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Kurioses bei germanwings

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  • JennizebraJ Offline
    JennizebraJ Offline
    Jennizebra
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo,

    wenn du den Hinflug verfallen lässt und den Hin-und Rückflug zusammen gebucht hast - canceln die dann nicht auch automatisch den Rückflug wenn du den Hinflug nicht antrittst???

    Georgiopoulis - Corissia Harmony 16.08.-27.08.21Chania Flair 27.08.-28.08.21

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    • emdeboE Offline
      emdeboE Offline
      emdebo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Erfahrungen zum Thema

      "Hinflug nicht angetreten, was ist
      mit dem Rückflug, speziell in Bezug auf Germanwings"

      hier

      Bitte beachten, daß der Thread aus 2003 stammt !

      Und - bei einigen Linienfluggesellschaften wie LH
      könnte das anders gehandhabt werden.

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        "holzwurm" wrote:
        ...wenn z. B. eine Airline die Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges nicht zurückerstattet obwohl sie dazu verpflichtet ist,...

        Ist sie nicht!

        Du hast zwar richtig erkannt, dass die Gebühren staatliche Abgaben sind, aber jede Fluglinie kann ihre eigenen "Stornogebühren" festlegen. Wenn in diesen steht, dass bei Storno oder Nichtbenutzung nur das oder nichts erstattet wird, so kann das durchaus Rechtens sein.

        Sagen wir so, die eleganteste Art wäre, wenn diese Airlines sinngemäss so schrieben:

        .... im Fall von nicht benutzten Flugabschnitten erhalten Sie den bezahlten Tarif einschließlich aller Steuern und Abgaben zurück. Wir behalten uns als Aufwandsentschädigung jenen Betrag ein, der dem Betrag der Steuern und Abgaben entspricht...

        Wenn man dieses dann akzeptiert, kommt man auf das Gleiche hin...

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          "mosaik" wrote:

          "holzwurm" wrote:
          ...wenn z. B. eine Airline die Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges nicht zurückerstattet obwohl sie dazu verpflichtet ist,...

          Ist sie nicht!

          Du hast zwar richtig erkannt, dass die Gebühren staatliche Abgaben sind, aber jede Fluglinie kann ihre eigenen "Stornogebühren" festlegen. Wenn in diesen steht, dass bei Storno oder Nichtbenutzung nur das oder nichts erstattet wird, so kann das durchaus Rechtens sein.

          Sagen wir so, die eleganteste Art wäre, wenn diese Airlines sinngemäss so schrieben:

          .... im Fall von nicht benutzten Flugabschnitten erhalten Sie den bezahlten Tarif einschließlich aller Steuern und Abgaben zurück. Wir behalten uns als Aufwandsentschädigung jenen Betrag ein, der dem Betrag der Steuern und Abgaben entspricht...

          Wenn man dieses dann akzeptiert, kommt man auf das Gleiche hin...

          Gruß
          Peter

          Ich würde es sogar noch etwas anders formulieren:

          .... Wir behalten uns als Aufwandentschädigung jenen Betrag ein, der dem Flugpreis ohne Steuern und Gebühren entspricht jedoch maximal z. B. 20 Euro .....

          Gruß
          holzwurm

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • emdeboE Offline
            emdeboE Offline
            emdebo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @Peter
            Zunächst mal ist die Airline - zumindest in Deutschland - verpflichtet,
            bei ausgefallenen Flügen den Steuer- und Gebührenanteil
            zurückzuerstatten. ( Landgericht Köln 2003 ) Und dies wird auch nahezu überall so gehandhabt.

            Selbstverständlich hat sie das Recht, eine Bearbeitungsgebühr
            zu nehmen. Fällt diese allerdings unangemessen, also
            über Gebühr 😉 hoch aus, gibt es wieder Probleme
            mit Verbraucherzentralen usw..

            @holzwurm
            Der eigentliche Netto-Flugpreis bleibt bei Stornierung
            oder Nichtinanspruchnahme doch schon heute
            immer bei der Lowcost-Airline - oder?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @emdebo
              @holzwurm

              ich habe nochmals genau nachgelesen - Zitat:

              ...Stornierung durch den Fluggast:
              ... nach deutschem Recht kann der Luftfrachtführer dann den Flugpreis verlangen, abzüglich der infolge der Vertragsaufhebung eingesparten Aufwendungen oder der durch anderweitige Buchung erzielten oder böswillig nicht erzielten Erlöse. Die Beweislast hierfür hat der Fluggast...

