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lowcostholidays

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  • meinschönergartenM Offline
    meinschönergartenM Offline
    meinschönergarten
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo Zusammen,

    ich habe einen Hotelaufenthalt in Berlin gebucht und von lowcostholidays eine Buchungsbestätigung bekommen. Kreditkarte wurde auch belastet.
    In Berlin angekommen stellte sich heraus, dass der Anbieter mein Zimmer storniert hat.
    Kein Zimmer und Geld weg. Zu erreichen ist da keiner und ich bin fassungslos. Es handelt sich zwar "nur" um 130 Euro, aber eine Anzeige ist trotzdem notwendig, denke ich.
    Edit: Sind die Angebote zu traumhaft günstig, dann sollte man sich selber fragen, ob das noch seriös sein kein. Soviel habe ich zumindestens dabei gelernt 😉

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @meinschlnergarten

      wo willst du das anzeigen ? 
      die firma hat Insolvenz angemeldet. 
      Kann man auf der Homepage auch nachlesen , was mit den einzelnen Bausteinen passiert 
      http://www.lowcostholidays.de/

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Drachenfrucht75:
        ...
        Eine echten Sicherungsschein gab es auch nicht, wir haben nur die Buchungsbestätigung, Voucher fürs Hotel usw. als PDF bekommen.

        Solange kein gültiger Sicherungsschein ausgegeben ist darf auch keine Bezahlung verlangt oder angenommen werden.

        @meinschönergarten
        Während eines Insolvenzverfahrens laufen zivilrechtliche Klagen (beispielsweise Mahnbescheide und die gerichtliche Durchsetzung) ins Leere. Das kannst du dir demnach sparen. Strafrechtlich kann zwar vorgegangen werden, ich sehe da aber nur sehr geringe Chancen auf die Eröffnung eines Verfahrens.
        Besser: Führe Beschwerde beim ausgebenden CC Unternehmen und schau, ob die evtl. die Zahlung erstatten.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @Drachenfrucht
          Nachtrag: BGB §651k
          im Klartext bedeutet dass, ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die beiderseitigen Verpflichtungen erfüllt sind. Hierzu gehört eben die Ausgabe eines gültigen Sicherungsscheins.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • fraho67F Offline
            fraho67F Offline
            fraho67
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            "Günter/HolidayCheck:
            Lowcostholidays
            Das ist natürlich ein Veranstalter und es gibt auch einen Sicherungsschein.

            Lowcostholidays - eine Marke der Lowcostbeds.com Limited London
            Niederlassung Romanshorn
            Maria Stader Weg 2/4
            CH 8590 Romanshorn / Schweiz
            Gläubiger-Identifikationsnummer:
            GB70LCHSDDCHAS00000041317119

            Passus dazu(auszugsweise)
            2. Zahlung
            Ihre Zahlungen sind gem. § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten werden. Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 35 % bei Flugreisen und 20 % (auf volle Euro aufgerundet) bei allen anderen Reisen (Bahn-, Busreisen oder eigene Anreise) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für eine eventuelle Versicherung wird mit der Anzahlung fällig......."

            Da bei mir 1552 Euro durch den Schornstein sind und ich weder vor noch nach Abbuchung keinerlei Reisesicherungsschein erhalten hatte: Weiß jemand  mit welchem Versicherungsunternehmen lowcostholidays zugange war bzw. hat jemand noch diesen Schein?

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            • jaykayhamJ Offline
              jaykayhamJ Offline
              jaykayham
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Kunden die über Kreditkarte gebucht haben, sollten den Umsatz SOFORT und unverzüglich widerrufen und eine Rückbuchung einfordern.

              Früher waren sie Kunde bei REISEGARANT/Generali; ob das noch immer so ist mag ich bezweifeln...

              Sonst müsste, wenn der Firmensitz in der Schweiz ist, der Garantiefond der Schweizer Reisebranche einspringen.

              Ist das nur ein Verwaltungssitz und der Firmensitz in Spanien - muß man sich an die zuständige spanische Behörde UND den Insolvenzverwalter wenden.

              LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fraho67F Offline
                fraho67F Offline
                fraho67
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Danke für die Info, werde da mal nachfragen.
                Ich hatte zwar per Kreditkarte bezahlt aber leider war's durch die Kreditkartenfirma schon vom Konto weg, bevor ich überhaupt mitbekommen habe, dass die Pleite sind.
                Ist das Abbuchen ohne aushändigen des Reisesicherungsscheins eigentlich  nicht rechtswidrig?

