Bentour
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Betrügerische Absicht ? Das werden die "angeblichen" Juristen des Veranstalters evtl. nicht unkommentiert stehen lassen.
Die Stornogebühren dürften wir bei allen X-lern höher sein. -
Betrügerische Absicht ? Das werden die "angeblichen" Juristen des Veranstalters evtl. nicht unkommentiert stehen lassen.
Die Stornogebühren dürften wir bei allen X-lern höher sein.Die AGBs gelten für alle, für Bentour und den Kunden! Und genau daran halte ich mich bei meiner Einschätzung, so wie der beauftragte Anwalt auch.
Soll ich das einfach so hinnehmen?
Und handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, wenn man auf Anschreiben nicht antwortet?
Ich finde es fragwürdig, Einschätzungen abzugeben, ohne die Details zu kennen, aber handelt sich ja um ein Forum, da kann ja jeder seine Meinung kundtun.
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Du willst vermutlich keine Einschätzung hinsichtlich des Ausgangs?
Sorry, aber deine Aktion ist leider einfach nur als enorme Groteske zu beurteilen.
Mich macht die Ignoranz jeglicher verfügbarer Sachkunde bei der Verfolgung deines Anliegens schaudern - unfassbar!?
Du wirst mit schlafwandlerischer Gewissheit scheitern, und ich kann kaum verhehlen, dass ich den Zeitmangel der Staatsanwälte bei derartigen Anzeigen für einen Segen halte ...
Ach so, dann interessiert also nicht §5 der AGB von Bentour-
§5.8
Dort ist geregelt, dass in Fällen, in denen höhere Stornogebühreren als die in den AGB vorgesehene Pauschalen berechnet werden, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigtung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was BCH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, zu begründen und zu beziffern ist.Und wenn die Reiserücktrittsversicherung die überhöhten Stornogebühren nicht akzeptiert, bzw. nur dann bereit ist, die erhöhten Kosten zu übernehmen, wenn Bentour den in den AGB geregelten Verpflichtungen nachkommt und die erhöhten Kosten nachweist, warum soll ich das akzeptieren?
Ich bin niemand der Gerichte bemüht, das ist außer einem Diebstahl das erste Mal, das ich diesbzüglich tätig werde.
Aber wie soll man deuten, wenn der Vertragspartner sich einfach tot stellt?
Ich finde es schon anmaßend, etwas als grotesk oder unfassbar zu bezeichnen, wenn man versucht, sein Recht durchzusetzen, wohlgemerkt, nachdem ich fachliche Hilfe in Anspruch genommen habe.
Und da kürzlich über den Verbleib zweier Goldfische im Wert von 5,- gerichtlich entschieden wurde, finde ich es nicht anmassend, wenn ich einen sehr hohen dreistelligen Betrag geltend machen möchte.
Schade, dass man in diesem Forum nicht seine Meinung tun kann, ohne abgeledert zu werden, aber kein Problem, ich verzichte zukünftig auf entsprechende "Einschätzungen", die zudem Fachkompetenz entbehren und eher Stammtischjura entsprechen.
Hingegen ist es mir schon wichtig, meine Erfahrung mit Bentour geschildert zu haben, damit andere auf die schwierige Geschäftspraxis aufmerksam werden. Ich hatte die entsprechenden Warnungen hier im Forum vor der Buchung leider nicht gelesen.
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Die AGBs gelten für alle, für Bentour und den Kunden! Und genau daran halte ich mich bei meiner Einschätzung, so wie der beauftragte Anwalt auch.
Soll ich das einfach so hinnehmen?
Und handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, wenn man auf Anschreiben nicht antwortet?
Ich finde es fragwürdig, Einschätzungen abzugeben, ohne die Details zu kennen, aber handelt sich ja um ein Forum, da kann ja jeder seine Meinung kundtun.
@nmb sagte:
Ich finde es fragwürdig, Einschätzungen abzugeben, ohne die Details zu kennen, aber handelt sich ja um ein Forum, da kann ja jeder seine Meinung kundtun.
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Ich finde es ebenso fragwürdig, seine Erfahrungen öffentlich machen zu wollen, ohne dabei alle relevanten Details preiszugeben!
