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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV vonschmeling

    @_aqua_sports_
    So isses - wenige Fakten aber dicke Hose?
    Die Quellen finden wir hier schon auch recht zuverlässig, vertrau´ mal.

    Daher der Verweis - einfach mal eruieren und nicht schon gleich die Anspruchskeule auspacken.
    Das habe ich dir schon mehrfach und freundlich geraten, und ich bin auch nicht wütend sondern genervt von deiner Ignoranz meiner eindeutigen Hinweise.

    Du musst dich hier nicht auf Gedeih und Verderb profilieren.
    Deine plakativen und auf unzureichenden Angaben basierenden Ausrufe stören schlichterdings den Forenfrieden anstatt im Sinne des Forenmottos zu supporten.

    _aqua_sports__ Offline
    _aqua_sports__ Offline
    _aqua_sports_
    Verwarnt
    schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
    #4881

    Was heißt dicke Hose? Es geht nicht um irgend ein LG sondern um Düsseldorf die sich schon massig mit zig tausend Fluggastrechten auseinandergesetzt haben.
    Ich bin wirklich der Letzte, der hier provozieren möchte. Also alle bitte etwas beruhigen. Schönes Wochenende.

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    • vonGallensteinV Offline
      vonGallensteinV Offline
      vonGallenstein
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4882

      @_aqua_sports_

      Du hast offensichtlich nicht verstanden, wo das Problem liegt, besser: die Probleme liegen.

      Problem 1: Das LG Düsseldorf kann sich schon mit zigtausend Fluggastrechtsfällen befasst haben. So lange wir nicht wissen, ob die 14-Tages-Frist tatsächlich eingehalten wurde (sprich: wann genau die Information rausging) oder nicht, ist das LG Düsseldorf ebenso unerheblich wie der platzende **** Reis in China.

      Problem 2 ist Dein nassforsches Auftreten, das nicht nur der geschätzten Foristin vonschmeling gehörig auf den Zeiger geht. Wenn Du behauptest, Du wolltest nicht provozieren, dass wäre es meiner Einschätzung nach an Dir, mindestens einen Gang runterzuschalten und bis zur exakten Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts auf Mutmaßungen (mehr ist das nämlich sonst nicht) zu verzichten.

      Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

      _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonGallensteinV vonGallenstein

        @_aqua_sports_

        Du hast offensichtlich nicht verstanden, wo das Problem liegt, besser: die Probleme liegen.

        Problem 1: Das LG Düsseldorf kann sich schon mit zigtausend Fluggastrechtsfällen befasst haben. So lange wir nicht wissen, ob die 14-Tages-Frist tatsächlich eingehalten wurde (sprich: wann genau die Information rausging) oder nicht, ist das LG Düsseldorf ebenso unerheblich wie der platzende **** Reis in China.

        Problem 2 ist Dein nassforsches Auftreten, das nicht nur der geschätzten Foristin vonschmeling gehörig auf den Zeiger geht. Wenn Du behauptest, Du wolltest nicht provozieren, dass wäre es meiner Einschätzung nach an Dir, mindestens einen Gang runterzuschalten und bis zur exakten Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts auf Mutmaßungen (mehr ist das nämlich sonst nicht) zu verzichten.

        _aqua_sports__ Offline
        _aqua_sports__ Offline
        _aqua_sports_
        Verwarnt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4883

        Jetzt beruhigt euch mal - meine Güte dann entschuldige ich mich bei allen. So war es ehrlich nicht gemeint. Sorry!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4884

          Danke, vonGallenstein - dein Hinweis trifft genau die sensiblen Punkte!
          Nebenbei gehen im Theaterdonner die an sich wichtigen und korrekten Hinweise (z.B. zur Bemessung der 14 Tage) restlos unter, weil ohne konkrete Datenlage fieberhaft diverse Entscheidungen angeschleppt werden, gerne mit dem Ausdruck der Sorge verbunden, hier wären alle auf der Brennsuppen dahergeschwommen und bedürften dringend _aqua_sportlicher_ Maßnahmen gegen ihre Unterbelichtung.
          Soweit ist in der gegenständlichen Causa nämlich nix anderes festzustellen, als die Zweifel an einem Anspruch wegen der Einhaltung der Frist.
          Neulich durften wir ja eines weiteren Erhellers teilhaftig werden, der die Existenz von Fristen gänzlich in Abrede stellte und zudem keine Ahnung hatte, an wen welche Ansprüche zu richten wären. Ebensfalls nassforsch vorgetragen, das kann schon mal gewaltig nerven.
          Der umtriebige Advokat hat sich hier ja auch schon selbst an der Akquise potenzieller Klienten versucht und ist krachend gescheitert - das wird hoffentlich auch künftig so bleiben.
          @_aqua_sports_
          Wie es "gemeint" war spielt keine Rolle, wenn du trotz zahlreicher Hinweise immer wieder glaubst den Erwecker geben zu müssen.
          Im Übrigen bin ich tiefenentspannt und muss mich sicher nicht "beruhigen"!

