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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #4781

    Ich weiß nicht ob ich die Frage richtig verstehe ...
    Du wirst ja wohl kaum ancillaries buchen bevor die Bestätigung deines Reisevertrages vorliegt?
    Wenn der Veranstalter auf ein abweichendes LVU ändert obwohl der ursprüngliche Flug durchgeführt wird muss er dir die Kosten erstatten oder eben für den neuen die gleiche Leistung anbieten.
    Streicht hingegen das LVU so ist die Forderung der Erstattung dorthin zu richten.
    Ein Anspruch entsteht mit der Bekanntgabe der Änderung und entfällt nur, wenn du selbst eine Änderung oder Stornierung vornimmst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4782

      Vorverlegter Flug kann zu Entschädigung berechtigen, klick hier

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4783

        Naja, das ist wahrlich keine bahnbrechende Neuigkeit - in der Spruchpraxis wurde auch bislang zwischen verschiedenen Ausgangslagen und Belastungskriterien differenziert.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HABERLINGH 1
          HABERLINGH 1
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4784

          Ach ja? Mir ist nicht bekannt, daß bislang ein zwei Stunden vorverlegter Flug mit einem annullierten gleichgesetzt wurde. Es geht auch nicht um eine bahnbrechende Neuigkeit, sonder das sich der EuGH damit befasste und offensichtlich von einzelnen Gerichten unterschiedlich bewertet wurde.😊

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4785

            Das stimmt natürlich, die Idee mit den zwei Stunden ist neu, und es ist noch keine Entscheidung.
            Natürlich haben Gerichte unterschiedlich geurteilt, es sind ja auch noch etliche weitere Parameter über die stundenmäßige Verlegung hinaus zu berücksichtigen.
            Die erwähnten Rechtssachen sind von den Gerichten dem EuGH zur Bewertung angetragen worden. folglich muss er sich damit befassen. 😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Holly-manH Offline
              Holly-manH Offline
              Holly-man
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4786

              @Haberling
              Wo steht denn etwas von 2 Stunden ?
              Geschrieben ist "erhebliche Vorverlegung" .

              Für meine persönliche Toleranzgrenze sind 2 Std. keine erhebliche Verspätung, aber auch das wird vermutlich auch Gerichte beschäftige.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH 1
                HABERLINGH 1
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                #4787

                Man sollte auch alles lesen, vierter Absatz von unten.😉
                Es geht auch nicht um Verspätung, da bist du ja schon am Flughafen, sondern um Vorverlegung und du bist vermutlich zu spät dran.

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4788

                  Stimmt so nicht ganz, wesentlich ist die rechtzeitige Mitteilung (nicht weniger als 14 Tage vor Antritt der Reise), so wie ich es verstehe exkulpiert diese weiterhin.
                  Bislang urteilten Gerichte, eine Verlegung von 4h sei hinnehmbar, der EU Gutachter spricht von 2h.
                  Das ist recht plausibel, z.B. wenn man von 8 Uhr auf 6 Uhr vorverlegt wird und damit die Anreise u.U. auf den Vortag legen muss.
                  Bekanntlich verneinen die LVU bislang eine Kostenübernahme z.B. für eine Übernachtung.
                  Es ergeht auch der Hinweis, dies könne als alternatives Beförderungsangebot gelten, was sich auf die Höhe des Anspruchs auswirken würde.

                  Warten wir mal ab was die EU Richter schließlich entscheiden.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  Holly-manH 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Stimmt so nicht ganz, wesentlich ist die rechtzeitige Mitteilung (nicht weniger als 14 Tage vor Antritt der Reise), so wie ich es verstehe exkulpiert diese weiterhin.
                    Bislang urteilten Gerichte, eine Verlegung von 4h sei hinnehmbar, der EU Gutachter spricht von 2h.
                    Das ist recht plausibel, z.B. wenn man von 8 Uhr auf 6 Uhr vorverlegt wird und damit die Anreise u.U. auf den Vortag legen muss.
                    Bekanntlich verneinen die LVU bislang eine Kostenübernahme z.B. für eine Übernachtung.
                    Es ergeht auch der Hinweis, dies könne als alternatives Beförderungsangebot gelten, was sich auf die Höhe des Anspruchs auswirken würde.

                    Warten wir mal ab was die EU Richter schließlich entscheiden.

                    Holly-manH Offline
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                    Holly-man
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4789

                    @vonschmeling sagte:

                    Stimmt so nicht ganz, wesentlich ist die rechtzeitige Mitteilung (nicht weniger als 14 Tage vor Antritt der Reise), so wie ich es verstehe exkulpiert diese weiterhin.

                    So habe ich es auch verstanden.

                    @Haberling
                    Die unteren Absätze verschwinden bei mir am Handy hinter Werbung - am Laptoo kann ich es lesen.

