Flugzeitänderung vor der Reise
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Ja, da liegst du goldrichtig

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Wir (2 Paare) haben eine Reise nach Ägypten gebucht. Das eine Paar über Tui, wir über FTI. Gemeinsam fahren wir im November nach Hannover, um von dort aus die Reise anzutreten. Bereits 3 Tage nach Buchung hat jetzt das eine Paar eine Flugzeitänderung von Tui mitgeteilt bekommen. Die Flugzeiten des Fluges haben sich jeweils um 5:45 Stunden nach hinten verlagert. Da wir die selbe Flugnummer haben, gehe ich davon aus, dass uns diese Zeitänderung auch noch mitgeteilt wird. Wir haben Flugplatz und Zeiten für uns passend ausgesucht und waren dafür bereit, mehr zu zahlen. Zu einer Verschiebung von zwei Stunden hätte ich nichts gesagt, aber jetzt kommen wir auf der Rückreise erst frühstens um 02:00 Uhr in Hannover an und sind um 05:00 zu Hause. Wir müssen dadurch einen Tag mehr Urlaub nehmen. Gibt es da die Möglichkeit zu stornieren und neu zu buchen oder haben wir Anspruch auf eine Entschädigung? Problematisch ist, dass es ja zwei unterschiedliche Reiseanbieter sind.
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Hallo, ja ihr könnt kostenlos stornieren. Ansonsten würde ich auch mal nach Alternativflügen anfragen.
Eine Entschädigung gemäß EU261 gibt es nicht, da frühzeitig mitgeteilt. -
Gilt für beide Buchungen, ganz gleich welcher Veranstalter.
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FTI bietet jetzt keine Reise zu den mir bekanntgegebenen Zeit an. Eine offizielle Änderungsmitteilung von FTI habe ich noch nicht erhalten. Die Reise wird jetzt mit den ungünstigen Zeiten 200 € preiswerter angeboten, allerdings von alltours auf den Seiten von FTI. Ich habe jetzt nach einer Stornomöglichkeit oder einer allternativen Rückflugzeit angefragt. Wenn schon ungünstige Zeiten, dann kann ich die auch für 200 € weniger neu buchen.
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Dann kannst du stornieren und neu buchen - was sie allerdings mit Sicherheit auch verneinen werden.
"Geringfügig" im Sinne regelmäßiger Rechtsauffassung sind Änderungen bis 3h59min (bei langfristiger Ankündigung!), alles andere löst Ansprüche aus. -
Dann kannst du stornieren und neu buchen - was sie allerdings mit Sicherheit auch verneinen werden.
"Geringfügig" im Sinne regelmäßiger Rechtsauffassung sind Änderungen bis 3h59min (bei langfristiger Ankündigung!), alles andere löst Ansprüche aus.Erstmal vielen Dank, besonders an von Schmeling. Das mit den >4Std habe ich auch schon gelesen, war mir aber nicht sicher, ob das auch bei langfristigen Ankündigungen gilt. Ich habe eine Mail an FTI geschickt, die klarstellt, das ich die Flugzeitenänderung für erheblich und unzumutbar (aufgrund des zusätzlichen Urlaubstages) halte und unter Fristsetzung von 14 Tagen um Angabe von zumutbaren, kostenlosen Alternativen inklusive Stornierung gebeten. Und das gleiche geht dann auch an Ltours (nicht Tui).
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@ dandy77
ich hatte diesen Fall gerade bei einer Flugbuchung bei Eurowings, Abflug und Ankunft um gut 5 Std nach hinten verschoben. Rückankunft 1 Uhr nachts am Airport. Die Airline hat ohne Kompromisse die kostenlose Stornierung, Umbuchung oder einen Gutschein angeboten.
Das wird bei den anderen DE Airlines nicht viel anders sein, 5 Stunden sind nicht geringfügig zumal wenn auch noch der erste Urlaubstag komplett verloren geht. Die Auslegung seitens FTI den Fall als "geringfügig" gemäß ihrer AGB einzustufen halte ich nicht für rechtssicher wenn gleichzeitig die befördernde Airline hier ein Rücktrittsrecht einräumt. Welche Airline befördern sollte steht ja in der Reiseanmeldung, also lässt sich das prüfen.
Meine Flüge wären auch im November gewesen.
Die Preise sind im Moment bei FTI in Bewegung, unser bei FTI gebuchtes Hotel hat sich von letzter Woche zu heute um 358 € erhöhtLG
vadder -
Dandy77 hat eine Pauschalreise gebucht, demnach muss er mit dem Veranstalter eine Einigung suchen - die Airline ist hier außen vor.
