TUI & XTUI Teil II
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Hallo
Habe nun zum erstenmal bei Tui gebucht und bereue es schon zutiefst.
Am 23..11. eine Reise nach Mallorca für Mai 16 gebucht.
4 Tage nach Buchung wurde die Anzahlung abgebucht und einen Tag später bekam ich eine Flugzeitänderung mitgeteilt.
Der Hinflug ändert sich von 5:05 Uhr auf 17:40 Uhr. Das sind 12 Stunden Verschiebung.
Der bei Buchung angegebene Hinflug steht weiterhin im Flugplan.Sicher, ich weiß das Flugzeiten unverbindlich sind, aber ein halbes Jahr im voraus den Flug bei einer Woche Aufenthalt so zu verschieben halte ich angesichts des bezahlten Reisepreis als Unverschämtheit.
Das war meine erste u letzte Buchung bei Tui.Gruß aus Köln
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Ich würde den Veranstalter mal fragen, womit die Umbuchung begründet wird, denn in diesem Falle sehe ich zumindest eine gute Möglichkeit, kostenlos aus dem Vertrag zu kommen.
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Richtig, denn "er steht noch im Flugplan" ist keine Gewähr für die tatsächliche Planung.
Einfach widersprechen und eine Begründung fordern.
Falls das frühmorgentliche Operating weiterhin Bestand hat lenkt TUI eventuell geschmeidig ein. Das heißt aber leider immernoch nicht, dass es dabei bleibt. Gerade lange im Voraus gebuchte Flüge sind zuweilen Änderungen seitens der Airline unterworfen und damit der Veranstalter nach aktueller Rechtsauffassung aus der Verantwortung. -
Hallo,
Danke erstmal für eure Tips und Rückmeldung. Ich habe per Mail an Tui geschrieben und die Tui hat diese Mail einfach an das Reisebüro (HC) weitergeleitet. Toller Service!!
HC hat sich schon bei mir gemeldet, aber das die am wenigsten dafür können ist mir auch klar.
Werde mich jetzt tel. an die Tui wenden.Gruß aus Köln
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Was hat Dir HC denn mitgeteilt, außer, daß es nicht deren Schuld sei?! Eigentlich sollten die von sich aus doch dann mal beim Veranstalter nachhaken, Dein Begehr geht doch sicherlich aus der umgeleiteten Mail hervor?!
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@ doc3366
Nachdem ich direkt die Tui kontaktier habe,
habe ich nun von HC die Nachricht bekommen das der Veranstalter auch keine Info hat weshalb der Flug umgebucht wurde( Wer's glaubt)
Man bietet mir die Möglichkleit einer kostenlosen Umbuchung eine Stornierung ist leider nicht möglich.
Sollte ich die Reise so beibehalten kommt mir der Veranstalter mit 50 € Minderung entgegen. Find ich ja schonmal nett, ändert aber nichts an der Zeit.
Versuche jetzt die Buchung in eine Nur Hotelbuchung zu ändern und kümmer mich selbst um die Anreise.Gruß aus Köln
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Also irgendwie fehlen hier entweder Teile der Kommunikation, oder man verarscht Dich wirklich :?
Der Veranstalter muß doch wissen, warum Deine Flüge umgebucht wurden, das macht das System nicht von alleine, oder gerade mal ein Azubi aus Jux und Dollerei! Dein Reisebüro ist der Vermittler zum Veranstalter und dafür zuständig, auch diese Information zu vermitteln, die der Veranstalter beizubringen hat!
Wenn Dir die bisher angebotenen Lösungen nicht reichen, insistiere auf Begründung.
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Ich habe jetzt die Flugänderung akzeptiert. Der Reisepreis wurde um 50€ gesenkt.
Habe keinen Nerv mehr auf Telefonat oder Mail.
Morgen Früh geht's in Urlaub nach Fuerteventura

Nicht Pauschal- und vor allem nicht mit Tui

Gruß aus Köln
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Schönen Urlaub!

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Viel Spaß dann mit den Mitbewerbern ...

Vielleicht gehst du nach der Erholung mal in die Ursachenforschung?
N´joy! -
Da geb ich cjmddorf absolut recht.
Ich weiß nicht wie oft ich mit TUI unterwegs war.
Ob Nah- oder Fernreise.
Habe noch nie solch Probleme gehabt.
Und die Flugzeitenverschiebung hängt nicht ausschließlich am RV. -
TUI Frühbucher immer wieder im Nachteil wenn fruh gebucht had wird bestraft und werr zu spätbucht auch. Somit sind alle besch Dies geht dann nur wer jede stunde im Internet sein kann. UNVERSCHÄMT diese Preispolitik. Wissen die den nicht wass Preisbindung ist????
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@R.Hermannes,
kann es sein, dass Preisbindung seit etlichen Jahren, mit Ausnahmen, in Deutschland verboten ist?
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Find' ich schon 'ne starke Nummer, dass TUI das extra gegen TUI gefällte BGH-Urteil aus dem Dezember 2013 (Aktenzeichen: X ZR 24/13) scheinbar einfach ignoriert. Laut BGH-Urteil dürfen die bei einer Reisebuchung angegeben Flugzeiten nicht einfach als völlig unverbindlich hingestellt werden, sondern das BGH hat im Sinne der Planungssicherheit von Reisenden ausdrücklich entschieden, dass jemand, der eine Reise bucht, sich grundsätzlich darauf verlassen können muss, dass die angegebenen Flugzeiten zutreffen, und hat damit dem von vielen Veranstaltern praktizierten Freibrief, Flugzeiten einfach nach Belieben zu ändern, einen klaren Riegel vorgeschoben. Laut BGH ist es somit nicht mehr zulässig, eine Reise mit einem zeitlich günstigen Flug zu bewerben und nach Buchung dann einfach die bei Buchung angegeben Flugzeiten für null und nichtig zu erklären. Als Ausnahme hat das BGH lediglich rein sachliche Gründe zugelassen; zu diesen zählen laut BGH beispielsweise Naturkatastrophen oder politische Unruhen in einem Reiseland.
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Nein, so einfach hat der BGH das den Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften glücklicherweise nicht gemacht. Was der BGH unter "sachlichen Gründen" versteht, hatte ich glaube ich deutlich gemacht.
