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Anex Group/Anex Tour

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #981

    @PeterPa
    Leitsatz: An- und Abreisetage gelten nicht als Erholungszeit.
    Im Gegensatz zu anderen Veranstaltern ist Anex bereit, bei solchen Verschiebungen entsprechende Reisepreisminderungen anzubieten, bzw. den kostenneutralen Rücktritt vom Vertrag.
    Genau diese Optionen wird dir der Anwalt weisen, dessen Honorar du hoffentlich mit Zusage deiner Versicherung decken kannst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • vonschmelingV vonschmeling

      @traveler737 sagte:

      @vonschmeling, in der Praxis könnte sich Dierk1973 in dem hier debattierten Fall z.B. an die Verbraucherzentrale wenden und versuchen zu erwirken, dass diese seine und die Interessen Tausender anderer Verbraucher gegen diesen Flugzeiten-Wahnsinn der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften wahrnimmt - z.B. in Form einer Grundsatzklage bzw. einer Musterfeststellungsklage.

      Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?
      Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #982

      @vonschmeling sagte:

      Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?
      Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".

      Um das noch einmal zu präzisieren:
      Die Klage mit dem Ergebnis des angeführten Urteils wurde bereits von den Verbraucherschützern geführt, die feierten sich dafür auch schon reichlich (sh. Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen").
      Viel später erging ein einzelnes LG Urteil, das eine Verlegung von mehr als 4h für den Reisenden grundsätzlich als unzumutbar erkannte - und eine einseitige Kündigung des Reisevertrages als rechtmäßig (wobei hier noch zu klären wäre, wie sich "grundsätzlich" auf andere Fälle auswirkt ...).
      Am Ende des Tages müssen PeterPa u.v.a. sich eben mit diesen Alternativen anfreunden, selbst klagen - oder eben platzen.
      Auch nach dem 1.11.18, ab dem Musterfeststellungsklagen zulässig sein werden ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
        #983

        Ist zwar OT - aber : wieviele Leute würden wohl ebenso bei einer Flugzeit um 3 Uhr klagen weil dann die Nachtruhe gestört ist wie auch bei einer Verschiebung auf 9 Uhr weil dann ja eine Reduzierung der Urlaubszeit erfolgt ? Die Gründe für eine Klage liegen doch heute wohl mehr in der Person des Klägers begründet bzw. darin das andere Personen in ähnlichen Situationen damit Erfolg hatten. Von angeboten kostenlosen Storni macht ja auch niemand Gebrauch weil es dann bei Neubuchungen zu besseren Zeiten ans eigene Portemonnaie geht ....

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

          Ist zwar OT - aber : wieviele Leute würden wohl ebenso bei einer Flugzeit um 3 Uhr klagen weil dann die Nachtruhe gestört ist wie auch bei einer Verschiebung auf 9 Uhr weil dann ja eine Reduzierung der Urlaubszeit erfolgt ? Die Gründe für eine Klage liegen doch heute wohl mehr in der Person des Klägers begründet bzw. darin das andere Personen in ähnlichen Situationen damit Erfolg hatten. Von angeboten kostenlosen Storni macht ja auch niemand Gebrauch weil es dann bei Neubuchungen zu besseren Zeiten ans eigene Portemonnaie geht ....

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #984

          @jlechtenboehmer sagte:

          ... Die Gründe für eine Klage liegen doch heute wohl mehr in der Person des Klägers begründet bzw. darin das andere Personen in ähnlichen Situationen damit Erfolg hatten.

          Ja, und 20 Monate nach der Reise einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 40% eines Tagessatzes der Reisekosten zugesprochen bekamen (ich glaub um die 50 Tacken ...).

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Dierk1973D Offline
            Dierk1973D Offline
            Dierk1973
            schrieb am zuletzt editiert von
            #985

            EEs geht sich doch hier wirklich nicht um das Geld sonder alleine um die arglistige Täuschung. Hier wird ein Angebot vorgegaukelt welches nicht haltbar ist. In anderen Branchen zB. müssen ja auch Abgaswerte eingehalten werden. Wir sprechen ja auch nicht um eine Verschiebung um 4h sonder um ca. 20h. Der Verbraucher sucht nach bestimmten Kriterien eine Reise aus und die müssen Teil des Bestandes sein sonst kann der Veranstalter ja machen was er will. Ich möchte nicht daran denken was jetzt noch alles vor Ort passieren könnte ...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #986

              Ich würde dir empfehlen, deine Formulierungen wohl zu erwägen.
              Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist der eines Straftatbestandes, zudem entbehrt er jeglicher Grundlage.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #987

                Und unangenehme Post kann es so schnell geben, da auch die Veranstalter hier mitlesen...................

