Anex Group/Anex Tour
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@PeterPa
Leitsatz: An- und Abreisetage gelten nicht als Erholungszeit.
Im Gegensatz zu anderen Veranstaltern ist Anex bereit, bei solchen Verschiebungen entsprechende Reisepreisminderungen anzubieten, bzw. den kostenneutralen Rücktritt vom Vertrag.
Genau diese Optionen wird dir der Anwalt weisen, dessen Honorar du hoffentlich mit Zusage deiner Versicherung decken kannst. -
@traveler737 sagte:
@vonschmeling, in der Praxis könnte sich Dierk1973 in dem hier debattierten Fall z.B. an die Verbraucherzentrale wenden und versuchen zu erwirken, dass diese seine und die Interessen Tausender anderer Verbraucher gegen diesen Flugzeiten-Wahnsinn der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften wahrnimmt - z.B. in Form einer Grundsatzklage bzw. einer Musterfeststellungsklage.
Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?
Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".@vonschmeling sagte:
Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?
Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".Um das noch einmal zu präzisieren:
Die Klage mit dem Ergebnis des angeführten Urteils wurde bereits von den Verbraucherschützern geführt, die feierten sich dafür auch schon reichlich (sh. Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen").
Viel später erging ein einzelnes LG Urteil, das eine Verlegung von mehr als 4h für den Reisenden grundsätzlich als unzumutbar erkannte - und eine einseitige Kündigung des Reisevertrages als rechtmäßig (wobei hier noch zu klären wäre, wie sich "grundsätzlich" auf andere Fälle auswirkt ...).
Am Ende des Tages müssen PeterPa u.v.a. sich eben mit diesen Alternativen anfreunden, selbst klagen - oder eben platzen.
Auch nach dem 1.11.18, ab dem Musterfeststellungsklagen zulässig sein werden ... -
Ist zwar OT - aber : wieviele Leute würden wohl ebenso bei einer Flugzeit um 3 Uhr klagen weil dann die Nachtruhe gestört ist wie auch bei einer Verschiebung auf 9 Uhr weil dann ja eine Reduzierung der Urlaubszeit erfolgt ? Die Gründe für eine Klage liegen doch heute wohl mehr in der Person des Klägers begründet bzw. darin das andere Personen in ähnlichen Situationen damit Erfolg hatten. Von angeboten kostenlosen Storni macht ja auch niemand Gebrauch weil es dann bei Neubuchungen zu besseren Zeiten ans eigene Portemonnaie geht ....
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Ist zwar OT - aber : wieviele Leute würden wohl ebenso bei einer Flugzeit um 3 Uhr klagen weil dann die Nachtruhe gestört ist wie auch bei einer Verschiebung auf 9 Uhr weil dann ja eine Reduzierung der Urlaubszeit erfolgt ? Die Gründe für eine Klage liegen doch heute wohl mehr in der Person des Klägers begründet bzw. darin das andere Personen in ähnlichen Situationen damit Erfolg hatten. Von angeboten kostenlosen Storni macht ja auch niemand Gebrauch weil es dann bei Neubuchungen zu besseren Zeiten ans eigene Portemonnaie geht ....
@jlechtenboehmer sagte:
... Die Gründe für eine Klage liegen doch heute wohl mehr in der Person des Klägers begründet bzw. darin das andere Personen in ähnlichen Situationen damit Erfolg hatten.
Ja, und 20 Monate nach der Reise einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 40% eines Tagessatzes der Reisekosten zugesprochen bekamen (ich glaub um die 50 Tacken ...).
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EEs geht sich doch hier wirklich nicht um das Geld sonder alleine um die arglistige Täuschung. Hier wird ein Angebot vorgegaukelt welches nicht haltbar ist. In anderen Branchen zB. müssen ja auch Abgaswerte eingehalten werden. Wir sprechen ja auch nicht um eine Verschiebung um 4h sonder um ca. 20h. Der Verbraucher sucht nach bestimmten Kriterien eine Reise aus und die müssen Teil des Bestandes sein sonst kann der Veranstalter ja machen was er will. Ich möchte nicht daran denken was jetzt noch alles vor Ort passieren könnte ...
