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Türkei-Urlaub nur mit Zwischenlandung??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkei (alt)
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #341

    @Eismann
    ... auch CONDOR hat schon Operatings gestrichen, dieses Gottvertrauen in im EPV gebuchte Flüge ist gerade in letzter Zeit wiederholt erschüttert worden.
    Ich weiß nicht, wie andere das sehen - aber mir ganz persönlich ist eine etwas intensivere Suche mit einer gesicherten Datenlage lieber, als die von Curi beschriebene Ausschreibung mit offensichtlich falschen Angaben!
    :?
    Darüber hinaus hatte ich mit den hier beschriebenen Methoden bisher keine Probleme Direktflüge zu finden, das gestaltete sich ziemlich mühelos ...
    😉

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Der Eismann 06D Offline
      Der Eismann 06D Offline
      Der Eismann 06
      schrieb am zuletzt editiert von
      #342

      @VS
      Nun beschrei das mal nicht! Wäre ja ein Ding, wenn unsere erste Nur Flug Buchung geändert wir und die bisheringen pauschalen Reisebuchungen immer genauso eintrafen wie gebucht und ohne Zwischenlandung.
      Wenn das also eintreffen sollte, dann habe ich ja jemanden an den ich mich wenden kann- an DICH  😘 .

      Carsten

      Zeit hat man nicht, man nimmt sie sich, für das was einen wichtig ist.

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      • Dandy77D Offline
        Dandy77D Offline
        Dandy77
        schrieb am zuletzt editiert von
        #343

        Nach wie vor ist es für mich ein Unterschied, ob eine Reise 3,5 oder 10 Stunden dauert, da die Reisezeit von meiner Urlaubszeit abgeht. Bei zwei Reiseangeboten, die sich nur in der Ankunftszeit am Urlaubsort unterscheiden, bietet die jenige mit einer früheren Ankunftszeit den größeren Nutzen. Das Gleiche gilt für die Abreise. Die Angebe von Flugzeiten und die Angabe, ob mit oder ohne Zwischenlandung, gehören für mich daher zu den wichtigen Entscheidungsgrundlagen.

        Anbieter haben natürlich andere Interessen und versuchen eine Vergleichbarkeit in diesen Punkten zu vermeiden.

        Als Informationsplattform hätte Holidaycheck sehr wohl die Möglichkeit, vorzugeben, welche Informationen ein Anbieter liefern muss, damit sein Angebot veröffentlicht wird. Schließlich zählt Holidaycheck ja zu den größten kommerziellen Online-Reisevermittlern.

        Und es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso ein Kriterium "Meerblick" leichter ist als "ohne Zwischenlandung". Es ist wohl eher eine Frage des "Wollens" als des "Könnens".

        Auffällig ist, das gerade auf den preislich hart umkämpften Mark der Türkeireisen gegenüber vor zwei Jahren sehr viel mehr Angebote zu finden sind, bei denen erst auf den "zweiten Blick" ersichtlich wird, dass das Angebot mit Zwischenlandung beinhaltet. Der Kunde sieht auf den ersten Blick nur den günstigen Preis, erfährt aber nicht die damit verbundenen Nachteile. In anderen Bereichen wird das durch eine Preisangabeverordnung besser geregelt, auch in Hinblick auf einen fairen Wettbewerb.

        Und das die Angaben der Reisezeit, ob Uhrzeit oder Non Stop nur voraussichlich sind: Das war mal so einfach. Zur Zeit ändert sich da die Rechtssprechung und so ohne triftigen Grund ist das nicht mehr so einfach. http://www.expat-news.com/14617/recht-steuern-im-ausland/flugzeiten-bei-pauschalreisen-werden-verbindlicher/

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        • Mam62M Offline
          Mam62M Offline
          Mam62
          schrieb am zuletzt editiert von
          #344

          Du solltest das Urteil mal genau lesen, da werden Deine Erwartungen ganz schnell verkleinert.....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Der Eismann 06D Offline
            Der Eismann 06D Offline
            Der Eismann 06
            schrieb am zuletzt editiert von
            #345

            @Dandy77

            Wir kennen doch nun alle deinen Standpunkt, auch wenn ich mit dir da einer Meinung bin, durch erneutes bekundtun wird es aber auch nicht anders.
            Habe doch gepostet, das HC sich damit beschäftigt, nun können wir nur abwarten ob sich was tut.
            Oder eben anders oder wo anders buchen...

