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Hotelumbuchung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • CliffideoC Offline
    CliffideoC Offline
    Cliffideo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Ich würde nicht mehr so lange warten, sonst sind die evt. noch freien Zimmer im Alternativhotel bei ITS weg. Eventuell kannst Du schon mal eine Optionsbuchung bei ITS für die fehlenden Zimmer machen und die Option solange verlängern lassen, bis Du buchen kannst/willst.
    Die höheren Kosten solltest Du am besten auf alle umlegen und nicht nur die Ex-Bucher-Kunden bezahlen lassen. Also Gesamtkosten des Alternativhotels der Frühbucher plus der Nachträglichbucher geteilt durch die Gesamtanzahl, dann ists für jeden nur einige Euros mehr.
    Eine Entschädigung von Bucher kannst Du Dir wie schon gesagt abschminken.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Wie kommst du drauf, dass die Reise jetzt teurer ist?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • dadoulilaD Offline
        dadoulilaD Offline
        dadoulila
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @vonschmeling

        ja de Reise ist jetzt teurer! Ertsens ist der Frühbuchervorteil weg (Ende Februar war's 30%) zweitens ist dieses Ersatzhotel ursprünglich teurer als das gebuchte! und der Unterschied ist nicht wenig (ich rede von mehrern 100 Euros, sonst hätte ich sofort um Stornierung gebeten und neu gebucht!

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Frühbucherrabatte stehen nicht für den am Ende günstigsten Preis.
          Allerdings spielt das leider keine Rolle für dein Begehren "gemeinsamer Urlaub".
          Du musst entweder Federn lassen oder unverrichteter Dinge aufgeben.
          Blöd aber alternativlos ... :?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Kathina44K Offline
            Kathina44K Offline
            Kathina44
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Ich habe vor Monaten eine Reise für die Herbstferien 2016 gebucht. Nun wollte ich die Reise umbuchen- also um zwei Tage verlängern. Der aktuelle Reisepreis ist nun niedriger als zum Buchungszeitpunkt.
            Der RV hat mir mitgeteilt, dass bei einer Umbuchung immer der Preis gilt, welcher zum Buchungszeitpunkt ( also vor ein paar Monaten galt) gegolten hat. Ich dachte immer, der neue Reisepreis  ( also aktuell zum Umbuchungszeitpunkt ) würde gelten. Das verstehe ich nicht. 
            Wer kennt sich aus und gibt mir einen Rat?

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Willkommen im Forum von HolidayCheck, Kathina44.

              Da hast du leider falsch gedacht. Du hast einen Vertrag geschlossen zu bestimmten Konditionen am Tage X, selbstverständlich behalten diese Vereinbarungen Bestand, auch bei Änderungen. Würdest du denn mehr bezahlen wollen im Falle einer Preissteigerung?
              Da gibt´s nix zu verstehen oder zu raten - das ist schlicht und einfach Vertragsrecht.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Kathina44K Offline
                Kathina44K Offline
                Kathina44
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte vor einiger Zeit, als ich schon mit dem Gedanken des Reise umbuchen gespielt habe, von dem RV telefonisch genau die entgegengesetzte Antwort bekommen: nämlich: Es gilt dann der Reisepreis zum Umbuchungszeitpunkt. Auch hier im Forum gibt es in einem anderen Beitrag diese Aussage. Deshalb fällt es mir schwer, diese Antwort des RV zu akzeptieren und ich habe Zweifel, dass es immer so ist. Der RV ist Öger tours.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Meine Antwort war geschludert, entschuldige.
                  Sprechen wir von einer Umbuchung (der alte Vertrag wird nichtig) dann ist es so, dass bei einer Preissteigerung der tagesaktuelle Preis zugrundegelegt wird. Eine Preissenkung wird leider nicht weitergegeben.
                  Bei einer Pauschalreise ist eine Verlängerung um 2 Tage tatsächlich gleichbedeutend mit einer Umbuchung, da beide Leistungsbestandteile Beherbergung und Flug geändert werden müssen.
                  Daher - billiger wird´s nie - höchstens teurer!
                  Öger AGB formulieren das so:
                  5.8 Die Umbuchung auf ein Sonderangebot ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Reisepreises zuzüglich der Umbuchungsgebühr möglich, Erstattungen sind ausgeschlossen. Bei Umbuchung auf eine gleichartige Reise mit höherem Reisepreis ist der Differenzbetrag von Ihnen zu zahlen, zuzüglich der Umbuchungsgebühr.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Kathina44K Offline
                    Kathina44K Offline
                    Kathina44
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    "...bei einer Preissteigerung der tagesaktuelle Preis zugrundegelegt wird.
                    Eine Preissenkung wird leider nicht weitergegeben.
                    Bei einer Pauschalreise ist eine Verlängerung um 2 Tage tatsächlich gleichbedeutend mit einer Umbuchung, da beide Leistungsbestandteile Beherbergung und Flug geändert werden müssen.
                    Daher - billiger wird´s nie - höchstens teurer! "