          Last not least sollte man die Kirche im Dorf lassen, offensichtlich will der Betroffene ja die um einen Tag verschobene Reise antreten.
          Selbst bei Überschreitung der Frist käme eine sehr überschaubare Minderung in Betracht - imho viel Radau um Peanuts.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Danke, vonGallenstein - dein Hinweis trifft genau die sensiblen Punkte!
            Nebenbei gehen im Theaterdonner die an sich wichtigen und korrekten Hinweise (z.B. zur Bemessung der 14 Tage) restlos unter, weil ohne konkrete Datenlage fieberhaft diverse Entscheidungen angeschleppt werden, gerne mit dem Ausdruck der Sorge verbunden, hier wären alle auf der Brennsuppen dahergeschwommen und bedürften dringend _aqua_sportlicher_ Maßnahmen gegen ihre Unterbelichtung.
            Soweit ist in der gegenständlichen Causa nämlich nix anderes festzustellen, als die Zweifel an einem Anspruch wegen der Einhaltung der Frist.
            Neulich durften wir ja eines weiteren Erhellers teilhaftig werden, der die Existenz von Fristen gänzlich in Abrede stellte und zudem keine Ahnung hatte, an wen welche Ansprüche zu richten wären. Ebensfalls nassforsch vorgetragen, das kann schon mal gewaltig nerven.
            Der umtriebige Advokat hat sich hier ja auch schon selbst an der Akquise potenzieller Klienten versucht und ist krachend gescheitert - das wird hoffentlich auch künftig so bleiben.
            @_aqua_sports_
            Wie es "gemeint" war spielt keine Rolle, wenn du trotz zahlreicher Hinweise immer wieder glaubst den Erwecker geben zu müssen.
            Im Übrigen bin ich tiefenentspannt und muss mich sicher nicht "beruhigen"!

            Last not least sollte man die Kirche im Dorf lassen, offensichtlich will der Betroffene ja die um einen Tag verschobene Reise antreten.
            Selbst bei Überschreitung der Frist käme eine sehr überschaubare Minderung in Betracht - imho viel Radau um Peanuts.

            _aqua_sports__ Offline
            _aqua_sports__ Offline
            _aqua_sports_
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
            #4885

            @vs bitte verunglimpfe meinen Namen hier nicht bzw diesen noch"durch den Kakao ziehen". Für konstruktive Kritik bin ich sehr gern bereit - aber bitte doch einigermaßen sachlich -wenn von der einen Seite etwas verlangt wird, dann erwarte ich das ebenso von der anderen Seite. Vielen herzlichen Dank dafür!
            Darüber hinaus wurde doch mitgeteilt, wann die Mitteilung erfolgte.
            Sehr überschaubare Minderung? Interessant wie dieser Begriff definiert werden kann.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4886

              Es kommt exakt darauf an, wann die Mitteilung an den Betroffenen erging, "heute" ist da zu unspezifisch.
              Ferner wurde überhaupt nicht darauf eingegangen, ob eine Flugstreichung ursächlich ist oder die Änderung in die Sphäre des Veranstalters fällt.
              Last not least will man die Reise antreten und fragt nach einem Kompensationsanspruch für den zusätzlichen Urlaubstag, den man bei der neuen Konstellation nehmen muss. Ein solcher ist für mich nicht erkennbar.
              Ob andere Ansprüche evtl. bestehen lässt sich erst feststellen, wenn die bisher eher unspezifischen Angaben zum Geschehen präzisiert werden können. Bis dahin bitte ich um Zurückhaltung bezüglich der Hinweise auf die Taube auf dem Dach - was ist daran so schwer zu verstehen?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Es kommt exakt darauf an, wann die Mitteilung an den Betroffenen erging, "heute" ist da zu unspezifisch.
                Ferner wurde überhaupt nicht darauf eingegangen, ob eine Flugstreichung ursächlich ist oder die Änderung in die Sphäre des Veranstalters fällt.
                Last not least will man die Reise antreten und fragt nach einem Kompensationsanspruch für den zusätzlichen Urlaubstag, den man bei der neuen Konstellation nehmen muss. Ein solcher ist für mich nicht erkennbar.
                Ob andere Ansprüche evtl. bestehen lässt sich erst feststellen, wenn die bisher eher unspezifischen Angaben zum Geschehen präzisiert werden können. Bis dahin bitte ich um Zurückhaltung bezüglich der Hinweise auf die Taube auf dem Dach - was ist daran so schwer zu verstehen?

