Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reiseveranstalter bucht einfach um
  6. Reiseveranstalter bucht einfach um

Reiseveranstalter bucht einfach um

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
99 Beiträge 24 Kommentatoren 31.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Selbstverständlich ist zu kumulieren.
    Die Auskunft des Veranstalters ist ziemlich lächerlich. Stell dir mal vor du bestellst einen Mercedes. 4 Wochen vor der Lieferung ruft das Autohaus dich an und sagt "Sorry, aber wir können ihnen nur einen Seat Leon liefern" - und damit soll der Bär dann geschält sein?
    Wie kommen die nur auf so eine vollkommen bananige Aussage???
    Hier noch das fehlende "n" meines vorhergehenden Beitrags ... 😉

    Hotel aus diesem Beitrag
    99%
    Hotel Der Bär
    Tirol/Österreich
    Zum Hotel

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Carsten89C Offline
      Carsten89C Offline
      Carsten89
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Überflüssiges Zitat entfernt!
      @vonschmeling
      Ich hatte kurzzeitig die Befürchtung, dass mir ein Strick dadurch gedreht wird, dass ich die Reise dann gutgläubig angetreten bin und der RV es so verstanden hätte, als wäre die Änderung für mich konkludent in Ordnung.
      Ich habe mir zum Glück die Lastschrift widerrufen und warte auf die nächste Schutzbehauptung seitens des RV.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • SokratesS Offline
        SokratesS Offline
        Sokrates
        Experte Istanbul
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        Hallo und willkommen im HC-Forum, Carsten89!

        Bitte nutze zum posten nicht den Button "Beitrag zitieren" sondern "Beitrag verfassen" rechts unter dem letzten Beitrag. Zur Antwort reicht ein "@Verfasser" aus. 😉

        LG

        Sokrates

        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          Nein, Carsten89, auch eine konkludente Vertragsänderung unter liegt eng gefassten Formvorschriften.
          Um sich zu exkulpieren hätte der Veranstalter eine neue Bestätigung senden müssen mit dem Hinweis auf a) die Änderung und b) die Option des gebührenfreien Rücktritts.
          Dazu noch ein Satz der Art "Sollten wir innerhalb von 10 Tagen nichts von Ihnen hören betrachten wir dies als Einverständnis zu den neuen Vertragsbedingungen".
          Selbst ist angreifbar, beispielsweise wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass du innerhalb dieser Frist keine Gelegenheit hattest von dem neuen Angebot Kenntnis zu erlangen.

          In Anbetracht der Tatsache, dass der RV um die "Verschlechterung" wissen musste, hätte er zudem den Preis gleich von vorn herein reduzieren können.
          In einem solchen Fall wäre bei Antritt der Reise und Entrichtung des entsprechend geringeren Betrages von einer konkludenten Annahme seines Angebots auszugehen gewesen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          Carsten89C 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV vonschmeling

            Nein, Carsten89, auch eine konkludente Vertragsänderung unter liegt eng gefassten Formvorschriften.
            Um sich zu exkulpieren hätte der Veranstalter eine neue Bestätigung senden müssen mit dem Hinweis auf a) die Änderung und b) die Option des gebührenfreien Rücktritts.
            Dazu noch ein Satz der Art "Sollten wir innerhalb von 10 Tagen nichts von Ihnen hören betrachten wir dies als Einverständnis zu den neuen Vertragsbedingungen".
            Selbst ist angreifbar, beispielsweise wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass du innerhalb dieser Frist keine Gelegenheit hattest von dem neuen Angebot Kenntnis zu erlangen.

            In Anbetracht der Tatsache, dass der RV um die "Verschlechterung" wissen musste, hätte er zudem den Preis gleich von vorn herein reduzieren können.
            In einem solchen Fall wäre bei Antritt der Reise und Entrichtung des entsprechend geringeren Betrages von einer konkludenten Annahme seines Angebots auszugehen gewesen.

            Carsten89C Offline
            Carsten89C Offline
            Carsten89
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            Ich muss leider die alten Beiträge nochmal rausholen, denn es wird nun anscheinend ernst...

            @vonschmeling, der Reisepreis wurde 3 Tage vor Antritt der Reise durch den Veranstalter um 26 EUR (13 EUR pro Person) = 2,5% des Reisepreises gemindert, jedoch mit der Begründung, das nun verfügbare Zimmer befindet sich im Nebengebäude.

