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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • CliffideoC Offline
    CliffideoC Offline
    Cliffideo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4161

    Wenn Schauinsland diese Reise mit Kreuzfahrt und Flug pauschal anbietet, dann ist es deren Job, für passende Rückflüge zu sorgen.
    Evt ist der dir bekannte Flug aus dem EPV-Programm und für die Kreuzfahrt gibts einen zusätzlichen Charterflug, dessen Flugzeiten nirgends auftauchen?
    EPV - Einzelplatzverkauf

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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    • Svenko1984S Offline
      Svenko1984S Offline
      Svenko1984
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4162

      Moin!

      Dies ist glaub ich mein erster Beitrag, also einmal ein "Hallo" an alle fleißigen Poster 😀

      Ich kenne mich mit den Flugrechten nicht aus, und konnte leider nichts genaues finden. Bisher ging bei all unseren Pauschalreisen alles gut.

      Nun haben wir jedoch vor 2 Wochen eine Flugdatenänderung für unsere Reise am 01.06.19 - 10.06.19 von HH nach Kos und zurück bekommen. Es handelt sich hierbei um den Rückflug von Kos nach Hamburg am 10.06.19 der ursprünglich für 19:55 angesetzt war (Tuifly), Die Flugzeit wurde nun auf 11:15 vor verschoben, was eine circa 9 Stunden frühere Abreise bedeuten würde.
      Dies ist für uns umso ärgerlicher so dass wir nicht am Abreisetag wie geplant ausschlafen und frühstücken können da der Transfer wahrscheinlich schon gegen 7 Uhr los geht.

      Kann man dagegen vorgehen und z.B. um einen alternativ Flug bitten? Wir haben z.B. gesehen das Tuifly auch nach Hannover um 18:55 an dem Tag fliegt, dann würden wir mit dem Zug nach Hamburg weiter fahren (dies würden wir in Kauf nehmen).
      Oder haben wir einfach Pech gehabt und müssen damit leben?

      Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

      Liebe Grüße

      Sven

      astiefelhagenA 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Svenko1984S Svenko1984

        Moin!

        Dies ist glaub ich mein erster Beitrag, also einmal ein "Hallo" an alle fleißigen Poster 😀

        Ich kenne mich mit den Flugrechten nicht aus, und konnte leider nichts genaues finden. Bisher ging bei all unseren Pauschalreisen alles gut.

        Nun haben wir jedoch vor 2 Wochen eine Flugdatenänderung für unsere Reise am 01.06.19 - 10.06.19 von HH nach Kos und zurück bekommen. Es handelt sich hierbei um den Rückflug von Kos nach Hamburg am 10.06.19 der ursprünglich für 19:55 angesetzt war (Tuifly), Die Flugzeit wurde nun auf 11:15 vor verschoben, was eine circa 9 Stunden frühere Abreise bedeuten würde.
        Dies ist für uns umso ärgerlicher so dass wir nicht am Abreisetag wie geplant ausschlafen und frühstücken können da der Transfer wahrscheinlich schon gegen 7 Uhr los geht.

        Kann man dagegen vorgehen und z.B. um einen alternativ Flug bitten? Wir haben z.B. gesehen das Tuifly auch nach Hannover um 18:55 an dem Tag fliegt, dann würden wir mit dem Zug nach Hamburg weiter fahren (dies würden wir in Kauf nehmen).
        Oder haben wir einfach Pech gehabt und müssen damit leben?

        Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

        Liebe Grüße

        Sven

        astiefelhagenA Offline
        astiefelhagenA Offline
        astiefelhagen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4163

        Liebe Forums-Kollegen,

        mir ist bei Robinson folgendes passiert:

        Am 16.10.2018 habe ich über die Homepage Robinson.com eine XTUI Reise gebucht. Das war mir auch nicht so klar: man bucht nicht bei Robinson selber und damit bei TUI, sondern am Ende bei XTUI. Das ist dann zwar ein wenig günstiger, hat aber auch die ungünstigeren Geschäftsbedingungen.
        Es handelt sich um eine Pauschalreise für meine Frau, meine drei kleinen Kinder (6,4,4) und mich in den Robinson Club Pamfilya in der Türkei. Aufenthalt ist ab Ende Mai.
        Ich habe einen Flug mit Onur Air ab Düsseldorf um 10:40 Uhr ausgewählt. Dann wären wir entspannt am frühen Abend im Club gewesen und hätten in Ruhe Essen gehen können.
        Am 03.01.2019 haben ich eine geänderte Bestätigung erhalten. Da muss man auch immer schon sehr genau prüfen, was sich geändert hat. Bei mir war es die Flugzeit. Diese ist nun 13:40 Uhr (mit Onur Air). Diese Verschiebung um drei Stunden ist ärgerlich, sie bedeutet eine Ankuft vor Ort gegen 20 Uhr, da noch ein Transfer von ca. einer Stunde stattfindet. Geht aber irgendwie noch. Sollte ich mich dann zu jemand beim Abendessen mit den Kindern an den Tisch setzen, der eigentlich extra spät gegangen ist, um ein wenig Ruhe vor Kindern zu haben: seht es mir nach - ich arbeite schon lange an den Tischmanieren der Kinder, mit wechselhaftem Erfolg
        Am 02.05.2019 habe ich dann aber eine erneute geänderte Bestätigung erhalten.
        Die Hinflugzeit ist nun um 16:45 Uhr mit Pegasus Airlines. Ankunft um 21:25 Uhr in Antalya mit Transfer nach Side und Einchecken bedeutet eine realistische Ankunft im Zimmer kurz vor Mitternacht.

        Das ist natürlich mit drei Kleinkindern, die normalerweise um 20 Uhr schlafen, echt nicht einfach und macht nur wenig Spaß.
        Bisher habe ich mich an das Callcenter von Robinson gewandt und eine E-Mail geschrieben. Große Hoffnung haben die mir nicht gemacht.
        Hattet ihr schon einmal eine ähnliche Situation bei einer Pauschalreise und wenn ja: habt ihr einen Tip für mich, wie ich geschickt vorgehen kann? Gibt es andere, sinnvolle Eingangskanäle?

        Es gibt alternative Flüge ab Düsseldorf (zum Teil mit umsteigen), die mir deutlich lieber wären. Muss ich das so einfach hinnehmen? Interessieren würden mich persönliche Erfahrung idealerweise mit dem Weg wie eine Änderung erwirkt werden konnte.

        Verstanden habe ich, dass vier Stunden Verzögerung zu 5% Reduktion des Tagesreisepreises (zzgl. 5% für jede weitere Stunde) führen können. Das bringt aber ehrlich gesagt nicht sooo viel, auch wenn es eine Robinson-Buchung war.

        Hotel aus diesem Beitrag
        96%
        ROBINSON PAMFILYA
        Türkische Riviera/Türkei
        Zum Hotel
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4164

          5% gibt es erst ab der 5. Stunde, und das betrifft nicht Flugzeitenänderungen, die 14 Tage vor dem Reiseantritt bekannt gegeben werden.
          Typisch für XTUI ist die Buchung des Fluges unmittelbar im Zusammenhang mit der Kundenbuchung, daher nehme ich an, dass Onur den Flug gestrichen hat. Du kannst vorschlagen einen anderen Flug zu buchen, vermutlich mit geringer Gegenliebe und Aufpreis ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • astiefelhagenA Offline
            astiefelhagenA Offline
            astiefelhagen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4165

