Mediwelt Reisen
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Ja, das ist der gesetzlich verankerte Ablauf, loc716.
Für die Ansprüche gegen die Versicherung spielt es allerdings keine Rolle, ob schließlich ein Insolvenzverfahren oder die Zahlungsunfähigkeit das Ergebnis des Antrags ist.Ich wünsche alle Betroffenen eine reibungslose Erstattungsprozedur und bedanke mich für die anerkennenden Worte einiger User hier.
Ihr könnt nicht ermessen wie wohltuend das ist nach den wochenlangen Verbalattacken ... -
@vonschmeling und ergänzend zu meinen Ausführungen auf Seite176
grundsätzlich gebe ich Dir selbstverständlich recht, dass das für die Regulierung durch die Versicherung primär keine Rolle spielt, allerdings hat KAERA das fertige Schadenmelde- Formular, welches bereits auf MediWelt Reisen ausgestellt war, kurz nach dem heutigen Mittag wieder zurück gezogen.
Somit gehe ich davon aus, dass man dort erst die endgültige Entscheidung des Insolvenzgerichtes Essen, das auf dem Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters basieren wird, abwarten will. -
Hallo zusammen,
ich habe diesen ganzen Thread auch verfolgt, bin auch Betroffener, habe mich vorher leider nicht an Diskussion teilgenommen (wegen sprachliches Problems, bin Chinese:) ).
Es ist eine sehr gute Nachricht von Klaus, dass das ganze Verfahren irgendwie einen Schritt weiter läuft. Ich habe eben die Seite von KAERA AG besucht und diese Seite gefunden: http://www.kaera-ag.de/insolvenzverfahrenmediweltcfm.htm
Da ich noch keine konkrete Vorgehensweise im Thread gefunden habe, möchte ich mal direkt so fragen: sollte man jetzt die Schadeanzeige von KAERA ausfüllen und hinschicken? Oder wird die Ansprüche automatisch an KAERA weitergeleitet (habe so was im Thread gelesen)? Is es dann so, dass man immer noch bisschen weiter aufs Gutachten abwarten muss?
Vielen Dank im Voraus!
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Merkwürdig, wenn sich doch eine Insolvenz abzeichnete, dann war es recht
unprofessionell vom Liquidator die ersten Mahnbescheide zu bedienen.
Das könnte eine Anzeige vom Insolvenzverwalter wegen Gläubigerbevorzugung
nach sich ziehen, zumal es sich auch noch um Gläubiger handelt, die nicht
aus der Masse zu befriedigen wären.
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@edwardcarlfox
Willkommen im Forum von HolidayCheck!
Du kannst deine Ansprüche direkt anmelden, es wird kein Gutachten geben und die weiteren Entscheidungen betreffen dich insofern nicht.
Die Erstattung wird jedoch vermutlich noch etwas dauern.@Domino
... weshalb ja bis zuletzt meine Zweifel an der Authentizität der entsprechenden Erfolgsangaben bestehen blieben ...
Hier wurden schon derart hanebüchenen "Stories" gepostet, ich hab ehrlich gesagt das Vertrauen weitestgehend dreingegeben.Der Blick zurück macht wenig Freude und nützt für nix, deshalb wende ich mich davon entschieden ab.
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@vonschmeling
Du hast vollkommen Recht! Ich denke inzwischen auch, das es kein Gutachten mehr geben wird, der Insolvenzverwalter zieht sein Ding durch und die Versicherung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres (31.10.), also vermutlich frühestens im November diesen Jahres, zahlen (müssen).
Übrigens, das Schaden-Formular der KAERA ist seit geraumer Zeit wieder erreichbar. -
vielen Dank für Deine Antwort! Dann mache ich die Schadeanzeige und hoffe irgendwann die ganze Geschichte endlich fertig ist!
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@ewardcarlfox
So wird das werden, in case of requests you can contact me in English.
