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Mediwelt Reisen

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  • MaliniM Offline
    MaliniM Offline
    Malini
    Verwarnt Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #481

    miner18101:
    Auflösung, Liquidation und Löschung einer GmbH

    Bitte lesen!

    Warum tust du es dann nicht?   ❓

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #482

      Bin mir nicht sicher, ob da der Nick nicht Programm ist, denn auch der letzte, der bestehenden Anwälte, sollte das mal irgendwo mitbekommen haben...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Mam62M Offline
        Mam62M Offline
        Mam62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #483

        Sollte, Doc, sollte....

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Online
          KourionK Online
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #484

          @doc
          Jaaa, diesen Gedanken teile ich mit dir...

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Khuk_KhakK Offline
            Khuk_KhakK Offline
            Khuk_Khak
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #485

            Habe mir nun einige der Beiträge durchgelesen, bin aber nicht schlüssig geworden.

            Ja, viele hier machen sich die Mühe und versuchen, das Geschehen als Hilfsanwälte mit ergoogeltem Pseudowissen zu erklären, aber das reicht mir nicht wirklich aus.

            Ich habe schon einige GmbH's ordentlich abgewickelt - liquidiert. Diese hatten aber keinen laufenden Geschäftsbetrieb und es ging einzig um die Verteilung von Guthaben und Vermögen der Gesellschaften bzw. darum, die GmbH-Hüllen zu löschen.

            Eine Liquidation in einem laufenden Geschäftsbetrieb hat ein "Gschmäckle" und ist weder üblich noch kommt dies sonderlich oft vor. Keine funktionierende Firma liquidiert sich mal so nebenbei aus heiterem Himmel, und behauptet dazu, dass es keine finanziellen Probleme gibt.

            So wie hier, laufende Aufträge, Bestellungen usw zu stornieren und gleichzeitig keine Rückzahlungen bereits erhaltener Zahlungen zu leisten stimmt mich nachdenklich.

            Mein Augenmerk als Betroffener wäre hier, mich an die Insolvenz-Versicherung des Veranstalters zu wenden und Ansprüche anzumelden, da keine Begleichung durch das Unternehmen zu erwarten ist. Damit kommt die Versicherung in die Pflicht, eine eventuelle Nichtzahlung zu begründen. 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Mam62M Offline
              Mam62M Offline
              Mam62
              schrieb am zuletzt editiert von
              #486

              Die Versicherung ist erst in der Pflicht, wenn ein Insolvenzverfahren - von wem auch immer beantragt wurde.
              Über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird sie keine Angaben machen können, wie auch.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Online
                KourionK Online
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #487

                @Khuk-Khak
                Was der eine oder andere ja nun schon getan hat. Siehe @Lothar Stange:

                Die Gesetzgebung ist schon so, dass sie in diesem Falle den Verbraucher umfassend schützt.Desweiteren habe ich bei der Versicherung angerufen und auch dort hat man mir bestätigt, dass die Versicherung/Sicherungsschein zahlt, wenn MediWelt zahlungsunfähig oder insolvent ist

                Und wie @Mam schreibt - zum letzten Punkt gibt's bisher keine Aussage.****

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • london1979L Offline
                  london1979L Offline
                  london1979
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #488

                  Vielen Dank für diesen hilfreichen Rat! Am Montag geht das Schreiben an die Versicherung raus.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #489

                    @Khuk_Khak
                    Willkommen im Forum von HolidayCheck!

                    In Teilen folge ich deiner Ausführung.
                    Allerdings ist dieses Forum nicht zur Rechtsberatung befugt und solltest du mit deinen Äußerungen hinsichtlich "googlender Hilfsanwälte" wohl eher etwas Zurückhaltung üben.
                    Keiner hat sich angemaßt, als Schöffe oder Sachbearbeiterin einer Rechtsabteilung überobligatorisch bewanderten Rat geben zu wollen (fehlt mir auch nicht!), gleichsam finden sich unter den Foris durchaus Diskussionsteilnehmer, die Grundzüge des Forderungsmanagements nicht unbedingt mühsam ergooglen müssen.
                    Das nur dazu ...

                    Über die Umstände der Liquidation ist zudem sehr wenig bekannt, deshalb habe ich mehrfach bekannt, Spekulationn bewusst vermeiden zu wollen (eine solche ist auch ein G´schmäckle!).
                    Ich stimme allerdings insofern zu, dass die Methode keine besonders übliche ist und - wenn jemand schon etwas tun will! - die Forderungsaufstellung an die Versicherung die sinnhafteste Maßnahme darstellt.