                _aqua_sports__ Offline
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                _aqua_sports_
                Verwarnt
                schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                #4887

                Ich habe nur die Antwort kommentiert mit der Aussage, die Frist wurde eingehalten. Es reicht da schon "heute" egal ob um 00.00 oder gegen 19 Uhr als die Frage gestellt wurde - die Frist wäre nur eingehalten worden, wenn es " gestern" gehießen hätte. Um mehr ging es auch nicht. Daraus wird dann eine riesen Geschichte gestrickt. Schade.

                joker54J 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4888

                  Ein letztes Mal: "Heute bekommen" kann ebenso bedeuten, "heute gelesen" und tatsächlich eben schon vor 0 Uhr am Vortag übermittelt.
                  Der Betroffene weiß worauf er achten muss und kann ggf. nochmal nachfragen.
                  Bis dahin wäre ich dankbar für ein Ende dieser Debatte ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Ein letztes Mal: "Heute bekommen" kann ebenso bedeuten, "heute gelesen" und tatsächlich eben schon vor 0 Uhr am Vortag übermittelt.
                    Der Betroffene weiß worauf er achten muss und kann ggf. nochmal nachfragen.
                    Bis dahin wäre ich dankbar für ein Ende dieser Debatte ...

                    _aqua_sports__ Offline
                    _aqua_sports__ Offline
                    _aqua_sports_
                    Verwarnt
                    schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                    #4889

                    Wie dem auch sei - die bloße Behauptung Frist wurde eingehalten war so unzutreffend.Darauf habe ich geantwortet. Nicht mehr und nicht weniger.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Ahotep2A 1
                      Ahotep2A 1
                      Ahotep2
                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4890

                      geht das hier jetzt seitenlang, quasi als Fortsetzungsroman?

                      _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Ahotep2A Ahotep2

                        geht das hier jetzt seitenlang, quasi als Fortsetzungsroman?

                        _aqua_sports__ Offline
                        _aqua_sports__ Offline
                        _aqua_sports_
                        Verwarnt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4891

                        Nein natürlich nicht. Für mich ist die Sache erledigt. Vielleicht antwortet die der Fragesteller ja nochmal.
                        Ansonsten schönen Samstag allen!

                        KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • _aqua_sports__ _aqua_sports_

                          Ich habe nur die Antwort kommentiert mit der Aussage, die Frist wurde eingehalten. Es reicht da schon "heute" egal ob um 00.00 oder gegen 19 Uhr als die Frage gestellt wurde - die Frist wäre nur eingehalten worden, wenn es " gestern" gehießen hätte. Um mehr ging es auch nicht. Daraus wird dann eine riesen Geschichte gestrickt. Schade.

                          joker54J Offline
                          joker54J Offline
                          joker54
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4892

                          Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
                          Hier nochmal die genauen Daten mit Uhrzeiten wann was passiert ist bzw. geplant war:
                          Hinflug geplant: 01.09. 20:45 Uhr
                          Hinflug neu: 02.09. 11:30 Uhr
                          Info von Reiseveranstalter FTI an unser Reisebüro:
                          18.08. 12:30 Uhr
                          mein RB hat mich 5 min später informiert, somit Info bei mir 18.08. 12:35 Uhr.
                          Laut @aqua_sports war die Info somit 1 Tag zu spät oder?

                          _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • joker54J joker54

                            Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
                            Hier nochmal die genauen Daten mit Uhrzeiten wann was passiert ist bzw. geplant war:
                            Hinflug geplant: 01.09. 20:45 Uhr
                            Hinflug neu: 02.09. 11:30 Uhr
                            Info von Reiseveranstalter FTI an unser Reisebüro:
                            18.08. 12:30 Uhr
                            mein RB hat mich 5 min später informiert, somit Info bei mir 18.08. 12:35 Uhr.
                            Laut @aqua_sports war die Info somit 1 Tag zu spät oder?

                            _aqua_sports__ Offline
                            _aqua_sports__ Offline
                            _aqua_sports_
                            Verwarnt
                            schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                            #4893

                            Ja, war sie. Allg. Grundlage zu Fristen: § 188 Absatz 1 BGB
                            Der 1.9 wird nicht mitgezählt. Die Rückwärtsfrist endet zurück gerechnet am 18.8. Allerdings "endigt"in Analogie zu §188 die in zeitlicher Richtung umgekehrt gedachte Frist nicht mit Ablauf des 18.8 sondern eben mit seinem Anfang! Ergebnis: Mitteilung hätte somit fristgerecht bis Mittwoch, 17.8. 23:59 erfolgen müssen!
                            Aber Airlines reden sich immer mal wieder gerne raus (und bleiben hier vermutlich hartnäckig) und leider nehmen das dann viele so auch hin und glauben es am Ende, auch weil es auf den ersten Blick logisch klingt mit den gerechneten 14x24 Std. als Fristsetzung.
                            Auch aufgrund der Tatsache, dass so ein Fall dazu eher selten eintritt, ist diese Regel der Rückwärtsfrist auch eher unbekannt. Ein Selbstläufer wird´s daher vermutlich nicht werden. Viel Glück!