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • jaykayhamJ jaykayham

                  Hallo, gibt es was Neues? Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt...

                  Habe bislang mit dem buchen noch gewartet, weil ich skeptisch war. In den letzten Tagen sind immer mehr Hotels nicht mehr buchbar, bzw. Abflüge von Berlin "verschwunden"... Das gibt mir doch zu denken - daher würde ich michh um Erfahrungsberichte aus erster Hand freuen!

                  mehmet-32M Offline
                  mehmet-32M Offline
                  mehmet-32
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #988

                  auf Grund der Hohen Zeitunterschied nicht Einverstanden und
                  bittet um Alternative! 100 € Gutschein nein danke

                  Ich sollte eigentlich am 04.08 2018 Hinflug um 06:00uhr - 10:30uhr und jetzt 20:55uhr - 01:15uhr +1 Das sind 15 Stunden zu spät in der Urlaub

                  Zurück Flug 26.08.2018 05:10uhr - 08:00uhr und jetzt 12:00uhr - 14:45uhr Das sind 7 Stunden zurück weniger Urlaub 
                  = 22 stunden weniger Urlaub ganzen Tag

                  jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied2421491H Offline
                    HC-Mitglied2421491H Offline
                    HC-Mitglied2421491
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #989

                    @vonschmeling sagte:

                    Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?
                    Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".

                    @vonschmeling sagte:

                    Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist der eines Straftatbestandes, zudem entbehrt er jeglicher Grundlage.

                    Sollte arglistige Täuschung vorliegen - also die bewusste Falschangabe von Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung (Beweislast trägt zwar der Kläger, aber dies ließe sich anhand von Screenshots o.ä. belegen/beweisen) - wäre dies beispielsweise ein Klagegrund. Da Flugzeiten Vertragsbestandteil sind, dürfen diese nicht nach Belieben ausgetauscht werden, schon gar nicht vorsätzlich. Im Übrigen: Sollte arglistige Täuschung vorliegen, wird sich ein Veranstalter hüten, eine Klage gegen diesen Vorwurf anzustreben.

                    Ansonsten gilt es, bei einer Klage einen entstandenen Schaden zu beziffern/belegen. Da der zu belegende materielle Schaden allerdings oft sehr gering bzw. gar nicht zu beziffern ist, sehen die Veranstalter/Fluggesellschaften entsprechenden Klagen derzeit sehr gelassen entgegen und man gewinnt den Eindruck, dass sie darum ihre Fluggäste derzeit wie so eine anonyme Masse auf ihren Maschinen hin- und herjonglieren, wie es ihnen gerade so passt. Daher hielte ich eine Grundsatzklage oder aber Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale im Geiste des gegen die TUI erwirkten Urteils für sinnvoll - und im Übrigen auch für aussichtsreich. Ziel müsste es sein, ein Urteil zu erwirken, das - ähnlich wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die u.a. Entschädigungen für Flugverspätungen/-annullierungen regelt - auch bei erheblichen Flugzeitverschiebungen den/die immateriellen Schaden/Unannehmlichkeiten mit empfindlichen Summen sanktioniert, um Veranstalter/Fluggesellschaften auch in dieser Hinsicht zu disziplinieren. Möglicherweise gibt es aber ja auch bereits in naher Zukunft diesbezüglich eine zusätzliche EU-FluggastrechteVO. Zu wünschen wäre dies.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mehmet-32M Offline
                      mehmet-32M Offline
                      mehmet-32
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #990
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #991

                        Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen die seinerzeit übliche Jonglage innerhalb der Kontingente der Veranstalter und ihr Ergebnis unterbindet die willkürliche Änderung. Zudem bleibt dem Reisenden ja die Einrede gem. VO(EG)261/04 - weshalb also doppelt absichern? Letzten Endes würde sich eine Verpflichtung zum Ausgleich immaterieller Schäden bei Reisezeitenänderungen selbstverständlich in den Reisepreisen niederschlagen, was aber beim Schrei nach "Gerechtigkeit" gerne geflissentlich übersehen wird.
                        Einige der Gründe, weshalb ich eine Musterfeststellungsklage in dieser Angelegenheit für völlig überflüssig betrachte.