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Ich würde dir empfehlen, deine Formulierungen wohl zu erwägen.
Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist der eines Straftatbestandes, zudem entbehrt er jeglicher Grundlage. -
Und unangenehme Post kann es so schnell geben, da auch die Veranstalter hier mitlesen...................
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Hallo, gibt es was Neues? Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt...
Habe bislang mit dem buchen noch gewartet, weil ich skeptisch war. In den letzten Tagen sind immer mehr Hotels nicht mehr buchbar, bzw. Abflüge von Berlin "verschwunden"... Das gibt mir doch zu denken - daher würde ich michh um Erfahrungsberichte aus erster Hand freuen!
auf Grund der Hohen Zeitunterschied nicht Einverstanden und
bittet um Alternative! 100 € Gutschein nein dankeIch sollte eigentlich am 04.08 2018 Hinflug um 06:00uhr - 10:30uhr und jetzt 20:55uhr - 01:15uhr +1 Das sind 15 Stunden zu spät in der Urlaub
Zurück Flug 26.08.2018 05:10uhr - 08:00uhr und jetzt 12:00uhr - 14:45uhr Das sind 7 Stunden zurück weniger Urlaub
= 22 stunden weniger Urlaub ganzen Tag -
@vonschmeling sagte:
Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?
Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".@vonschmeling sagte:
Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist der eines Straftatbestandes, zudem entbehrt er jeglicher Grundlage.
Sollte arglistige Täuschung vorliegen - also die bewusste Falschangabe von Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung (Beweislast trägt zwar der Kläger, aber dies ließe sich anhand von Screenshots o.ä. belegen/beweisen) - wäre dies beispielsweise ein Klagegrund. Da Flugzeiten Vertragsbestandteil sind, dürfen diese nicht nach Belieben ausgetauscht werden, schon gar nicht vorsätzlich. Im Übrigen: Sollte arglistige Täuschung vorliegen, wird sich ein Veranstalter hüten, eine Klage gegen diesen Vorwurf anzustreben.
Ansonsten gilt es, bei einer Klage einen entstandenen Schaden zu beziffern/belegen. Da der zu belegende materielle Schaden allerdings oft sehr gering bzw. gar nicht zu beziffern ist, sehen die Veranstalter/Fluggesellschaften entsprechenden Klagen derzeit sehr gelassen entgegen und man gewinnt den Eindruck, dass sie darum ihre Fluggäste derzeit wie so eine anonyme Masse auf ihren Maschinen hin- und herjonglieren, wie es ihnen gerade so passt. Daher hielte ich eine Grundsatzklage oder aber Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale im Geiste des gegen die TUI erwirkten Urteils für sinnvoll - und im Übrigen auch für aussichtsreich. Ziel müsste es sein, ein Urteil zu erwirken, das - ähnlich wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die u.a. Entschädigungen für Flugverspätungen/-annullierungen regelt - auch bei erheblichen Flugzeitverschiebungen den/die immateriellen Schaden/Unannehmlichkeiten mit empfindlichen Summen sanktioniert, um Veranstalter/Fluggesellschaften auch in dieser Hinsicht zu disziplinieren. Möglicherweise gibt es aber ja auch bereits in naher Zukunft diesbezüglich eine zusätzliche EU-FluggastrechteVO. Zu wünschen wäre dies.
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Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen die seinerzeit übliche Jonglage innerhalb der Kontingente der Veranstalter und ihr Ergebnis unterbindet die willkürliche Änderung. Zudem bleibt dem Reisenden ja die Einrede gem. VO(EG)261/04 - weshalb also doppelt absichern? Letzten Endes würde sich eine Verpflichtung zum Ausgleich immaterieller Schäden bei Reisezeitenänderungen selbstverständlich in den Reisepreisen niederschlagen, was aber beim Schrei nach "Gerechtigkeit" gerne geflissentlich übersehen wird.
