Azur Air
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@Kaminski.Halina sagte:
a) Deine sind auch nicht die besten Beiträge und ich beschwere mich nicht !!!
b) Danke das Du hier Leute als nervig zittierst TOP SUPER "DU BIST DIE BESTE "zu a )... urteilst du hier auf genau welcher Basis?
Du hast die Forenregeln akzeptiert um hier teilzunehmen, deine einfältige Einwendung solltest du vielleicht nochmal überdenken?
zu b )... Ach - zu spät!
Na gut, kannst du drauf sitzenbleiben ... ich brauch keine Challenge!
Falls sich dir die sachlichen Inhalte nicht erschließen - schönes Leben noch!@vonschmeling sagte:
zu a )... urteilst du hier auf genau welcher Basis?
Du hast die Forenregeln akzeptiert um hier teilzunehmen, deine einfältige Einwendung solltest du vielleicht nochmal überdenken?
zu b )... Ach - zu spät!
Na gut, kannst du drauf sitzenbleiben ... ich brauch keine Challenge!
Falls sich dir die sachlichen Inhalte nicht erschließen - schönes Leben noch!Ohhhh wer zitiiert hier ?????
DACHTE DAS WÄHRE NERVIG !!! OMG Doch nicht etwa @vonschmeling -
Gestern Abend ist die D-AZUB von Antalya aus in Düsseldorf gelandet. Sie reihte sich mit einigen weiteren Maschinen zur Landung ein und drehte dann allerdings runden über dem Nordfridhof... Hoffentlich war das kein böses Zeichen
Aber zumindest ist sie wieder da. -
@trapshooter
Richtig. Die Regi's sind ja seit geraumer Zeit vergeben wie wir wissen. Allerdings findet man nur unter D-AZUB auch eine reale Maschiene vor. Man findet auch beim stöbern im Netz nicht viel dazu. (Maschiene an Standort xy zur Aufbereitung, oder dergleichen.) Da ist wenig greifbares. Bedeutet im Umkehrschluss, das ein gewisser Teil der von Anex Tour Kunden weiter mit Umbuchungen rechnen muss. (Das muss nix schlimmes sein, sondern ist dann halt der aktuelle "Ist" Zustand). Ich gehe mal trotzdem davon aus, das die D-AZUB eher in Düsseldorf operieren wird. Dort sollte sich die Lage dann zumindest etwas entspannen. -
@ChrispyGE und Kaminiski.Halina
Macht ihr beide hier nur mit um Unfrieden zu stiften?
Falls das so sein sollte, wäre es nett wenn ihr euch einen anderen Spielplatz sucht.
Es ist nicht schön, wenn wirklich hilfreiche Mitglieder hier von der Seite angegangen werden und ausserdem bläht es den Thread nur vollkommen unnötig auf.
Was ist los in diesem Thread? Hier sind einige die entweder sich extra neu angemeldet haben oder sich seit Jahren erstmalig zu Wort melden und statt was konstruktives beizutragen nur rumzanken.
Bitte lasst das doch einfach bleiben, denn die meisten die hier mitschreiben oder auch nur lesen wollen Informationen austauschen und sich gegenseitig helfen. -
Also ich bin ein wenig verwirrt, weil ich hier immer wieder gelesen habe, bei Pauschalreisen hätte man keinen Anspruch auf Entschädigung.
Das hab ich jedoch in der Fluggastordnung gelesen:
" 5) Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr
an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im
Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr,
einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen,
erstrecken."Daraufhin habe ich gegoogelt und das hier gefunden:
Innerhalb der Europäischen Union ist im Jahre 2005 eine Verordnung bezüglich Ihrer Rechte als Fluggast in Kraft getreten. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zu Entschädigungszahlungen bei größeren Verspätungen, der Annullierung von Flügen, sowie der Nichtbeförderung. Viele Urlauber glauben, dass diese Regelungen nicht für Pauschalreisen angewendet werden können und nur gültig sind, wenn es sich um eine reine Flugbuchung handelt. Tatsächlich jedoch gilt die Verordnung mit der Bezeichnung 261/2004/EG auch für Flugverspätungen innerhalb von Pauschalreisen. Das bedeutet, dass Ihnen auch bei einer Flugverspätung, Annullierung, sowie bei einer Nichtbeförderung innerhalb einer Pauschalreise die entsprechenden Entschädigungszahlungen zustehen.
WANN HABE ICH BEI EINER PAUSCHALREISE RECHT AUF ENTSCHÄDIGUNG?
