Mediwelt Reisen
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london1979:
Nur zur kurzen Info. Ich habe von der Versicherung einen negativen Bescheid bekommen mit dem Hinweis auf die laufende Liquidaton!
ich bezweifle mittlerweile,dass irgendwelche Gelder geflossen sind, denn auch mein Schreiben wurde von einem befreundeten Juristen verfasst.
liebe Grüße ChristHallo Christel,
danke für die Info.
Jetzt wissen wir, dass uch Anwälte nicht allmächtig sind. Eine andere Auskunft hatte ich von der Versicherung auch nicht erwartet.
Also, liebe Leute, spart euch das Geld für einen Anwalt und auch ein ger. Mahnverfahren wird sich z.Zt. wohl auch in Luft auflösen. -
@ Bier Steiner,
nach meinen Schreiben und Telefonaten an die Versicherung weiss ich nicht was ich von deinen Posts glauben soll. sorry , auch ich hätte mein Geld gerne zurück, aber aus dem Schreiben der Versicherung geht nicht hervor dass sie ,warum auch immer in Vorleistung treten würden! -
@london
Vermutlich hat er versäumt es an die Rechtsabteilung des Unternehmens zu senden ...
@Bier-Steiner
Deine Zweifel bleiben dir unbenommen, ich habe nicht die Absicht mich hier als etwas anderes als einen vollkommen durchschnittlich kompetenten User zu exponieren. Mein einziges Ansinnen ist es, zuweilen die Nebel etwas zu lichten zu versuchen - insbesondere für Pauschalreisende, die (gottlob!) zum ersten Mal von einer solchen Misere betroffen sind. Reichliches Feedback stimmt mich hoffnungsvoll hinsichtlich des Gelingens.Allerdings geböte es die Fairness, von dir als fehlerhaft, gar schicksalhaft falsch im Sinne der Betroffenen erkannte Beitragspassagen konkret zu benennen?!
Ich kann zur Erhärtung meiner lauteren Absichten schlecht den Versuch unternehmen, für ein authentisches Mitgefühl eine Reise bei MediWelt zu buchen. Was soll also die wiederholte Herabwertung meiner Beiträge als die eines nicht Betroffenen?
Es sind im Übrigen alle "weg", die keine Forderungen an das Unternehmen haben - das ist kein Alleinstellungsmerkmal für mich oder Holginho.
Wenn wir schon von Fallkonstruktionen sprechen wollen so ist das sicherlich ein treffendes Prädikat für dein Szenario "Pauschalreisekunde mit Ofenrohr". Ich für meinen Teil habe wenig Kreativität aufgebracht in der Diskussion und halte so etwas für billige Panikmache.
Sorry.Die Admins haben bereits in nicht regelkomforme Beiträge beherzt eingegriffen und werden das vermutlich wieder tun, auch in deine!
Also hör auf hier rumzuunken, spezifiziere deine Behauptung "die haben keinen Schimmer" und lass alle überflüssigen Nebenbemerkungen zu deiner Auffassung meiner Kompentenz einfach im Köcher.Du machst einen Riesenwind, gibst aber nur sehr wenig Greifbares von dir, und dein Geschrei über Unverständnis und angebliches "Narrenrecht" ist in der Tat flüssiger als Wasser ...
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@Christel: Nicht das Du jetzt auch noch auf der Bier-Steinerschen Diskreditierungs-Liste landest

Spaß beiseite: Ich denke, wir haben nicht das Recht anzuzweifeln, daß @Bier-Steine sein Geld grundsätzlich/tatsächlich undauf dem von ihm beschriebenen Weg zurück erhalten hat...Bier-Steine sollte aber endlich zur Kenntnis nehmen, daß dies keinesfalls ein Massenphänomen werden wird (auch niemals war und dies sowohl in diesem als auch jedem anderen vergleichbaren Fall) und somit jegliche Aufrufe nicht nur flüssiger als flüssig, sondern auch hochgradig albern und sinnlos Hoffnungen wecken sind bei Betroffenen die sich uninformiert oder zweifelnd an jeden Strohhalm klammern.