Scheinbar ist Dir noch immer nicht bewusst, das die Anschuldigung des vorsätzlichen Betruges, nicht gerade die schlaueste Entscheidung war. Wenn man etwas öffentlich stellt, muss man mit Gegenwind oder Fragen rechnen.Kläre uns mal bitte auf, ab welchem Tag bis Tag X vor der Reise 50% Stornogebühren gelten? Wann wurde storniert, wann sollte die Reise beginnen? Was wurde gebucht?
Es war eine dynamisch gepackte Reise, da gelten andere Stornogebühren! -
Unseriös, überzogene Stornogebühren, die gemäß den Bentour eigenen AGB durch entsprechende Kostennachweise zu rechtfertigen sind, werden einfach erhoben, bei Nachfragen erfolgte keine Reaktion mehr, so dass nun Strafanzeige gestellt wurde .
Man kann vor diesem Reiseveranstalter nur warnen, zumindest wenn man keine Pauschalreise, sondern eine dynamisch zusammengestellte Reise bucht, was für den Kunden auf den ersten Blick nicht ohne weiteres ersichtlich ist
Leider mussten wir aufgrund gesundheitlicher Probleme die Reise stornieren und haben dann statt der in den eigenen AGBs geregelten 20% Stornogebühren 50% in Rechnung gestellt bekommten. Bentour verweist in seinen eigenen AGBs darauf, dass das Reiseunternehmen in diesem Fall verpflichtet ist, die Kosten, die durch die Stornierung verursacht wurden und über die 20% hinaus gehen, nachzuweisen.
Leider verweigert Bentour trotz mehrfacher, auch anwaltlicher Aufforderung den Nachweis der erhöhten Kosten und ist genauso wenig bereit, die zu viel gezahlten 30% zu erstatten, zuletzt- nach einem sehr unfreundlichen und unerfreulichen Telefonat mit der - angeblichen- Juristin des Unternehmens wurde auf die letzten schriftlichen Aufforderungen einfach nicht mehr reagiert.
Es liegt wirklich nahe, dass hier in nahezu betrügerischer Absicht überhöhte Stornogebühren erhoben werden und man dabei seine eigenen AGBs ignoriert.
Absolut unseriös empfinde ich es, sich einfach tot zu stellen und auf Schreiben einfach nicht zu reagieren.
Leider fühlte ich mich demnach gezwungen, Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen des Unternehmens Bentour zu erstatten.
Nachtrag: Natürlich habe ich eine Reiserücktrittversicherung, aber die zahlt auch nur die Stornogebühr, die in den AGB von Bentour steht, uns das wären in unserem Fall vom Termin her 20%.
Bentour verlangt aber 50%, und in ihren eigenen AGB steht, dass wenn die Kosten höher sind als die regulärem (20%) sind sie verpflichtet, die ihnen entstandenen Kosten nachzuweisen. Das lehnen sie aber ab und natürlich zahlt dann auch unsere Reiserücktrittsversicherung nur die 20%. Eben diese Versicherung hat uns gegenüber nämlich erwähnt, dass Bentour mit ihren dynamischen Reisen im Stornofall Schindluder treibt und diesen Eindruck kann ich nur unterstreichen.@nmb sagte:
Man kann vor diesem Reiseveranstalter nur warnen, zumindest wenn man keine Pauschalreise, sondern eine dynamisch zusammengestellte Reise bucht, was für den Kunden auf den ersten Blick nicht ohne weiteres ersichtlich ist
Du hast sehr wohl eine Pauschalreise gebucht - eine dynamisch zusammengestellte.
Ansonsten... ich weiß nicht, über welchen Vermittler du gebucht hast (stationär oder online). Hier bei HolidayCheck sind die Angebote von BENX deulich zu erkennen:
Was den Punkt
5.8. aus den AGB von Bentour betrifft, so möchte ich in diesem Zusammenhang auch den ersten Abschnitt von 5.8. zitieren:
"5.8. Von BCH werden Pauschalreisen auch dynamisch zusammengestellt, d.h. Leistungen einzelner Leistungsträger werden gemäß den Kundenwünschen erst im Zuge der Buchung zu einem Pauschalreisepaket zusammengefasst («Dynamic Packaging»). Hierbei werden zum Buchungszeitpunkt gültige Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche grundsätzlich nicht erstattungsfähig und nur gegen hohe Gebühren umbuchbar sind.
