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Sunexpress (XQ/XG)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • Haucke 17H Offline
    Haucke 17H Offline
    Haucke 17
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2461

    Hallo, wir hatten über 4 Stunden Flugverspätung von Nürnberg nach Antalya. SunExpress lehnt eine Entschädigung ab, da es angeblich erst ab 5 Stunden eine Entschädigung gibt. Kann mir jemand weiter helfen? Normalerweise greift das EU-Recht ab 3 Stunden Verspätung.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2462

      So auch in diesem Fall.
      Beschwerde über Beschwerdeformular auf der Website an XQ gerichtet?
      Die Auskunft "erst bei 5h Verspätung" ist natürlich kompletter Mumpitz.
      Anders sieht es aus, wenn du deine Beschwerde an den Veranstalter gerichtet hast - in diesem Fall geschähe die Ablehnung zu Recht.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Haucke 17H Offline
        Haucke 17H Offline
        Haucke 17
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2463

        Ja , ich habe meine Beschwerde an SunExpress direkt gerichtet.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #2464

          Dann widerspreche der Entscheidung bitte umgehend mit Hinweis auf die VO(EG)261/04, gemäß derer Bestimmungen ein Anspruch auf Entschädigung bereits bei einer Verspätung von 3h entsteht, sofern sich das Luftfahrtunternehmen nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.
          Setze eine Frist von 14 Tagen zur Behebung und kündige an, dass du nach deren fruchtlosem Verstreichen bei der SÖP vorstellig wirst mit dem gegenständlichen Sachverhalt.
          Übrigens erstaunt mich das Verhalten der SunExpress hier sehr, gewöhnlich sind deren Handhaben bei Beschwerden im Rahmen der VO recht geschmeidig.
          Vielleicht kannst du mal Datum und Flugnummer benennen, damit man recherchieren kann ob sich ein ungeahnter Grund für die seltsam begründete Ablehung abbildet?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          Haucke 17H 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Dann widerspreche der Entscheidung bitte umgehend mit Hinweis auf die VO(EG)261/04, gemäß derer Bestimmungen ein Anspruch auf Entschädigung bereits bei einer Verspätung von 3h entsteht, sofern sich das Luftfahrtunternehmen nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.
            Setze eine Frist von 14 Tagen zur Behebung und kündige an, dass du nach deren fruchtlosem Verstreichen bei der SÖP vorstellig wirst mit dem gegenständlichen Sachverhalt.
            Übrigens erstaunt mich das Verhalten der SunExpress hier sehr, gewöhnlich sind deren Handhaben bei Beschwerden im Rahmen der VO recht geschmeidig.
            Vielleicht kannst du mal Datum und Flugnummer benennen, damit man recherchieren kann ob sich ein ungeahnter Grund für die seltsam begründete Ablehung abbildet?

            Haucke 17H Offline
            Haucke 17H Offline
            Haucke 17
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2465

            XQ 165, 16.10.2022

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #2466

              Okay, danke dir.
              Der Flug war mehr als 4h (4h22min) verspätet, obwohl er scheinbar nur 9min verzögert gestartet ist?
              Welche Informationen habt ihr von XQ erhalten?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Haucke 17H Offline
                Haucke 17H Offline
                Haucke 17
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2467

                Leider muss ich Ihre Forderung einer Ausgleichszahlung in diesem Fall ablehnen, da die Ursache in Gründen außerhalb unseres Einflussbereiches lag und uns somit kein Verschulden gemäß Art. 5 Absatz (3) der EU 261/2004 trifft.

                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                • Haucke 17H Offline
                  Haucke 17H Offline
                  Haucke 17
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2468

                  Hast Du eine Emailadresse, wo ich eine noch einmal eine Beschwerde hin senden kann:

                  Flight number, airports of departure and arrival: XQ165 - Nürnberg (NUE) to Antalya (AYT)
                  Scheduled departure: 2022-10-16 02:25
                  Scheduled arrival: 2022-10-16 06:35
                  Actual departure: 2022-10-16 07:04
                  Actual arrival: 2022-10-16 11:04
                  Delay of the departure: 279 min.
                  Delay of the arrival: 269 min.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2469