However I´m deeply impressed of your German skills!@loc761
Ein "Gutachten" gibt´s in solchen Fällen eh nie, nur eine Bilanz.
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Dein Einwand ist soweit richt, allerdings satmmt da Thema "Gutachten" nicht von mir!
Zitat Website KAERA:
"...Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde durch das Gericht nun beauftragt ein Gutachten über den Vermögensstatus der Fa. MediWelt Reisen GmbH zu erstellen."
Zitat Ende -
Ach so - danke für den Verweis. Dieses "Gutachten" wird allerdings erstellt, bleibt jedoch - wie bereits geschrieben - ohne Auswirkung auf den Anspruch an den Versicherer.
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Hallo alle zusammen,
Hab ja schon mal erwähnt das ich seit kurzem
auch in anderen Foren angemeldet bin.
Da ist auch ein Lothar,der ist da glaube ich einer
von den Administratoren.
Ist das der gleiche,der hier auch Administrator ist?
wünsche allen ein entspanntes Osterfest.
LG Ponyhof -
Sorry
hab ich gerade nachgelesen.
Der Administrator hier heißt Ahotep und in einem anderen
Ist es der Lothar. S
Ist spannend und teilweise abenteuerlich,wenn man
hier die ersten und letzten Seiten liest.Hat was von einem guten
Roman und Weiterbildung zum Anwalt.Hab heute mal ein bißchen mehr
Zeit zum Lesen.Meine frage an von schmeling wäre :Sind Sie oder haben
Sie diesbezüglich studiert?Ich hoffe die Frage ist nicht zu indiskret?
Eine Frage hab ich noch:Für den Insolvenzvorgang ist hier die Rede von
einem Gutachten,so wie ich es vorher gelesen habe gibt es doch diese Bilanz
die schon fertig sein müsste?
LG Ponyhof -
von schmeling
Das klingt ja gut,werde den Antrag nach Ostern
dann von der Versicherungswebside runterladen.
Erholsame Feiertage und rechtherzlichen Dank.
LG Ponyhof -
Hallo,
erstmal wünsche ich schöne Ostern und gratuliere uns allen Geschädigten (auch mir), dass die Versicherung nun die MW-Insolvenz hoffentlich auffangen wird.
Ich bin leider wegen eines Fehlers meinerseits besorgt: Ich habe zum Termin der Anzahlung der bei MW gebuchten Reise anstatt der Anzahlung die gesamte Rechnungssumme überwiesen. Geht es noch anderen so? Wird wohl die Versicherung da kulant sein oder nur die Anzahlung abdecken? Wie sind Eure Erfahrungen?(Ich weiß selbst, dass das ziemlich blöd war...) -
Lancia67:
Ich glaube 2 Seiten vorher da hat ein Klaus die Telefonnummer von der
Versicherung reingestellt.Sorry Seite 175..
LG Ponyhof -
Willkommen im Forum von HolidayCheck, Lancia67!

Vermutlich ist dein Sicherungsschein nicht limitiert auf einen bestimmten Betrag?
Generell ist das Erlangte zu erstatten oder das Gebuchte zu liefern - alles andere ist ein Schaden. Dieser kann zivilrechtlich geltend gemacht und allerdings auch angegriffen werden. -
Moin vonSchmeling, vielen Dank für die Antwort, auch an Ponyhof!
Es ist ja leider so, dass im (gaanz) Kleingedruckten unter dem Sicherungsschein steht, dass zwischen MW und der Versicherung vereinbart sei: MW darf keine Anzahlungen über 35% und den vollen Reisepreis erst ab 30 Tage vor Reisebeginn annehmen. Haben sie in meinem Fall aber schon früher getan. Sie waren dazu nicht berechtigt, haben es trotzdem getan. Die Versicherung ist dann rechtlich wahrscheinlich raus, oder?
Was tun? MW auf den Differenzbetrag verklagen? Da wird wohl nicht mehr viel zu holen sein...
Schönen Samstag wünscht Lancia67!