Auch für eine Pauschalreise gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer herkömmlichen, separat gebuchten Flugreise. So findet die EU-Fluggastverordnung immer dann Anwendung, wenn es sich um einen Flug innerhalb der EU, einen Flug mit einem Startflughafen innerhalb der EU, aber auch, wenn es sich um einen Flug mit einem Zielflughafen innerhalb der EU handelt, wenn dieser von einer in der EU-ansässigen Fluglinie ausgeführt wird. Für Flüge außerhalb der EU, selbst wenn diese von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt werden, gilt die Verordnung 261/2004/EG hingegen nicht.Quelle: claimflights.de
Kann mich vielleicht jemand Aufklären ?
Ich habe bereits über anex tour die Tickets für Azur Air am 27.06 mit entsprechender Uhrzeit erhalten.
Bis jetzt noch keine Antwort erhalten mit welchem Flug es nun nach Mallorca geht.Habe ich einen Anspruch nach der Fluggastrechtverordnung oder nicht ?
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Also ich bin ein wenig verwirrt, weil ich hier immer wieder gelesen habe, bei Pauschalreisen hätte man keinen Anspruch auf Entschädigung.
Das hab ich jedoch in der Fluggastordnung gelesen:
" 5) Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr
an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im
Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr,
einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen,
erstrecken."Daraufhin habe ich gegoogelt und das hier gefunden:
Innerhalb der Europäischen Union ist im Jahre 2005 eine Verordnung bezüglich Ihrer Rechte als Fluggast in Kraft getreten. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zu Entschädigungszahlungen bei größeren Verspätungen, der Annullierung von Flügen, sowie der Nichtbeförderung. Viele Urlauber glauben, dass diese Regelungen nicht für Pauschalreisen angewendet werden können und nur gültig sind, wenn es sich um eine reine Flugbuchung handelt. Tatsächlich jedoch gilt die Verordnung mit der Bezeichnung 261/2004/EG auch für Flugverspätungen innerhalb von Pauschalreisen. Das bedeutet, dass Ihnen auch bei einer Flugverspätung, Annullierung, sowie bei einer Nichtbeförderung innerhalb einer Pauschalreise die entsprechenden Entschädigungszahlungen zustehen.
WANN HABE ICH BEI EINER PAUSCHALREISE RECHT AUF ENTSCHÄDIGUNG?
Auch für eine Pauschalreise gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer herkömmlichen, separat gebuchten Flugreise. So findet die EU-Fluggastverordnung immer dann Anwendung, wenn es sich um einen Flug innerhalb der EU, einen Flug mit einem Startflughafen innerhalb der EU, aber auch, wenn es sich um einen Flug mit einem Zielflughafen innerhalb der EU handelt, wenn dieser von einer in der EU-ansässigen Fluglinie ausgeführt wird. Für Flüge außerhalb der EU, selbst wenn diese von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt werden, gilt die Verordnung 261/2004/EG hingegen nicht.Quelle: claimflights.de
Kann mich vielleicht jemand Aufklären ?
Ich habe bereits über anex tour die Tickets für Azur Air am 27.06 mit entsprechender Uhrzeit erhalten.
Bis jetzt noch keine Antwort erhalten mit welchem Flug es nun nach Mallorca geht.Habe ich einen Anspruch nach der Fluggastrechtverordnung oder nicht ?
Guten Morgen,
ich gehe auch davon aus, das uns Reisenden eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zusteht, sofern der RV uns für den 25. bzw. 27.06. keinen Ersatzflug anbieten kann, der uns aufgrund der weniger als 7 Tage Vorlaufzeit maximal 1 Std. früher oder 2 Stunden später an den Zielort bringt. Das Flugzeug nicht durch den "TÜV" bringen ist in meinen Augen kein außergewöhnlicher Umstand sondern eher außergewöhnliche Dummheit. Aber ich bin mal gespannt was die Profis im Forum dazu schreiben.
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Gerade ist uns mitgeteilt dass unserer Flug morgen ab DUS sich geändert hat auf Hi Fly...
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@levesmaedchen
so verschiedene sind die Ansichten... Ich lese von dem User nur Kritik gegen andere und ich denke wenn sich hier jemand falsch benimmt oder dergleichen werden sich die Admins selber darum kümmern. Aber dieses ständige angepflaume nervt und sollte unterbunden werden. Hier drauf muss auch nicht geantwortet werden sondern einfach mal vor der eigene Tür kehren. Mein Beitrag hier ist ebenso nicht förderlich also lasst und alle beim Thema bleiben und wer zitieren möchte...der darf das auch.
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@KölnerinEffzeh
All das Ergooglete bezieht sich auf Unternehmen, die bereits im Luftverkehr operieren.
Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach gehen Ansprüche gegen eine Airline, die noch kein AOC besitzt ins Leere.
