Mediwelt Reisen
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Nachtrag:
Es reicht vollkommen aus, das Datum der Ankündigung der Liquidation zu betrachten.
"Das ich nicht lache ..." ist imho ein sehr passender Kommentar ... -
wer weiss denn wann bei wem eine Reise seitens Mediwelt storniert aber nicht zurückgezahlt wurde? Bei mir war es deutlich vor der Ankündigung der Liquidation, was somit den zeitlichen Ablauf nach vorne schieben würde.
Gehe ich denn recht in der Annahme dass dein Informant 2ter Hand ein leibhaftiger MA des Versicherers ist?
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@ Caro M
Dann hatte ich deinen Beitrag falsch verstanden.
Wie vonschmeling richtig schreibt, ist auch ein ger. Mahnverfahren nicht von heute auf morgen durchzusetzen, dann hat MediWelt immer noch die Möglichkeit des Einspruchs und ob das dann der Versicherung als Zahlungsunfähigkeit ausreicht ist auch noch fraglich. Wir sollten wirklich den angekündigten Termin erst einmal abwarten.
Ich persönlich werde abwarten, jedoch der Hinweis, sollte bis Anfang Febr. nichts passieren, dann werde auch ich versuchen meine Forderung ggf. mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen. Hinhalten mit allen Mitteln ist dann nicht mehr drin.
In den nächsen 3 - 4 Wochen wird es sich dann ja entscheiden und zeigen, ob unser Handeln richtig war oder ob die User, die schon jetzt Anwälte mobilisiert haben Recht behalten.
Auf jeden Fall bin ich nach wie vor der Meinung, dass auch Anwälte in dieser Angelegenheit wenig beschleunigen oder "erzwingen" können. -
@CaroM HH:
Ja, das trollige sollte nun wirklich "erledigt" sein...aber wenn Du mich schon fragst bzw. etwas kritisierst, dann solltest Du dabei allerdings auch schon die allerersten "Statements" von @Bier-Steiner berücksichtigen...und ich gehe einfach mal davon aus das Dir Begriffe wie "Aktion" und "Reaktion" bekannt sind. Während der 1. Beitrag von ihm/ihr/es durchaus noch "diskussionswürdig" war, war der 2. einfach nur noch freiwillig editiert und ist dementsprechend auch kommentiert worden.Aber damit sollte es i.d.T. "gegessen" sein.
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@ Lothar Stange
Entschuldigung wenn ich mit dem Beitrag bei dir für etwas Verwirrung gesorgt habe war ehrlich nicht meine Intention.
Ich glaube es gibt in der Angelegenheit auch kein richtig oder falsch handeln. Abgesehen vom Anmelden seiner berechtigten Ansprüche an MediWelt, das sollte man auf jeden Fall tun wenn man Geld zurück möchte.
Der Rest sollte nach eigenen Gusto geschehen. Ich vermute auch der Mehrzahl der Geschädigten die schon 'früh' einen RA mobilisiert haben ging es hier im Forum gar nicht um 'Recht behalten' sondern eher darum die Sache im positiven Sinne abschieben zu können also damit nichts mehr an der Mütze zu haben. Vor allem wenn Sie Beiträge für eine RSV bezahlen die, nach Prüfung, auch bereit ist die Kosten zu übernehmen.
Hätte ich genauso gemacht! Habe nur bewusst keine RSV da ich ein nicht streitsüchtiger Mensch bin und der Meinung ich muss nicht wegen jedem Schei.. vor den Kadi rennen. Unsere Gerichte sind dadurch leider eh schon überlastet.
Möchte damit jetzt nicht sagen das die Forderung an MediWelt ein Schei.. ist egal um welche Summe, 300,- 500,- oder 2-5k€, es für den Einzelnen geht oder das Menschen mit RSV potentiell streitsüchtig sind.Ob ein RA viel, wenig oder garnichts beschleunigen kann, oder bereits hat, wer will das im Nachhinein überprüfen? Selbst eine wie auch immer geartete Beschleunigung um x Wochen wäre für mich zumindest erstmal sekundär; primär ist mir wichtig, dass das Geld in absehbarer Zeit zurückkommt. Mehr als unschön ist die Situation natürlich für Menschen die auf das Geld angewiesen sind oder deren Urlaub dadurch versaut wurde.
So oder so wir lesen 'uns' sicher in 3 - 4 Wochen wieder.
Bis dahin möglichst entspannt und locker bleiben, wenn man es kann.
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CaroM HH:
wer weiss denn wann bei wem eine Reise seitens Mediwelt storniert aber nicht zurückgezahlt wurde? Bei mir war es deutlich vor der Ankündigung der Liquidation, was somit den zeitlichen Ablauf nach vorne schieben würde.Um ca. 2-3 Monate nach vorn? Falls nicht bleibe ich bei meiner Rechnung mit dem Resultat kann nicht sein.
Gehe ich denn recht in der Annahme dass dein Informant 2ter Hand ein leibhaftiger MA des Versicherers ist?
In welcher Angelegenheit? Ich habe hier nur eine Information aus "zweiter Hand" wiedergegeben, und diese betrachte ich als ausreichend erläutert.