Aber, der so bestens informierte Bier-Steine möchte sicher noch auf die gestellten Fragen antworten...ansonsten untermauert er hier eher einen "sehr viel heiße Luft"-Status und es dürften noch mehr usern als @London Zweifel kommen...
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Cveaty69:
Also auch ich habe meinen Anwalt gefragt , ob wir vorab das Geld erzwingen können ... Er meint ja
ich glaube auch , dass hier der ... Sein Geld erhalten hat 
Dann mach mal, kannst dann ja berichten, ob du bzw. dein Anwalt Erfolg hatte.
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Lothar, mindestens ebenso wichtig wie eine Erfolgsmeldung wäre ein Feedback zur verwendeten Argumentation und (noch entscheidender) der Rechtsgrundlage die dazu genutzt wurde.
Da "wir" hier ja keine Ahnung haben und die wahren Informationen für die Betroffenen ja von "anderer Seite kommen" möchte @Cveaty69 sicher allen Betroffenen hilfreich zur Seite stehen und diese Fragen beantworten.
Obwohl auch andere Fragen wurden ja noch nicht beantwortet... -
Tja, weiss auch nicht, was ich davon halten soll.
Ich glaube kaum, dass es eine Rechtsgrundlage für eine derzeitige Forderung an die Versicherung gibt. Wie London ja geschrieben hat, hat man seinen Antrag abgelehnt.
Die Versicherung hat mit Sicherheit auch Anwälte, die solche Anträge prüfen.
Lese ich den Sicherungsschein, dann muss mir doch bewußt werden, dass ich z.Z. keinen Anspruch bei der Vers. habe. Es steht doch ganz eindeutig "bei Zahlungsunfähigkeit oder beantragter Insolvenz". z.Zt. zeigt sich MediWelt doch zahlungswillig, oder wie ist es zu verstehen, wenn man mir mitteilt, dass bis Ende Jan. ein Zahlungsplan erstellt werden soll? Darum bin ich auch der Meinung, dass ein gerichtliches Mahnverfahren z.Z nichts bringt.
Sollte sich die ganze Angelegenheit nun wirklich noch über Monate hinziehen, bleibt mir doch immer noch die Möglichkeit anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Aber, Holginho, ich merkt schon, man dreht hier immer wieder im Kreis.
Natürlich habe ich für die Ungeduld einiger, denen jetzt u.U. zwei- oder
dreitausend Euro fehlen, Verständnis, denn es handelt sich doch um eine Menge Geld.
Aber so oder so glaube ich nicht, dass man eine vorzeitige Auszahlung bei der Vers. erzwingen kann.
@Cveaty69
Natürlich wäre es Intressant auf welcher Rechtsgrundlage dein Rechtsanwalt eine Auszahlung "erzwingen"will. -
Hier wurde ein themenfremder Beitrag entfernt. Zitate aus anderen Threads und Signaturen anderer User, haben rein gar nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun.
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@Bier-Steiner
Ich harre deiner Konkretisierung fataler Irrtümer.
Offenbar hast du Kapazitäten zur Recherche in anderen Foren - weshalb bleibst du hier die Reaktion schuldig? -
@vonschmeling
Wie wäre es wenn Du mal die Dir gestellten Fragen beantwortest. Siehe Seite 75. -
Diese sind soweit möglich beantwortet - such selbst.