                    Ok, das habe ich jetzt verstanden. Dann ist es so und ich werde auf die Umbuchung verzichten und lasse alles so wie es ist.
                    Danke für die Antwort

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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Prima - zu schnell is hoit a nix! 😉
                      Wie gesagt, es empfiehlt sich immer ein Blick in die AGB, selbst wenn die Formulierungen dort den meisten Lesern mehr Zweifel aufgeben als sie zu lösen.
                      Für dein Begehren ist wenigstens ein eindeutiger Passus zu finden wie oben für dich reinkopiert.
                      Happy holidays! 😄

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • Thomas Jerry 5T Offline
                        Thomas Jerry 5T Offline
                        Thomas Jerry 5
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo, ich habe ein großes problem. Wir haben im januar urlaub für den 13.07-27.07 gebucht mit unserem  6 jährigen sohn. Freunde von uns hsben nachgebucht ins gleivje hotel abrr über einem snderem reiseveranstalter. Die wissen aber schon seit märz das das hotel wegen renovierung geschlossen ist und haben uns gefrsgt ob wir das auch schon wissen...natürlich nicht. Hsben direkt unser reisebüro angerufen die haben auch direkt bei dem reiseveranstalter angerufen und die haben es auch bestätigt wären aber erst bei den buchungen mitte april es würde noch dauern sagten sie. Und wir haben erts vor 2 wochen bescheid bekommen wir sollen eigentlich in 5 wochen fliegen...das hotel was die uns angeboten haben ist nicht das was wir gebucht haben damit meine ich keine animationen kein mini club kein nichts für kinder . Das haben wir aber gebucht und wir sollen noch drauf zahlrn das ist nichtmal kostenlos für uns . Ist das rechtens ? Unsere freunde haben ein sogar höher wertiges hotel bekommen mit kinder animation kinder pool spielplatz ohne aufpreis wie geht das.  Danke schonmsl km voraus

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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck!
                          Bitte bemühe dich um eine verständliche Schreibweise ...
                          Zur Thematik gibt es bereits einen Thread, du kannst ihn mittels Frage jederzeit aktualisieren.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • Claudia86C Offline
                            Claudia86C Offline
                            Claudia86
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Hallo,

                            Bietet euer Veranstalter denn auch das Ersatzhotel eurer Freunde an? Wenn ja, fragt doch einfach nach ob eine Unterbringung in diesem Hotel ebenfalls möglich wäre.

                            Aufgrund der wesentlichen Änderung zur gebuchten Leistung bliebe euch allenfalls die kostenlose Stornierung, sofern ihr euch nicht auf ein neues Hotel einigen könnt. Aber wie gesagt, versuche den direkten Weg der Kommunikation, ich vermute das fällt in die Ferienzeit? Da dürften Kapazitäten ohnehin knapp sein 😞

                            De gustibus non est disputandum.
                            Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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