                        Die Unterstellung der arglistigen Täuschung bei der Angabe von Reisezeiten 6 und mehr Monate vor Antritt der Reise betrachte ich als völlig haltlos. Gerade die "hauseigene" Airline Azur Air führt tatsächlich nur noch einen Bruchteil der ambitioniert geplanten Operatings tatsächlich durch, AB und Niki sind platt, LVU sind nun einmal keine nachwachsenden Rohstoffe.
                        Ich habe schon immer eine enorme Sperre gegen die Prozesshanselei, mit der die Verbraucherschützer primär ihre Daseinsberechtigung schützen.
                        Ein Pausalreisender ist schließlich sowohl vom BGB als auch von der VO(EG)261/04 und von verbreiteter Rechtsprechung geschützt, weshalb ich das omnipräsente Geheule schlicht und ergreifend enervierend finde.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        Dierk1973D 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen die seinerzeit übliche Jonglage innerhalb der Kontingente der Veranstalter und ihr Ergebnis unterbindet die willkürliche Änderung. Zudem bleibt dem Reisenden ja die Einrede gem. VO(EG)261/04 - weshalb also doppelt absichern? Letzten Endes würde sich eine Verpflichtung zum Ausgleich immaterieller Schäden bei Reisezeitenänderungen selbstverständlich in den Reisepreisen niederschlagen, was aber beim Schrei nach "Gerechtigkeit" gerne geflissentlich übersehen wird.
                          Einige der Gründe, weshalb ich eine Musterfeststellungsklage in dieser Angelegenheit für völlig überflüssig betrachte.

                          Die Unterstellung der arglistigen Täuschung bei der Angabe von Reisezeiten 6 und mehr Monate vor Antritt der Reise betrachte ich als völlig haltlos. Gerade die "hauseigene" Airline Azur Air führt tatsächlich nur noch einen Bruchteil der ambitioniert geplanten Operatings tatsächlich durch, AB und Niki sind platt, LVU sind nun einmal keine nachwachsenden Rohstoffe.
                          Ich habe schon immer eine enorme Sperre gegen die Prozesshanselei, mit der die Verbraucherschützer primär ihre Daseinsberechtigung schützen.
                          Ein Pausalreisender ist schließlich sowohl vom BGB als auch von der VO(EG)261/04 und von verbreiteter Rechtsprechung geschützt, weshalb ich das omnipräsente Geheule schlicht und ergreifend enervierend finde.

                          Dierk1973D Offline
                          Dierk1973D Offline
                          Dierk1973
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #992

                          @vonschmeling sagte:

                          Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen die seinerzeit übliche Jonglage innerhalb der Kontingente der Veranstalter und ihr Ergebnis unterbindet die willkürliche Änderung. Zudem bleibt dem Reisenden ja die Einrede gem. VO(EG)261/04 - weshalb also doppelt absichern? Letzten Endes würde sich eine Verpflichtung zum Ausgleich immaterieller Schäden bei Reisezeitenänderungen selbstverständlich in den Reisepreisen niederschlagen, was aber beim Schrei nach "Gerechtigkeit" gerne geflissentlich übersehen wird.
                          Einige der Gründe, weshalb ich eine Musterfeststellungsklage in dieser Angelegenheit für völlig überflüssig betrachte.

                          Die Unterstellung der arglistigen Täuschung bei der Angabe von Reisezeiten 6 und mehr Monate vor Antritt der Reise betrachte ich als völlig haltlos. Gerade die "hauseigene" Airline Azur Air führt tatsächlich nur noch einen Bruchteil der ambitioniert geplanten Operatings tatsächlich durch, AB und Niki sind platt, LVU sind nun einmal keine nachwachsenden Rohstoffe.
                          Ich habe schon immer eine enorme Sperre gegen die Prozesshanselei, mit der die Verbraucherschützer primär ihre Daseinsberechtigung schützen.
                          Ein Pausalreisender ist schließlich sowohl vom BGB als auch von der VO(EG)261/04 und von verbreiteter Rechtsprechung geschützt, weshalb ich das omnipräsente Geheule schlicht und ergreifend enervierend finde.