                            joker54J 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • _aqua_sports__ _aqua_sports_

                              Ja, war sie. Allg. Grundlage zu Fristen: § 188 Absatz 1 BGB
                              Der 1.9 wird nicht mitgezählt. Die Rückwärtsfrist endet zurück gerechnet am 18.8. Allerdings "endigt"in Analogie zu §188 die in zeitlicher Richtung umgekehrt gedachte Frist nicht mit Ablauf des 18.8 sondern eben mit seinem Anfang! Ergebnis: Mitteilung hätte somit fristgerecht bis Mittwoch, 17.8. 23:59 erfolgen müssen!
                              Aber Airlines reden sich immer mal wieder gerne raus (und bleiben hier vermutlich hartnäckig) und leider nehmen das dann viele so auch hin und glauben es am Ende, auch weil es auf den ersten Blick logisch klingt mit den gerechneten 14x24 Std. als Fristsetzung.
                              Auch aufgrund der Tatsache, dass so ein Fall dazu eher selten eintritt, ist diese Regel der Rückwärtsfrist auch eher unbekannt. Ein Selbstläufer wird´s daher vermutlich nicht werden. Viel Glück!

                              joker54J Offline
                              joker54J Offline
                              joker54
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4894

                              Ok vielen Dank für die Info und sorry nochmal dass es durch mein Problem so hochgekocht ist.
                              Ich habe schon eine Mail an den RV geschickt, dass ich die Änderung akzeptiere um in Urlaub fahren zu können, aber die Verschiebung um einen Tag Folgen hat, die negativ für mich sind und ich dementsprechend eine Erstattung erwarte.
                              Je nachdem wie die Reaktion bis zum Urlaub ausfällt, bekommt es der Reiseleiter vor Ort auch nochmal zum Weitergeben und nach dem Urlaub geht es weiter.
                              wenn ich nicht weiterkomme, geht es zur Not über einen Anwalt. Für was hat man denn eine Rechtschutzversicherung?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • _aqua_sports__ Offline
                                _aqua_sports__ Offline
                                _aqua_sports_
                                Verwarnt
                                schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                                #4895

                                Ja genau;-) Hast ja lange Zeit um den Sachverhalt hinterher zu klären! Erstmal aber schönen Urlaub:)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4896

                                  Ihr schreibt aneinander vorbei ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Ihr schreibt aneinander vorbei ...

                                    _aqua_sports__ Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4897

                                    Geklärt😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4898

                                      😳?
                                      @joker54
                                      Seitens des Veranstalters entsteht allenfalls ein Anspruch auf Reisepreisminderung - im gegenständlichen Fall etwa ein Betrag von 50€.
                                      Ich gehe davon aus, dass von FTI - wenn überhaupt! - ein kleiner Reisegutschein angeboten wird.
                                      Anders verhält sich das für den Fall einer Flugstreichung als Ursache für die Verlegung - in dem Fall könnte ein Fristverstoß mit Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Betracht kommen.
                                      Hierüber ist bislang allerdings nichts bekannt, auch nicht, wann das ursprünglich geplante LFU von der Streichung informiert hat.
                                      Für die Geltendmachung gegenüber dem LFU stünde dir die behagliche Einredefrist von 3 Jahren zur Verfügung - beim Veranstalter solltest du (hast du ja!) umgehend reklamieren.
                                      Tatsächlich vermute ich, dass diese deutlich vor dem 17.8. 23:59 geschah. In diesem Fall wäre die Beschwerde nicht nur kein "Selbstläufer" sondern ein Rohrkrepierer.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • BienekindB Offline
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                                        Bienekind
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4899

                                        Nicht unbedingt, wie dieses Urteil des AG Nürnberg aus 2019 zeigt.

                                        Carsten89C 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • BienekindB Bienekind

                                          Nicht unbedingt, wie dieses Urteil des AG Nürnberg aus 2019 zeigt.

                                          Carsten89C Offline
                                          Carsten89C Offline
                                          Carsten89
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4900

                                          Steht das "n. rk." am Ende des Artikels für "nicht rechtskräftig"?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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