            Carsten

            Zeit hat man nicht, man nimmt sie sich, für das was einen wichtig ist.

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            • Mam62M Offline
              Mam62M Offline
              Mam62
              schrieb am zuletzt editiert von
              #346

              Preisangabenverordnung? Was kostet ein Kilo Pauschalreise? 😆

              Der Verordnung wird doch mit der Angabe des Gesamtreisepreis inkl Steuern bereits Genüge getan. Die Mühe, die Ausschreibung genau zu lesen, solltest Du Dir allerdings schon noch machen, davor kann Dich kein Gesetzgeber und kein Richter bewahren, es sei denn, Du möchtest genormte Reiseprodukte, wo alle das selbe buchen müssen und keine Wahl mehr haben. Gabs doch in manchen Regionen schon mal.

              Beim DVD-Player und beim Staubsauger vergleichen die deutschen Verbraucher doch auch monatelang säntliche Tests der letzten zehn Jahre, Bewertungen auf zig Webseiten und technische Werte bis zum letzten Standby-Watt, warum will das bei Reisen keiner machen, zumal das doch deutlich leichter ist, weil es kein technisches Grundverständnis voraussetzt.

              Einen Irrtum möchte ich noch aufklären, da Du auch da offensichtlich nicht Bescheid weißt. Bei Reisen bucht man keine UrlaubsTAGE, sondern Übernachtungen. Diese beginnen nach internationalem Gebrauch meist zwischen 14 und 16:00 und enden zwischen 10:00 und 12:00 Uhr, genauer in den Bedingungen oder Beschreibungen der Hotels zu lesen.

              Reisetage sind keine Urlaubstage. Das ist übrigens in sehr vielen Urteilen so entschieden, da gibts also wie von Dir gewünscht, bereits offizielle Regelungen.
              Wenn Du also mit dem Mitternachtsflug ankommend morgens um 6:00 vor der Rezeption stehst, hast Du keinen Anspruch auf Nutzung der Hotelleistungen und kannst dann, wenns doof läuft, 9 Stunden in der Lobby übermüdet in der Lobby rumhängen, bis Du den Zimmerschlüssel bekommst. Toller Gewinn von Urlaubszeit.

              All das, was wir Dir jetzt in den letzten Tagen erzählt haben, ist hier im Forum und auf vielen Seiten im Internet bereits bis zum Umfallen besprochen, such Dir doch nicht immer nur die Rosinen raus, die Dir in den Kram passen, sondern informier Dich auch mal etwas umfassender....

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #347

                @Dandy
                Ich zitiere mal den Schluss des Urteils:

                "***** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV**Die Reisebestätigung muss… folgende Angaben enthalten
                Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr"
                Quelle: bundesgerichtshof.de
                 
                 Hier ist das Urteil   😉

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #348

                  Allmächt - wie oft denn noch? ❓

                  Im Übrigen sollte man den Aspekt "voraussichtliche Flugzeit" auch mal im Hinblick auf ihre Voraussichtlichkeit bei Umsteigeverbindungen betrachten:
                  Sie können ebenfalls geändert werden, und zwar in Direktflüge - passiert viel häufiger als man glaubt!

                  Zudem sind die An- und Abreisetage nicht als Erholungstage zu betrachten, insofern ist die Behauptung "das geht von meiner Urlaubszeit ab" (mal abgesehen von den praktischen Korrekturen des Prädikates bezüglich der beanspruchbaren Beherbergungszeiten von ca. 14 bis 12 Uhr) schlichterdings unrichtig.

