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Mediwelt Reisen

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1061

    CaroM HH hat die beiden wahrscheinlichsten Varianten recht anschaulich dargestellt, sieht man mal davon ab, dass es liquide heißt ist dem nicht viel hinzuzufügen.
    Ein Mahnbescheid ist zumindest ein "gefühltes" Druckmittel, die evtl. Risiken (Aussetzung der Vollstreckbarkeit im Insolvenzfalle, kein Eintreten der Versicherung für die Kosten) sind schon vor x Seiten benannt worden - und auch ich halte sie für überschaubar.
    Im Übrigen ist mir seit der Verpflichtung zur Ausgabe eines Sicherungsscheines keine Causa bekannt, bei der die Betroffenen im Insolvenzfalle eines RV unisono leer ausgingen, sofern nicht noch ein Betrugsdelikt (Fälschung von Sicherungsscheinen, da tatsächlich keine Versicherung abgeschlossen wurde) dazu kam.
    Weshalb sich also immer wieder User mit Sternchenkopftuch und Glaskugel ausstatten und sich an wahrlich haarsträubenden Vorhersagen üben ist mir ein Rätsel. Mit Ratio hat das nichts gemein - weder willkürliche Auslegung von Handelsregistereintragungen noch ein mutmaßlicher Totalverlust bringen irgend jemanden weiter.
    Wem also nach der Erwirkung eines Mahnbescheides ist mag ihn erwirken, wer eher weniger Bock auf den Driss hat, wird jedenfalls nicht schlechter dastehen. Übrigens hat die Versicherung bis zu einem Jahr Zeit mit der Auszahlung, ist durch die schiere Vorlage einer nicht erfolgreichen Vollstreckung nicht zur Leistung verpflichtet und somit ist eine beschleunigende Wirkung tatwahrhaftig eine theoretische Größe.

    Ganz daneben ist jedoch die Bemerkung von baumwunder, die Vermittler trügen eine irgendwie geartete Mitverantwortung. Alle zu Gebote stehenden Maßnahmen hinsichtlich der Prüfung der Liquidität eines Veranstalters werden selbstverständlich ausgeschöpft, beim geringsten Hinweis wird die vermittelnde Tätigkeit ausgesetzt.
    Derartige Anschuldigungen entbehren also nicht nur jeder Grundlage, der Autor sollte ebenfalls gewahr sein, dass sie durchaus zu sehr ernsten rechtlichen Konsequenzen führen können sofern man sie nicht beweisbelastbar erhärten kann.

    Letztlich gerät scheinbar immer wieder in Vergessenheit, dass es kaum einen besser abgesicherten Gläubiger gibt als den Pauschalreisenden - sofern er sich an die Empfehlungen hält und nicht grad den gesamten Reisepreis entrichtet, obwohl der Sicherungsschein eingrenzt oder zum Reisetermin nicht mehr gültig ist ... (alles schon dagewesen!).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1062

      @baumwunder: 
      Was genau stellst Du denn beim Lesen meiner Kommentare fest?
      Eine gewisse Emotionalität (welche zwar verständlich, in solchen Dingen allerdings nur selten förderlich ist) billige ich Dir als Betroffenem sogar zu, was aber gar nicht geht, sind aktuell völlig schwachsinnige Behauptungen und "Verschwörungstheorien" die niemandem weiterhelfen...am wenigsten den anderen hier mitlesenden Betroffenen (für die Du als ja ebenfalls Betroffener eigentlich größtmögliche Dir mögliche Unterstützung leisten solltest).

      Edit:
      Darauf, daß Foren kein rechtsfreien Räume sind, hat @Ahotep bereits hingewiesen. Dabei sollte jedem bewußt sein, daß hier mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit jedwede(!) Betroffenen mitlesen. Sehr viele Unternehmen und/oder deren Rechtsbeistände/-Vertretungen lesen hier im Form mit.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1063