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Ja, ist es - daher ja der Hinweis zum Widerruf bei der CC Gesellschaft.
                  Diese Widerruf kann man auch dann machen wenn das Geld schon eingezogen wurde.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • HomssaH Offline
                    HomssaH Offline
                    Homssa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Hallo,
                    ich darf mich auch zu den Unglücklichen schätzen. Hab eine Woche Hotelaufenthalt in der DomRep im Dezember und bereits eine Anzahlung geleistet. Ein Drittel des Reisepreises. Gestern wurde ich von einer E-Mail überrascht, die im Auftrag des Insolvenzverwalters abgegeben wurde. Da wurde mir geraten, mich direkt an das Hotel zu wenden, dort zu prüfen ob noch Zimmer frei sind und diese dann direkt buchen und an das Hotel bezahlen. Das ging zum Glück noch, die Preise waren sogar identisch. Allerdings haben wir versucht telefonisch das Hotel zu erreichen. Die Leitung in die DomRep ist nach etwa 6 Sekunden zusammengebrochen. Haben jetzt eine Mail geschickt und nachgefragt, was die uns zu dem Reservierungsstatus sagen können und ob unsere Anzahlung ggf. dort schon eingegangen ist... OK, ist naiv, aber fragen kann man ja mal.

                    Einen Sicherungsschein haben wir auch nicht erhalten. Wir haben kurz mit nem Anwalt telefoniert der meinte, wir sollen offiziell von der Reise zurücktreten und uns das bestätigen, sonst könnten die ggf. argumentieren, dass die Reservierung noch aufrecht gehalten werden kann und wir verpflichtet sind auch die restlichen zwei Drittel noch zu überweisen. Da wir jetzt individuell direkt über das Hotel gebucht haben, wäre das dann eine doppelte Zahlung. Das werden wir selbstverständlich nicht tun, aber ein komisches Gefühl ist das schon.

                    @vonschmeling
                    "Ja, ist es - daher ja der Hinweis zum Widerruf bei der CC Gesellschaft.
                    Diese Widerruf kann man auch dann machen wenn das Geld schon eingezogen wurde."

                    Was bedeutet das mit der CC Gesellschaft?

                    Etwas zu versuchen, ist der erste Schritt auf dem Weg zum Scheitern.
                    (H. Simpson)

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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Credit  Card - sorry, Tippfaulheit! 😉
                      Betrifft dich ja aber scheints nicht.
                      Ohne gültigen Sicherungsschein - mittlerweile auch bei Nur-Hotel Buchungen! - ist der Veranstalter nicht zum Inkasso berechtigt.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • HomssaH Offline
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                        Homssa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        vonschmeling:
                        Credit  Card - sorry, Tippfaulheit! 😉
                        Betrifft dich ja aber scheints nicht.
                        Ohne gültigen Sicherungsschein - mittlerweile auch bei Nur-Hotel Buchungen! - ist der Veranstalter nicht zum Inkasso berechtigt.

                        Mit anderen Worten, haben die gar keine rechtliche Möglichkeit mehr die restlichen zwei Drittel des Reisepreises noch einzufordern? Dann hätten wir quasi "nur" 480,- EUR Anzahlung in den Sand gesetzt und eine Erfahrung mehr fürs Leben gemacht.

                        Tippfaulheit kenne ich sehr gut.

                        Etwas zu versuchen, ist der erste Schritt auf dem Weg zum Scheitern.
                        (H. Simpson)

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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Die hätten noch nicht einmal die 480€ verlangen dürfen, bzw. hättest du vor der Zahlung auf den Sicherungsschein bestehen müssen.
                          Die Anzahlung sollte über die Kundengeldabsicherung wieder zu holen sein.

                          Bitte benutze bei direkten Antworten den button "Beitrag verfassen", dann bleibt´s hier übersichtlich.
                          😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HomssaH Offline
                            HomssaH Offline
                            Homssa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Aber was die Kundengeldabsicherung angeht, die kann ich doch nur geltend machen, wenn ich den Sicherungsschein habe, oder nicht? Denn ohne den Sicherungsschein kenne ich die zuständige Versicherungsgruppe gar nicht.

                            Etwas zu versuchen, ist der erste Schritt auf dem Weg zum Scheitern.
                            (H. Simpson)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Das sollte sich doch rausfinden lassen?
                              Wenn du kündigst bestehen übrigens evtl. Ansprüche gegen dich hinsichtlich Stornogebühren.
                              Vielleicht solltest du besser mal etwas länger mit einem Anwalt sprechen - vor allem wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • fraho67F Offline
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                                fraho67
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                "vonschmeling:
                                Betrifft dich ja aber scheints nicht.
                                Ohne gültigen Sicherungsschein - mittlerweile auch bei Nur-Hotel Buchungen! - ist der Veranstalter nicht zum Inkasso berechtigt."