                  Letztlich halten nicht wenige Pauschalreisegäste Flugzeiten in den ganz frühen Morgenstunden zum Urlaubsziel für eine Beeinträchtigung (beispielsweise ihrer Nachtruhe), andere wiederum haben keinen Bock drauf, bis 20 Uhr unbezimmert im Hotel zu dümpeln oder lamentieren über die Kosten eines ggf. verfügbaren Late Check-Out ... man kann es einfach nicht allen recht machen.

                  Ich begegne gewissen Unwägbarkeiten bezüglich der An- und Abreisen mit der Einstellung "der Weg ist das Ziel" und musste mich daher auch noch nie in epischer Breite über "Horrorflüge" echauffieren, nicht vorhandene Verpflegungsleistungen bejammern oder sonst einen Hasenpups , der mir vor- und nachher die Erholung versaut.
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Dandy77D Offline
                    Dandy77D Offline
                    Dandy77
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #349

                    @kurion. Du zitierst nicht das Urteil sondern nur eine Quelle, die in die Urteilsbegründung mit eingeflossen ist. Die Verdrehung dieser Fakten wirft die Frage nach der Motivation dafür auf.

                    Richtig lautet die Urteilsbegründung:

                    Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen betreffend die Festlegung von Flugzeiten und die Verbindlichkeit von Informationen des Reisebüros über Flugzeiten für unwirksam erachtet.

                    Der Kläger ist der bundesweit tätige Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer. Die Beklagte ist eine Reiseveranstalterin. Sie verwendet "Ausführliche Reisebedingungen", die u.a. folgende Regelungen enthalten:

                    "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."

                    Der Kläger hält diese Klauseln für unwirksam.

                    Das Landgericht hat der Beklagten nur die Verwendung der ersten Klausel untersagt. Das Berufungsgericht hat beide Klauseln für unwirksam gehalten und ihre Verwendung verboten.

                    Der Bundesgerichtshof hat die dagegen gerichtete Revision der Beklagten zurückgewiesen.

                    Die angegriffenen Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1* BGB. Sie benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind gemäß § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1* BGB unwirksam.**

                    Die erste Klausel modifiziert das Hauptleistungsversprechen des Reisevertrags nicht nur dann, wenn feste Flugzeiten vereinbart wurden, sondern auch dann, wenn im Vertrag nur vorläufige Flugzeiten genannt sind. Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird. Andernfalls ergäbe auch die § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV*** vorgeschriebene Information des Reisenden über diese Zeiten keinen Sinn und würde der hiermit angestrebte Verbraucherschutz verfehlt. Demgegenüber ermöglicht die beanstandete Klausel dem Reiseveranstalter, die Flugzeiten beliebig und unabhängig davon zu ändern, ob hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Dies ist dem Reisenden, der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können, nicht zuzumuten.

                    Die zweite Klausel ermöglicht dem Reiseveranstalter, sich einer vertraglichen Bindung, die durch eine Information eines für ihn tätigen Reisebüros eintritt, zu entziehen. Darin liegt ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden.

                    Für mich stellt sich da die Frage: Dummheit oder Absicht.

                    @ Mam62. Du stänkerst schon wieder."

                    "Einen Irrtum möchte ich noch aufklären, da Du auch da offensichtlich nicht Bescheid weißt. Bei Reisen bucht man keine UrlaubsTAGE, sondern Übernachtungen."

                    1. Solltest du akzeptieren, dass man als Verbraucher einen anderen Blickwinkel haben kann, als als Reiseverkaufsfrau. Das ist kein Irrtum. Als Konsument buche ich Urlaubstage. Und wenn ich z.B. selbständig bin, kostet mich jeder Tag, den ich nicht im Betrieb verbringe, locker 1000 €. Als Gegenwert für diese 1000 €, möchte ich nicht in Istanbul auf dem Flugplatz sitzen und auf einen Anschlussflug warten.