Insofern ist dein Erleben nicht mit dem hier vorgestellten Sachverhalt zu vergleichen. FTI hat eine anderweitige Beförderung zu "besseren" Zeiten kategorisch abgelehnt. Nach höchstrichterlicher Entscheidung jedoch muss bei einer solchen Verlegung (ganz gleich in welche Richtung!) vom Veranstalter ein Rücktrittsrecht gewährt werden.
Erst einmal hat Dandy77 daher die A´Karte, falls nämlich FTI genau auch diesen Anspruch verwehrt. Es spielt zunächst dabei keine Rolle, ob die Einschätzung "geringfügig" seitens des Vertragspartners "rechtssicher" ist, denn das würde u.U. erst später festzustellen sein - vermutlich zu spät für die Betroffenen, weil sie vermutlich nicht ins Blaue eine zweite identische Reise buchen wollen. -
Hallo,
ich habe eine Reise gebucht und bestätigt bekommen (Anzahlung ist erfolgt): und zwar vom 20.12.2023 - 3.1.2024 von Münster-Osnabrück nach Hurghada.
Jetzt habe ich festgestellt, dass lt. Winterflugplan des FMO nur noch am Sonntag nach Hurghada geflogen wird. Das heisst für mich, dass ich bei einer 14-tägigen Reise entweder am 24.12. hin oder am 31.12. zurück fliegen müßte. Ich möchte aber die kompletten Feiertage in
Ägypten verbringen. Ein anderer Abflughafen kommt für mich nicht in Frage. Vom Veranstalter habe ich noch nichts gehört.
Eventuell wäre ich bereit, 3 Wochen zu reisen.
Was habe ich zu erwarten? Wird die Reise storniert? Steht mir eine Entschädigung zu?
LG Ulla -
Dass dein Flug im Dezember/Januar noch nicht auf dem Flugplan von FMO steht, hat zunächst mal nichts zu sagen. Du hast doch gebucht, bestätigt bekommen und angezahlt. Dein Veranstalter weiß, was er dir verkauft hat und er hat es sicher nicht einfach mal so ins Blaue hineingemacht
Für Spekulationen ist es noch zu früh und um zu überlegen ob dir eine Entschädigung zusteht muss man zuerst mal wissen wofür, noch ist ja nichts passiert. -
Korrekt, die Flughafenpläne sind im Moment noch kein Anhaltspunkt, z.B. werden Vollcharter häufig erst sehr spät eingepflegt.
Hier jetzt schon über Änderungen, Ausfälle oder gar Ansprüche zu spekulieren ist ziemlich sinnlos. -
Dandy77 hat eine Pauschalreise gebucht, demnach muss er mit dem Veranstalter eine Einigung suchen - die Airline ist hier außen vor.
Insofern ist dein Erleben nicht mit dem hier vorgestellten Sachverhalt zu vergleichen. FTI hat eine anderweitige Beförderung zu "besseren" Zeiten kategorisch abgelehnt. Nach höchstrichterlicher Entscheidung jedoch muss bei einer solchen Verlegung (ganz gleich in welche Richtung!) vom Veranstalter ein Rücktrittsrecht gewährt werden.
Erst einmal hat Dandy77 daher die A´Karte, falls nämlich FTI genau auch diesen Anspruch verwehrt. Es spielt zunächst dabei keine Rolle, ob die Einschätzung "geringfügig" seitens des Vertragspartners "rechtssicher" ist, denn das würde u.U. erst später festzustellen sein - vermutlich zu spät für die Betroffenen, weil sie vermutlich nicht ins Blaue eine zweite identische Reise buchen wollen.@vonschmeling sagte:
Erst einmal hat Dandy77 daher die A´Karte ....
ja, dass stimmt leider, lag aber weniger an FTI sondern darann, das wir (2 Paare) bei unterschiedlichen Anbietern gebucht haben.
