • traveller4073T Offline
                            traveller4073T Offline
                            traveller4073
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            ziemlich stark, dass eine Versicherungsangestellte hier Ärzten per se die Ausstellung von  "Gefälligkeitsgutachten" unterstellt... ❓

                            Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Niko.IN Offline
                              Niko.IN Offline
                              Niko.I
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              Ich würde jedem der sich über das Thema Reiseversicherung egal ob Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reiseunfall oder Reisegepäckversicheurng informieren möchte bei der Firma xxWerbung editiertxx melden.

                              Habe dort nun zum 2. mal eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen für eine Reise und bekam wieder eine Top beratung und ein auf meien Reise passendes Produkt angeboten, mit wlchem ich mir keine Sorgen machen muss, dass ich auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibe.

                              Super Firma mit Sitz in xxx und sehr zu empfehlen, da diese für den Kunden eine sehr Transparente Seite hat und ich dort schnell alles verstehe und nachvollziehen kann.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • burton_B Offline
                                burton_B Offline
                                burton_
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                Und dafür extra bei HC angemeldet! Das muss ja echt ne Spitzensache sein  😉

                                Gleich mal rein schaun  😆

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  ... gleich mal abwatschen ... meine Meinung.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • burton_B Offline
                                    burton_B Offline
                                    burton_
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    Aber Gewalt ist doch keine Lösung!  😛

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      Diplomatie aber auch nicht - jedoch zurück zum Thema ... 😞

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • LexilexiL Offline
                                        LexilexiL Offline
                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #79

                                        niko
                                        magst du bitte auch mal für mich werbung machen?
                                        ich gebe dir dann meine kontaktdaten 😆 😆 😆

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                          punkt16
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #80

                                          Hallo,
                                          folgender Sachverhalt. Wir sind 2 Familien, mit je 3 Personen und möchten gerne zusammen für nächstes Jahr ein Ferienhaus in der Toskana buchen.
                                          Wenn nun bei einer Familie eine Person krankheitsbedingt ausfällt und diese Familie somit nicht kann - wie kann man dies Versichern? Eine Familie alleine kann sich das ganze Haus nicht leisten.

                                          Entweder Fall A: Einer wird krank und beide Familien bleiben zu Hause - welche Versicherung übernimmt die Stornokosten für das komplette Haus? Es gibt zwar Familienversicherungen, jedoch nur für die eigene, oder? Es kann ja nicht nur ein "halbes Haus" storniert werden...

                                          Oder Fall B: Einer wird Krank - diese Familie bleibt zu Hause, die andere fährt jedoch. Alleine kann die fahrende Familie das Haus jedoch nicht bezahlen. Gibt es eine Versicherung, welche die 50% der Kosten übernimmt - wahrscheinlich nicht? 😞

                                          Es gibt zwar Gruppenversicherungen - bei diesen werden aber nur die Stornokosten der einzelnen Person bezahlt - sowas funktioniert bei einer Ferienwohnung ja nicht.

                                          Kann mir hier jemand helfen?

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