                    1. Ich finde, dass es für mich vorteilhafter ist, wenn ich um 16:00 Uhr im Hotel bin, in Ruhe auspacken kann, mir das Hotel anschauen kann, am Abendessen teilnehmen kann, als erst um 23:55 im Hotel anzukommen. Darüber muss ich mich auch nicht informieren, dass liegt - für mich - auf der Hand.

                    Die Unterstellung, nur Rosinen rauszupicken und mich besser zu informieren, empfinde ich ebenfalls als "stänkern", gebe sie aber gern zurück.

                    Natürlich tummeln sich in so einem Forum auch Leute, die nicht konsumieren, sondern eher verkaufen. Klar, dass die dann eine andere Sicht der Dinge haben.

                    Du solltest den Spruch unter deinen Beiträgen mehr beherzigen.

                    @ Eismann: Ja du hast Recht. Warum schreibe ich hier noch. Vielleicht weil das
                    Problem hier im Thread 2 Jahre alt ist, man dich auch mit für dich unbefriedigenden Infos abgespeist hat, die Notwendigkeit dieser Infos in Frage gestellt wurde, weil ja alles sowieso unverbindlich und plötzlich von einem Moderator verkündet wird: Man arbeitet ja schon daran.

                    Was für eine Aussage nach zwei Jahren.

                    Meine Lieblingsfrage ist "warum" .

                    Warum dauert das so lange, Angebote transparenter zu machen? Wer hat ein Interesse daran. Warum werden kritische Verbraucherfragen niedergekeult (s. 30 Seiten lang in diesem Thread) ?

                    @vonschmeling: "Zudem sind die An- und Abreisetage nicht als Erholungstage zu betrachten, insofern ist die Behauptung "das geht von meiner Urlaubszeit ab" (mal abgesehen von den praktischen Korrekturen desPrädikates bezüglich der beanspruchbaren Beherbergungszeiten von ca. 14 bis 12 Uhr) schlichterdings unrichtig.

                    Falsch. Es ist mir schnurzegal, wie Reiseverkehrsfrauen den Anreisetag definieren. Für mich ist das ein wertvoller Urlaubstag. Und den möchte ich so verbringen, wie ich es will. Wenn du das in der Wartezone zwischen zwei Flügen machen möchtest - gestehe ich dir das zu. Kannst ja chillen.

                    Ich möchte lieber früher am Hotel sein und danach suche ich mir die Reise aus. Wenn mir die Dauer der Anreise egal ist - fahre ich mit dem Auto.

                    So liebe Reiseverkehrskaufleute: Es gibt beim Marketing eine Grundregel: Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler. Überprüft mal eure Aussagen hier auf Verbraucherfreundlichkeit.

                    Liebe Grüße vom Dandy, der sich auch aufregt, wenn Feta aus Kuhmilch ist.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #350

                      In aller Kürze, Dummie:
                      Kapieren oder zitieren ❓
                      Und damit erübrigen sich auch - von dir ganz offensichtlich nicht interpretierbare (!?) - Megatexte.
                      🤮

                      Vermutlich wirst du hier jedoch weiterhin beherzt blindkompetenzen ... nicht wahr?!
                      Furchtbar ... somit -  ein schönes Leben noch ...  😛 🤮

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Mam62M Offline
                        Mam62M Offline
                        Mam62
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #351

                        Dandy,

                        Du solltest Vermutungen unterlassen, Du bist wirklich nicht gut darin.

                        Mein Beruf hat mit Reisen nur insoweit zu tun, als ich damit das Geld für meine privaten Reisen verdiene. Ich mache nicht mal Geschäftsreisen.... :? Ich bin also auch nur Verbraucher, allerdings ein mündiger!
                        Aber ich hab ein wenig Ahnung von Verträgen und interessiere mich für die Hintergründe und mögliche Folgen von denen, die ich privat abschliesse. Und ich bin mir über wirtschaftliche Zusammenhänge im Klaren und nicht so naiv, dass ich erwarte, zuätzliche Leistungen zum gleichen oder niedrigeren Preis zu bekommen.

                        Du als Selbständiger solltest doch auch Ahnung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften und wie sie zustandekommen, haben.