            Wie sich erst vor Ort heraus stellte, war es nicht nur ein Nebengebäude, nämlich auch statt 4 Sterne hatte es nur 3 Sterne. Und das Nebengebäude ist ein seperat buchbares Hotel, welches zwar zum gebuchten Haupthaus gehört, jedoch auch einzeln über den RV gebucht werden hätte können. Augfrund dessen wurde der Reisepreis von mir um 10% gekürzt. EIne Option der gebührenfreien Stronierung wurde mir nicht angeboten.
            Gebucht wurde die direkte Strandlage lt. Katalog. Das Annex befand sich jedoch ca. 200m vom Strand entfernt. Die 200m musste man auf einer öffentlichen Straße zum Strand zurücklegen, einen Fußgängerweg an der Straße gab es nicht. Daher wurde der Reisepreis um weitere 5% gekürzt.
            Aufgrund des Zimmers im Annex und der Lage befand sich direkt unter dem Zimmer ein Irish Pub. Jede Nacht (!) war laute Musik im Zimmer klar zu hören. Ich habe Videos gedreht (einmal 00:30 und an einem anderen Tag um 23:30) die dies bestätigen.
            Lt. Katalog wurde "Entspannung pur" gebucht und kein Hinweis auf eine "lebhafte Lage" oder dergleichen. Es war sogar so heftig, dass ich mir Ohrstöpsel in der örtlichen Apotheke kaufen musste. Aufgrunddessen, dass der Lärm wirklich jede Nacht zu hören war, wurde um weitere 30% gekürzt.

            Ich habe insgesamt den Reisepreis aufgrund der Mängel um 45% gemindert. Nun soll es auf Wunsch des RV vor Gericht gehen.

            Wie sehen meine Erfolgschancen aus?

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Silvia LS Offline
              Silvia LS Offline
              Silvia L
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Hallo,
              habt Ihr das denn alles vor Ort beim Reiseleiter reklamiert und versucht doch noch ins Hauptgebäude zu kommen?
              Viele Grüße
              Silvia

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                Tatsächlich wäre es wichtig nachzuweisen, dass du den Veranstalter vor Ort auf die Missstände hingewiesen und ihm eine Frist zur Abhilfe eingeräumt hast. Ansonsten brauchst du gar nicht erst den Versuch einer streitigen Einigung zu unternehmen.
                Trotz der beschriebenen Debakel halte ich 45% Minderung für recht sportlich, das wird einer richterlichen Prüfung u.U. nicht standhalten. Ohnehin schlagen die geehrten Vorsitzenden in solchen Sachen meist einen Vergleich vor, sodass du hoffentlich eine Rechtschutzversicherung im Rücken hast.
                Willst du einem Vergleich nicht zustimmen halte ich 30-40% Minderung für realistisch.
                Häufig reicht auch schon ein anwaltliches Schreiben für die Unterbreitung eines besseren Angebotes, ab 30% würde ich auf eine prozessuale Entscheidung verzichten.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Carsten89C Offline
                  Carsten89C Offline
                  Carsten89
                  schrieb am zuletzt editiert von Carsten89
                  #68

                  Es wurde alles im Urlaub bei der Reiseleitung vorgetragen. Dies habe ich mir auch schriftlich geben lassen.
                  Was mich ärgert: Als ich im November 2015 die Pauschalreise gebucht habe, habe ich 4 Sterne im Haupthaus gebucht (steht auch so auf meiner Buchungsbestätigung). Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.

                  Ende Mai 2016 (3 Tage vor dem Abflug) wurde mir mitgeteilt, dass mein Zimmer im Annex zu finden ist. Es wurde nichts davon gesagt, dass es minderwertiger sei. Man beachte: der RV hat im November 2015 ja das falsche Zimmer für mich selbst gebucht.
                  Andere Gäste, die ebenfalls mit dem RV in diesem Hotel waren, hatten das gleiche Schicksal. Gebucht Haupthaus, untergebracht im Annex. Und: Alle haben nur 3 Tage vorher erfahren, dass ihre Zimmer im Nebengebäude sind, somit kann der RV ja wohl nicht behaupten, er hat seinen Fehler erst 3 Tage vorher bemerkt.

                  Kann man das irgendwie nachvollziehen?