Für den Fall, dass aus diesem Grunde der nachweisbare Schaden im Einzelfall höher ausfallen sollte als die vorstehenden Entschädigungspauschalen..." (Hier kommt dann das mehrmals von dir Erwähnte, kennst du ja.) Quelle: klick hier / runterscrollen und unten "AGB des Reiseveranstalters / Anbieters" anklicken.
Und zusätzlch vielleicht auch oben auf das Buchungsformular schauen, wo erneut auf BENX hingewiesen wird. -
Der "beauftragte Anwalt" sollte sich dann mal näher mit der Materie befassen. Vermutlich fehlen ihm auch wichtige Details.
Auch sollte man ihn mal fragen, wie es sich mit öffentlichen Betrugsvorwürfen verhält? Oder kennt er dieses Detail nicht und wundert sich dann über das gegnerische Anwaltsschreiben? -
Aus mehreren zivilrechtlichen Einreden ist mir bekannt, dass die Veranstalter durchaus die Höhe der Stornogebühren darlegen können.
Ferner genügt es, einen Weiterverkauf zu bestreiten, wenn für die gegenständliche Reise noch Vakanzen bestehen.
Es obliegt dem Kläger niedrigere Kosten zu beweisen.
Eine strafrechtliche Verfolgen mit Betrugsvorwurf in so einem Fall ist m.E. grotesk. -
Ich befürchte---sie werden sich diese Beiträge von NMB nicht gefallen lassen.
Dass Veranstalter hier mitlesen ist ja bekannt! -
Unabhängig von dem de jure richtigen Hinweis auf die Nichtexistenz rechtsfreier Räume im Internet (da facto sieht das allerdings ein bissele anders aus, ist aber hier nicht relevant): Es geht im Sachvortrag nicht um die Abrede der Anerkennung einer Stornogebühr, es geht darum dass sich der Veranstalter in seinen AGB's eine im Einzelfall höhere Stornogebühr als regulär vereinbart vorbehält. Soweit alles OK, das darf er tun. Aber: In DIESEM Falle ist der Veranstalter nachweispflichtig, und lt. Sachvortrag weigert er sich diesen Nachweis zu erbringen. Ob er es leicht tun könnte oder nicht oder wie er sich potenziell exkulpieren könnte ist rechtlich völlig unerheblich.
Das Wort "Betrug" ist natürlich oversized, aber die Nachfrage des Geschäftsgebarens, immer unterstellt dass der Sachvortrag der Realität entspricht, das muss durchaus erlaubt sein.
Was mich allerdings wundert - wäre der eigene Anwalt von der Richtigkeit überzeugt dann wäre der nächste Weg ein Mahnbescheid.
Mein Beitrag diente nur dem Versuch der Versachlichung und ist in Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten als nichts anderes zu werten.
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Unseriös, überzogene Stornogebühren, die gemäß den Bentour eigenen AGB durch entsprechende Kostennachweise zu rechtfertigen sind, werden einfach erhoben, bei Nachfragen erfolgte keine Reaktion mehr, so dass nun Strafanzeige gestellt wurde .
Man kann vor diesem Reiseveranstalter nur warnen, zumindest wenn man keine Pauschalreise, sondern eine dynamisch zusammengestellte Reise bucht, was für den Kunden auf den ersten Blick nicht ohne weiteres ersichtlich ist
Leider mussten wir aufgrund gesundheitlicher Probleme die Reise stornieren und haben dann statt der in den eigenen AGBs geregelten 20% Stornogebühren 50% in Rechnung gestellt bekommten. Bentour verweist in seinen eigenen AGBs darauf, dass das Reiseunternehmen in diesem Fall verpflichtet ist, die Kosten, die durch die Stornierung verursacht wurden und über die 20% hinaus gehen, nachzuweisen.
Leider verweigert Bentour trotz mehrfacher, auch anwaltlicher Aufforderung den Nachweis der erhöhten Kosten und ist genauso wenig bereit, die zu viel gezahlten 30% zu erstatten, zuletzt- nach einem sehr unfreundlichen und unerfreulichen Telefonat mit der - angeblichen- Juristin des Unternehmens wurde auf die letzten schriftlichen Aufforderungen einfach nicht mehr reagiert.
Es liegt wirklich nahe, dass hier in nahezu betrügerischer Absicht überhöhte Stornogebühren erhoben werden und man dabei seine eigenen AGBs ignoriert.