Einige der Gründe, weshalb ich eine Musterfeststellungsklage in dieser Angelegenheit für völlig überflüssig betrachte.Die Unterstellung der arglistigen Täuschung bei der Angabe von Reisezeiten 6 und mehr Monate vor Antritt der Reise betrachte ich als völlig haltlos. Gerade die "hauseigene" Airline Azur Air führt tatsächlich nur noch einen Bruchteil der ambitioniert geplanten Operatings tatsächlich durch, AB und Niki sind platt, LVU sind nun einmal keine nachwachsenden Rohstoffe.
Ich habe schon immer eine enorme Sperre gegen die Prozesshanselei, mit der die Verbraucherschützer primär ihre Daseinsberechtigung schützen.
Ein Pausalreisender ist schließlich sowohl vom BGB als auch von der VO(EG)261/04 und von verbreiteter Rechtsprechung geschützt, weshalb ich das omnipräsente Geheule schlicht und ergreifend enervierend finde. -
Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen die seinerzeit übliche Jonglage innerhalb der Kontingente der Veranstalter und ihr Ergebnis unterbindet die willkürliche Änderung. Zudem bleibt dem Reisenden ja die Einrede gem. VO(EG)261/04 - weshalb also doppelt absichern? Letzten Endes würde sich eine Verpflichtung zum Ausgleich immaterieller Schäden bei Reisezeitenänderungen selbstverständlich in den Reisepreisen niederschlagen, was aber beim Schrei nach "Gerechtigkeit" gerne geflissentlich übersehen wird.
Einige der Gründe, weshalb ich eine Musterfeststellungsklage in dieser Angelegenheit für völlig überflüssig betrachte.Die Unterstellung der arglistigen Täuschung bei der Angabe von Reisezeiten 6 und mehr Monate vor Antritt der Reise betrachte ich als völlig haltlos. Gerade die "hauseigene" Airline Azur Air führt tatsächlich nur noch einen Bruchteil der ambitioniert geplanten Operatings tatsächlich durch, AB und Niki sind platt, LVU sind nun einmal keine nachwachsenden Rohstoffe.
Ich habe schon immer eine enorme Sperre gegen die Prozesshanselei, mit der die Verbraucherschützer primär ihre Daseinsberechtigung schützen.
Ein Pausalreisender ist schließlich sowohl vom BGB als auch von der VO(EG)261/04 und von verbreiteter Rechtsprechung geschützt, weshalb ich das omnipräsente Geheule schlicht und ergreifend enervierend finde.@vonschmeling sagte:
Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen die seinerzeit übliche Jonglage innerhalb der Kontingente der Veranstalter und ihr Ergebnis unterbindet die willkürliche Änderung. Zudem bleibt dem Reisenden ja die Einrede gem. VO(EG)261/04 - weshalb also doppelt absichern? Letzten Endes würde sich eine Verpflichtung zum Ausgleich immaterieller Schäden bei Reisezeitenänderungen selbstverständlich in den Reisepreisen niederschlagen, was aber beim Schrei nach "Gerechtigkeit" gerne geflissentlich übersehen wird.
Einige der Gründe, weshalb ich eine Musterfeststellungsklage in dieser Angelegenheit für völlig überflüssig betrachte.Die Unterstellung der arglistigen Täuschung bei der Angabe von Reisezeiten 6 und mehr Monate vor Antritt der Reise betrachte ich als völlig haltlos. Gerade die "hauseigene" Airline Azur Air führt tatsächlich nur noch einen Bruchteil der ambitioniert geplanten Operatings tatsächlich durch, AB und Niki sind platt, LVU sind nun einmal keine nachwachsenden Rohstoffe.
Ich habe schon immer eine enorme Sperre gegen die Prozesshanselei, mit der die Verbraucherschützer primär ihre Daseinsberechtigung schützen.