Ich fühle mich hier auch nicht im Obligo, habe ich immerhin keine Beschuldigungen zu erledigen - und grad darum geht´s akut. -
Hallo vonschmeling,
ich habe gesucht und keine Antwort von Dir gefunden. Nur einen tollen Aufsatz zum Insolvenzverfahren. Echt super ... aber nur für Leute die "Insolvenzverfahren" nicht selber bei Google oder Wikipedia eingeben können und dazu ist er noch bezüglich Liquidation und "Fristen" am Thema vorbei.Also entnehme ich deinem letzen post das es Dir hierauf nicht möglich ist zu antworten:
vonschmeling: "Eine Liquidationkann sich selbstverständlich hinziehen, nicht jedoch die Befriedigung der Gläubiger." (Zitat Seite 73)
Meine Fragen: Gibt es bei einer Liquidation für die Befriedigung der Gläubiger (gesetzliche) Fristen? Wenn ja welche? Wo sind die"verankert"? (Seite 75 / 26.12.2015 03:21:10)
Wenn es Dir nicht möglich ist darauf zu antworten verstehe ich nicht wie Du diese "Behauptung" ("...nicht jedoch die Befriedigung der Gläubiger.") einfach so in den Raum stellen kannst und nicht nach*"hinziehen"* einen Punkt gemacht hast. Dabei ist es doch nach Deinen eigenen Worten:" Mein einziges Ansinnen ist es, zuweilen die Nebel etwas zulichten zu versuchen..."
Sorry vonschmeling sowas lichtet meiner Meinung nach keinen Nebel sondern verursacht ihn erst.
Viele Grüße
Martin -
Die gesetzlichen Fristen beginnen mit der ersten Bilanz, also der Evaluierung von Forderungen, Masse und Verbindlichkeiten.
Ist erkennbar, dass die Verbindlichkeiten nicht aus der Masse befriedigt werden können muss nach spätestens 3 Wochen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, das hatte übrigens Domino bereits erklärt.
Selbstverständlich ist für diesen Vorgang auch im Interesse des Unternehmers Eile geboten, schließlich laufen ansonsten ja etliche Verbindlichkeiten weiter und verschlimmern die Lage.
Konnte man das nicht googlen?
Wenn dir, octopus, meine "Aufsätze" nicht taugen überlies sie und erspare mir deine Einschätzung ihrer Sinnhaftigkeit.
Danke. -
Die Erklärung ist super, nur woher weiß ich wann die Bilanz erstellt ist? Die Eröffnung der Liquidation ist ja nun mehr als 3 Wochen her.
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Danke ... @Feldlerche
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Der Unternehmer hat - wie ich bereits schrieb - ein vitales Eigeninteresse an einer zügigen Erstellung der Bilanz. Allerdings hat er hierfür mehr als 3 Wochen Zeit, angekündigt wurde der Zahlungsplan (als eine mögliche Folge derselben) für Ende Januar.
Selbstverständlich ist dann jedoch nur die Situation der Gläubiger im Besitz einer Insolvenzversicherung geregelt, andere könnten tatsächlich deutlich mehr Sitzfleisch benötigen.Nur für´s Protokoll: Ich beantworte gerne und geduldig Fragen, allerdings lege ich einen nicht unerheblichen Wert auf die Form, in der sie gestellt werden. Für eine Inquisition stehe ich daher nicht weiter zur Verfügung. Stattdessen wiederhole ich meinen Rat, den hier gemachten Vorschlägen zur Bevollmächtigung eines Anwalt zu folgen, welcher von sich behauptet er könne eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme bei der Züricher Versicherung erzwingen.
Glück auf!@Holginho
Für eine Prolongation der Frist zum Antrag auf Insolvenz bräuchte es wahrlich sehr gehaltvolle Argumente, beispielsweise hohe Forderungen, deren Beitreibung noch erfolgversprechend erscheint sofern dafür mehr Zeit zur Verfügung steht. Ansonsten sind diese 3 Wochen einzuhalten wenn man sich nicht strafbar machen will. -
Octopus_nrw:
@vonschmeling
Wie wäre es wenn Du mal die Dir gestellten Fragen beantwortest. Siehe Seite 75.Wie wäre es, wenn du dir mal bewusst machst, dass ich nicht dein Geherda bin?
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Ist schon klar @vonschmeling
...War auch nur als Hinweis für den Fall der Fälle gedacht. Und bevor von einigen anwaltlich Beratenen uns Ahnungslosen wieder ebensolche vorgestellt wird, sollten eben auch Details benannt werden.