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Tuifly (X3)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • mappi76M Offline
    mappi76M Offline
    mappi76
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1821

    NNa mal schauen Tui will ggfs einen Flug ab fra kostenfrei umbuchen. Waere natürlich genial 😀

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    • KanalsurferK Offline
      KanalsurferK Offline
      Kanalsurfer
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1822

      Dieses Jahr geht es im Rahmen einer Indi-Buchung erstmals mit X3 nach Fuerteventura. Dass der Flug der spartanischste meiner Laufbahn wird (nur Web CheckIn, nur 15kg Freigepäck, kein Wasser und Brot), stört mich nicht wirklich. Aber mal eine Frage zum CheckIn: Ich kann dreißig Tage vor Abreise einchecken und muss am Flughafen nur noch mein Gepäck abgeben. Gibt es am Flughafen FUE überhaupt reine Gepäckabgabeschalter? Und kann ich 30 Tage vor Hinflug auch bereits für den Rückflug 14 Tage später einchecken? Oder sollte ich lieber 30 Tage vor Rückflug für beide Flüge einchecken?

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      • TürkeifliegendeT Offline
        TürkeifliegendeT Offline
        Türkeifliegende
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1823

        Ja Du solltest erst 30 Tage vor Rückflug web check in machen, weil es dann erst für den Rückflug geht.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1824

          mappi, White ist auch schon für Condor geflogen, ebenfalls PMI Shuttle ... ich seh wirklich keinerlei Anlass irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Aber wenn dein Herz dran hängt - viel Erfolg! 😌

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • bonkee450B Offline
            bonkee450B Offline
            bonkee450
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1825

            Hallo,

            ich habe mal eine Frage: Am Sonntag, 10.6.18 sollten wir vom Baden Airport mit TUI fly um 12:40 Uhr nach Gran Canaria fliegen.
            Als wir um 10:00 Uhr am Flughafen waren, war auf der Abflugtafel noch kein Flug nach Gran Canaria angezeigt. Um 10:30 Uhr war immer noch nichts angezeigt, auch keine Durchsage. Also bin ich zum TUI-Schalter gegangen. Dort wurde mir gesagt, der Flug findet um 22:50 Uhr statt, ob mir das niemand gesagt hätte, es wäre doch schon seit Samstag bekannt. Die TUI-Gäste wurden informiert.
            Ich habe aber über alltours gebucht und wurde nicht informiert. Mit uns waren noch ca. 30 andere Fluggäste nicht informiert.
            Warum der Flug verschoben wurde, konnte die Dame nicht sagen. Es hieß nur, keine Ahnung!
            Also haben wir 12 Stunden am Flughafen verbracht, um auf den Abflug zu warten.
            Um 21:30 Uhr erschien dann auf der Anzeigentafel, daß der Flug gecancelt ist. Keine Durchsage, nichts.
            Um 22:00 Uhr dann die Durchsage, wir sollten zum Check in-Schalter kommen, wegen des Gepäckes. Wir standen, wie Schafe dort, niemand kam an den Schalter. Wieder eine halbe Stunde später dann die Durchsage, wir sollen in die Abflughalle kommen und unser Gepäck abholen. Keine weiteren Informationen, wie es weiter geht. Keiner wußte, was wir machen sollen. Die haben uns einfach stehen lassen. Ich bin dann, wie andere Gäste auch, wieder an den TUI-Schalter gegangen, wo sich mittlerweile eine Menschentraube gebildet hat. Als ich an der Reihe war, wurde mir gesagt, ich könne nach Hause fahren, es gibt keinen Flug, wann es wieder einen Flug gäbe (eventuell morgen), könne sie mir nicht sagen. Das war es.
            Mir ist der Urlaub vergangen. Kann ich vom Reisevertrag zurücktreten, bekomme ich mein Geld zurück? Es ist eine Paschalreise bei alltours über weg.de gebucht. Was muss ich tun? Habe beide angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #1826

              Du trittst wegen Nichterfüllung vom Reievertrag zurück.