            Lieber Vonschmeling,

            danke für deine Antwort.
            Eine ähnliche Meldung habe ich nun von Robinson erhalten. Angeboten wird eine (sehr geringe) Kulanzzahlung, Umbuchung sei nicht möglich.
            Eine kurze Erstberatung bei der Rechtschutzversicherung hat auch nur erbracht, dass ich dies wohl hinnehmen muss. Ehrlich gesagt käme ich mir auch ein wenig lächerlich vor, wg. einer sechstündigen Flugverschiebung vor Gericht zu ziehen, aber das kann jeder für sich entscheiden.
            Daher ist mein einziges Learning eine solche Reise in Zukunft selber zusammenzustückeln. Dann würde ein im Vorhinein annulierter Flug nur bedeuten, dass ich mir frei einen anderen aussuchen kann.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • katjaworldK Offline
              katjaworldK Offline
              katjaworld
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4166

              @astiefelhagen, leider bedeutet bei einer Individualreise ein annulierter Flug nicht zwingend nur die frohe Botschaft über die freie Gestaltung des Beförderungsmittels. Spätestens, wenn die neuen Flüge monetär von der ursprünglichen Erwartungshaltung bezüglich des geplanten Budgets einer Reise abweichen, gilt auch eine Individualreise nicht mehr unbedingt als Allheilmittel fernab des Pauschalreisegedankens. Aber auch hier gilt learning bei doing 😏.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4167

                Exakt. Bei Pauschalreisen hat man die relative Sicherheit, ein neues Beförderungsangebot im Budget zu erhalten.
                Streicht hingegen Albatros Air den Flug 3 Wochen vor meiner Reise ersatzlos kann ich selbst was suchen und muss mit ziemlicher Sicherheit die Schatulle weiter aufmachen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • sensiparfumS Offline
                  sensiparfumS Offline
                  sensiparfum
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4168

                  Guten Tag, wir müssen hier mal was fragen:
                  Reise nach Mallorca im Herbst von Kassel Calden nach Palma gebucht (Airmarin).

                  • Abflug am 14.06.2019 Flugzeiten: 6 Uhr morgens, Rückflug 24.06.2019 um 15.30 Uhr. Somit der 14.06. als vollen Urlaubstag geplant und den 24. als halben Urlaubstag. Zudem buchen wir nie Reisen mit Rückflugzeiten morgen.

                  Für unseren Sohn haben wir diese Reise von München aus gebucht, mit gleicher Ankunftszeit, da wir einen Mietwagen gebucht haben und alle gemeinsam ins Hotel fahren wollen. Reise von München steht seit dem.

                  • Reise von Kassel: 1. Flugzeiten Änderung (mit beiden Flügen)im November 2018: Abflug nun 5 Uhr, ist aber noch zu tolerieren / Abflug Mallorca nun 14.30 Uhr.
                  • Zweite Flugzeiten Änderung im Januar 2019: Abflug von Mallorca nun 8.10 Uhr somit halber Urlaubstag flöten, um 4 Uhr morgens aufstehen und eine Änderung um mehr als 7 h. Eine Beschwerde wurde abgeschmettert, mit der Begründung, dass dies laut BGH völlig korrekt wäre.
                  • Dritte Flugzeiten Änderung im Mai. Abflug Kassel nun 15.30 Uhr! Auch dieser Tag kann als Urlaubstag nicht mehr genutzt werden. Dieser Flug verschiebt sich um glatte10,5 h!

                  Unseren Sohn können wir nun nicht vom Flughafen mitnehmen (der muss nun mit dem Bus stundenlang auf der Insel bis zum Hotel fahren, was so nicht geplant war), der Mietwagen muss umgebucht werden, bedeutet dass wir den günstigen Preis nicht mehr bekommen.
                  An Airmarin eine Mail gesendet, dass wir diese Umbuchungen nicht mehr hinnehmen wollen und mitgeteilt, dass wir nun gern einen Tag vorher (13.06.) von Kassel aus fliegen möchten. Für diesen Tag gibt es einen Flug um 5.00 Uhr. Seit einer Woche keine Rückmeldung. Was sollen wir tun?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4169

                    Anrufen.
                    Die ganzen Schicksale von "was ihr nie bucht" (dazu empfehle ich mal ein paar Updates!) über "Urlaubstag flöten" bis "Sohn stundenlang im Bus" (?) interessieren rein rechtlich nicht, oder jedenfalls fast nicht.
                    Entweder findet ihr zusammen mit dem Vertragspartner eine plausible Lösung oder ihr kündigt den Reisevertrag.

                    Meine Empfehlung:
                    Bringt euch mal auf den aktuellen Stand betreffend die Ansprüche aus dem entsprechenden Reisevertrag.
                    Last not least ist Kassel-Calden eben einer jener Flughäfen, die mangels Nachfrage immer enorm betroffen sind von Anpassungen der LVU.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    sensiparfumS 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Anrufen.
                      Die ganzen Schicksale von "was ihr nie bucht" (dazu empfehle ich mal ein paar Updates!) über "Urlaubstag flöten" bis "Sohn stundenlang im Bus" (?) interessieren rein rechtlich nicht, oder jedenfalls fast nicht.
                      Entweder findet ihr zusammen mit dem Vertragspartner eine plausible Lösung oder ihr kündigt den Reisevertrag.

                      Meine Empfehlung:
                      Bringt euch mal auf den aktuellen Stand betreffend die Ansprüche aus dem entsprechenden Reisevertrag.
                      Last not least ist Kassel-Calden eben einer jener Flughäfen, die mangels Nachfrage immer enorm betroffen sind von Anpassungen der LVU.

                      sensiparfumS Offline
                      sensiparfumS Offline
                      sensiparfum
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4170

                      Danke für die Antwort , gekündigt haben wir schon bei der zweiten Änderung, die Kündigung haben sie nicht anerkannt. Zudem finde ich es mittlerweile echt schlimm, dass man als Bucher in solchen Fällen wohl ziemlich allein gelassen wird und der Veranstalter machen können was sie wollen.

                      OliverQ121171O 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4171

                        Die Kündigung ist rechtens soweit ich das beurteilen kann und es bedarf keiner "Anerkennung" durch den Gekündigten.
                        Naja, schwieriges Thema ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        JanisJoJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • sensiparfumS sensiparfum

                          Danke für die Antwort , gekündigt haben wir schon bei der zweiten Änderung, die Kündigung haben sie nicht anerkannt. Zudem finde ich es mittlerweile echt schlimm, dass man als Bucher in solchen Fällen wohl ziemlich allein gelassen wird und der Veranstalter machen können was sie wollen.

                          OliverQ121171O Offline
                          OliverQ121171O Offline
                          OliverQ121171
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4172

                          @sensiparfum sagte:

                          Zudem finde ich es mittlerweile echt schlimm, dass man als Bucher in solchen Fällen wohl ziemlich allein gelassen wird und der Veranstalter machen können was sie wollen.

                          Es sind wohl weniger die Reiseveranstalter die machen können was sie wollen, sondern die Fluggesellschaften.
                          Die machen was sie müssen, nämlich versuchen noch ein wenig Gewinne einzufahren.

                          Darüber hinaus sollte doch jedem Pauschalurlauber mittlerweile bekannt sein, das man jederzeit von Flugzeitenänderungen betroffen sein kann. Komisch finde ich an dieser Stelle auch, dass Du Dich über die Rückflugzeit und der damit verbundenen frühen Aufstehzeit ( 4 Uhr ) ärgerst. Mit 4 Uhr aufstehen kommst Du beim Hinflug doch mit Sicherheit nicht hin, da wird es nochmals deutlich früher, oder ? Da stört es Dich aber eigenartigerweise nicht 😳 Warum müssen wir eigentlich immer nach dem Haar in der Suppe suchen ? Einfach mal die Situation hinnehmen und sich trotzdem auf den Urlaub freuen, so ist zumindest meine Devise.

                          wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

                          miniellertM 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • OliverQ121171O OliverQ121171

                            @sensiparfum sagte:

                            Zudem finde ich es mittlerweile echt schlimm, dass man als Bucher in solchen Fällen wohl ziemlich allein gelassen wird und der Veranstalter machen können was sie wollen.

                            Es sind wohl weniger die Reiseveranstalter die machen können was sie wollen, sondern die Fluggesellschaften.
                            Die machen was sie müssen, nämlich versuchen noch ein wenig Gewinne einzufahren.

                            Darüber hinaus sollte doch jedem Pauschalurlauber mittlerweile bekannt sein, das man jederzeit von Flugzeitenänderungen betroffen sein kann. Komisch finde ich an dieser Stelle auch, dass Du Dich über die Rückflugzeit und der damit verbundenen frühen Aufstehzeit ( 4 Uhr ) ärgerst. Mit 4 Uhr aufstehen kommst Du beim Hinflug doch mit Sicherheit nicht hin, da wird es nochmals deutlich früher, oder ? Da stört es Dich aber eigenartigerweise nicht 😳 Warum müssen wir eigentlich immer nach dem Haar in der Suppe suchen ? Einfach mal die Situation hinnehmen und sich trotzdem auf den Urlaub freuen, so ist zumindest meine Devise.

                            miniellertM Offline
                            miniellertM Offline
                            miniellert
                            schrieb am zuletzt editiert von miniellert
                            #4173

                            Ich kann das gut verstehen dass man sich ärgert - leider ändert man es damit nicht.
                            Solange die aktuelle Rechtslage so ist muss man damit wohl leben oder es ändert sich endlich was dass Rechte klar ab xy Stunden Verschiebung definiert. Ich habe mich früher auch immer über für mich tolle Flugzeiten gefreut bis ich mehrfach erkennen mussten dass die das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen.
                            Ich musste schon sleep and fly stornieren, geänderte Flugplätze hinnehmen .... jedes mal habe ich mich geärgert. De Mensch stellt sich einfach ein auf das was er Schriftlich hat, sensiparfum ich fühle mit Dir ( was Dir leider wenig hilft)

                            Ellert

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • kianaK Offline
                              kianaK Offline
                              kiana
                              schrieb am zuletzt editiert von kiana
                              #4174

                              Guten Morgen! Wir haben für die Pfingstferien eine nicht ganz billige Pauschalreise für 1 Woche in die Türkei gebucht. Aufgrund unserer 2 kleinen Kinder haben wir extra die teurere Version mit besseren Flugzeiten genommen- Ja, ich weiß, es besteht kein Anspruch darauf, dass die Flugzeiten so bleiben. Die Angebote mit Rückflug um 05:00 morgens, wo man einen Tag verliert waren auch ca 400€ billiger.
                              Heute, also knappe 3 Wochen vor Antritt kam die E-Mail, dass der Rückflug 15 Stunden nach vorne verlegt wird. Statt 21:45 geht er jetzt um 05:09 morgens, uns wird ein kompletter Tag gestrichen. In Anbetracht des extrem hohen Gesamtpreis von 4900€ für nun gerade mal 6 Tage Türkei für 4 Personen, 4 und 7 Jahren bin ich entsetzt. Abgesehen, dass wir eine extrem anstrengende Rückreise nachts mit den beiden Kindern so vermeiden wollten, ist das so für uns nicht tragbar.
                              Es wurde uns ja 2 Wochen vor Abflug mitgeteilt, also sehe ich das richtig, dass ich keinerlei Entschädigung erhalte? Muss ich das alles so hinnehmen?
                              Welche Möglichkeiten habe ich?
                              Ich bin richtig traurig und ärgere mich enorm.
                              Viele Grüße 😢

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HABERLINGH 1
                                HABERLINGH 1
                                HABERLING
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4175

