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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV vonschmeling

    Diese Aussage bestreite ich. Eine Überkompensation ist in der VO nicht vorgesehen.
    Vielleicht wäre es auch mal ganz interessant zu erfahren, um welches LFU und um welche Strecke es sich handelt. Immerhin kann das ausführende LFU die Beförderung auch einem anderen überlassen, was wunderlicher Weise hier gar nicht in Rede zu stehen scheint?

    _aqua_sports__ Offline
    _aqua_sports__ Offline
    _aqua_sports_
    Verwarnt
    schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
    #4841

    Ja, hast vielleicht recht bei 3x Annullierung. Zumindest aber mehrfach durchsetzbar möglich - vielleicht geht da aber noch mehr;-). Die Fälle häufen sich aktuell sehr - man darf gespannt sein....
    https://www.adac.de/news/urteil-doppelte-entschaedigung/#:~:text=Wird%20ein%20Flug%20annulliert%20und,Das%20hat%20der%20EuGH%20entschieden.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4842

      Ein vollkommen anderer Sachverhalt - daraus ergeben sich demnach wenig Anhalte zur Ableitung einer Spruchpraxis.
      Hier das Urteil ausführlich für jene, die es interessiert.
      Bitte berücksichtigen, dass eine Einzelfallprüfung erforderlich ist. Auch EuGH Urteile sind nicht generell grundsätzlicher Natur.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • schnatz77S Offline
        schnatz77S Offline
        schnatz77
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4843

        Hallo zusammen,

        wie bei gerade vielen Reisen hat uns auch die Annulierungswelle der der LH getroffen .

        Unser Flug war am 27.6. geplant von DUS - München, München Faro.

        24 std vorher dann erst die Stornierung Düsseldorf - München . Dann auch die des Anschlussfluges mit dem Grund, dass wir den Flug nicht erreichen 🤨
        Dee Flug sollte 10.20 in Dus abfliegen .

        Während wir die halbe Nacht ( 6 1/2 std ) bis 4 Uhr morgens in der Hotline hingen , würden wir automatisch umgebucht , ohne das wir zugestimmt haben . Und zwar Montag Abend statt Montag morgen Düsseldorf München . Die ganze Nacht Aufenthalt in München ( ohne Hotel ) und morgens um 8 Uhr dann weiter nach Brüssel 😱 von Brüssel dann weiter nach Faro, wo wir letztlich dann erst Dienstag Abend eingetroffen wären .

        Durch unsere Hartnäckigkeit sind wie letztlich statt 10.20 auf 9.20 von Düsseldorf nach München umgebucht worden und dann wieder auf den ursprünglichen Flug München Faro.

        also alles ein mega Chaos, gerade die automatisch umbuchung mit 4 Personen ohne Hotel ist schon heftig wenn man bedenkt, dass letztlich der Flug 1 std früher auch möglich gewesen wäre .

        Zudem hingen dann die bei gebuchten Flüge irgendwo im System fest, also war online einchecken nicht möglich und wir mussten 14 std vor dem Flug noch stundenlang am Flughafen sitzen , um alles klären zu können. Im System war nämlich noch die umbuchung über Brüssel hinterlegt.

        Kann man in so einem Fall auch eine Entschädigung geltend machen ? Letztlich haben wir uns die Flüge ja selbst gesucht und sind geflogen .

        danke für eure Antworten … ich bin sehr auf eure Erfahrungen gespannt …

        _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4844

          Ihr habt euer Ziel ohne Verspätung erreicht, es bestehen also keinerlei Grundlagen für Ansprüche auf Entschädigung.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • schnatz77S schnatz77

            Hallo zusammen,

            wie bei gerade vielen Reisen hat uns auch die Annulierungswelle der der LH getroffen .

            Unser Flug war am 27.6. geplant von DUS - München, München Faro.

            24 std vorher dann erst die Stornierung Düsseldorf - München . Dann auch die des Anschlussfluges mit dem Grund, dass wir den Flug nicht erreichen 🤨
            Dee Flug sollte 10.20 in Dus abfliegen .

            Während wir die halbe Nacht ( 6 1/2 std ) bis 4 Uhr morgens in der Hotline hingen , würden wir automatisch umgebucht , ohne das wir zugestimmt haben . Und zwar Montag Abend statt Montag morgen Düsseldorf München . Die ganze Nacht Aufenthalt in München ( ohne Hotel ) und morgens um 8 Uhr dann weiter nach Brüssel 😱 von Brüssel dann weiter nach Faro, wo wir letztlich dann erst Dienstag Abend eingetroffen wären .