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              bonkee450B 1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH HABERLING

                Du trittst wegen Nichterfüllung vom Reievertrag zurück.

                bonkee450B Offline
                bonkee450B Offline
                bonkee450
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1827

                danke Haberling.
                Das beruhigt mich schon mal. Wie lange etwa muss ich auf Antwort warten.

                Noch eine kurze Frage: Habe bei TUI fly XL-Seats und Übergepäck zugebucht. Bekomme ich das auch zurück erstattet?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1828

                  Bei Tuifly bekommst du die Gebühren für XL-Seats und Übergepäck zurück und vom Reiseveranstalter die geleisteten Reisekosten und hast Anspruch von 50% der Reisekosten als Schadenersatz für unnütz aufgewendete Urlaubszeit.

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  bonkee450B 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH HABERLING

                    Bei Tuifly bekommst du die Gebühren für XL-Seats und Übergepäck zurück und vom Reiseveranstalter die geleisteten Reisekosten und hast Anspruch von 50% der Reisekosten als Schadenersatz für unnütz aufgewendete Urlaubszeit.

                    bonkee450B Offline
                    bonkee450B Offline
                    bonkee450
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1829

                    wow, danke Haberling. Das wußte ich alles nicht. Nochmals ganz ganz lieben Dank!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1830

                      Bitte gern geschehen und lass dich nicht mit einem Gutschein abspeisen😊

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1831

                        Da der Reisezeweck insgesamt verloren ging kann auch ein höherer Schadenersatz gefordert werden.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • bonkee450B Offline
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                          bonkee450
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1832

                          danke vonschmeling.

                          Wie lange muß ich warten, bis ich eine Antwort bekomme und wie mache ich den Schadensersatz geltend? Von alleine wird alltours das sicher nicht anbieten - oder?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1833

                            Nee, von alleine machen die sicherlich nix. 😏
                            Du beschreibst kurz den Hergang mit dem Ergebnis, dass die Reise für dich zwecklos geworden ist durch den ausgefallenen Flug.
                            Ferner bittest du deshalb um Erstattung des Erlangten (also alle deine geleisteten Zahlungen für die Reise) und zusätzlich 100% des Reisepreises als Kompensation für unnütz aufgewandte Urlaubszeit.
                            Jüngst hat der BGH ein LG Urteil bestätigt, das Reisenden einen Anspruch von knapp 80% des RP zugesprochen hatte. Sie hatten in Miami wegen eines Flugausfalls ihr Kreuzfahrtschiff verpasst und stattdessen eine Mietwagentour durch Florida gemacht. Die Beklagte wurde verurteilt, sowohl den RP zurückzugeben, als auch die Kosten für die Aufwendungen zu tragen und zudem eine Entschädigung in Höhe von 80% an die Urlauber zu bezahlen wegen der verpassten Kreuzfahrt.
                            Darüber hinaus hast du noch einen Anspruch an das Luftverkehrsunternehmen auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 abhängig von der Flugstrecke. Diesen musst du bei X3 geltend machen, das geht ganz einfach auf deren Homepage.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                              bonkee450B Offline
                              bonkee450
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1834

                              vielen Dank vonschmeling.

                              So werde ich es machen, allerdings denke ich, daß es ohne Anwalt wohl nicht gehen wird.
                              Nicht mal weg.de, als Vermittler, meldet sich mehr.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1835

                                Versuche es besser erst ohne Anwalt, oft kann man das auf dem kleinen Dienstweg regeln.
                                Wenn man sich sperrt kannst du immernoch Hilfe hinzuziehen - und das weg.de sich nicht meldet ist aus meiner Sicht keine Besonderheit ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  bonkee450B Offline
                                  bonkee450
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1836

                                  Heute habe ich eine email von alltours erhalten, daß Sie mir eine Gutschrift über den Reisepreis erteilen.
                                  Von Schadensersatz keine Rede.

                                  Haberling hat geschrieben, ich solle mich auf keinen Fall mit einer Gutschrift abspeisen lassen, was ich auch nicht möchte.