                    Warten wir die nächsten Monate mal ab, was bei raus kommt. Sollte es tatsächlich auf die 2 Std hinauslaufen, verliere ich leider wieder ein Stück "Verständnis" ggü "EU-Recht" 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #4790

                      @Holly-man
                      Nehmen wir an die Entscheidung lautet "ab 2h Vorverlegung sind Ansprüche zu prüfen" könnte man das plausibel finden.
                      Einigen Betroffenen würden daraus Kosten entstehen, die sie nicht vorgesehen haben - beispielsweise, wenn eine Vorübernachtung nötig wird weil man mit den Öffis sonst nicht rechtzeitig erscheinen kann. Darauf bleiben die Kunden im Moment weitgehend sitzen.

                      Meine Gegenerschaft zur pauschalen Entschädigung ist sattsam bekannt, nützt so viel wie die Mietpreisbremse - nämlich nix.
                      Die wenigsten Airlines sind mutwillig unpünktlich, und die Beitreibungsindustrie, die sich um die maßlosen Erstattungsansprüche gebildet hat verabscheue ich zutiefst. Einige wenige profitieren unangemessen, alle bezahlen für den Schwachsinn.
                      Strafen können kein Anreiz sein, erst recht nicht, wenn von Vogelschlag bis Beschädigung beim loading sämtliche Unvorhersehbarkeiten zu einem Anspruch gegenüber dem LVU führen.
                      Schlimmer noch haben die lukrativen Refinanzierungsmöglichkeiten gar einen astreinen Volkssport etabliert, die Unternehmen werden eindeutig benachteiligt.

                      Gewöhnlich folgen die Richter solchen "sachkundigen" Einschätzungen - es bleibt spannend.
                      Ich vertrete die Ansicht, man müsste die Fehlwirkung der VO(EG)261/04 erkennen und diese komplett überarbeiten.
                      So wie es ist, ist es unangemessen und schadet dem Verbraucher mehr als es nützt.
                      Bei einer Verspätung müssen Versorgungsleistungen erbracht werden, die tatsächlichen pekuniären Schäden bleiben für Betroffene übersichtlich.
                      Last not least kann ich nicht erkennen, dass z.B. 5h Verspätung von/nach London weniger beeinträchtigen als 5h von/nach Punta Cana? Trotzdem stehen dem einen 250 dem anderen 600€ zu.
                      Ein kompletter Aberwitz, kann man drehen und wenden wie man will.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • KloecklingK Kloeckling

                        Ich hab hier mal eine Frage.
                        Im Mai buchte ich 7 Tage Türkei.
                        Übers Internet waren die vorraussichtlichen Flugzeiten zu sehen.
                        Abflug war am 19.07 um 6.45Uhr
                        Rückflug am 26.07 um 16.20Uhr

                        Da dachte ich mir "hey super",ein Mausklick und die Reise war gebucht.
                        Die Reiseunterlagen kamen erst nachdem alles bezahlt war.
                        Auf dem Ticket stand............
                        Abflug am 19.07 um 20.20Uhr
                        Rückflug am 26.07 um 16.20
                        Das hat mich zwar geärgert,aber naja man kann ja nicht immer Glück haben.

                        5 Tage vor der Reise kamen nochmals die Flugtickets mit geänderten Flugzeiten.
                        Abflug 20.20Uhr
                        Rückflug 6.45Uhr
                        Das hat mich dann doch ganz schön geärgert,doch alltours meinte das sie da nichts dazu können wenn da was geändert wird.

                        Alle genannten Flugzeiten,waren immer über dieselbe Airline.
                        Ich habe ein bischen recherchiert und musste mit Erschrecken feststellen,das es die alten (günstigen) Flugzeiten niemals gab. :?

                        Alltours hab ich das auch so geschrieben,doch es kam nur so eine Aufklärung zurück,mit der ich nichts anfangen kann.

                        Meine Frage ist nun.
                        Kann ich mich dagegen wehren ❓
                        Bei 14Tagen würde das nicht ganz so ins Gewicht fallen,doch bei 7 Tagen schon.
                        Meine Vorfreude ist etwas betrübt.
                        Mein Auto wollte ich am Flughafen stehen lassen,doch Reservierungen kann man erst ab 7Tage Abwesenheit beantragen.
                        Dies geht natürlich nicht,da wir nur 6 Tage weg sind.

                        Vielleicht kann mir da jemand was dazu schreiben,denn bei der Frankfurter Tabelle blick ich nicht ganz so arg durch. 😞

                        MFG
                        Kerstin

                        Threadtitel modifizert!