              ...Viele Fluggäste buchen demgegenüber billigere Sondertarife mit hohen Stornokosten bzw. ohne Rücktrittsmöglichkeit (no refundable). Solche Stornokosten sind grundsätzlich zulässig... ...kann auch bei Nichtantritt des Fluges der gesamte Flugpreis verlangt werden...

              Zitatende, Quelle Reiserecht Dr. Führich 2007, Rn 997 und 998

              Somit war meine bisher vertretene Meinung nicht korrekt und ich interpretiere diese Aussagen so, dass man zwar den gesamten Flugpreis als Stornogebühr verlangen kann, nicht jedoch Gebühren. Auch nicht in anderer Umschreibung.

              Wobei Stornokosten sowieso nur unter bestimmten Bestimmungen überhaupt verlangt werden können (Hinweis darauf vor oder bei Buchung, Einbeziehung der AGB).

              Manchmal irrt eben auch der Fachmann...

              Gruß
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • maripaslM Offline
                maripaslM Offline
                maripasl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                hallo zusammen,
                wer hat erfahrung bei air berlin kann man dort auch die gebühren und
                steuern zurück fordern?
                gruss
                c.mohamud

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • maripaslM Offline
                  maripaslM Offline
                  maripasl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  hallo zusammen,
                  wer hat erfahrung bei Air Berlin kann man dort auch die Gebühren und steuern zurück forden?
                  gruss
                  maripasl

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Thorben-HendrikT Offline
                    Thorben-HendrikT Offline
                    Thorben-Hendrik
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Bei JEDER Airline es gibt ein Urteil des höchsten EU Gerichtshofes wonach diese Gebühren IMMER zurück zu erstatten sind!

                    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                    [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • kagrohmannK Offline
                      kagrohmannK Offline
                      kagrohmann
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo,

                      ich hätte eine detailierte Frage zum Thema Rückerstattung.
                      Bei mir setzte sich der Reisepreis wie folgt zusammen:

                      Flugpreis: ca. 8€
                      Goverment Security Charge: 8€
                      Passenger Service Charge: ca. 15€
                      FUEL: ca. 4€
                      Surcharge: ca.8€
                      MWST: ca. 8€

                      Bei einem nicht angetretenen Flug muesste doch alles außer der Netto-Reisepreis rückerstattet werden, abzüglich der Bearbeitungsgebühren.

                      In meinem Fall wurde von Germnawings ca. 30€ einbehalten, obwohl nur 5€ Gebühren vereinbart waren.

                      Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht es mit den Kostenpositionen FUEL & Surcharge aus, werden diese ebenfalls rückerstattet.

                      Vielen Dank für Eurer Anworten.

                      Kai

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • didi20D Offline
                        didi20D Offline
                        didi20
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hey!

                        Ich habe eine kleine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen:
                        ALso ich habe zusammen mit meiner Schwester bei Ryanair einen Hin-und Rückflug nach Stockholm gebucht. Jetzt bin ich aber aufgrund eines Vorstellungsgesprächs verhindert, würde aber gerne nachfliegen. Bei Ryanair ist es aber leider nicht möglicht die Flugdaten eines einzelnen Fluggasts zu ändern, wenn man gemeinsam gebucht hat.
                        Meine Idee war jetzt, dass ich einfach einen One-Way-Flug buche. Nur ist da jetzt die Frage, ob ich meinen Rückflug antreten kann, wenn ich doch offiziell gar nicht hingeflogen bin (ich hoffe ihr versteht was ich meine...)

                        Es wäre prima wenn ihr mir helfen könntet. Denn bei Ryanair telefonisch jemanden zu erreichen ist ein Ding der Unmöglichkeit.

                        Danke!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • xSunshinexX Offline
                          xSunshinexX Offline
                          xSunshinex
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hi!
                          ALso bei Linienflügen sowie auch bei Charterflügen wird das Ticket sofort storniert wenn du den Hinflug nicht antrittst.
                          Also in deinem Fall wäre es nicht möglich den Rückflug anzutreten, wenn du den Hinflug nicht angetreten hast.
                          Wie das jetzt im einzelnen bei Ryanair aussieht kann ich dir nicht sagen. Vielleicht machen die ja eine Ausnahme 😉

                          Liebe Grüße
                          xSunshinex

                          1 Antwort Letzte Antwort
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