        Ich ziehe grad mal den Hut vor dem User Schwatteswiesel:
        Erst WTravel, dann MediWelt - zuweilen ist das Schicksal grausam!
        Trotzdem postet sie/er hier mit einer gewissen Entspanntheit - und komm mir bloß keiner mit "wenn man´s hat ..."
        Zudem scheint keiner in der Lage, den Nick korrekt zu buchstabieren - ich nehme an, es handelt sich um ein mundartlich verfremdetes schwarzes Wiesel? - und wünsche ich bestes Gelingen bei JT Touristik (für mich eines der beeindruckendsten Unternehmen in Händen einer Gründerin mit migrantischem Hintergrund!).
        Frau Taylor residiert übrigens in einer Villa in Berlin, die sie sich sauer erarbeitet hat.
        So einen Dreck wie "... der hat schon längst eine Bude in Istanbul von unserem Geld errichtet!" möchte ich bestenfalls nicht mehr lesen und appelliere wiederholt an die Admins hier etwas konsequenter den Kehrwagen zu bedienen.
        :?
        Oder einfach mal abmahnen ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • london1979L Offline
          london1979L Offline
          london1979
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1064

          was wäre wenn ich meine Reise nicht über einen Internetanbieter ,sondern in einem Reisebüro vor Ort gebucht hätte ?Und der RV wäre in Liquidation?müsste ich mich dann auch selbst darum kümmern wie ich wieder an mein Geld komme?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1065

            Selbstverständlich müsstest du das.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Lothar StangeL Offline
              Lothar StangeL Offline
              Lothar Stange
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1066

              Hallo Josef,
              wenn du Glück hast,dann bekommst du vielleicht noch ein Entschuldigungsschreiben von deinen Reisebüro, aber kümmern mußt du dich selber. Ich habe über ein Reisebüro gebucht, die schütteln nur mit dem Kopf und wissen auch nicht mehr als wir, im Gegenteil eher noch weniger.
              Gruss
              Lothar

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              • kreutzi85K Offline
                kreutzi85K Offline
                kreutzi85
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1067

                Ich habe gerade mal einen Gebührenrechner bemüht. Vom Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid kommt bei mir Folgendes heraus:

                Kostenberechnung im Mahnverfahren,
                Gebühren ab 01.08.2013
                Gebühren im Mahnverfahren,
                Streitwert: 460,00 EUR
                Betrag Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1100 32,00 EUR
                Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (1 Mandant) 45,00 EUR
                anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RV  9,00 EUR
                -----------------------------------------------Summe Kosten:86,00 EUR

                weitere Gebühren des Rechtsanwalts  für den Vollstreckungsbescheid
                Streitwert: 460,00 EURBetrag
                Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG 22,50 EUR
                anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG   4,50 EUR
                -----------------------------------------------Summe weitere Kosten:27,00 EUR

                Quelle: http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm
                 
                Meine Rechtschutzversicherung hat eine SB von 150 EUR. Also warte ich noch ein wenig ab. Vielleicht geht es ja doch gut. Sonst investiere ich das natürlich. Besser einen Teil erhalten, als gar nichts.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1068

                  @kreutzi
                  Mach keinen Denkfehler:
                  Wenn die Vollstreckung erfolgreich ist trägt der Schuldner ihre Kosten.
                  Wenn die Vollstreckung keinen Erfolg hat ist der Veranstalter zahlungsunfähig und tritt die Versicherung ein.
                  Dabei wird immer ein Titel für die gesamte Forderung erwirkt, "ein Teil" bleibt dir also nur im Hinblick auf die möglicherweise unnütz verauslagten Vollstreckungskosten / Selbstbehalt.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Lothar StangeL Offline
                    Lothar StangeL Offline
                    Lothar Stange
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1069

                    @ kreutzi85

                    ... wobei du dir die Kosten für den Rechtsanwalt zunächst einmal sparen kannst. Einen ger. Mahnbescheid kannst du auch online beim Gericht beantragen, das wird dann erheblich billiger (siehe deine Kostenberechnung).

                    Sicherlich haben diesen Weg mit einem ger. Mahnverfahren schon einige Gläubiger beschritten (vielleicht auch einige stille Leser). Schade nur, dass sich keiner hier meldet und berichtet, wie die Angelegenheit gelaufen ist. Man könnte sich dann doch ein Bild machen, ob so eine Aktion wirklich z.Zt. erfolgsversprechend ist oder ob sich so manch einer das Geld sparen könnte.
                    Also nur Mut, schreibt uns eure Erfahrung, wir sind euch dankbar dafür!!!

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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1070

                      @Lothar
                      Ich bezweifle deine Vermutung hinsichtlich häufiger und erfolgreicher Mahnverfahren ohne Rückmeldung.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • Lothar StangeL Offline
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                        Lothar Stange
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1071

                        vonschmeling:
                        @Lothar
                        Ich bezweifle deine Vermutung hinsichtlich häufiger und erfolgreicher Mahnverfahren ohne Rückmeldung.

