Transfer unmöglich
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Oh-oh?! ... ich bin gespannt auf die Reaktion!
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Gibt´s was Neues, lutinchen?
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Ich habe euch nicht vergessen.
Nein es gibt nichts Neues.Mein Brief ist laut Einschreiberückschein am 2. Oktober angekommen
Aber die stellen sich tot.
Sie haben bisher nicht reagiert.Weder auf meinen Umbuchungswunsch, noch auf meinen Brief.
Ich denke die Zeit arbeitet eher für mich wenn es hart auf hart kommt. Schließlich müssen sie, um von mir Stornokosten zu erhalten nachweisen, dass sie die Reise anderweitig nicht mehr verkaufen konnten und das sollte ihnen schwer fallen, wenn sie sich überhaupt nicht bemühen, mit mir zu einer Einigung zu kommen.
LG -
Das stimmt so nicht ganz, lutinchen.
Lt. der Geschäftsbedingungen obliegt dir ggf. der Nachweis, dass die Kosten geringer waren als die verlangte Stornogebühr - was üblicherweise tatsächlich nahezu unmöglich ist. -
Nachhaken würde ich. Aber die reagieren ja auf nichts. Ich hab gelesen dass sie ggf bei Stornogebühren nachweisen müssen, dass die Reise nicht mehr zu verkaufen war. Fakt ist doch dass sie dies schon seit meiner Umbuchungsanfrage hätten machen können.
Ich kann da ja gar nichts nachweisen. Ich weiß nicht was sie tun oder lassen.
und es ist mehr als fraglich, ob deren Geschäftsbedingungen wirklich gelten dürfen.
Naja ich hab begriffen deutsches Recht nicht zwingend was mit meinem Rechtsempfinden zu tun hat. Wir werden sehen. Da ich nix tun kann tu ich einfach nix....
LG -
Nein, müssen sie soweit nicht lutinchen - falls du die Gebührenhöhe bestreiten willst obliegt dir allein die Nachweispflicht eines geringeren Betrages. Das gestaltet sich eher schwierig ...
Bisher wurde diese Regelung jedoch nicht angegriffen - du müsstest demnach die Einrede im schlechtesten Fall streitig durchsetzen.
Hast du schon erwogen über Facebook zu agieren? Das ist zuweilen der schnellere Weg zu einem Feedback. -
Nein an facebook habe ich nicht gedacht.
Aber ich schau mal.
Ich glaube die Storno Kosten liegen bei 40%
Gab es da nicht auch mal ein Urteil?
ich hab jetzt geschaut und finde bei facebook nichts über Urlaubstours.
hast du einen Tipp wo ich schauen muss?
Man muss sich doch irgendwie wehren können -
Hallo Dagmar schau mal hier http://www.unister.de/
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Danke dir. Aber was soll ich da nun tun? Es gibt keine einzige NAchricht dort, die nicht von Unister selbst oder deren Mitarbeitern ist.
Meint ihr ich soll dort maulen?
Scheint das sinnvollÜbrigens, wenn ihr recht habt, dann ist Urlaubstours durch die Staffelung der Stornokosten auf der rechtlich sicheren Seite.
So sähe das für mich aus.
Ich kann nicht glauben dass das unanfechtbar ist.-
bis 8 Tage vor Reiseantritt 60 %,
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ab 7 Tage bis 4 Tage vor Reiseantritt 80 %,
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ab 3 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %,
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am Tag des Reiseantritts o. Nichterscheinen 95 %,
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entspricht € 2274,59 vom Gesamtreisepreis
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entspricht € 3032,78 vom Gesamtreisepreis
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entspricht € 3411,88 vom Gesamtreisepreis
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entspricht € 3601,43 vom Gesamtreisepreis
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alles gut Asahan
in dem Artikel geht es durchaus auch um Stornokosten und du siehst mich grade ziemlich verzweifelt
Das ist die Bewertungsseite....:
Diese Seite wurde anhand der Interessen der Personen auf Facebook erstellt. Sie ist mit keiner Person im Zusammenhang mit „Unister GmbH“ verknüpft oder deren Eigentum.
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Doch, es gibt auch ein Urteil gegen die pauschalen Stornokosten.
Es ist m.W. aber nicht gegen Unister oder Urlaubstours ergangen und würde ich darauf auch nicht unbedingt abstellen.Die Leistungsbeschreibung war fehlerhaft - sie beinhaltete einen Transfer.
Imho ist das besser anzugreifen als die Gebühren.
Zudem würde ich nicht von einer Stornierung sprechen sondern von einem Rücktritt, der zu begründen ist mit einer irrtümlichen/abweichenden Angebotsgestaltung.
Vertragsrechtlich ist das ein sehr entscheidender Unterschied, denn anders als bei einer Stornierung hat der Veranstalter keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese wurde mit den falschen Angaben verwirkt, bzw. ist der Vertrag unwirksam, da nicht auf den ursprünglichen Vereinbarungen basierend. Die Bestätigung umfasst ein neues Angebot, welches abzulehnen und die Herausgabe des Erlangten zu verlangen ist.
ich auch