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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4261

    @FiTiRi
    Da es hier um Rechts- und nicht um Geschmacksfragen geht stimme ich dir zu.
    Andrerseit verstehe ich auch User, die hier etwas schmallippig reagieren:
    Man liest sehr oft, den Kindern sei ein Rückflug mitten in der Nacht nicht zuzumuten, während der Hinflug um 2:45 Uhr mit inflationären Emotikons gefeiert wird. Kein Wunder, dass man irgendwann mal insistiert ... 😏

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4262

      Das alles stelle ich gar nicht in Abrede, aber eine Rückreise in der Nacht hat eben nicht nur Nachteile und die nicht genutzte Urlaubszeit muss natürlich kompensiert werden.😉

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4263

        Ich finde es äußerst spannend, mit „Unzumutbarkeit“ zu argumentieren bei einer Leistung die die meisten Anderen als Vorteil ansehen. Wie soll ein R V bzw. Airline es da allen recht machen ?
        Mein Vorschlag : Abflüge nur nach 10 Uhr, damit die Nachtruhe nicht gestört wird - Ankünfte bis spätestens 18 Uhr, damit der Reisende auch zum Abendessen im Hotel ist. Aber was wird dann aus Fernflügen, die über diese reinen Flugzeiten hinausgehen .....

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        MaliniM 1 Antwort Letzte Antwort
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        • rishouR Offline
          rishouR Offline
          rishou
          schrieb am zuletzt editiert von rishou
          #4264

          Ich sehe es pragmatisch bei meinen 2 Nachtflügen( 2:05 Hin 23:35 Rück), mein Kind schläft im Auto und/oder im Flugzeug, ist weniger los auf der Strasse und Temperaturen sind angenehm, keiner der nervt wenn wir endlich da sind, was will ich mehr. Mein Kind (mittlerweile 7) ist das zumutbar (wars auch schon mit 3 Jahren ),im Urlaub geht's ja auch meist nicht zeitig ins Bett. Da hab ich für mich schon wesentlich mehr Stress mit allen drum und dran. Aber mein Gott es gibt schlimmeres, ich kann mein Urlaub antreten trotz Flugzeiten Verschiebung. Es sind nun mal An /Abreise Tage und keine Urlaubstage

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

            Ich finde es äußerst spannend, mit „Unzumutbarkeit“ zu argumentieren bei einer Leistung die die meisten Anderen als Vorteil ansehen. Wie soll ein R V bzw. Airline es da allen recht machen ?
            Mein Vorschlag : Abflüge nur nach 10 Uhr, damit die Nachtruhe nicht gestört wird - Ankünfte bis spätestens 18 Uhr, damit der Reisende auch zum Abendessen im Hotel ist. Aber was wird dann aus Fernflügen, die über diese reinen Flugzeiten hinausgehen .....

            MaliniM Offline
            MaliniM Offline
            Malini
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4265

            @jlechtenboehmer sagte:

            Ich finde es äußerst spannend, mit „Unzumutbarkeit“ zu argumentieren bei einer Leistung die die meisten Anderen als Vorteil ansehen.

            Welche “meisten anderen“?

            Ich für meinen Teil finde es auch unzumutbar, mich nach einer Nacht ohne Schlaf noch ins Auto setzen und noch zwei oder mehr Stunden nach Hause fahren zu müssen...

            jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4266

              Letzten Endes geht´s nicht drum was "die meisten" Leute sagen sondern was als Recht erkannt wird.
              Da ist es nun einmal so, dass Ansprüche insbesondere auf Reisende mit Kleinkindern bejaht wurden, beispielsweise die Reisezeitenänderung als ausreichender Grund für einen Rücktritt vom Vertrag.
              Dem hat sich auch Neckermann nicht zu verweigern, daher sofort Schlichtung einschalten.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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              • rishouR Offline
                rishouR Offline
                rishou
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4267

                Kleinkind ist aber kein 3 jähriger und erst recht kein 9 Jähriger, wenn ich manchmal sehe wenn da grad geschlüpfte Babys mitgenommen werden ja gut geh ich mit der Frage der Zumutbarkeit mit, aber selbst die verkraften das besser als man manchmal denkt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • rishouR Offline
                  rishouR Offline
                  rishou
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4268

                  laut Ihren Post von Seite 423 kommt ja aber keine Preisminderung in Frage, es muss in Ihren Zeitfenster was geben und das kostenneutral und daran wird es scheitern vermute ich mal schwer.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MaliniM Malini

                    @jlechtenboehmer sagte:

                    Ich finde es äußerst spannend, mit „Unzumutbarkeit“ zu argumentieren bei einer Leistung die die meisten Anderen als Vorteil ansehen.