Ich stimmte dir in mehreren Dingen vollumfänglich zu:
Es ist absolut nachvollziehbar, sich einen Zwist dieser Art mit anwaltlicher Unterstützung vom Halse schaffen zu wollen. So ungefähr jeder Bevollmächtigte wird versichern, er tue alles zu Gebote stehende um seine Mandantschaft zu unterstützen, hier gibt es kein richtig oder falsch.
Anders betrachte ich das allerdings in Sachen Forenverhalten:
Aus meiner Sicht ist es unlauter, mit falschen oder auch nur ausgeschmückten Beiträgen betroffene Gläubiger auf eine falsche Fährte zu locken und ihnen Hoffnungen zu machen, die dann u.U. zu ihren Lasten zuverlässig in die Binsen gehen. Sorry, aber dafür fehlt mir jedes Verständnis ...
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Was für ein Kneipenjargon :?
Die Mitarbeiter des RV lesen das natürlich. Mal sehen, wie sie das finden. -
@S04-Ziege
Sie werden deinen Beitrag - ohne entsprechenden Nachweis! - als Verleumdung betrachten, mindestens jedoch als geschäftschädigend. Strafrechtliche Verfolgung wäre zu befürchten, zivilrechtlich kann Schadenersatz verlangt werden.Aber wieviele Vögel legen hier denn noch ihre Eier und treten danach nicht mehr in Erscheinung?
Das gerät zusehends grotesk!? -
Hallo,
es macht mich wütend, wenn ich so einen Beitrag lese und ich frage mich, aus welcher Anstalt man den entlassen hat. Vielleicht ist es der Bier-Steiner in einem neuen Gewand.
Endlich war mal ein paar Tage Ruhe hier im Forum und dann so ein Spinner.
Warum, mein Freund und dann sag uns warum es deiner Meinung nach kein Geld gibt. Aber Fakten und nicht nur Vermutungen. Blödsinne Beiträge haben wir hier schon genug gehabt. -
Ich finde auch, dass die Mindestvoraussetzung korrektes Buchstabieren der Beschimpfungen sein sollte, Lothar ...

Trotz aller Anstalten und Spasten widerspricht der Vorhalt der Anstalt als Herkunft des Spastis der Netiquette und sollte derlei unterbleiben.
Kein Schimmer an großen Sprüchen reicht zur Not ja auch?! -
@ von schmeling
ich kann und will es nicht tollerieren, dass hier wieder so ein Spinner anfängt, die User im Forum zu verunsichern.
Wenn der Kamerad genaues weiß, dann soll er es sagen und nicht irgendwelche Vermutungen äußern, die jeder Grundlage entbehren, -
Lies die beiden Beiträge und stelle dir dann die Frage, ob S04-Ziege sich einer besonderen Kompetenz verdächtig macht?
Ich würde sagen nein und demnach den Beitrag als "von Spast für Spasten" betrachten. -
Hallo ... Hier bin ich ....sorry ich lese nicht mehr täglich hier mit ... Habe mich inzwischen auch beruhigt , was das erst mal bis jetzt verlorene Geld angeht .
mein Anwalt hat leider auch nur das schreiben bekommen , das hier fast alle bekommen haben ... Und jetzt aktuell steht im Raum , Klage einzureichen .... deckungszusage wird gerade abgefragt . Ich glaube aber , dass es einfach nichts bringt und ich wohl oder übel einfach leider auch abwarten muss .... Wenn schon auf ein schreiben vom Anwalt mit einer vorgefertigten Mail geantwortet wird .... Lg -
Cveaty69
Was mein lieber Mitgläubiger hast du denn erwartet?
Und aufgrund welcher Grundlage Klage einreichen? MediWelt hat doch erklärt, dass sie bereit sind zu zahlen und man hat uns ja auch mitgeteilt, dass Ende Jan. ein Zahlungplan erstellt werden soll.
Aus meiner Sicht gibt es nur eine Begründung für eine Klage und das wäre wohl "Insolvenzverschleppung", das muss aber erst einmal nachgewiesen werden.
Gut, dass du dich wieder beruhigt hast, alles andere bringt doch nichts und groß aufregen kostet nur Nerven und u.U. bares Geld.
Ich für mein Teil werde bis Anfang Febr. abwarten und wenn dann garnichts geschieht, dann werde ich überlegen welche Massnahmen efektiv sein kann. Jetzt lehn dich mal wieder zurück.
Wenn du aber trotzdem irgendwas erreichen solltest, dann wäre es natürlich fair, es uns wissen zu lassen.
Gruss
Lothar -
Vermutlich meint Cveaty eine Vollstreckung und sofern die nix kostet ist sie sicher nicht vollkommen verkehrt.
Wurde hier aber schon elwunneunzichmal erläutert ...Chapeau @Cveaty für die abschlägige Rückmeldung - das nenne ich forenorientiert!
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... aber vor einer Vollstreckung muss erst ein gerichtliches Mahnverfahren gelaufen sein, oder bin ich da im Irrtum?