                                Ich habe eben mit einem Mitarbeiter des Schweizer Garantiefonds telefoniert. Der meinte a) Lowcostholidays ist in Spanien und da sei so gut wie nichts zu holen und b) bei Nur-Hotel-Buchungen gibt's eh keine Sicherung.

                                Ist diese Sache mit dem Sicherungsschein eigentlich EU-Recht oder konnte Lowcostholidays dies durch den Firmensitz in Spanien umgehen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Drachenfrucht75D Offline
                                  Drachenfrucht75D Offline
                                  Drachenfrucht75
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Unter welchen Umständen darf ich denn das Geld bei meiner Kreditkarte wieder zurück verlangen, bzw. die Überweisung stornieren!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • missloveberryM Offline
                                    missloveberryM Offline
                                    missloveberry
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Hallo, habe mich soeben hier angemeldet, da ich leider auch zu den Geschädigten gehöre und ehrlich gesagt keine Ahnung habe, wie ich jetzt vorgehen soll. Ich habe nur ein Hotel gebucht für den 16.08. bis zum 26.08. in Spanien. Heute habe ich die Mail bekommen und werde daraus nicht schlau. Gezahlt habe ich per Lastschrift (über momondo, aber die helfen mir nicht weiter). Meine Bank habe ich bereits angeschrieben, ob sich da noch was machen lässt. Ich denke, da wird aber nicht viel passieren.
                                    Diesen Sicherungsschein hab ich auch nicht bekommen.

                                    Denkt ihr es gibt irgendeine Möglichkeit. Bzw, was soll ich überhaupt jetzt machen? Ich steh gerade ziemlich auf dem Schlauch und eine Mail an den Anbieter bringt nur eine automatisierte E-Mail zurück mit dem gleichen Inhalt -.-

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Willkommen im Forum von HolidayCheck, missloveberry - auch wenn der Anlass kein erfreulicher ist.
                                      Einer Lastschrift kannst du in einer Frist von 6 Wochen direkt bei deiner Bank widersprechen.

                                      @all: Hier klicken!
                                      §651 ist BGB, also deutsche Rechtsprechung.
                                      Meines Wissens gelten für A und CH analoge Bestimmungen.

                                      Gerichtsstand:
                                      EU-ausländische ReiseveranstalterHat der Reiseveranstalter seinen Sitz im Ausland, so kann der Reisende die Klage ausnahmsweise bei dem Gericht seines eigenen Wohnsitzes erheben.
                                      Voraussetzung hierfür ist aber, dass in dem Wohnsitzstaat des Reisenden ein ausdrückliches Angebot unterbreitet worden ist oder eine Werbung vorausgegegangen ist und der Reisende in seinem Heimatstaat die Handlungen für den Vertragsschluss durchgeführt hat.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        #39

                                        @Drachenfrucht75
                                        Wenn das Hotel die Zahlung noch nicht erhalten hat widerspricht die Belastung dem Prinzip Zahlung gegen Leistung.
                                        Ein Anspruch auf einen Sicherungsschein besteht nur für den Fall, dass locostholidays erkennbar als Veranstalter und nicht nur als Vermittler der Leistung Hotelbuchung aufgetreten ist.
                                        Da das bei den einzelnen Unternehmenszweigen recht unterschiedlich geregelt ist musst du dir wohl oder übel die AGB vorknöpfen - oder alternativ einen Blindflug wagen und einfach mit der Darlegung widersprechen, ein Gegenwert für die Zahlung sei nicht erbracht worden.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                          #40

                                          Ich möchte allen Betroffenen nochmal ans Herz legen, sich mit solchen Abwiegelsprüchen wie "die sind in Spanien, da ist nix zu holen!" aus dem Rennen um ihre Ansprüche holen zu lassen.
                                          Zumindest im Besitz einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein Widerspruch und der Versuch, sein Geld zurückzuholen. Zum einen kann in D, A oder CH ein Versäumnisurteil erwirkt werden, dessen Vollstreckung in der EU kein großes Problem darstellt.
                                          Zum andern sind an die Kundengeldabsicherung dann strenge Maßstäbe anzulegen, wenn lowcostholidays erkennbar als Veranstalter auch eine Nur-Hotelbuchung angeboten und vorgenommen hat.

                                          Mein Rat daher:
                                          Werft nicht kampflos die Flinte ins Korn sondern macht euch genau vertraut mit den Möglichkeiten.
                                          Viel Erfolg!

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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