                                  Wie kann ich mich jetzt auf Schadensersatz pochen. Ich habe 100% verlangt, so, wie es vonschmeling geraten hat.
                                  Was soll ich tun, um diesen durchzusetzen?

                                  Bitte um Hilfe!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HABERLINGH 1
                                    HABERLINGH 1
                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                    #1837

                                    Nein, ich habe geschrieben auf keinen Fall mit einem Gutschein abspeisen lassen, die Guschrift solltest du nicht ablehnen, was ja auch gar nicht geht, ausser du arbeitest bei einer Bank

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #1838

                                      @bonkee450
                                      Du bedankst dich artig für die Rückerstattung und weist darauf hin, dass du darüber hinaus auch noch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt hast. Man möchte doch so freundlich sein, dir auch hierüber binnen 14 Tagen eine Entscheidung mitzuteilen.
                                      Deinen Irrtum Gutschrift / Gutschein hat HABERLING ja bereits aufgeklärt.
                                      Im Übrigen ist das kein TUIfly Thema und sollte daher im alltours Thread im Unterforum Reiseveranstalter besprochen werden.
                                      Eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 hingegen ist direkt von TUIfly zu verlangen. Hast du das schon gemacht?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      bonkee450B 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @bonkee450
                                        Du bedankst dich artig für die Rückerstattung und weist darauf hin, dass du darüber hinaus auch noch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt hast. Man möchte doch so freundlich sein, dir auch hierüber binnen 14 Tagen eine Entscheidung mitzuteilen.
                                        Deinen Irrtum Gutschrift / Gutschein hat HABERLING ja bereits aufgeklärt.
                                        Im Übrigen ist das kein TUIfly Thema und sollte daher im alltours Thread im Unterforum Reiseveranstalter besprochen werden.
                                        Eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 hingegen ist direkt von TUIfly zu verlangen. Hast du das schon gemacht?

                                        bonkee450B Offline
                                        bonkee450B Offline
                                        bonkee450
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1839

                                        @vonschmeling

                                        ja, habe ich.

                                        Sorry, wegen der Verwechslung Gutschein/Gutschrift. Jetzt weiß ich Bescheid. Danke.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Totti210T Totti210

                                          Guten Morgen zusammen.

                                          Dann ist es evtl. noch abhängig vom gebuchten Reiseveranstalter.

                                          Also über Schauinsland sind es weiterhin 6 Euro für 5 Kg von 15 auf 20.

                                          15 auf 25 schlägt mit 15 Euro zu Buche und von 15 auf 32 mit 25 Euro. Natürlich pro Strecke.

                                          Zahlen sind aktuell von Heute.

                                          Gruß Totti

                                          assikehA Offline
                                          assikehA Offline
                                          assikeh
                                          schrieb am zuletzt editiert von assikeh
                                          #1840

                                          @totti210 sagte:

                                          Guten Morgen zusammen.

                                          Dann ist es evtl. noch abhängig vom gebuchten Reiseveranstalter.

                                          Also über Schauinsland sind es weiterhin 6 Euro für 5 Kg von 15 auf 20.

                                          15 auf 25 schlägt mit 15 Euro zu Buche und von 15 auf 32 mit 25 Euro. Natürlich pro Strecke.

                                          Zahlen sind aktuell von Heute.

                                          Gruß Totti

                                          @Totti
                                          Leider stimmen deine Angaben nicht!
                                          Bei Schauinsland kostet aktuell bei Buchung einer Pauschalreise die Aufstockung von 15 kg auf 20 kg satte 20 €!
                                          Bei tuifly online beträgt die 15 auf 20 kg Aufstockung 8 € und dann auf 25 kg weitere 10 €.
                                          Diese Angaben sind gültig für Ägypten und aktuell vom 13. Juni!

                                          Über 30 x Türkei und 13 x Ägypten, sowie diverse andere Urlaubsländer -das dürfte reichen, um hier mitzureden!!!

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