                        reingefallenR Offline
                        reingefallenR Offline
                        reingefallen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4791

                        Hallo, denke wir beide können da gar nichts machen.
                        Meine Erfahrung zu Jahnreisen und dertour.Am 05.07.21 habe ich für 4 Personen eine Pauschalreise über 7 Übernachtungen nach Ägypten bei dertour/Jahn-Reisen gebucht. Am 16.08.21 informierte mich Jahn-Reisen dass unser Flug nicht am 29.10.21 um 6:00 Uhr morgens geht sondern um 20:15 abends mit Ankunft am nächsten Tag. Also wird der Urlaub um einen Tag kürzer. Daraufhin habe ich mit dieser Firma vereinbart, dass wir innerhalb von zwei Tagen ein Gegenangebot erhalten. Daraufhin kam nichts mehr. Ich erhielt auf meine Mails keine Antwort mehr. Auf Anrufe bei dertour wurde mir nach sehr langer Zeit in der Warteschleife immer wieder versichert, dass man sich darum kümmert und ich kurzfristig eine Antwort erhalten werden. Von Jahn-Reisen kam überhaupt nichts und wir haben dann die Reise storniert. Ebenfalls keine Bestätigung hierzu, bis am 12.10.21 plötzlich  per Mail die Reiseunterlagen übersandt wurden. Nach meiner erneuten Mail , dass die Reise ja storniert sei kam umgehend die Stornorechnung über 30 Prozent des Reisepreises. Die 1.106€ wurden auch sofort abgebucht. Es erfolgte keine Entschuldigung oder Erklärung. Wenn ich nun zum Rechtsanwalt gehe kommt der teurer als die Stornokosten. Es wäre schön gewesen, wenn diese Herrschaften mir wenigstens erklärt hätten warum und weshalb. Aber nichts dergleichen, einfach Schweigen. Ich kann euch nur raten die Finger von Buchungen bei diesen beiden Reiseveranstaltern zu lassen. Hier ist nichts von Kundenbetreuung zu spüren. Es geht einzig um reine *******.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #4792

                          @reingefallen
                          Bitte kopiere deinen Beitrag in den Bereich Reiseveranstalter entweder unter Jahn oder DERTour.
                          Da du offenbar keinerlei rechtliche Fragen zum Sachverhalt hast ist er hier vollkommen off topic.
                          Im Übrigen könnte auch dein Nick auf Missfallen treffen - überleg dir besser einen anderen ... 😳

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Ahotep2A 1
                            Ahotep2A 1
                            Ahotep2
                            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4793

                            Ich befürchte eine Eintagsfliege, sonst würde man sich nicht reingefallen nennen. Habe das aber trotzdem veranlasst. Beim nächsten Login und Beitrag schreiben muss man sich vorher einen neuen Nick zulegen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #4794

                              Ich werde trotzdem zu den rechtlichen Aspekten kurz Stellung nehmen:
                              Flugzeiten sind unverbindlich, eine Kündigung ist bei einer Verschiebung von 6 auf 20 Uhr rechtens.
                              Der User (m/w/d) gibt an er habe storniert, leider nicht wie das vonstatten gegangen sein soll.
                              Falls die Kündigung wirksam erging und der Veranstalter sie einfach nur ignoriert hat, kann der Betroffene einer Forderung auf Kompensation (aka Stornogebühr) widersprechen.
                              Offenbar gab es keine Alternative (was Wunder!?) weshalb der Veranstalter die Unterlagen in der Absicht übermittelt hat, seinerseits den Vertrag zu erfüllen.
                              Anstelle eines Verrisses sollte sich der Betroffene um eine Lösung kümmern, z.B. indem er schriftlich auf seine Kündigung verweist und der Forderung aus der Stornorechnung widerspricht.
                              Falls die Abbuchung über eine Sepa-Lastschrift erfolgte, kann er den Betrag im Übrigen ohne Umschweife zurückholen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • CudaliciousC Offline
                                CudaliciousC Offline
                                Cudalicious
                                schrieb am zuletzt editiert von Cudalicious
                                #4795

                                Hallo Zusammen... Folgender Sachverhalt unserer Pauschalreisebuchung: Wir haben 3 Wochen vor Reisebeginn die Mitteilung erhalten, dass wir auf andere Flüge umgebucht wurden. Hinflug findet knapp 4h früher statt, der Rückflug rund 7h30min später.

                                Bedingt dadurch müssen wir nun mitten in der Nacht aufstehen um zum Flughafen zu gelangen (Abflug 09:00) - Rückzugs haben wir das Problem, dass wir erst spät Abends (21:00 Uhr) in Frankfurt landen, dann noch 3h nach Hause fahren müssen und dann am nächsten Tag auch zur Arbeit müssen. Daher habe ich bewusst bei der Buchung Flüge ausgewählt, die uns zeitlich passen. Ursprünglich hätten wir 13:30 Uhr in Frankfurt landen sollen. Da wäre alles easy gewesen.