Absolut unseriös empfinde ich es, sich einfach tot zu stellen und auf Schreiben einfach nicht zu reagieren.
Leider fühlte ich mich demnach gezwungen, Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen des Unternehmens Bentour zu erstatten.
Nachtrag: Natürlich habe ich eine Reiserücktrittversicherung, aber die zahlt auch nur die Stornogebühr, die in den AGB von Bentour steht, uns das wären in unserem Fall vom Termin her 20%.
Bentour verlangt aber 50%, und in ihren eigenen AGB steht, dass wenn die Kosten höher sind als die regulärem (20%) sind sie verpflichtet, die ihnen entstandenen Kosten nachzuweisen. Das lehnen sie aber ab und natürlich zahlt dann auch unsere Reiserücktrittsversicherung nur die 20%. Eben diese Versicherung hat uns gegenüber nämlich erwähnt, dass Bentour mit ihren dynamischen Reisen im Stornofall Schindluder treibt und diesen Eindruck kann ich nur unterstreichen.Hier geht es um eine strafrechtliche Anzeige des Betrugs, dass die Höhe der Gebühren vom Veranstalter auf Verlangen des Kunden dargelegt werden müssen stellt ja keiner in Abrede bzw. wurde das auf der vorhergehenden Seite in einem anderen Kontext schon einmal ausdrücklich erwähnt.
Selbstverständlich wäre ein Mahnbescheid über die monierten 30% der sinnvolle nächste Schritt in der Angelegenheit, die strafrechtliche Verfolgung wird ohnehin scheitern, es wird viel Zeit verstreichen bis dahin und der Betroffene kommt in der Sache keinen Millimeter voran.
Ich nenne die Maßnahme ja nicht ohne Bedacht grotesk ... -
Möglicherweise sagen die Begriffe "X-Veranstalter" bzw. "dynamisch gepackte Reise" NMB nichts, daher mal ein Wort dazu:
Diese relativ neue Form der Pauschalreise kombiniert im Augenblick der Buchung eine Leistung Flug von A nach B und zurück mit einem Hotelaufenthalt.
Bekanntlich werden die Ticketkosten dann sofort fällig, es handelt sich zudem um Tarife, die nicht erstattungsfähig sind. Das führt zu höheren Einstandskosten, weshalb auch die verlangte Vorauszahlung zumeist höher ist als bei klassischen Pauschalreisen.
Bei einer Absage bleibt der Veranstalter u.U. auf den Flügen sitzen, davon ist dann auszugehen, wenn auch dem Flieger noch freie Plätze kurz vor dem geplanten Reisetermin vakant sind. Diesen Verlust gleicht er rechtmäßig mit höheren Kompensationsbegehren aus.
Ist der Flieger ausgebucht kann der Kunde davon ausgehen, dass das Ticket einen anderen Käufer gefunden hat und bestreiten, die vollen Stornokosten zu schulden.
Nochmal: Grundsätzlich ist das Verlangen eines Nachweises absolut korrekt, schließlich soll es nicht zu einer Überkompensation kommen. Weshalb Bentour bisher eine Stellungnahme zum Ansinnen von NMB verweigert ist mir schleierhaft, dahingehend ist eine Beschwerde durchaus gerechtfertigt.
In einem worst case Szenario wäre es tatsächlich unrechtmäßig, wenn der Veranstalter das Ticket längst weiterverkauft hat und dies gegenüber dem Kunden verschweigt. -
Unabhängig von dem de jure richtigen Hinweis auf die Nichtexistenz rechtsfreier Räume im Internet (da facto sieht das allerdings ein bissele anders aus, ist aber hier nicht relevant): Es geht im Sachvortrag nicht um die Abrede der Anerkennung einer Stornogebühr, es geht darum dass sich der Veranstalter in seinen AGB's eine im Einzelfall höhere Stornogebühr als regulär vereinbart vorbehält. Soweit alles OK, das darf er tun. Aber: In DIESEM Falle ist der Veranstalter nachweispflichtig, und lt. Sachvortrag weigert er sich diesen Nachweis zu erbringen. Ob er es leicht tun könnte oder nicht oder wie er sich potenziell exkulpieren könnte ist rechtlich völlig unerheblich.
