Bahnreisen
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Wir haben durch einen Zugausfall unseren Flug in die Türkei verpasst.
Wir mussten neue Flugtickets kaufen und am nächsten Tag fliegen.
Es sind so kosten von 248,- € entstanden, vom verlorenen Urlaubstag ganz zu schweigen. Wir haben das Formular Fahrgastrechte ausgefüllt und von der DB lediglich 20,- € als Entschädigung erhalten. Für mich ein Witz!
Müssen da nicht 40% des Reisepreises bezahlt werden?
Kennt sich jemand hier aus und kann uns eine Antwort geben?Danke im Vorraus!
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Nicht über diesen Weg, Carsten - da wären einige Zusammenhänge zu klären.
Hier mal ein erster Hinweis ...
Wie du auf 40% des Reisepreises als Kompensation kommst - noch dazu von der Bahn?? - ist mir etwas rätselhaft.
Sofern das Zugticket Teil der Gesamtleistung innerhalb einer Pauschalreise war hast du Ansprüche gegen den Veranstalter.
Hattest du die Anreise hingegen eigenmächtig organisiert gilt die Fahrgastrechteverordnung der Bahn für den Anspruch und sieht´s mit weiteren eher mau aus.