            Durch unsere Hartnäckigkeit sind wie letztlich statt 10.20 auf 9.20 von Düsseldorf nach München umgebucht worden und dann wieder auf den ursprünglichen Flug München Faro.

            also alles ein mega Chaos, gerade die automatisch umbuchung mit 4 Personen ohne Hotel ist schon heftig wenn man bedenkt, dass letztlich der Flug 1 std früher auch möglich gewesen wäre .

            Zudem hingen dann die bei gebuchten Flüge irgendwo im System fest, also war online einchecken nicht möglich und wir mussten 14 std vor dem Flug noch stundenlang am Flughafen sitzen , um alles klären zu können. Im System war nämlich noch die umbuchung über Brüssel hinterlegt.

            Kann man in so einem Fall auch eine Entschädigung geltend machen ? Letztlich haben wir uns die Flüge ja selbst gesucht und sind geflogen .

            danke für eure Antworten … ich bin sehr auf eure Erfahrungen gespannt …

            _aqua_sports__ Offline
            _aqua_sports__ Offline
            _aqua_sports_
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
            #4845

            Hotel hätte LH zahlen müssen! Machen die auch eigentlich wenn man drauf hinweist. Vielleicht waren deren Kontingente aufgebraucht - aber da muss man am Ball bleiben! Zur Not selber buchen und Rechnung schicken.
            Entschädigung nach EU VO 261/2004 gibt es knapp nicht, da die Ersatzbeförderung genau eine Std. früher ging. Reicht also knapp nicht.
            @ vonschmeling: Auch eine Umbuchung auf einen früheren Flug kann sehr wohl zu einer Kompensation führen. Es geht nicht immer um zu spätes ankommen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4846

              Bekannt. Aber auch da gibt es eben die zeitliche Eingrenzung (1h), die hier nicht gerissen wurde.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              1 Antwort Letzte Antwort
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              • _aqua_sports__ Offline
                _aqua_sports__ Offline
                _aqua_sports_
                Verwarnt
                schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                #4847

                Es ging dem User doch u.a. auch um die Vorverlegung. Dann wäre die adäquate Antwort gewesen, dass der Alternativflug leider nur 1:00 vorher ging und nicht 1:01. Bei deiner Antwort bekommt der Mitleser den Eindruck, dass es pauschal nur bei Verspätung (wenn diese große genug ist) etwas gibt.
                Die Vorverlegung wurde nicht erwähnt - die hier wie bereits geschildert um 1 min knapp nicht erreicht wurde.
                Ich denke diese Info ist auch für Mitleser nicht ganz uninteressant.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4848

                  schnatz77 wollte wissen, ob sich aus der selbstständigen Suche mangels passender Alternativen seitens des LFU ein Anspruch entfaltet.
                  Der Sachverhalt Vorverlegung um mehr als eine Stunde entspricht Streichung wurde im passenden Kontext hier im Unterforum bereits dargestellt.
                  Die "adäquate" Antwort lautet: Kein Anspruch auf Entschädigung (und nicht hätte hätte Fahrradkette).

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • schnatz77S Offline
                    schnatz77S Offline
                    schnatz77
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4849

                    Hallo zusammen,

                    danke euch erstmal für eure Antworten .

                    schade, ich muss gestehen ich hatte gehofft , dass sie zumindest für den ganzen Ärger 1 Tag vor Abflug eine Entschädigung erhalten . Letztlich mussten wir den Flug ja selber organisieren da die Umbuchung, die ins LH angeboten hat , unterirdisch war .

                    verstehe ich auch nach wie vor nicht , wie man sowas als Vorschlag rausgeben kann 🤷🏼‍♀️ Letztlich lief das wohl via Algorithmen…

                    _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • schnatz77S schnatz77

                      Hallo zusammen,

                      danke euch erstmal für eure Antworten .

                      schade, ich muss gestehen ich hatte gehofft , dass sie zumindest für den ganzen Ärger 1 Tag vor Abflug eine Entschädigung erhalten . Letztlich mussten wir den Flug ja selber organisieren da die Umbuchung, die ins LH angeboten hat , unterirdisch war .

                      verstehe ich auch nach wie vor nicht , wie man sowas als Vorschlag rausgeben kann 🤷🏼‍♀️ Letztlich lief das wohl via Algorithmen…

                      _aqua_sports__ Offline
                      _aqua_sports__ Offline
                      _aqua_sports_
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                      #4850

                      Es wird immer gerechnet was die geringsten Kosten verursacht. Eine vierköpfige Familie die z.B. DUS- MUC- Chicago gebucht hat wird z.B. bevorzugt etc. Am Ende gab es ja für euch noch Platz. Also Glück gehabt!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4851