                    @Haucke 17
                    Die Daten des Fluges habe ich eingesehen.
                    Du schriebst, man habe die Ablehnung mit einer zu geringen Verspätung begründet? Das liest sich hier deutlich anders ... ?
                    Das LFU beruft sich auf außergewöhnliche Umstände - das können beispielsweise Witterungsbedingungen sein, die ein Landung unmöglich machten und eine Umleitung (?) + damit verbundener Verspätung nicht in die Sphäre des LFU fällt und es von Ausgleichsforderungen exklupieren kann.
                    Art. 5 Absatz (3) hat nichts zu tun mit "erst ab 5h Verspätung" ... 😳

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Haucke 17H Offline
                      Haucke 17H Offline
                      Haucke 17
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2470

                      Das hatten Sie das erste mal geschrieben, da ich per WhatsApp angefragt hatte. Jetzt wurde mir mitgeteilt erst ab 5 Stunden Flugverspätung. Alle anderen Flüge ab Nürnberg nach Antalya waren annähernd pünktlich. Unsere Maschine stand noch eine Ewigkeit am Flughafen Nürnberg, ehe sie gestartet ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2471

                        Meine Frage war: Wurde euch ein Grund genannt und zusätzlich frage ich jetzt noch, welche Zeit genau "ewig" umfasst? 4h???
                        Es spielt keine Rolle, ob andere Flüge annähernd pünktlich waren - Wetter kann ganz punktuell zu Problemen führen.
                        Die einfachste Lösung ist der Widerspruch wie oben empfohlen. Richte diesen einfach an den Adressaten der unsinnigen Auskunft mit den 5h Verspätung für einen Anspruch.
                        Andernfalls kannst du dich auch direkt an die SÖP wenden wegen der Ablehnung.
                        Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, und so erfährst du möglicher Weise mehr über die Gründe der Verspätung und die Rechtmäßigkeit der Verweigerung.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Haucke 17H Offline
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                          Haucke 17
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2472

                          Das mit den 5 Stunden wurde mir telefonisch mitgeteilt. Im System steht "Fall geschlossen". Aber ich habe dazu keine Mail erhalten.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2473

                            Meine Güte - was für nen Heijuppei hattest du denn da anner Strippe???
                            Da der Fall geschlossen ist mit einer Absage wäre mein Rat an dich, die Schlichtungsstelle SÖP anzuschreiben (Link wie vor).
                            Die ersticken zwar gerade auch in Fällen, aber das scheint mir trotzdem der einfachere Weg zu sein. Das Verfahren ist kostenlos, vor Gericht gehen sie allerdings nicht.
                            Auch noch eine Möglichkeit: Whatsapp an +49 171 337 7053 (Kontakt auf Deutsch)

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Haucke 17H Offline
                              Haucke 17H Offline
                              Haucke 17
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2474

                              Danke. Gehört die WhatsApp zu SunExpress?

                              _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Haucke 17H Haucke 17

                                Danke. Gehört die WhatsApp zu SunExpress?

                                _aqua_sports__ Offline
                                _aqua_sports__ Offline
                                _aqua_sports_
                                Verwarnt
                                schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                                #2475

                                Kurze Einschätzung von mir: Vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere aber am besagten Tag gab es das heftige Unwetter in der Türkei mit diversen Umleitungen und Verspätungen auch in AYT. Der Flug kam aufgrund dieser Umstände schon mit ca. 4 Std. Verspätung in NUE an. Von daher könnte es sich als eher schwierig gestalten, dass es hier eine Entschädigung gibt. Es gibt schließlich genügend Urteile, die zugunsten der Airline entschieden, wenn bereits der Vorflug aufgrund von Schlechtwetter am Abflughafen der Airline es unmöglich machte, pünktlich zu starten. Du kannst es natürlich über die SÖP versuchen. Ob du das willst, musst du natürlich mit dir ausmachen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #2476

                                  @Haucke 17
                                  Ja, das ist der Whatsapp Kontakt zu Sunexpress für Anfragen auf Deutsch.
                                  @_aqua_sports_
                                  Da ich mich erinnere habe ich ja gleich nachgefragt, ob Haucke 17 dahingehend etwas berichten kann. Auf eine Wetterlage bekommt man i.d.R. Hinweise, sei es von der Crew oder sonst wem - oder aber man bekommt es vor Ort mit.
                                  Antwort hierauf: Alle anderen Flüge seien mehr oder weniger pünktlich gewesen, nur eben dieser nicht.
                                  Meine Einwände kann man ja jederzeit nachlesen. Auch die schriftliche Aussage, es habe ein Ereignis zugrunde gelegen, das nicht der Sphäre des LFU zuzurechnen sei, deutet auf Wetterlage hin.
                                  Was mich aufbringt ist die hier wiedergegebene Aussage, ein Anspruch könne erst ab 5h Verspätung in Betracht kommen.
                                  Deine kurze Einschätzung ist natürlich liebreizend ... 😏 ... wenn Haucke es genau wissen will kann er die SÖP einbinden. Kostet ihn keinen müden Cent.
                                  Abschließend meine "kurze Einschätzung" (ich nenne es aber lieber Vermutung):
                                  Der Grund lag in der Unwetterfront, die über AYT wütete - ergo keine Entschädigung.
                                  Rechtmäßige Ansprüche werden von XQ i.d.R. anerkannt und schnell und reibungslos abgewickelt.
                                  Jetzt noch willkommen im Repetitorium:
                                  Je präziser die Angaben zu einem Sachverhalt übermittelt, desto einfacher ist es zweckdienliche Hinweise zu geben. Wenn man hingegen dem Fragesteller buchstäblich alles aus der Nase ziehen muss und dann noch immer nicht alle wichtigen Aspekte erfährt, wartet man irgendwie, dass es Goldflitter regnet und jemand einem einen Lorbeerkranz auf den Scheitel drückt.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Haucke 17H Offline
                                    Haucke 17H Offline
                                    Haucke 17
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2477

                                    Hallo,
                                    unser Flugzeug kam mit ca. 2 Stunden Verspätung in Nürnberg an. Keiner sagte etwas warum es nicht wieder startete, wie alle anderen Maschinen nach Antalya auch. Dann ist mal durchgesickert, das kein Tankfahrzeug für diese Maschine zur Verfügung steht.
                                    Von Sunexpress bekommt man auf Anfrage gesagt, daß es für diesen Flug erst ab 5 Stunden Verspätung eine Entschädigung gibt.
                                    Das erste Schreiben von SunExpress, auch laut telefonischer Aussage, wurde nur Proforma gesandt, weil ich per Messenger nachgefragt hatte und keinen Fall eröffnet hatte.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HABERLINGH Offline
                                      HABERLINGH Offline
                                      HABERLING
                                      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                      #2478

                                      Weil der Flug Wetterbedingt 2 Stunden später ankam, somit ist der geplante Starttermin, Slot, verfallen. Somit musste man sich für einen neuen Starttermin hinten anstellen.😡

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Haucke 17H Haucke 17

                                        Leider muss ich Ihre Forderung einer Ausgleichszahlung in diesem Fall ablehnen, da die Ursache in Gründen außerhalb unseres Einflussbereiches lag und uns somit kein Verschulden gemäß Art. 5 Absatz (3) der EU 261/2004 trifft.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #2479

                                        @haucke-17 sagte:

                                        Leider muss ich Ihre Forderung einer Ausgleichszahlung in diesem Fall ablehnen, da die Ursache in Gründen außerhalb unseres Einflussbereiches lag und uns somit kein Verschulden gemäß Art. 5 Absatz (3) der EU 261/2004 trifft.

                                        Das ist keine "Proforma" Aussage - und warum ist der Fall geschlossen, den du gar nicht eröffnet hast?
                                        Wie auch immer - du hast sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Absage für das Bestehen eines Anspruchs.
                                        Somit kannst du dich an die SÖP wenden, die eine kostenlose Schlichtung mit XQ anstreben wird.
                                        Ebenfalls kannst du einen der einschlägigen Inkassoanbieter beauftragen, oder zumindest versuchen, deine Causa dort unterzubringen. Im Erfolgsfall würde für die Dienstleistung eine Provision von ca. 30% anfallen.
                                        Offen gestanden habe ich eine Sperre gegen "durchgesickerte Informationen". Wenn - wie HABERLING schon durchaus plausibel vermutet - kein zeitnaher Slot mehr zur Verfügung stand, kann man getrost auch den Tankvorgang verschieben.
                                        Wie auch immer führen diese ganzen theoretischen Betrachtungen zu nix und wieder nix im Hinblick auf ein Ergebnis hinsichtlich eines Anspruches.
                                        Wenn du voran kommen möchtest mit deinem Anliegen musst du eine der diversen Maßnahmen ergreifen, die hier bereits wiederholt vorgeschlagen wurden. Hier beißt sich jedenfalls die Katze in den Schwanz.
                                        Selbstverständlich ist das Forum dazu gedacht, Fragen zu stellen und vom Schwarmwissen zu profitieren. So ein Prozess ist jedoch endlich - wie man am Verlauf recht gut erkennen kann.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2480

                                          Ich danke Euch.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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