Gebuchtes Hotel gehört nicht mehr zur gewünschten Kette
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zeitigweise:
@Mundelein:-
geht es aus den aktuellen Bewertungen hier bei HC eindeutig hervor, auch Bilder
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ist das Hotel weder auf Hotelbuchungsseiten noch auf der IHG-Seite selbst buchbar
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Einsicht in eine Mail der IHG, in der die "feindliche Übernahmen"
bestätigt wird
Unser Reiseveranstalter "weiß" von nichts, bietet kostenlose Umbuchung an.... -
nun habe ich auch die schriftliche Bestätigung der IHG per Mail: Das InterConit The Palace ist kein InterConti mehr!
@Du:
Es ist sicher nicht Aufgabe, bzw. Vertragsinhalt des Franchisepartners in FRA, einem Kunden der IHG, Auskunft über ein Franchiseunternehmen in Ägypten zu gaben!
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@zeitgweise
Der Hinweis von Kourion ist absolut korrekt - die von dir zitierte Entscheidung hat keinerlei Berührungspunkte mit deinem Anliegen, der Sachstand liegt hier vollkommen anders.
Es handelte sich um einen missbräuchlich benutzten Markennamen, nicht um einen "Betreiberwechsel". -
Wenn der "Markenname" missbräuchilich (und das auch weiterhin) beütz wird, handelt es sich dann nicht um Irreführung, was eine Anfechtbarkeit des Vetrages rechtfertigen würde???
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"Missbräuchlich" in dem Sinne, dass das Hotel der betreffenden Entscheidung nie zur "Marke" HolidayInn gehörte und das in der Tat eine Irreführung des Kunden war (seitens des Hotels, nicht seitens eines Veranstalters).
Ein Betreiberwechsel ist imho anders zu betrachten und kommt es eben darauf an, welche bestimmten (wesentlichen) Eigenschaften rein an die "Marke" gebunden waren.
Falls es hier einschneidende Änderungen gibt kann der Vertrag angefochten werden, falls nicht, nicht.

Im Übrigen werden solche Urteile stets inter partes getroffen, das heißt man kann auch bei völliger Identität der Sachverhalte Forderungen nicht auf nicht betroffene Parteien übertragen. Dies gilt gleichwohl für höchstinstanzliche (BGH) Entscheidungen.
Letztlich ist es nicht ratsam, als Laie mit Urteilen zu argumentieren, damit kann man u.U. den Entscheidungsspielraum des Vertragsgebers erheblich beschneiden.Wenn ich das richtig verstanden habe wurde euch inzwischen eine kostenlose Umbuchung angeboten? Falls dem so ist solltet ihr das wahrnehmen, besser wird es aus meiner Sicht nicht.
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Hallo,sind das schon einschneidende Änderungen,die für eine Anfechtung ausreichen würden?
Oder reicht das noch nicht?
@mfpka
Eigentlich habe Ich kein Problem,solange mir mein tägliches Blubberwasser auch wie bestellt, serviert wird.
Tut mir leid,das Du grössere Probleme zu haben scheinst.Ich versuche nur den Fall mit etwas aus dem täglichen Leben zu vergleichen,was aber im Reiserecht wohl so nicht gilt.
Und Ich möchte ja auch noch ein bisschen schlauer werden.
Gruß,Jürgen
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Fugimaxi:
Hallo,sind das schon einschneidende Änderungen,die für eine Anfechtung ausreichen würden?Oder reicht das noch nicht?
Lieber Jürger!
Leider nein! Man (in diesem Fall die RV's) weiß scheinbar was man tut! Buchen jetzt um! Denn selbst wenn wir dort urlauben würden, würden wir uns an jeder KLeinigkeit aufhängen vor Ort und der Erholungsfaktor wäre dahin. In der Arbeitswelt würde man sagen: " Eine Zusammenarbeit, auf Grund es zerütteten Vertraunesverhältnisses, ist nicht mehr möglich" Da würde man allerdings eine einseitige Kündigung gesetzlich deckeln.
Wie dem auch sei, wir haben gelernt, beim Reiserecht gilt das Recht des Stärkeren (Der Veranstalter) und deshalb, Finger weg von Pauschalreisen, das bedeutet nicht nur, das
Flüge, Flugzeiten unverbindlich sind (ja, es wird immer noch so deklariert)
sondern auch
Hotel (das The Palace wird immer noch als ein InterContinetal verkauft, obwohl es seit dem 14.01.15 keins mehr ist und der Verbraucher scheint keinerlei handhabe dagegen zu haben) und auch Transfer.....
Ironie aus
Und Ich möchte ja auch noch ein bisschen schlauer werden.
Und schlauer?
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Malini:
@Fugumaxi,um bei deinem Beispiel zu bleiben: Du bekommst Dom Pérignon - allerdings in einer anderen "Verpackung"...
Blödsinn!!!! Keiner der bereit ist für eine Flasche Champangner 250 bis 400 .... in der Gastronomie zu zahlen würde DAS AKZEPTIEREN!
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Laut der verlinkten Hotelbewertung würde aber ein anderes Blubberwasser in einer Dom Pérignon Flasche sein.
Bei Buchung des IC hätte zeitigweise das Premium Wasser,Zeitungen,Kuchen am nachmittag usw.inkludiert gehabt.Das ist vom neuen Betreiber wohl alles gecancelt worden.
Aber egal, zeitigweise hat sich jetz für die vom RV angebotene kostenlose Umbuchung entschieden.
Ich lese gerne und oft im Forum,und bin immer wieder erstaunt,was einem als Pauschaltourist so alles passieren kann.
Gruß,Jürgen
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da es sich um ein rein fiktives Beispiel handelt, brauchst du hier auch nicht rumzuschreien - reg' dich wieder ab!
Davon abgesehen: Ja, vermutlich gibt's etliche markenhörige Menschen, die ein Label zu ihrem Glück brauchen!