                        Du buchst Übernachtungen, auch wenn das nicht in Dein Argumentationskonzept passt.

                        Was Du als Konsument zu buchen glaubst,ist völlig unerheblich, es ist bereits zigfach gerichtlich anders festgestellt. Willst Du da jetzt etwa die bestehende Regelung für ungültig erklären, auf der anderen Seite aber für Flüge eine fordern, die schon aus der Natur der Sache nicht machbar ist? Das ist keine Rosinenpickerei?

                        Es hindert Dich doch keiner, Deine Urlaubstage so zu verbringen, wie Du möchtest, die Möglichkeiten hat man Dir doch bereits aufgezeigt. Es zwingt Dich doch keiner, Reisen da zu buchen, wo man Deinen Anforderungen nicht gerecht wird.
                        Möglicherweise kostet Dich der Komfort dann halt etwas mehr, aber das willst Du ja auch nicht.
                        Du möchtest mit aller Gewalt einem Unternehmen Deine Auffassung aufdrücken und stellst dann auch noch fortgesetzt unwahre Behauptungen auf. DAS ist Stänkern und langsam frage ich mich, welches Interesse DU daran hast, hier so ein Fass aufzumachen und in einem Forum eines Reiseunternehmens letzteres derart zu diskreditieren....

                        Äussere Dich doch mal zu den Fragen, die Dir gestellt wurden, wie Du Dir die Umsetzung Deiner Konzepte vorstellst, vielleicht können ja alle auch die Touristiker noch was davon lernen. So sind das nur unscharfe Angriffe und frustrierte Rundumschläge.

                        Zu meiner Signatur: Bist Du sicher, dass DU mich auf sie hinweisen musst?

                        Wo Du doch teils nicht mehr weißt, was Du noch vor gut 2 Tagen am 09.07.2014 um 11:13:45 geschrieben hast:
                        "ich will einfach vorher eine Angabe über die Flugzeit haben. Es mag euch ja egal sein, ob ihr nach 3,5 oder 6,5 Std. Flugzeit ankommt, um 8:00 oder um 23:00 Uhr. Mir nicht."

                        Heute drehst Du Dir selbst das Wort im Mund rum, und sprichst von 16:00 Uhr, um nicht auf das Argument der Check-In-Zeiten und der Übernachtungen bzw Urlaubstagen eingehen zu müssen.

                        Ich lach mich tot....

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #352

                          @Dandy
                          Du musstest nun wirklich nicht alles zitieren...  😱 😄
                          1..., weil's verlinkt wurde und jeder User wohl fähig ist, verlinkte Seiten zu lesen,
                          2. weil einige der mit dir hier Diskutierenden das Urteil seit dem 10.12.13 kennen und es zu
                             diesem Zeitpunkt in einem anderen Thread äußerst ausführlich diskutiert wurde,
                          3. weil's in diesem Thread völlig OT ist und eine kurze Antwort auf die Verlinkung / auf eine
                              Textstelle völlig ausgereicht hätte.

                          Zum Zitieren an sich:

                          • Zitate sollten als solche gekennzeichnet werden.
                          • Es ist oft ratsam - statt blind zu zitieren -, den einen oder anderen Textinhalt mit eigenen Worten wiederzugeben. Dann wird manches - vllt. - klarer.

                          So wie hier erfolgt kann ich mich nun leider nur der knappen Zusammenfassung von @vonschmeling anschließen: "Zitieren oder kapieren" ?

                          P.S.: Der passende Thread zu dem dich interessierenden Thema ist dieser: Flugzeitänderung    / zum verlinkten Urteil ab S. 185

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Dandy77D Offline
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                            Dandy77
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #353

                            @ Kurion:

                            1. Musste ich das anscheinend schon, weil du mit deinem Zitat den ganzen Inhald verdrehen wolltest. Erklär mir lieber warum du das versucht hast, und nicht, wie man zitiert.