                    Welche “meisten anderen“?

                    Ich für meinen Teil finde es auch unzumutbar, mich nach einer Nacht ohne Schlaf noch ins Auto setzen und noch zwei oder mehr Stunden nach Hause fahren zu müssen...

                    jlechtenboehmerJ Offline
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                    jlechtenboehmer
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4269

                    @malini sagte:

                    Welche “meisten anderen“?

                    Alle die in frühe Hin- und späte Rückflugzeiten investieren oder nach Kompensationen rufen wenn ein Hinflug mal nach hinten oder ein Rückflug nach vorn verlegt wird. Ich habe jedenfalls noch nie in diesem Forum gelesen das jemand Kompensationsleistungen erwartet weil sein Hinflug vom späten Abend in die Mittagsstunden vorverlegt wurde.....

                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                    rishouR 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Letzten Endes geht´s nicht drum was "die meisten" Leute sagen sondern was als Recht erkannt wird.
                      Da ist es nun einmal so, dass Ansprüche insbesondere auf Reisende mit Kleinkindern bejaht wurden, beispielsweise die Reisezeitenänderung als ausreichender Grund für einen Rücktritt vom Vertrag.
                      Dem hat sich auch Neckermann nicht zu verweigern, daher sofort Schlichtung einschalten.

                      jlechtenboehmerJ Offline
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                      jlechtenboehmer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4270

                      @vonschmeling sagte:

                      Letzten Endes geht´s nicht drum was "die meisten" Leute sagen sondern was als Recht erkannt wird.

                      Gewiss ist es so wie du schreibst - doch weder RV noch Airline können es mit ihren Flugzeiten „allen“ sondern bestenfalls „den meisten“ recht machen ....

                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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                      • MaliniM Offline
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                        Malini
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4271

                        @jl,

                        das Forum ist nicht repräsentativ!

                        Also nicht einfach irgendetwas raushauen, was du nicht belegen kannst.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • rishouR Offline
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                          rishou
                          schrieb am zuletzt editiert von rishou
                          #4272

                          @jlechtenboehmer oh ich kann Geld verlangen das ich zeitiger in Urlaub bin und länger bleiben darf?👏 lol dann lohnen sich meine Nachtflüge ja richtig obwohl ich andere Flugzeiten gebucht hatte... ich hau mich weg, muss trotzdem um 12 Uhr das Zimmer räumen

                          jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • jenna198J jenna198

                            Die Aussage mit der Reiserücktritt kam von HC. War nicht meine Idee. Mal ganz davon abgesehen dass ich keine habe. 😑 und es deswegen sowieso keine Rolle spielt. Diesen Zirkus veranstalte ich weil 12 Stunden mitten in die Nacht hinein nicht nur nicht prickelnd sind sondern Unzumutbar. Und die Reisewarnung gab es bei Buchung aber hier war noch nicht die Rede davon dass wir spätestens um 12 abgeholt werden müssen um mitten in der Nacht nach Hause zu fliegen. Und das war weder geplant noch vom Veranstalter in Aussicht gestellt. Und ob du es glaubst oder nicht wir werden nach Sonnenuntergang als Alleinreisende Frauen mit Kindern das Hotel nicht verlassen.

                            HC-Mitglied2670260H Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4273

                            @jenna198 sagte:

                            Die Aussage mit der Reiserücktritt kam von HC. War nicht meine Idee. Mal ganz davon abgesehen dass ich keine habe. 😑

                            Also das würde mir tatsächlich mehr Kopfschmerzen bereiten als ein verschobener Flug - kann man nur hoffen, dass nicht am Tag vorm Urlaub einer krank wird und Geld + Urlaub futsch sind . . .