                    Der User Lothar Stange hat sich als Betroffener eigenmächtig mit dem Thema befasst und aus seiner Sicht um Moderation bemüht. Das finde ich durch und durch positiv.
                    Der User miner hingegen überrascht mit haarsträubenden Mumpitz, der Gegenreden geradezu erzwingt! Nehmen wir zum Besten des Berufsstandes an, dass er nichts von dem verstanden hat, was ihm sein Anwalt vortrug, so stehenlassen kann man die wiedergegebenen Dinge jedoch nicht.
                    Zu genau diesem Austausch ist die Forenebene gedacht - und nicht als Nachschlagewerk "how to deal with".

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Khuk_KhakK Offline
                      Khuk_KhakK Offline
                      Khuk_Khak
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #490

                      @mam62
                      Ich darf dich hier korregieren. Nicht erst die Insolvenz begründet einen Anspruch. Es reicht die Nichtzahlung des Veranstalters nach Nichterbringung der Leistung - die Versicherung wird hier in Vorleistung gehen, wenn begründeter Verdacht auf eine Isolvenz(verschleppung) besteht.

                      @Kurion
                      Gut zu wissen für die Geschädigten, dass die Versicherung wirklich besteht.

                      @vonschmeling
                      A) Was möchtest du mir mit deinem ausfühlichen Post mitteilen?

                      B) Forderungsmanagment und Rückerstattung von geleisteten Zahlungen sind wohl zwei Stiefel, die nicht wirklich zueinander passen - sonst würde ich den Gläubigern empfehlen, ihre Forderungen an ein Factoringunternehmen zu verkaufen 🙂

                      Ich hoffe mal, dass das jetzt nicht überobligatorisch war und auch kein Mumpitz

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • miner18101M Offline
                        miner18101M Offline
                        miner18101
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #491

                        Überflüssiges Zitat entfernt
                        @vonschmeling:

                        Wie bitte!

                        ( Die Gesetzgebung ist schon so, dass sie in diesem Falle den Verbraucher umfassend schützt. Desweiteren habe ich bei der Versicherung angerufen und auch dort hat man mir bestätigt, dass die Versicherung/Sicherungsschein zahlt, wenn MediWelt zahlungsunfähig oder insolvent ist )
                         
                        Das ist nicht Richtig, die Versicherung zahlt nur wenn Insolvent oder Konkours anmeldet wird oder beantragt ist. Das hat mir ein Mitarbeiter der Versicherung Telefonisich mit mitgeteilt

                        .

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Lothar StangeL Offline
                          Lothar StangeL Offline
                          Lothar Stange
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #492

                          Überflüssiges Zitat entfernt
                          @london1979:

                          Spar dein Porto.
                          Ich hatte die Versicherung angeschrieben und habe von denen gestern eine e-mail erhalten. Sinngemäß: Es ist bekannt das MediWelt in Liquidation geht, Ansprüche sind direkt an den Liquidator zu stellen. z.Zt. ist die Versicherung nicht zuständig

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Lothar StangeL Offline
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                            Lothar Stange
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #493

                            Überflüssiges Zitat entfernt
                            @miner18101:

                            Dann lies doch mal deinen Sicherungsschein, da steht auch bei Zahlungsunfähigkeit!!

                            .

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • miner18101M Offline
                              miner18101M Offline
                              miner18101
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #494

                              Überflüssiges Zitat entfernt
                              @Lothar Stange:

                              Ja das weis ich,
                              aber erst wenn Mediwelt Reise GmbH, Insolvent oder Konkours anmeldet wird oder beantragt ist.

                              Nicht ehr zahlt die Versicherung

                              .

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Online
                                KourionK Online
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #495

                                @miner
                                Es gibt hier den Button "Beitrag verfassen".

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • miner18101M Offline
                                  miner18101M Offline
                                  miner18101
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #496

                                  Es geht darum Mediwelt Reise GmbH zu zubringen, Insolvent oder Konkurs anmelden, nur dann bekommen wir unser Geld von der Versicherung erstattet!
                                  Bei mir geht es um eine Anzahlung für eine Reise im Mai 2016

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK Online
                                    KourionK Online
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #497

                                    @miner

                                    Auf meinen Sicherungsscheinen ist zu lesen:

                                    "Der unten angegebene Kundengeldabsicherer stellt für den oben bezeichneten Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden

                                    1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters und....

                                    2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oderEröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen...."

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • miner18101M Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #498

                                      Überflüssiges Zitat entfernt
                                      @Kourion:

                                      **Insolvenzverfahrens!!!**das ist Voraussetzung für die das ist Voraussetzung
                                      Versicherung um zu Zahlen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK Online
                                        KourionK Online
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #499

                                        Tippfehler unter 1.  Es muss heißen

                                        1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oderEröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallenund....

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • miner18101M Offline
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                                          miner18101
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #500

                                          Überflüssiges Zitat entfernt
                                          @Kourion:

                                          Ein Liquidator ist kein Insolvenzverfahren!

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