Also ein kurzes Feedback. 1 x gebucht bei FTI, das andere Paar bei TUi (letztlich aber bei Ltur gelandet). Beide wollten uns zunächst damit abspeisen, dass Flugzeiten unverbindlich sind. Nach Hinweis auf "nicht geringfügig und unzumutbar mit dem entsprechendem Gesetz aus Hannover, bot FTI einen alternativen Flug zu besseren Zeiten an einem anderen Tag an. Hätten wir alleine reisen wollen, wäre das eine gute Lösung gewesen. TUI reagierte erst einmal nicht, auf eine weitere Aufforderung mit Fristsetzung kam dann die Antwort, man sei dafür nicht zuständig, sondern Ltur. (Geld ging aber an TuI und Änderungsinfo kam auch von Tui). Ltur wiederum schob es an Tui zurück. Für eine Stornierung wollte Tui 1400 € haben. Auf einen etwas schärfer formulierten Brief kam dann auch von Tui eine Alternative, die zeitlich aber genauso ungünstig war. Die von den unterschiedlichen Reiseanbietern angebotenen Alternativen waren nicht deckungsgleich Während FTI auch eine Stornierung angeboten hat, wurde das von Tui abgelehnt. Letztlich blieb uns (wenn wir zu viert reisen wollten) keine Alternative, als die geänderten Zeiten zu akzeptieren. Allerdings zahlen beide Anbieter ein "Schmerzensgeld" von 50 € p.P. .
Unterm Strich war der Anbieter FTI wesentlich kundenfreundlicher und schneller, als Tui. Bei FTI hätten wir auch stornieren und die gleiche Flugzeit bei einem anderen Anbieter günstiger buchen können. Nur halt an einem anderen Tag und nicht mit den Freunden. -
Grundsätzlich ist betreffend der Zuständigkeit festzuhalten, dass die Buchungsstelle Ansprechpartner für all die genannten Belange ist.
Falls also im Vertrieb von TUI ein L´tur Reise gebucht wurde, ist TUI RB Ansprechpartner und muss den Sachverhalt mit dem Veranstalter klären.
Leider ist es recht verbreitet, dass eine kostenfreie Stornierung erst einmal abgewiesen wird mit der Begründung "unverbindlich und nicht unzumutbar", die Veranstalter wissen, dass sie da recht gute Aussichten auf Abwiegelung haben und die meisten Betroffenen einknicken.
Schade, aber ist halt so.
Bei den üblichen Produktionen von Reisen ist es nicht verwunderlich, dass die Angebote sich unterscheiden. Je nachdem von woher die Leistung Flug bezogen wird kann das sich sogar bei ein und demselben Veranstalter so darstellen.
Wenn man sicher sein möchte, dass man tatsächlich vom Fleck weg zusammen hin- und zurückreisen kann muss man die Buchungen verknüpfen. -
Ich hole den Thread mal hoch, damit Totschi93 ihn findet ...
Sie/er schreibt:
"Laut Reiseportal habe ich der Flugverschiebung mit einem Klick auf die URL in der Mail zugestimmt, weshalb keine kostenlose Stornierung oder Umbuchung mehr möglich sei. Kann das sein, oder habe ich immer noch das Recht auf kostenlose Umbuchung?"
Das ist eine ziemlich eindeutige Sache, du hast offenbar auf dein Recht zur Ablehnung verzichtet. Jetzt im Nachhinein kannst du keine Ansprüche mehr erheben, das hätte gleich nach der Mitteilung der Änderung geschehen müssen. -
Es ist ja ziemlich offenkundig, dass Totschi93 die betreffende Mail nicht besonders sorgfältig gelesen hat, ansonsten wäre ihr/ihm vielleicht schon gleich aufgegangen, dass >5h "irgendwie lang" sind für einen Zwischenstopp?!
Ich bin mir meinerseits ziemlich sicher, dass in der Mail erläutert war, wie eine Zustimmung oder Ablehnung zu handhaben ist.
Sehr verbreitet ist z.B. der Hinweis, dass man innerhalb von einer relativ kurzen Frist ablehnen muss und andernfalls der RV von einer Zustimmung ausgehen darf.
Auch in diesem Fall - klar vergeigt.
Bekommt man so eine Nachricht ist immer schnelles Reagieren erforderlich. -
Hallo!
Wir haben einen Flug bei Egyptair gebucht. Von Frankfurt über Cairo nach Jakarta (Indonesien). Der Hinflug ist am 27.12.23 und der Rückflug (Jakarta-Cairo-Frankfurt) wurde für den 14.01.24 gebucht. Heute kam nun eine Mail, dass der Rückflug auf den 19.01.24 verlegt wurde. Wir bekommen nur die Möglichkeit, diese Änderungen zu akzeptieren. Wir können den Rückflug nicht wahrnehmen, weil wir bereits am 15. Januar arbeiten müssen. Die Ausweitung des Urlaubs ist nicht möglich.
Nun wollte ich fragen, welche Rechte wir haben? Gibt es das Recht auf kostenlose Stornierung des gesamen Fluges (Hin- und Rückflug) oder das Recht, einen früheren Flug zu nehmen?
Liebe Grüße