                            2. Finde ich die Urteilsbegründung recht eindeutig, wenn du sie anders interpretierst als ich, solltest du darauf Bezug nehmen und nicht jemanden anders unterstellen, er würde es nicht kapieren.

                            3. Finde ich gerade dieses Gesetz nicht OT. Für mich ist es die Begründung des gestiegenen Angebotes von Flügen mit Zwischenlandungen.

                            @ von Schmeling: Hierzu kann ich nur sagen: Unterste Schublade. Wer eine andere Sichtweise hat als du, ist inkompetent? Klar, das ist wieder der sachliche Diskussionsstil.

                            @ Mam

                            Zusätzliche Leistungen bekommt man zum gleichen Preis. Das hat nicht mit Naivität sondern mit Wettbewerbsdruck zu tun.

                            Gesetzliche Regelungen ändern sich und auch das Reiserecht wird immer konsumentenfreundlicher, Bsp. Haftungen bei Konkurs eines Reiseunternehmens oder Regelungen zur Preisangabe. Vor 10 Jahren hätte man das nicht gedacht und in 10 Jahren müssen sich die Anbieter an eng an die angegebenen Flugzeiten halten.

                            Welche unwahre Behauptung habe ich aufgestellt?

                            Wenn ich eine Flug von 12:00- 15:30 buche, und dieser auf 20:25 - 23:55 verschoben wird, ist das für mich ein Nachteil. Und diesen Nachteil drückt mir das Unternehmen auf. Als mündiger Konsument möchte buche ich bewusst bestimmte Flugzeiten. Ich sehe da auch keinen Widerspruch zu meinem Text vom 9.7..

                            Was ist da verdreht? weil ich eine konkrete Zeit als Beispiel anfüge, um auf deine Tage/Nächte Rechnung einzugehen?

                            Wenn ich Reiseanbieter wäre, würde ich nur Reisen mit idealen Flugzeiten anbieten. So das der Gast um 16:00 im Hotel ist, Zimmer beziehen kann, am Abendessen teilnehmen kann etc. Natürlich wäre das für mich als Anbieter teurer, als wenn er erst um 23:59 eintrifft. Aber ich kann ja noch ein wenig mit den Flugzeiten nach hinten variieren.

                            Ärgerlich nur, dass sich die Rechtauffassung ändert, und mehr Verbraucherschutz eingebaut wird. Plötzlich habe ich als Anbieter nicht mehr soviel Spielraum bei den Veränderungen der Flugzeiten. Ich muss Verschiebungen begründen und evtl. einen Schadensersatz leisten, wenn der Reisende benachteiligt ist.

                            Bei der Angabe von Flügen mit Zwischenstopp umfasst der "Reiseweg" eine deutlich längere Zeitspanne als normal notwendig wäre. Für den Reisenden wir es dadurch schwieriger, eine Benachteiligung im Sinne des zitierten Gesetzes zu beanstanden, wenn sich etwas ändert.

                            Das könnte eine Begründung für die Zunahme von Angeboten mit Zwischenlandungen sein. Wenn dann ein Nonstopp-Flug draus wird, kann sich keiner beschweren.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK Offline
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                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #354

                              @Dandy
                              Die AGB eines RV / der RV und die darin enthaltenen bzw. seit dem 10.12.13 nun nicht mehr enthaltenen Klauseln sind in diesem Thread nicht Thema.  :?

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Mam62M Offline
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                                Mam62
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #355

                                Mir scheint, Du hast viele Gesetze noch nie bemerkt.

                                Den Sicherungsschein bei Reisen gibts schon deutlich länger als 10 Jahre.

                                Ideale Flugzeiten? Was ist das? Deine Vermutungen treffen nicht mal zu 10 % zu.
                                Und wenn Du Veranstalter wärst, würdest Du alle Gäste um 16:00 in die Hotels bringen? Das dürfte die Flugkosten deutlich erhöhen, weil die Maschinen den Rest des Tages irgendwo rumstehen, das Geld wird aber in der Luft verdient. Als Selbständigem dürfte Dir das eigentlich klar sein.