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Malini:
Davon abgesehen: Ja, vermutlich gibt's etliche markenhörige Menschen, die ein Label zu ihrem Glück brauchen!

Vielleicht sind es aber auch jene die die Leistung, die hinter der Marke steckt, zu schätzen wissen, bzw. so viel Geschmack besitzen und den Unterscheid erkennen!
Aber wir wollen wohl keine Standes-Diskussionen beginnen
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habe durchaus auch schon ein Hotel gebucht, dass "plötzlich" (und zu meinem Leidwesen) nicht mehr zu C. gehörte, sondern zu S.: Die Kosmetikprodukte von Annick Goutal wurden ersetzt durch welche Hermès - und das war's...
Manchmal ist es auch einfach viel Lärm um nichts!
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Es gibt ja auch Hotels, die zu keiner Kette gehören und es nicht nötig haben, sich mit dem Namen als Franchisepartner zu schmücken, die dennoch erstklassig sind.
Und es gibt Hotels die den Namen einer Kette draussen angeschraubt haben und trotzdem ganz miserabel sind. Da ist die Wasserflasche gratis und der nachmittägliche trockene Kuchen auch keine Entschädigung.Das alles hat weder mit besonders gutem Geschmack noch mit besonders qualitätsvoller Leistung zu tun. Wenn die Hotelleitung den geforderten Standard des Franchisegebers schlecht umsetzt, dann helfen noch so klangvolle Namen gar nichts.
Und Standesdünkel, nur weil man Hotels einer bestimmten Marke bucht, sind noch weniger beeindruckend.... -
@zeitigweise
Nein! - wir wollen definitiv keine "Standesdiskussion" beginnen - und würde der Verzicht darauf nach deinen Vorträgen insbesondere dir entgegenkommen ... !?
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Der Titel des Unterforum ist doch wohl eindeutig? -
Habe genau das gleiche Problem gehabt:
Hotel (Rixos Lares) im September zum wiederholten Mal für die kommenden Osterferien gebucht, Anfang November dann Betreiberwechsel - über den mich natürlich zunächst auch nicht der Reiseveranstalter informiert hat sondern Einträge bei den Bewertungen hier im Forum.Mehrere Telefonate mit dem Kundenzentrum brachten immer nur Aussagen wie: Leistungen bleiben unverändert, daher keine kostenfreie Stornierung (Kosten hierfür über 600 Euro) allenfalls Umbuchung zu aktuellen Bedingungen. Angebot meinerseits: Umbuchung in das Rixos Belek mit Aufteilung des Aufpreises (50:50) wurde abgelehnt.
Laut Kundenzentrum "versteht man meinen Ärger", "hat man auch mit dem Vorgesetzten gesprochen", "gibt es leider keine andere Möglichkeit" .......
Da diese Sätze doch eine verblüffende Ähnlichkeit mit den im WDR-Beitrag zu AirBerlin gezeigten Methoden aufwiesen, habe ich mich nicht darauf verlassen, sondern
EIN Telefonat mit der Rechtsschutzversicherung und danach EIN Telefonat mit einer Anwältin geführt, die sich dann mit dem Reiseveranstalter in Verbindung gesetzt hat. DREI Tage später hatte ich die Bescheinigung einer kostenlosen Stornierung im Maileingang.Was lernt man daraus: Niemals den Aussagen einer Kundenhotline vertrauen sondern - soweit RV vorhanden - anwaltliche Hilfe suchen. Traurig aber wahr: Erst dann reagieren Reiseveranstalter. (Noch trauriger übrigens, dass mir dieser Umstand auch von meinem Reisebüro bestätigt wurde; der Chef dort meinte sofort, ich müsse kostenlos stornieren können.)
Für diejenigen ohne RV, die das finanzielle Risiko einer Einschaltung eines Anwaltes abschätzen wollen, hier noch zwei Aspekte, die zur Lösunge in diesem Fall sicher beigetraten haben:
Auf der entsprechenden Katalogseite stand der Name der Hotelkette nicht nur oben im Namen des Hotels sondern wurde mit dem Signet dieser Marke unmittelbar über der textlichen Beschreibung der Leistung wiederholt. Dieser Umstand, der bei nur einem Drittel der Hotels in diesem Zielgebiet auftrat, wurde von der RV als Zeichen einer zusätzlichen Werbung mit der Kette in klarem Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung gewertet - damit hatte ich zunächst einmal die Kostendeckungszusage in der Tasche.