                        Allerdings sind da Algorithmen im Spiel, daher wurde die Möglichkeit Vorverlegung vermutlich gar nicht berücksichtigt.
                        In dem Fall ziemlich dusselig, weil ihr bei der vorgeschlagenen Variante ja Anspruch sowohl auf Versorgungsleistungen (Hotel) als auch auf Entschädigung gehabt hättet.
                        Fazit: Bei aller Hochachtung für Mathematik - manchmal wär´s besser, das Ergebnis nochmal an der Realität zu prüfen.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Carsten89C Offline
                          Carsten89C Offline
                          Carsten89
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4852

                          Nun bin ich auch Betroffener der Corendon Airlines Streichungen:
                          Gebucht im März für Ende September Pauschalreise von Hannover nach Rhodos und Anfang Oktober zurück. Hinflug nun statt um 01:40 Uhr, Abflug um 14:30 Uhr, aber nicht ab Hannover, sondern ab Dortmund. Rückflug mit TUI bislang unverändert, also Rückflug nach Hannover.

                          Ich würde es so hinnehmen, wobei ich es "schöner" finden würde, Hin- und Rückflug am selben Flughafen zu haben. Ist da eine Erstattung eines Teilreisepreises rechtlich möglich und/oder die gesamte Verlegung der Reise auf einen Flughafen (Hannover oder Dortmund)?

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH Offline
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                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4853

                            Das musst du schon mit der Buchungsstelle deiner Pauschalreise besprechen.

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Carsten89C Carsten89

                              Nun bin ich auch Betroffener der Corendon Airlines Streichungen:
                              Gebucht im März für Ende September Pauschalreise von Hannover nach Rhodos und Anfang Oktober zurück. Hinflug nun statt um 01:40 Uhr, Abflug um 14:30 Uhr, aber nicht ab Hannover, sondern ab Dortmund. Rückflug mit TUI bislang unverändert, also Rückflug nach Hannover.

                              Ich würde es so hinnehmen, wobei ich es "schöner" finden würde, Hin- und Rückflug am selben Flughafen zu haben. Ist da eine Erstattung eines Teilreisepreises rechtlich möglich und/oder die gesamte Verlegung der Reise auf einen Flughafen (Hannover oder Dortmund)?

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4854

                              @carsten89 sagte:

                              Ist da eine Erstattung eines Teilreisepreises rechtlich möglich

                              Nein, du kannst allerdings stornieren.

                              oder die gesamte Verlegung der Reise auf einen Flughafen (Hannover oder Dortmund)?

                              Das musst du tatsächlich im RB klären.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • JensMadlen1988J Offline
                                JensMadlen1988J Offline
                                JensMadlen1988
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4855

                                Hallo zusammen,

                                Ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, wenn nicht einfach verschieben. Ich habe über eine online Reisebüro eine pauschalreise gebucht. Veranstalter ist TUI
                                Die Reise ist vom 16.09 bis 28.09 in tui magic life bodrum. Flug hin 07:55 mit Sunexpress und zurück 16:00 Uhr mit Corendon.
                                Der Rückflug wurde laut Corendon Hotline annulliert. Mein Reisebüro kann mir nicht helfen, weil bei denen steht das der Flug so statt findet.
                                Dann habe ich bei TUI angerufen. Dort wurde mir gesagt, das die auch noch keine Infos darüber haben.
                                Was kann ich machen? Ich hatte ja einen direkten Flug gebucht und möchte jetzt nicht mit einen 4,5 jährigen Sohn eine Flug mit Zwischenstop. Ich habe mal geschaut es gibt auch an diesem Tag keinen alternativ Rückflug.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4856

                                  Du kannst ad hoc gar nichts machen.
                                  Der Veranstalter ist gefragt und muss dir eine Kosten neutrale Alternative anbieten. Gefällt sie dir nicht kannst du den Vertrag kündigen mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.
                                  Was du nicht möchtest musst du auch nicht hinnehmen - großartige andere Optionen hast du nicht.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  JensMadlen1988J 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Du kannst ad hoc gar nichts machen.
                                    Der Veranstalter ist gefragt und muss dir eine Kosten neutrale Alternative anbieten. Gefällt sie dir nicht kannst du den Vertrag kündigen mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.
                                    Was du nicht möchtest musst du auch nicht hinnehmen - großartige andere Optionen hast du nicht.

                                    JensMadlen1988J Offline
                                    JensMadlen1988J Offline
                                    JensMadlen1988
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4857

                                    Danke für die schnelle Antwort.

                                    JensMadlen1988J 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • JensMadlen1988J JensMadlen1988

                                      Danke für die schnelle Antwort.

                                      JensMadlen1988J Offline
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                                      JensMadlen1988
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4858

                                      Habe jetzt von Tui bescheid bekommen. Sie haben den Rückflug auf einen anderen Flughafen geschoben. Es geht zurück jetzt nach Köln.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KastenwagenK Offline
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                                        Kastenwagen
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4859

                                        "Köln" statt ?

                                        JensMadlen1988J 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4860

                                          statt HAJ ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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