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #69

                    Hast du doch bereits gegenteilig nachgewiesen - anhand des Vouchers.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Carsten89C Offline
                      Carsten89C Offline
                      Carsten89
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      @vonschmeling Wie meinst du das?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Carsten89C Carsten89

                        Es wurde alles im Urlaub bei der Reiseleitung vorgetragen. Dies habe ich mir auch schriftlich geben lassen.
                        Was mich ärgert: Als ich im November 2015 die Pauschalreise gebucht habe, habe ich 4 Sterne im Haupthaus gebucht (steht auch so auf meiner Buchungsbestätigung). Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.

                        Ende Mai 2016 (3 Tage vor dem Abflug) wurde mir mitgeteilt, dass mein Zimmer im Annex zu finden ist. Es wurde nichts davon gesagt, dass es minderwertiger sei. Man beachte: der RV hat im November 2015 ja das falsche Zimmer für mich selbst gebucht.
                        Andere Gäste, die ebenfalls mit dem RV in diesem Hotel waren, hatten das gleiche Schicksal. Gebucht Haupthaus, untergebracht im Annex. Und: Alle haben nur 3 Tage vorher erfahren, dass ihre Zimmer im Nebengebäude sind, somit kann der RV ja wohl nicht behaupten, er hat seinen Fehler erst 3 Tage vorher bemerkt.

                        Kann man das irgendwie nachvollziehen?

                        vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        @carsten89 sagte:

                        Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.

                        = Nachweis, dass der Sachstand eben nicht erst 3 Tage vor Reiseantritt bekannt war beim RV.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Carsten89C Offline
                          Carsten89C Offline
                          Carsten89
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Das stimmt.
                          D.h. der RV hat etwas für mich gebucht, was ich nie haben wollte.
                          Ist das überhaupt dann noch ein Mangel der Reise oder eher schon eine Art Täuschung bzw Betrug?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #73

                            Lass lieber die Kirche im Dorf - für den Vorwurf eines strafrechtlichen Tatbestandes ist das Material nun wirklich zu schwach.
                            Beanspruchst du professionellen rechtlichen Beistand, oder beabsichtigst du eine Bevollmächtigung?

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            Carsten89C 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Lass lieber die Kirche im Dorf - für den Vorwurf eines strafrechtlichen Tatbestandes ist das Material nun wirklich zu schwach.
                              Beanspruchst du professionellen rechtlichen Beistand, oder beabsichtigst du eine Bevollmächtigung?

                              Carsten89C Offline
                              Carsten89C Offline
                              Carsten89
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              Das ist die Frage... Ich dachte anfangs, ich nehme eine Bevollmächtigung, aber umso mehr ich lese denke ich, es sollte ein Anwalt richten...
                              Stufst du es denn so ein, als wäre ein Anwalt ratsam?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                Ja, genau das meinte ich ja mit der Bevollmächtigung ... 😉
                                Bist du versichert?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Carsten89C Offline
                                  Carsten89C Offline
                                  Carsten89
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  Leider nein!:/

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    Das ist schlecht. Traust du dir zu die Causa vor Gericht eigenmächtig zu vertreten?
                                    Oder bevorzugst du weiterhin ein vorgerichtliches Einvernehmen?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Carsten89C Offline
                                      Carsten89C Offline
                                      Carsten89
                                      schrieb am zuletzt editiert von Carsten89
                                      #78

                                      Der jetzige Sachstand ist, dass der RV beim Mahngericht nach Teilwiderspruch meinerseits das streitige Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt hat.

                                      Für die außergerichtliche Einigung müsste ich ja nun auch einen Anwalt einschalten, oder?
                                      Wäre die Vertretung alleine vor Gericht eher keine so gute Idee?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #79

                                        Du kannst auch selbst noch ein Angebot unterbreiten zur Abwendung des prozessualen Entscheides.
                                        Die Vertretung deiner Sache vor Gericht musst du dir zutrauen, grundsätzlich ist das keine schlechte Idee.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Carsten89C Offline
                                          Carsten89C Offline
                                          Carsten89
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #80

                                          Mir hat der RV allerdings noch gar nichts angeboten, auch nicht am Anfang als ich sagte, dass ich jede Nacht Lärm auf dem Zimmer hatte.

                                          Kann man nun dem RV einen Brief schreiben mit einem konkreten Angebot?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 4 von 5
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag