In wie weit kann und darf ein Reiseunternehmen helfen
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Mich würde interessieren warum:
„Zurück im Hotel wußte unser RV schon das meine Frau Fluguntauglich ist…“Wer hat den RV über Arzt- bzw Krankenhausbesuch unterrichtet und welche Informationen hat dieser Wer gegeben?
Diese Frage finde ich mindestens genau so spannend wie die Frage nach dem „darf“.
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Vermutlich hat der RV den Arzt-/Krankenhausbesuch eingefädelt und um Mitteilung des Flugtauglichstatus bzw. Vorgehen an der Patientin gebeten, denn das betrifft ihn ja auch ein wenig.
Zitat OP "Donnerstag keine besserung also ab ins Krankenhaus. Aussage des Arztes da ist etwas ihre Frau muß operiert werden. ....
Dann zum nächsten Krankenhaus"
Sehr merkwürdiges Vorgehen! Klinik 1 redet von notwendiger OP und Flugverbot, das passt OP und Frau nicht, also wird Klinik 2 ausprobiert und gehofft, dass man da beschwichtigt und Fliegen freigibt.
Und den Schmu soll der RV auch noch mitmachen oder decken? -
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@mkfpa
Das magst du spannend finden, aber der t.o. hat diese Frage eben nicht gestellt.
Nein, das Krankenhaus darf keine Patienteninformationen herausgeben an Dritte, hätte demnach ein entsprechendes Ersuchen des Veranstalters ablehnen müssen.
Vielleicht gab es eine undichte Stelle - soll ja vorkommen!? - auf dem offiziellen Weg konnte der RV jedenfalls nur über die Betroffenen an die Information gelangen.E_V wird sicherlich eine Begründung für den Abbruchwunsch geliefert haben, meinethalben "Frau verletzt". Da werden Airlines sehr schnell schmallippig - und das setzen die Veranstalter dann um.
Schließlich ist es auch eine Haftungsfrage, wer im Notfall regresspflichtig ist, weil er unverantwortlich gehandelt hat. Hätte der RV den Flug abgenickt ohne ärztliches Go wäre er zur Verantwortung zu ziehen.
Wie bereits erwähnt nützt das Angebot auf eigenes Risiko zu reisen nichts, da im Falle eines Falles eben zig Mitreisende betroffen gewesen wären von Maßnahmen wie Sicherheitslandung oder Umkehr zum Ursprungsflughafen.Ein Trugschluss auch, dass der RV weniger "hilfsbereit" gewesen sei als das Hotel. Letzterem wird es ganz gut in den Kram gepasst haben einen erkrankten Gast loszuwerden, es hatte bei seiner Bereitschaft zur Unterstützung keinerlei Risiken zu beachten, noch nicht einmal einen finanziellen Verlust durch die frühere Abreise der Gäste.
Übrigens ist die weit überwiegende Ursache für eine Ruptur der Blase (sofern ich "perforierte Bubble" richtig interpretiere) äußere Gewalteinwirkung. Ist Frau E_Voyager vielleicht sehr unglücklich gestürzt und wurde ein Unfall dokumentiert, muss der RV beispielsweise über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt worden sein und hatte womöglich Nachfragebedarf. Da braucht dann nur noch der fdm sagen "Die ist jetzt in der Klinik, es geht ihr leider gar nicht gut!" und schon wird ein geballter Apparat von Routinen in Gang gebracht, der schließlich mündet in der Frage nach der Beförderungstauglichkeit.
Ftf muss der Fluggast ggf. belegen können, ansonsten begeben sich die Verantwortlichen buchstäblich in Teufels Küche. -
@VS
"Vielleicht gab es eine undichte Stelle"
Ja, genau die undichte Stelle würde mich interessieren und die würde verdammt viel Ärger bekommen.
Frau mkfpa hat auch gerade eine kritische Operation im Ausland überstanden. Wenn das Krankenhaus irgendwelche medizinische Befunde, ohne unsere Zustimmung, an Dritte gegeben hätte dann hätten die ein richtig dickes Problem.
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@mkfpa
Du wirst sie vermutlich nicht erfahren (besagte Undichte) und liegt euer Fall vermutlich deutlich anders.
Zudem ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass eben nicht aus der Klinik sondern über die 1+1=2 Methode Verdacht geschöpft und nachgefragt wurde.
Bei etwas genauerer Betrachtung weist die Causa noch etliche fragliche Aspekte auf, ich möchte mich aber lieber auf die wenigen gelieferten hard facts beschränken.