                                Was ist mit den Gästen, die schon morgens fliegen wollen, wie Du eigentlich ja auch in Deinem früheren Post? Oder die, die erst am späten Nachmittag wegkönnen oder wollen? Willst Du denen vorschreiben wann sie starten sollen?

                                Junge, Du hast schon von Reisen als Gast keine Ahnung, lass einfach die hanebüchenen Theorien  sein, und überlasse die wirtschaftlichen Überlegungen dazu denen, die sich damit auskennen.
                                Davon profitierst Du auch mit den niedrigen Preisen, die Du Dir vorstellst. Anfängerkurs Marketing bringt da nix, denn man kann auch unter höchstem Konkurrenzdruck nicht beliebig Leistungen in ein Produkt aufnehmen ohne den Preis anzupassen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #356

                                  @Dandy77
                                  Sorry, du hast recht und ich entschuldige mich - das war nicht sachlich! :?

                                  Sachlich ist hingegen die Feststellung, dass es unnötig war den Spruch der Kammer hier noch einmal einzustellen. Aus den von Kourion genannten Gründen.

                                  Sachlich ist auch der Hinweis, dass du das eierlegende Wollmilchschwein suchst.
                                  Also einen Non-Stop Flug von D nach AYT mit einigermaßen zuverlässigen Reisezeiten und zwar im Rahmen eines Pauschalangebotes.
                                  Nun scheiden die direkten Flüge im Charter allerdings aus, denn die Provider behalten sich Änderungen des Routings, der Flugzeiten und sogar des Carriers unwidersprochen vor.
                                  Linie scheidet aus, da es keine Non-Stop Verbindung D-AYT gibt.

                                  Du aber stampfst wütend auf und verlangst die Einrichtung eines Buttons, der folglich "nur eierlegende Wollmilchschweine" heißen müsste?!

                                  Zur Rechtfertigung der Quadratur deines Kreises ziehst du ein BGH Urteil heran, dessen tatsächliche Auswirkung du offenbar nicht so ganz begreifst, auch wenn du´s vermutlich noch häufiger gelesen hast als ich.
                                  Fakt ist, dass es deine Traumreise nicht gibt und HC bis zum Sanktnimmerleinstag puzzeln müsste, um dir einen Button zu bauen ...

                                  Selbst Portale mit dem Direktflugbutton sind für deine Vorstellungen die falsche Adresse - aus o.g. Gründen.

                                  Letztlich überschätzt du sehr die Anwesenheit von Reiseverkehrsfachleuten unter den Diskussionsteilnehmern hier, insofern brauchst du deine Sicht als Verbraucher eigentlich nicht herausarbeiten. Die Einschränkung, dass Reisetage keine Erholungstage sind hat im Übrigen auch ein Gericht (bzw. mehrere) getroffen, ggf. kannst du dich über Details beim geschätzten Prof.Dr. Führich informieren.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    burton_
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #357

                                    Worum geht's hier eigentlich noch?  ❓

                                    Dass es noch genügend Non-Stop-Verbindungen gibt, hat der Dandy doch selbst eingeräumnt, er findet sie nur nicht komfortabel genug. Und daran wird ja angeblich von Seite HC gearbeitet...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #358

                                      Nein, burton_, es gibt eben keine Non-Stop Flüge und geht es somit um die Neuschaffung einer Buchungsform, nicht nur um einen Komfort-Button ...
                                      😉

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Mam62M Offline
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                                        Mam62
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #359

                                        Damit es leichter geht, hier ein BUTTON

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • curiosusC Offline
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                                          curiosus
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #360

                                          Ich denke wir können nunmehr hier schließen, da zum einen die Ursprungsfrage inzwischen hundert mal beantwortet wurde und inzwischen nur noch OTs hier produziert werden.

                                          Gerne kann man sich mit seinen Auslegungen von Gesetz und Urteilen im Forum für reiserechtliche Fragen oder im Fun-Forum auslassen. Hier ist es zumindest gänzlich fehl am Platze!

                                          Guten Flug.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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