                          DDas einzige war hier enervierend ist ,ist deine überkandidelte Schreibweise. Wenn ein Reiseveransalter mit Flugzeiten jongliert warum dann mit den allgemein beliebtesten? Warum schreiben Sie dann nicht im allgemeinen nur das Datum ohne Uhrzeit? Sie wollen Reisen verkaufen und das geht nun mal nur mit einem guten Köder. Wer mit einem Köder Kunden lockt muss auch dafür gerade stehen und wie ich schon mitbekommen habe bin ich ja kein Einzelfall. Warum wurde der Flug verschoben ? AnexTour bzw. Azur Air hat doch nur 3 oder 4 Maschinen? Eine kaputt gegangen ? 4 Flugzeitenänderungen nur zum Negativen ? Meine Meinung steht fest und jeder darf sich ein eigenes Bild davon machen. Wenn hier jemand die ganze Diskussion überflüssig findet dann verstehe ich nicht warum er sich 1 ganzen Tag damit beschäftigt?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mehmet-32M mehmet-32

                            auf Grund der Hohen Zeitunterschied nicht Einverstanden und
                            bittet um Alternative! 100 € Gutschein nein danke

                            Ich sollte eigentlich am 04.08 2018 Hinflug um 06:00uhr - 10:30uhr und jetzt 20:55uhr - 01:15uhr +1 Das sind 15 Stunden zu spät in der Urlaub

                            Zurück Flug 26.08.2018 05:10uhr - 08:00uhr und jetzt 12:00uhr - 14:45uhr Das sind 7 Stunden zurück weniger Urlaub 
                            = 22 stunden weniger Urlaub ganzen Tag

                            jlechtenboehmerJ Offline
                            jlechtenboehmerJ Offline
                            jlechtenboehmer
                            schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                            #993

                            @mehmet-32 sagte:

                            Zurück Flug 26.08.2018 05:10uhr - 08:00uhr und jetzt 12:00uhr - 14:45uhr Das sind 7 Stunden zurück weniger Urlaub

                            Watt ?
                            Was sind „7 Stunden zurück weniger Urlaub“ ???
                            Eine Verschiebung von 5.10 Uhr auf 12 Uhr zumindest wäre rein rechnerisch ca 7 Stunden MEHR „Urlaub“ - wobei ich da realistisch bin: wenn der Transfer ab Hotel schon vermutlich gegen 8 Uhr erfolgt würde ich den Tag als Urlaubstag abhaken. Ohnehin weisen bei allen mir bekannten Veranstaltern die AGB darauf hin, dass An- und Abreisetag als reine Reisetage zu sehen sind.

                            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                              #994

                              @Dierk1973 (kurz OT)
                              Lies doch bitte mal über diesen Thread hinaus - hier in den Nachbarthreads allseits bekannter Veranstalter, im Airline Forum in Threads bekannter und weniger bekannter Airlines. Musst nicht lange suchen. Kannst jeweils auf der ersten Veranstalter- / Airline-Seite bleiben.
                              Und sollte sich danach noch immer kein Bild für dich ergeben, gibst du vielleicht mal unter Google "Flugausfälle 2018" ein.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HC-Mitglied2421491H Offline
                                HC-Mitglied2421491H Offline
                                HC-Mitglied2421491
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #995

                                @vonschmeling sagte:

                                Die Unterstellung der arglistigen Täuschung bei der Angabe von Reisezeiten 6 und mehr Monate vor Antritt der Reise betrachte ich als völlig haltlos.

                                @vonschmeling sagte:

                                Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist der eines Straftatbestandes, zudem entbehrt er jeglicher Grundlage.

                                @dierk1973 sagte:

                                Komischerweise kann man immer noch Flüge zu meinen alten Zeiten buchen (...)

                                Wenn dies so ist, dass exakt der ursprünglich gebuchte Flug (also gleiche Flugnummer) immer noch buchbar ist bzw. als buchbar beworben wird (zu welchem Preis auch immer), dann liegt tatsächlich der Verdacht der arglistigen Täuschung nahe ...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • PeterPaP Offline
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                                  PeterPa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #996