Im späteren Gespräch mit der Anwältin ging es dann um die Frage, ob der Reiseveranstalter zum Zeitpunkt meiner Buchung eigentlich schon über den rund fünf Wochen später erfolgten Besitzerwechsel informiert war und diese Information bei der Buchung im Reisebüro zurück gehalten hat. Ihrer Meinung nach hätte man davon ausgehen können, und wahrscheinlich war diese Tatsache dem Reiseveranstalter dann auch durchaus bewusst. Ein solches Verschweigen rechtfertige grundsätzlich eine rückwirkende Vertragsaufhebung.
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Selbstverständlich sollte man sich nicht auf die Aussagen einer Kundenhotline verlassen - damit wäre man ganz sicher denkbar schlecht beraten.
:?
Allerdings bestreite ich entschieden die Ableitungen von Generalität aus einer einzelnen Erfahrung!
Zum einen kann die Reaktion des Veranstalters schlichterdings der Besonnenheit geschuldet sein, derer sich die befasste Stelle im Gegensatz zur "Hotline" (immer häufiger Subunternehmer) befleißigte, zum anderen hätte eine prozessuale Entscheidung ggf. ganz anders aussehen können.Es ist richtig, dass man wesentliche Änderungen dem Kunden unverzüglich mitteilen muss, die Frage ist allerdings, ob ein Wechsel vom Betreiber Rixos auf den Betreiber Delphin eine solche darstellt? Ich bezweifle das - es handelt sich in beiden Fällen um regionale Größen und beide sind tadellos beleumundet.
Das betrifft auch die werbliche Wirkung - solange ein Rixos kein Ibis wird sondern ein Delphin, ist von unlauterem Wettbewerb keine Rede und lassen sich entsprechend auch keine Rechte daraus ableiten.
Ich bin ziemlich sicher, dass man im Falle einer Klage an der Unangemessenheit gescheitert wäre.Übrigens halte ich es für ziemlich sportlich, den Veranstalter regelmäßig einer Unterschlagung von Informationen zu bezichtigen - solche Entscheidungen (Vergabe an neue Pächter) sind bis zur Rechtswirksamkeit bestenfalls Gossip und werden erst dann kommuniziert, wenn die Tinte trocken ist und die regionale Vertretung die Info erhalten und weitergeben hat.
Letztlich wird jeder, der sich mit dem regionalen Markt ein wenig auskennt zweifeln, warum ein Betreiberwechsel von Rixos zu Delphin Anlass geben sollte zur einseitigen Kündigung ... aber das ist kein rechtlicher sondern ein ganz privater Aspekt.
Jedenfalls bleibe ich entschieden bei meinem oft gegebenen Rat, möglichst lange die persönliche Einigung anzustreben. Im anderen Fall trifft man ggf. auf sehr unliebsame Gegner und sieht Aussagen wie "rechtfertigt grundsätzlich ein Abwicklungsverhältnis" zu Staub zerfallen.
Kurzum:
Ein Wechsel vom Betreiber Rixos zum Betreiber Delphin ist keine wesentliche Änderung der vertraglichen Vereinbarung, sofern Delphin soweit am Konzept festhält. Eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit ist daher ein Akt des Goodwill und kein rechtsverbindlicher Anspruch.
Gelobt sei daher der Veranstalter, der mimowetter so freundlich entlassen hat aus dem Vertragsverhältnis; leider ist sein Name nicht bekannt und man muss ihm den Titel anonym verleihen.

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Oh, Frau Anwältin ging davon (Information an den RV) aus ... na dann

Interessant wäre es zu erfahren, wie sie das denn (im Falle eines Verfahrens) zu beweisen gedacht hätte!
Und auch hier nochmal:
Es reicht definitiv nicht aus, daß der RV von "irgendwelchen Quellen" informiert wird! Aufgrund "allgemeiner" Vertragsmodalitäten muß(!) diese Info schlußendlich und definitiv vom (bisherigen) Betreiber bzw. dem Hotel kommen. Jedwede andere "externe" Info hat einen rechtlichen Wert von "null bis nichts".Profitiert wurde hier von einer Kulanz...nicht von irgendwelchen Ansprüchen - und letztere sind keinesfalls (da schließe ich mich meiner Vorschreiberin an) ableitbar.
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Dem Ergebnis ist eine prozessuale Entscheidung erspart geblieben, die weitere Erörterung bleibt somit theoretisch ...