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4274

                              Doch, rishou - ein Kind mit 3 Jahren ist ein Kleinkind.
                              Und eben weil man´s natürlich nicht allen Ansprüchen gerecht werden kann, jl, müssen hin und wieder Gerichte entscheiden, was zumutbar ist und ab wann aus einer Unannehmlichkeit ein Mangel wird.
                              Mitnichten geht es um Ansichten pro oder kontra Nachtflüge.
                              Die hier mitwirkenden Jenna und FiTiRi wollen sich eben keine Nacht um die Ohren schlagen, beide aus durchaus nachvollziehbaren Gründen.
                              Da sie das jetzt aber entweder doch tun sollen bzw. absurd hohe Umbuchungskosten hinnehmen müssten steht ihnen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen mangelnder Erfüllung zu (BGB §651a Abs.5).
                              Genau das ist zu erwidern, wenn einem der Mitarbeiter eines Reisebüros von Stornokosten in astronomischer Höhe mangels Reiserücktrittsversicherung vorfabuliert.

                              Neckermann hat gegenüber FiTiRi eindeutig formuliert, auch eine weitere Einrede werde nichts an der Entscheidung am Vertrag festzuhalten ändern. Da dieser Entschluss m.E. zumindest gänginger Rechtsauffassung widerspricht mein Rat zur sofortigen Einschaltung der Schlichtungsstelle.
                              Ferner habe ich nicht den Eindruck, dass die Betroffenen sich mit "ist doch halb so schlimm" oder "stellt euch nicht so an" beschwichtigen lassen und finde zudem, dass das hier nicht hingehört.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • rishouR Offline
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                                rishou
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4275

                                für mich sind Kleinkinder, die im Flugzeug keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen, quasi bis 2 Jahre. Aber gut du bist die Fachfrau dann wird das schon stimmen und wie lange gilt man dann als Kleinkind so rein Interessehalber?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • rishouR rishou

                                  @jlechtenboehmer oh ich kann Geld verlangen das ich zeitiger in Urlaub bin und länger bleiben darf?👏 lol dann lohnen sich meine Nachtflüge ja richtig obwohl ich andere Flugzeiten gebucht hatte... ich hau mich weg, muss trotzdem um 12 Uhr das Zimmer räumen

                                  jlechtenboehmerJ Offline
                                  jlechtenboehmerJ Offline
                                  jlechtenboehmer
                                  schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                  #4276

                                  @rishou sagte:

                                  @jlechtenboehmer oh ich kann Geld verlangen das ich zeitiger in Urlaub bin und länger bleiben darf?

                                  Hat jetzt wer gesagt ?

                                  @Malini
                                  ich muss garnichts belegen; es würde völlig ausreichen wenn du das Gegenteil belegst. Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir das dies unmöglich ist.

                                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                    @malini sagte:

                                    Welche “meisten anderen“?

                                    Alle die in frühe Hin- und späte Rückflugzeiten investieren oder nach Kompensationen rufen wenn ein Hinflug mal nach hinten oder ein Rückflug nach vorn verlegt wird. Ich habe jedenfalls noch nie in diesem Forum gelesen das jemand Kompensationsleistungen erwartet weil sein Hinflug vom späten Abend in die Mittagsstunden vorverlegt wurde.....

                                    rishouR Offline
                                    rishouR Offline
                                    rishou
                                    schrieb am zuletzt editiert von rishou
                                    #4277

                                    @jlechtenboehmer sagte:

                                    Alle die in frühe Hin- und späte Rückflugzeiten investieren oder nach Kompensationen rufen wenn ein Hinflug mal nach hinten oder ein Rückflug nach vorn verlegt wird. Ich habe jedenfalls noch nie in diesem Forum gelesen das jemand Kompensationsleistungen erwartet weil sein Hinflug vom späten Abend in die Mittagsstunden vorverlegt wurde.....

                                    oder nun doch nicht jetzt bin ich 😢 ne alles gut bin froh das mein Urlaub überhaupt stattfindet

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • jenna198J jenna198

                                      Die Aussage mit der Reiserücktritt kam von HC. War nicht meine Idee. Mal ganz davon abgesehen dass ich keine habe. 😑 und es deswegen sowieso keine Rolle spielt. Diesen Zirkus veranstalte ich weil 12 Stunden mitten in die Nacht hinein nicht nur nicht prickelnd sind sondern Unzumutbar. Und die Reisewarnung gab es bei Buchung aber hier war noch nicht die Rede davon dass wir spätestens um 12 abgeholt werden müssen um mitten in der Nacht nach Hause zu fliegen. Und das war weder geplant noch vom Veranstalter in Aussicht gestellt. Und ob du es glaubst oder nicht wir werden nach Sonnenuntergang als Alleinreisende Frauen mit Kindern das Hotel nicht verlassen.