                                  Guten Tag erstmal, ich kann Dierk1973 voll und ganz verstehen (könnte platzen vor Wut), haben seit gestern dasselbe Problem mit Anex Tour! Haben im Januar Türkei gebucht: 06.08. um 6:00 Uhr hin von Düsseldorf und zurück von Antalya am 17.08. um 12:00 Uhr! Letzte Woche haben wir die erste E-Mail erhalten das der Rückflug schon um 11:30 Uhr stattfindet (ist nicht weiter schlimm, 30 min. kann passieren)! Gestern kam dann die zweite E-Mail das der Hinflug am 06.08. erst um 20:55 Uhr stattfindet mit Ankunft in Antalya am 07.08. um 1:20 Uhr und der Rückflug am 17.08. schon um 7:30 Uhr ist in Antalya!!! Das hat ja nichts mehr mit einer Verschiebung zu tun, die klauen mir einfach insgesamt 19,25 Stunden Urlaub!!! 1:20 Uhr Antalya + ca. 2Std. Buß zum Hotel + 30min. einchecken, dann sind wir gegen 3:50 Uhr auf dem Zimmer und dafür bezahle ich den ganzen ersten Tag den 06.08. bin aber erst am 07.08. im Hotelzimmer das geht mal gar nicht und der Rückflug ist auch nicht viel besser werden bestimmt gegen 3:30 Uhr vom Hotel abgeholt damit wir pünktlich am Flughafen sind (waren schon öfter da, deshalb die ungefähren Zeiten, bin kein Hellseher, ist aus Erfahrung)!
                                  Ich kann es tolerieren wenn ein Flug sich um zwei bis vier Stunden verschiebt, aber das was jetzt Anex Tour abzieht ist für mich eine Unverschämtheit und ein Vertragsbruch, den das habe ich definitiv nicht gebucht!!!
                                  So jetzt ist aber ertmal schluß, wollte euch nur meine Erfahrung schildern damit andere Leute sich ein Bild von denen machen können! Ich werde auf jeden Fall Montag erstmal einen Rechtsanwalt aufsuchen!!!

                                  mehmet-32M 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #997

                                    Dann soll Dierk darauf verweisen und auf Vertragserfüllung bestehen ... oder meinethalben den Veranstalter mit zivil- und strafrechtlichen Prozessen überziehen, wenn´s ihm dann besser geht.
                                    Ich wünsche guten Erfolg!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • PeterPaP PeterPa

                                      Guten Tag erstmal, ich kann Dierk1973 voll und ganz verstehen (könnte platzen vor Wut), haben seit gestern dasselbe Problem mit Anex Tour! Haben im Januar Türkei gebucht: 06.08. um 6:00 Uhr hin von Düsseldorf und zurück von Antalya am 17.08. um 12:00 Uhr! Letzte Woche haben wir die erste E-Mail erhalten das der Rückflug schon um 11:30 Uhr stattfindet (ist nicht weiter schlimm, 30 min. kann passieren)! Gestern kam dann die zweite E-Mail das der Hinflug am 06.08. erst um 20:55 Uhr stattfindet mit Ankunft in Antalya am 07.08. um 1:20 Uhr und der Rückflug am 17.08. schon um 7:30 Uhr ist in Antalya!!! Das hat ja nichts mehr mit einer Verschiebung zu tun, die klauen mir einfach insgesamt 19,25 Stunden Urlaub!!! 1:20 Uhr Antalya + ca. 2Std. Buß zum Hotel + 30min. einchecken, dann sind wir gegen 3:50 Uhr auf dem Zimmer und dafür bezahle ich den ganzen ersten Tag den 06.08. bin aber erst am 07.08. im Hotelzimmer das geht mal gar nicht und der Rückflug ist auch nicht viel besser werden bestimmt gegen 3:30 Uhr vom Hotel abgeholt damit wir pünktlich am Flughafen sind (waren schon öfter da, deshalb die ungefähren Zeiten, bin kein Hellseher, ist aus Erfahrung)!
                                      Ich kann es tolerieren wenn ein Flug sich um zwei bis vier Stunden verschiebt, aber das was jetzt Anex Tour abzieht ist für mich eine Unverschämtheit und ein Vertragsbruch, den das habe ich definitiv nicht gebucht!!!
                                      So jetzt ist aber ertmal schluß, wollte euch nur meine Erfahrung schildern damit andere Leute sich ein Bild von denen machen können! Ich werde auf jeden Fall Montag erstmal einen Rechtsanwalt aufsuchen!!!

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                                      #998

                                      Hallo wenn sie was erreichen mit der Anwalt Bitte informieren Sie mich dann würde ich auch über Rechtsanwalt laufen lassen

                                      PeterPaP 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #999

                                        Die Anrede im Forum ist das "du", mehmet-32 ... 😏

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • mehmet-32M mehmet-32

                                          Hallo wenn sie was erreichen mit der Anwalt Bitte informieren Sie mich dann würde ich auch über Rechtsanwalt laufen lassen

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                                          #1000

                                          Hallo werde ich machen! Gruß

                                          PeterPaP 1 Antwort Letzte Antwort
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