Das hat nichts mit der Unterscheidung von Pauschalreise- oder EPV-Fluggästen zu tun sondern mit der zwischen lizensierten oder eben leider noch nicht lizensierten Airlines.
Maßgeblich ist doch die Voraussetzung, dass das Luftverkehrsunternehmen alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben muss, um den Flug pünktlich stattfinden zu lassen. Ich nehme an, dass man dieses Bemühen der Azur Air nicht absprechen kann.Langsam aber sicher sollte man sich mal fragen, ob mit der betreffenden Rechtsprechung noch alles so ganz in Ordnung ist?
Airlines müssen entschädigen, wenn ihnen der Load-Agent die Tür zerwämst, eine Graugans ins Triebwerk kachelt oder der Veranstalter den Fluggast umbucht ... Schön, alle Betroffenen haben "ihr Recht" bekommen, aber die Nicht-Betroffenen bezahlen diesen Aberwitz mit ihrem Ticketpreis.
Die Fluggastrechte sollten die Anstrengungen zur Pünktlichkeit positiv beeinflussen, nicht die Anstrengungen, beim Start eine Graugans weiträumig zu umfliegen oder den Kopf für Willkür des Veranstalters hinzuhalten.
Kurzum - wer mag, soll es ruhig versuchen! Allerdings glaube ich persönlich, dass man mit Forderungen gem. VO(EG)261/04 in der gegenwärtigen Lage scheitert.
Falls nicht, wäre das imho die Kirsche auf der ungenießbaren Verbraucherschutztorte ...
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@levesmaedchen
so verschiedene sind die Ansichten... Ich lese von dem User nur Kritik gegen andere und ich denke wenn sich hier jemand falsch benimmt oder dergleichen werden sich die Admins selber darum kümmern. Aber dieses ständige angepflaume nervt und sollte unterbunden werden. Hier drauf muss auch nicht geantwortet werden sondern einfach mal vor der eigene Tür kehren. Mein Beitrag hier ist ebenso nicht förderlich also lasst und alle beim Thema bleiben und wer zitieren möchte...der darf das auch.
@ChrispyGE sagte:
(...) und wer zitieren möchte...der darf das auch.
Falsch! Vielleicht solltest du endlich mal die Forenregeln lesen: Klick!
Und Kommentare à la "vielleicht sehen wir uns ja am Flughafen" haben hier im Forum nichts verloren, sondern können per PN ausgetauscht werden - alle anderen User interessiert das nämlich nicht!
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Erneut einen guten Morgen,
ich habe soeben bei Flightright in Berlin angerufen und nachgehakt. Grundsätzlich kann ein Anspruch gegenüber einer Fluggesellschaft geltend gemacht werden, sofern Flüge verkauft und bestätigt werden (auf dem Ticket gibt es irgendwo ein Feld Status da sollte confirmed/ok stehen). Unabhängig davon ob die Airline kein Fluggerät hat, nicht in die Luft bringen kann o.ä.
Also bleibt es bei Sonntag 3:00 Uhr in DUS, sofern nicht noch eine Umbuchung vom RV eintrudelt. Es könnte ja durchaus der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass um 3:30 Vertreter der RV dort stehen und sagen, sie sind auf Condor 6:20 Uhr umgebucht....
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@trapshooter
Richtig. Die Regi's sind ja seit geraumer Zeit vergeben wie wir wissen. Allerdings findet man nur unter D-AZUB auch eine reale Maschiene vor. Man findet auch beim stöbern im Netz nicht viel dazu. (Maschiene an Standort xy zur Aufbereitung, oder dergleichen.) Da ist wenig greifbares. Bedeutet im Umkehrschluss, das ein gewisser Teil der von Anex Tour Kunden weiter mit Umbuchungen rechnen muss. (Das muss nix schlimmes sein, sondern ist dann halt der aktuelle "Ist" Zustand). Ich gehe mal trotzdem davon aus, das die D-AZUB eher in Düsseldorf operieren wird. Dort sollte sich die Lage dann zumindest etwas entspannen.@Zgwdrummer sagte:
@trapshooter
Richtig. Die Regi's sind ja seit geraumer Zeit vergeben wie wir wissen. Allerdings findet man nur unter D-AZUB auch eine reale Maschiene vor. Man findet auch beim stöbern im Netz nicht viel dazu. (Maschiene an Standort xy zur Aufbereitung, oder dergleichen.) Da ist wenig greifbares. Bedeutet im Umkehrschluss, das ein gewisser Teil der von Anex Tour Kunden weiter mit Umbuchungen rechnen muss. (Das muss nix schlimmes sein, sondern ist dann halt der aktuelle "Ist" Zustand). Ich gehe mal trotzdem davon aus, das die D-AZUB eher in Düsseldorf operieren wird. Dort sollte sich die Lage dann zumindest etwas entspannen.Wäre ja mal ein Anfang wenn sich die Lage in Düsseldorf beruhigen würde , ich wünsche es zumindest jedem der mit der Airline fliegen möchte. Ich weiss das es ärgerlich ist wenn man kurzfristig umgebucht wird , aber mal ehrlich...aufregen bringt absolut gar nix .