Das Wort "Betrug" ist natürlich oversized, aber die Nachfrage des Geschäftsgebarens, immer unterstellt dass der Sachvortrag der Realität entspricht, das muss durchaus erlaubt sein.
Was mich allerdings wundert - wäre der eigene Anwalt von der Richtigkeit überzeugt dann wäre der nächste Weg ein Mahnbescheid.
Mein Beitrag diente nur dem Versuch der Versachlichung und ist in Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten als nichts anderes zu werten.
@neckarschwabe sagte:
Unabhängig von dem de jure richtigen Hinweis auf die Nichtexistenz rechtsfreier Räume im Internet (da facto sieht das allerdings ein bissele anders aus, ist aber hier nicht relevant)
Nein, das sieht auch de facto kein bissele anders aus und ist durchaus relevant.
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Na das ist doch mal clever gemacht..und keiner hatte damit gerechnet.
Bentour/Schweiz- holt sich die Ex- Öger Chefin in die 5- köpfige Geschäftsführung des Unternehmens:
Songül Göktas-Rosati wechselt kurz nach dem Abschied von Öger zu Bentours(Ab März 2020) Man hatte da "ganz andere Namen" als mögliche neue Arbeitgeber im Kopf...an Angeboten a hatte es wohl nicht gemangelt.
Songül Göktas-Rosati ist -über alle Veranstalter hinweg--.-. als ausgewiesene Türkei Expertin angesehen.Die neue Aufgabe ist- sich um das Deutschland-Geschäft der Schweizer zu kümmern..
Bentours ist einer der Veranstalter an denen auch türkische Hotelketten beteiligt sind...:
Genauer: Bei Bentour ist es die Stone Group (Royal Hotels) und die Delphin Group, um die Namen mal zu nennen...
Die Mehrheit an der schweizerischen Bentour gehört der - auch in der Türkei angesehen Familie Ugur, Deniz Ugur leitet Bentour.. -
Hallo Leute,
Leider hab ich auch schlechte Erfahrung mit Bentours gemacht denke wie zur Zeit alle Reisende
Corona Reise fand nicht statt, Bentours will nur Gutscheine ausgeben. Bislang hatten andere Reiseunternehmen humaner reagiert und ausgezahlt, jetzt auch nicht mehr.
ich bin aber nicht bereit denen ein Zinslosen Darlehen zugewähren, was anderes ist ja ein gutschein nicht. Es sind auch mal eben 3.600€ darauf kann ich jetzt nicht erstmal verzichten.
die Veranstalter hoffen auf Gesetz Änderung dass darf nicht passieren, europa hat es schon abgelehnt.
muss jetzt leider meinen Anwalt beauchtragen, falls ich nochmal fliege nicht mehr ,ist Bentours -
Schau dazu mal in den zuständigen Sammel-Thread, im Forum Allgemeine Fragen

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Hallo Leute,
Leider hab ich auch schlechte Erfahrung mit Bentours gemacht denke wie zur Zeit alle Reisende
Corona Reise fand nicht statt, Bentours will nur Gutscheine ausgeben. Bislang hatten andere Reiseunternehmen humaner reagiert und ausgezahlt, jetzt auch nicht mehr.
ich bin aber nicht bereit denen ein Zinslosen Darlehen zugewähren, was anderes ist ja ein gutschein nicht. Es sind auch mal eben 3.600€ darauf kann ich jetzt nicht erstmal verzichten.
die Veranstalter hoffen auf Gesetz Änderung dass darf nicht passieren, europa hat es schon abgelehnt.
muss jetzt leider meinen Anwalt beauchtragen, falls ich nochmal fliege nicht mehr ,ist Bentours -
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Kostenlose Versicherung:
Türkeiurlaub - Versicherung als Buchungsanreiz... nicht nur bei neu gebuchten Reisen. -
Habe heute die Stornierungsbestätigung für eine Nur-Hotelbuchung in der Türkei von Bentour erhalten. Man bietet mir einen Gutschein über die volle Höhe des Reisepreises an oder eine Rücküberweisung unter Einbehaltung von 20% des gezahlten Betrages für verausgabte Gebühren. Finde dies schon heftig. Andere Veranstalter sind da kulanter. Bentour werde ich zukünftig eher meiden; auch unter dem Gesichtspunkt, dass sie sich erst 8 Tage vor Reisebeginn gemeldet haben. Fazit: Kein guter Kundenservice