Ein Pausalreisender ist schließlich sowohl vom BGB als auch von der VO(EG)261/04 und von verbreiteter Rechtsprechung geschützt, weshalb ich das omnipräsente Geheule schlicht und ergreifend enervierend finde.DDas einzige war hier enervierend ist ,ist deine überkandidelte Schreibweise. Wenn ein Reiseveransalter mit Flugzeiten jongliert warum dann mit den allgemein beliebtesten? Warum schreiben Sie dann nicht im allgemeinen nur das Datum ohne Uhrzeit? Sie wollen Reisen verkaufen und das geht nun mal nur mit einem guten Köder. Wer mit einem Köder Kunden lockt muss auch dafür gerade stehen und wie ich schon mitbekommen habe bin ich ja kein Einzelfall. Warum wurde der Flug verschoben ? AnexTour bzw. Azur Air hat doch nur 3 oder 4 Maschinen? Eine kaputt gegangen ? 4 Flugzeitenänderungen nur zum Negativen ? Meine Meinung steht fest und jeder darf sich ein eigenes Bild davon machen. Wenn hier jemand die ganze Diskussion überflüssig findet dann verstehe ich nicht warum er sich 1 ganzen Tag damit beschäftigt?
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auf Grund der Hohen Zeitunterschied nicht Einverstanden und
bittet um Alternative! 100 € Gutschein nein dankeIch sollte eigentlich am 04.08 2018 Hinflug um 06:00uhr - 10:30uhr und jetzt 20:55uhr - 01:15uhr +1 Das sind 15 Stunden zu spät in der Urlaub
Zurück Flug 26.08.2018 05:10uhr - 08:00uhr und jetzt 12:00uhr - 14:45uhr Das sind 7 Stunden zurück weniger Urlaub
= 22 stunden weniger Urlaub ganzen Tag@mehmet-32 sagte:
Zurück Flug 26.08.2018 05:10uhr - 08:00uhr und jetzt 12:00uhr - 14:45uhr Das sind 7 Stunden zurück weniger Urlaub
Watt ?
Was sind „7 Stunden zurück weniger Urlaub“ ???
Eine Verschiebung von 5.10 Uhr auf 12 Uhr zumindest wäre rein rechnerisch ca 7 Stunden MEHR „Urlaub“ - wobei ich da realistisch bin: wenn der Transfer ab Hotel schon vermutlich gegen 8 Uhr erfolgt würde ich den Tag als Urlaubstag abhaken. Ohnehin weisen bei allen mir bekannten Veranstaltern die AGB darauf hin, dass An- und Abreisetag als reine Reisetage zu sehen sind. -
@Dierk1973 (kurz OT)
Lies doch bitte mal über diesen Thread hinaus - hier in den Nachbarthreads allseits bekannter Veranstalter, im Airline Forum in Threads bekannter und weniger bekannter Airlines. Musst nicht lange suchen. Kannst jeweils auf der ersten Veranstalter- / Airline-Seite bleiben.
Und sollte sich danach noch immer kein Bild für dich ergeben, gibst du vielleicht mal unter Google "Flugausfälle 2018" ein. -
@vonschmeling sagte:
Die Unterstellung der arglistigen Täuschung bei der Angabe von Reisezeiten 6 und mehr Monate vor Antritt der Reise betrachte ich als völlig haltlos.
@vonschmeling sagte:
Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist der eines Straftatbestandes, zudem entbehrt er jeglicher Grundlage.
@dierk1973 sagte:
Komischerweise kann man immer noch Flüge zu meinen alten Zeiten buchen (...)
Wenn dies so ist, dass exakt der ursprünglich gebuchte Flug (also gleiche Flugnummer) immer noch buchbar ist bzw. als buchbar beworben wird (zu welchem Preis auch immer), dann liegt tatsächlich der Verdacht der arglistigen Täuschung nahe ...