                        Von häufigen und erfolgreichen Mahnverfahren hatte ich auch niemals geträumt.
                        Es hätte ja sein können, dass es schon mal einer versucht hat auf diesem Wege etwas zu erreichen und dann wär es ja schön zu erfahren, was dabei herausgekommen ist.
                        Aber, still ruht der See.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1072

                          In Anbetracht der logischerweise eher nicht so ausgeprägten Kompetenz der überwiegenden Zahl der Betroffenen halte ich die "Investition" in eine/n Bevollmächtigte/n für ratsam.
                          Weniger wahrscheinlich sind wohl zahlreiche Vollstreckungsverfahren - geschweige denn solche mit Erfolg ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1073

                            Lothar Stange:
                            Sicherlich haben diesen Weg mit einem ger. Mahnverfahren schon einige Gläubiger beschritten (vielleicht auch einige stille Leser)

                            Das glaube ich eben nicht.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                            • Lothar StangeL Offline
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                              Lothar Stange
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1074

                              ... und wenn es nur ein oder zwei Gläubiger sind, wäre es doch interessant zu erfahren,
                              ob und was man mit einem ger. Mahnverfahren erreicht hat oder auch nicht. Und sollte man nichts erreicht haben wäre auch das eine wichtige Information.
                              Für mich stellt sich dabei immer wieder die Fragen, kann man mit einem ger. Mahnverfahren gegenüber einer GmbH , die sich in Liquidation befindet, überhaupt etwas erreichen, oder wird so ein Mahnverfahren vom Mahngericht erst einmal autom. auf eine Warteliste geschoben. Für mich als Laien werfen sich da immer wieder neue Fragen auf. Kann ich eine GmbH i.L. überhaupt mit einem ger. Mahnverfahren belangen?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1075

                                Einen Mahnbescheid kannst du grundsätzlich für jede berechtigte Forderung erwirken, die Frage ist die nach den Erfolgssaussichten.
                                Ist der Schuldner zahlungsunfähig bleibst du als Gläubiger auf dem Verzugsschaden (z.B. Beitreibungskosten) sitzen.
                                Hatte ich aber glaub ich schon elwunneunzichmal erläutert ...?!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Lothar Stange
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1076

                                  von schmeling
                                  ...deine Antwort ist schon ok und es ist schon klar mit den Forderungen.
                                  Meine Frage ist  aber speziel auf eine GmbH**i.L.**gemünzt. Kann ich eine Gesellschaft i.L. mit einem ger. Mahnverfahren belegen oder wird dieses Verfahren bis zum Abschluss der L. eventuell vom Mahngericht auf Eis gelegt, denn in aller Regel ist ja eine Geellschaft i.L. bereit den Forderungen der Gläubiger nachzukommen, braucht dafür aber doch Zeit.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1077

                                    Ich verstehe nicht was du nicht verstanden hast ... ich hab die möglichen Einschränkungen doch wiederholt benannt?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #1078

                                      @Lothar Stange
                                      Erst bei Insolvenz wird der Mahnbescheid auf Eis gelegt. Bei i.L. noch nicht.
                                      Im November/Dezember einen Mahnscheid gegen Mediwelt zu veranlassen wäre die möglicherweise bessere Entscheidung gewesen (Mehrkosten ohne mögliche Erstattung akzeptierend) um mehr Klarheit in die Abwicklung zu erhalten. Denk immer dran was dir die Experten vonschmeling und Holginho schreiben: Du bist abgesichert und brauchst nichts zu befürchten!

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                                        #1079

                                        Das ist jedenfalls nicht ganz verkehrt, wobei ich hinsichtlich der Auswirkung "mehr Klarheit" nicht so zuversichtlich bin - allein schon wegen des zeitlichen Rahmens.
                                        Ist aber so oder so hätte hätte Fahrradkette ...
                                        Und ja, ich denke kein Gläubiger ist besser gestellt als die Inhaber eines gültigen Sicherungsscheins.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #1080

                                          Der allseits geschätzte user 3aaa möge doch bitte sehr genau lesen (und praktischerweise auch verstehen!) was die "Experten vonschmeling und Holginho" dazu geschrieben haben.

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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