                                      Ahotep2A 1
                                      Ahotep2A 1
                                      Ahotep2
                                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                      #4278

                                      @jenna198 sagte:

                                      Die Aussage mit der Reiserücktritt kam von HC. War nicht meine Idee. Mal ganz davon abgesehen dass ich keine habe. 😑 und es deswegen sowieso keine Rolle spielt. Diesen Zirkus veranstalte ich weil 12 Stunden mitten in die Nacht hinein nicht nur nicht prickelnd sind sondern Unzumutbar. Und die Reisewarnung gab es bei Buchung aber hier war noch nicht die Rede davon dass wir spätestens um 12 abgeholt werden müssen um mitten in der Nacht nach Hause zu fliegen. Und das war weder geplant noch vom Veranstalter in Aussicht gestellt. Und ob du es glaubst oder nicht wir werden nach Sonnenuntergang als Alleinreisende Frauen mit Kindern das Hotel nicht verlassen.

                                      Die Teilreisewarnung ist für den Nordsinai und der liegt wo?😏 Und ja, als Frau kannst Du getrost mit den vielen anderen Alleinreisenden in den Transferbus nach Mitternacht zum Airport fahren oder nach Sonnenuntergang (der ja sehr früh dort ist) aus dem Hotel gehen. Diese Bedenken kann ich Dir nehmen. Und wer sagt denn, dass Du um 12 Uhr Mittags abgeholt wirst?
                                      Vielleicht ändert sich ja noch alles zu deiner Zufriedenheit, atme mal tief durch. Viel Erfolg!

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                                        #4279

                                        Es steht Jenna ja frei, mit einem Privattransfer vor Sonnenuntergang zum Flughafen zu fahren ... 😏
                                        Jedenfalls ist das eine vollkommen bizarre Argumentation (Reisewarnung / Abholzeit / allein reisende Frauen). Der Veranstalter darf davon ausgehen, dass zwei allein reisende Frauen, die es bis nach Hurghada schaffen, durchaus auch noch nach Einbruch der Dunkelheit in einen Transferbus steigen um Ihren Rückflug zu erreichen. Alternative: Siehe oben.

                                        Die Reisewarnung entfaltet auf die gegenständliche Reise und die beabsichtigte Kündigung / das Nachbesserungsbegehren keine Wirkung. Allenfalls ist eine Unzumutbarkeit gegeben durch den vollständigen Ausfall der Nachtruhe.

                                        Es übt schon einen gewissen Zauber auf die Wahrnehmung der Ernsthaftigkeit aus, wenn man seine Forderungen maßvoll dimensioniert, Jenna198, insbesondere wenn man sich des Besitzes des 1.juristischen Staatsexamens rühmt.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Es steht Jenna ja frei, mit einem Privattransfer vor Sonnenuntergang zum Flughafen zu fahren ... 😏
                                          Jedenfalls ist das eine vollkommen bizarre Argumentation (Reisewarnung / Abholzeit / allein reisende Frauen). Der Veranstalter darf davon ausgehen, dass zwei allein reisende Frauen, die es bis nach Hurghada schaffen, durchaus auch noch nach Einbruch der Dunkelheit in einen Transferbus steigen um Ihren Rückflug zu erreichen. Alternative: Siehe oben.

                                          Die Reisewarnung entfaltet auf die gegenständliche Reise und die beabsichtigte Kündigung / das Nachbesserungsbegehren keine Wirkung. Allenfalls ist eine Unzumutbarkeit gegeben durch den vollständigen Ausfall der Nachtruhe.

                                          Es übt schon einen gewissen Zauber auf die Wahrnehmung der Ernsthaftigkeit aus, wenn man seine Forderungen maßvoll dimensioniert, Jenna198, insbesondere wenn man sich des Besitzes des 1.juristischen Staatsexamens rühmt.

                                          burton_B Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4280

                                          @vonschmeling sagte:

                                          insbesondere wenn man sich des Besitzes des 1.juristischen Staatsexamens rühmt.

                                          Kommt ganz drauf an, wo es erworben wurde... 😜

                                          Gruß aus Bayern! 😏

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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