                                Hallo @kiana , ich würde beim Reiseveranstalter nachhaken, dass durch den extrem frühen Aufbruch zur Rückreise die Nachtruhe gestört wird. 😟

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #4176

                                  Ein Anspruch auf Entschädigung (gegen das LVU) beseht nicht, allerdings durchaus die Möglichkeit, Alternativen vorzuschlagen (über den Vermittler).
                                  Je nach Ziel gibt es solche ja oft aus AYT, ich würde es nochmal auf dem Wege der Diplomatie versuchen. Merkt das Gegenüber, dass man bittet und nicht verlangt hat man bessere Aussichten auf Mitwirkung ...
                                  Viel Erfolg!
                                  Unbenommen bleibt dir eine Reisepreisminderung nach der Reise zu verlangen sofern gar kein Entgegenkommen möglich ist.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • miniellertM Offline
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                                    miniellert
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4177

                                    Heute mal andersrum...

                                    Kind MIttel fliegt im Juni nach Marsa Alam, Reiseunterlagen kamen schon, Flugzeiten wie gebucht.
                                    Heute kommt mail, der Flug findet einen Tag vorher statt (toll also mehr Urlaub nehmen)
                                    kommt nachts um 23 h an - ursprünglich gebucht gegen Mittag am Folgetag.
                                    Darf man damit rechnen oder erwarten dann zumindest bei Ankunft ein Zimmer zu bekommen oder bedeutet dies ankommen und bis 15 h in der Rezeption schlafen müssen ?

                                    Ellert

                                    JanisJoJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • bademausB Offline
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                                      bademaus
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4178

                                      Hi,
                                      normalerweise gelten die Daten des gebuchten Zeitraums(quasi die Nächte im Hotel) wo du ein Zimmer bekommst. Viele Hotels sind meiner Erfahrung nach kulant und vergeben freie(!) Zimmer entsprechend früher. Würde ich mich aber nicht drauf verlassen wollen in so einem Fall. Am Besten beim Reiseveranstalter nachfragen, wäre mein Rat.
                                      Lg

                                      miniellertM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bademausB bademaus

                                        Hi,
                                        normalerweise gelten die Daten des gebuchten Zeitraums(quasi die Nächte im Hotel) wo du ein Zimmer bekommst. Viele Hotels sind meiner Erfahrung nach kulant und vergeben freie(!) Zimmer entsprechend früher. Würde ich mich aber nicht drauf verlassen wollen in so einem Fall. Am Besten beim Reiseveranstalter nachfragen, wäre mein Rat.
                                        Lg

                                        miniellertM Offline
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                                        miniellert
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4179

                                        Anfrage läuft ja schon
                                        Das Hotel kann ja nichts dafür. Late Checkout kostet pro Stunde 12.- das hatte ich schon gefragt, wenn das aber dann nachts davor auch dazu käme wär das schon heftig weil ja auch Reisende nichts dafür kann

                                        Ellert

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4180

                                          Hallo zusammen, habe eben die Nachricht von EW erhalten, dass mein Flug umgebucht wurde.
                                          Der Rückflug hat somit 30 Stunden Verspätung und ich komme 2 Tage später zu Hause an.
                                          habe ich nun Anspruch auf Entschädigung ? Einen Grund der Umbuchung hat EW nicht genannt, der Flug wäre in 15 Tagen gestartet.
                                          Der eigentliche Rückflug wäre um 6 Uhr morgens gestartet, nun erst um 22 Uhr. Ich muss also eine Übernachtung dazu buchen +Late Check out. Wird das auch erstattet ?
                                          LG

                                          @vonschmeling : warum besteht deiner Meinung nach kein Anspruch? Weil es rechtzeitig angekündigt wurde ?

                                          Die Welt ist wie ein Buch, wer nicht reist, sieht nur die erste Seite .

                                          vonschmelingV JanisJoJ 2 Antworten Letzte Antwort
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