Ist auch völlig egal wer nun Schuld ist das die Airline noch nicht fliegt , ändert auch nix am jetzigen Istzustand . Fakt ist eins....am wichtigsten ist das jeder Sicher Hin und zurück kommt. Was ich allerdings kritisiere ,ist das Azur nicht klar Stellung bezieht. Klar , die wissen auch nicht wann sie nun endlich die Genehmigung bekommen , aber trotzdem könnte der Informationsfluss dem Kunden gegenüber viel besser funktionieren. Auch die RV müssten hier besser die Kunden informieren.
Aber wie ich vorhin schon geschrieben habe , ich warte einfach mal ab was sich so bis zum 14.08 noch tut und werde dann sehen wer uns in den Urlaub fliegt. -
@Cauldronborn
Und? Hast du ein Ticket auf dem confirmed als Status angegeben ist?
Grundsätzlich kann man gegen jeden und wegen allem einen Anspruch geltend machen ...
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@Cauldronborn
Und? Hast du ein Ticket auf dem confirmed als Status angegeben ist?
Grundsätzlich kann man gegen jeden und wegen allem einen Anspruch geltend machen ...
Ja ich habe ein Ticket von L´tur wo der Status bestätigt ist. Das ist in der aktuellen Situation sehr angenehm.
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D-AZUB ist jetzt gerade (flightradar24) auf dem Weg zurück nach Deutschland.
Wird es Vllt doch noch schneller was ?
@jens22111 sagte:
D-AZUB ist jetzt gerade (flightradar24) auf dem Weg zurück nach Deutschland.
Wird es Vllt doch noch schneller was ?
Wie siehst Du das? Ich habe diese App aber ich müsste Stundenlang auf die ganzen Flieger tippen

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@jens22111 sagte:
D-AZUB ist jetzt gerade (flightradar24) auf dem Weg zurück nach Deutschland.
Wird es Vllt doch noch schneller was ?
Wie siehst Du das? Ich habe diese App aber ich müsste Stundenlang auf die ganzen Flieger tippen

Einfach auf die Website von Flight Radar gehen. D-AZUB in die Suchmaske eingeben, und schon werden die Flugbewegungen der letzten 7 Tage sichtbar

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http://atwonline.com/airframes/azur-air-takes-delivery-first-boeing-767-300er
Mal wieder ein "neuer" (englischer) Artikel. Angeblich sind noch finale Anpassungen zu tun und dann soll es wohl noch diesen Monat an den Start gehen. Hoffen wir das beste..
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Erhielt gerade einen Anruf & Mail von CHECK24 (RV ist L´tur)
Flug am 25.06. nach Rhodos ist umgebucht auf ..... Scandinavian Airlines SK 0273 Abflug gleiche Zeit 6:00 Uhr. Klingt soweit gut aber...
entweder (positiv) die haben tatsächlich kurzfristig eine Linienmasche gechartert
oder (negativ und wahrscheinlicher) CHECK24 hat sich verhauen und SK 0273 mit 5K 0273 Hi Fly Abflug 16:00 ab DUS vertan.
Das bedarf noch der Klärung... ich melde mich wieder wenn ich etwas genaueres erfahren habe.
Update:
Nach Anruf bei L´tur und Zusendung der neuen UL geht der Flug nach Rhodos am 25.06. um 6:00 Uhr mit 5K 0273.
(Gültig bis zur nächsten Änderung ... ) -
Bezüglich EU Fluggastrechten: Ich kann jedem nur empfehlen seine Entschädigung geltend zu machen.
Egal ob Pauschalreise oder nicht, das hat damit nichts zu tun.
Alle die hier was anderes schreiben arbeiten anscheinend für dieses russisch-türkische konglomat (allein die Kombination lässt mich schaudern, ein Schelm wer böses dabei denkt). -
@ADubiella
Der einzige Mumpitz, den ich hier lese ist dein "Beitrag".
Niemand hat bestritten, dass die VO(EG)261/04 sich auch auf Pauschalreisen erstreckt. Mich lässt übrigens das Geschwafel von einem "Konglomat" schaudern ...