                                Mit ist bewusst, dass ich gewisse Änderungen hinnehmen muss. Die Frage ist ob 4h und 7h30min noch als "hinnehmbar" gelten, zumal die zusätzliche Belastung gut argumentierbar ist.

                                Wie seht ihr hier die Chancen für eine Reisepreisminderung oder gar kostenfreie Stornierung? Auch haben wir nun das Problem, dass wir unseren mit Frühbucherrabatt gebuchten Parkplatz stornieren und neu buchen müssen. Die Kulanzzeiten in Frankfurt betragen ja nur insgesamt 6 Stunden. Mit fast 12 Stunden liegen wir da doppelt drüber. Da die Preise nun höher sind, entstehen hier alleine schon Mehrkosten von 40-50€ - Kann ich diese beim Reiseveranstalter einfordern?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4796

                                  Bei so gravierenden Verschiebungen sollte ein Kündigungsrecht bestehen.
                                  Tretet ihr die Reise an kann eine Reisepreisminderung in Betracht kommen, allerdings sprechen wir hier nicht von nennenswerten Beträgen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  CudaliciousC 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Bei so gravierenden Verschiebungen sollte ein Kündigungsrecht bestehen.
                                    Tretet ihr die Reise an kann eine Reisepreisminderung in Betracht kommen, allerdings sprechen wir hier nicht von nennenswerten Beträgen.

                                    CudaliciousC Offline
                                    CudaliciousC Offline
                                    Cudalicious
                                    schrieb am zuletzt editiert von Cudalicious
                                    #4797

                                    Danke für das Feedback.. Ich hatte mich damit an den Reiseveranstalter gewandt und nach 2 Stunden die Nachricht bekommen, dass man mich auch wieder auf die ursprünglichen Flüge buchen kann.

                                    Da stellt sich mir als Laie dann natürlich auch die Frage, warum man mich dann überhaupt umgebucht hatte... Die neue Airline würde ich als Laie jedenfalls auch als teurer einschätzen, als einen Feriencharter.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Günter/HolidayCheckG Online
                                      Günter/HolidayCheckG Online
                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                      #4798

                                      Man kann das als Laie überhaupt nicht einschätzen: Völlig andere Tarifwelt- zwischen Fluggeber und Reiseveranstalter .
                                      Und diese Spezialtarife veröffentlicht natürlich keiner der Partner.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4799

                                        Weshalb die Änderung erfolgte ist auch spekulativ, da kann es so einige Gründe geben.
                                        Da wir uns hier mit rechtlichen Fragen befassen:
                                        Der BGH hat die Entscheidung getroffen, die willkürliche Änderung von Flügen einzugrenzen bzw. die Rechte von Pauschalreisekunden im Falle von notwendigen Änderungen (Flugstreichung z.B.) zu stärken.
                                        Zum einen muss der Veranstalter einen "wichtigen Grund" haben (s.o.) zum andern kann der Kunde sich auf einen gewissen zeitlichen Rahmen berufen, außerhalb dessen für ihn weiterreichende Ansprüche gelten - wie z.B. die Kündigung des Vertrages oder die Geltendmachung einer Reisepreisminderung.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • margarete50M Offline
                                          margarete50M Offline
                                          margarete50
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4800

                                          Keine Antwort, sondern eine Frage!!
                                          wir hatten bereits im April unsere Reise vom 7. bis 28.1.22 mit Condor nach Lanzarote gebucht, natürlich mit für uns passenden Flugzeiten. Alles gut, bis letzte Woche. Nicht Änderung der Flugzeiten, sondern Änderung des Rückflughafens. Anstelle von Frankfurt nun Nürnberg, Ankunft 22.55 Uhr mit einer türk. belgischen, holländischen Fluggesellschaft! Wir konnten und haben diese Reise sofort kostenfrei storniert und gleich wieder eine Alternative gewählt, Ab- und Anflughafen Frankfurt, Preisunterschied .15 Euro, allerdings 3 Tage kürzerer Urlaub.

                                          Was ich allerdings festgestellt habe, hätten wir auch am ursprünglichen Rückflugstag mit Condor DE 1402 über Fuerteventura oder mit Ryanair direkt nach Frankfurt fliegen können. Vtours bietet nämlich noch heute bei buchbaren Urlauben die Rückreise am 28.01. 22 mit Condor an.
                                          Hätte man nicht statt Änderung des Ankunft Flughafens Nürnberg auch den Flug bzw. die Fluggesellschaft ändern können?
                                          Hätte man nicht anstelle einer Stornierung auch einen passenden Rückflug am 28.01. anbieten können?
                                          Ich ärgere mich sehr, da wir schon viele, bisher immer gut gelaufene Reisen mit Vtours unternommen haben.

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