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Guten Tag erstmal, ich kann Dierk1973 voll und ganz verstehen (könnte platzen vor Wut), haben seit gestern dasselbe Problem mit Anex Tour! Haben im Januar Türkei gebucht: 06.08. um 6:00 Uhr hin von Düsseldorf und zurück von Antalya am 17.08. um 12:00 Uhr! Letzte Woche haben wir die erste E-Mail erhalten das der Rückflug schon um 11:30 Uhr stattfindet (ist nicht weiter schlimm, 30 min. kann passieren)! Gestern kam dann die zweite E-Mail das der Hinflug am 06.08. erst um 20:55 Uhr stattfindet mit Ankunft in Antalya am 07.08. um 1:20 Uhr und der Rückflug am 17.08. schon um 7:30 Uhr ist in Antalya!!! Das hat ja nichts mehr mit einer Verschiebung zu tun, die klauen mir einfach insgesamt 19,25 Stunden Urlaub!!! 1:20 Uhr Antalya + ca. 2Std. Buß zum Hotel + 30min. einchecken, dann sind wir gegen 3:50 Uhr auf dem Zimmer und dafür bezahle ich den ganzen ersten Tag den 06.08. bin aber erst am 07.08. im Hotelzimmer das geht mal gar nicht und der Rückflug ist auch nicht viel besser werden bestimmt gegen 3:30 Uhr vom Hotel abgeholt damit wir pünktlich am Flughafen sind (waren schon öfter da, deshalb die ungefähren Zeiten, bin kein Hellseher, ist aus Erfahrung)!
Ich kann es tolerieren wenn ein Flug sich um zwei bis vier Stunden verschiebt, aber das was jetzt Anex Tour abzieht ist für mich eine Unverschämtheit und ein Vertragsbruch, den das habe ich definitiv nicht gebucht!!!
So jetzt ist aber ertmal schluß, wollte euch nur meine Erfahrung schildern damit andere Leute sich ein Bild von denen machen können! Ich werde auf jeden Fall Montag erstmal einen Rechtsanwalt aufsuchen!!! -
Dann soll Dierk darauf verweisen und auf Vertragserfüllung bestehen ... oder meinethalben den Veranstalter mit zivil- und strafrechtlichen Prozessen überziehen, wenn´s ihm dann besser geht.
Ich wünsche guten Erfolg! -
Guten Tag erstmal, ich kann Dierk1973 voll und ganz verstehen (könnte platzen vor Wut), haben seit gestern dasselbe Problem mit Anex Tour! Haben im Januar Türkei gebucht: 06.08. um 6:00 Uhr hin von Düsseldorf und zurück von Antalya am 17.08. um 12:00 Uhr! Letzte Woche haben wir die erste E-Mail erhalten das der Rückflug schon um 11:30 Uhr stattfindet (ist nicht weiter schlimm, 30 min. kann passieren)! Gestern kam dann die zweite E-Mail das der Hinflug am 06.08. erst um 20:55 Uhr stattfindet mit Ankunft in Antalya am 07.08. um 1:20 Uhr und der Rückflug am 17.08. schon um 7:30 Uhr ist in Antalya!!! Das hat ja nichts mehr mit einer Verschiebung zu tun, die klauen mir einfach insgesamt 19,25 Stunden Urlaub!!! 1:20 Uhr Antalya + ca. 2Std. Buß zum Hotel + 30min. einchecken, dann sind wir gegen 3:50 Uhr auf dem Zimmer und dafür bezahle ich den ganzen ersten Tag den 06.08. bin aber erst am 07.08. im Hotelzimmer das geht mal gar nicht und der Rückflug ist auch nicht viel besser werden bestimmt gegen 3:30 Uhr vom Hotel abgeholt damit wir pünktlich am Flughafen sind (waren schon öfter da, deshalb die ungefähren Zeiten, bin kein Hellseher, ist aus Erfahrung)!
Ich kann es tolerieren wenn ein Flug sich um zwei bis vier Stunden verschiebt, aber das was jetzt Anex Tour abzieht ist für mich eine Unverschämtheit und ein Vertragsbruch, den das habe ich definitiv nicht gebucht!!!
So jetzt ist aber ertmal schluß, wollte euch nur meine Erfahrung schildern damit andere Leute sich ein Bild von denen machen können! Ich werde auf jeden Fall Montag erstmal einen Rechtsanwalt aufsuchen!!! -
Die Anrede im Forum ist das "du", mehmet-32 ...

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Hallo wenn sie was erreichen mit der Anwalt Bitte informieren Sie mich dann würde ich auch über Rechtsanwalt laufen lassen