Azur Air
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Eine Frage:
Sowohl unser Flug mit Azur Air am 1.10.17 von SXF nach PMI als auch der Rückflug am 8.10.2017 wurden kurzfristig gestrichen. Deshalb mussten wir von SXF nach TXL bzw. zurück mit dem Taxi fahren, weil wir dort mit Niki gestartet bzw. gelandet sind. Die Taxikosten möchten wir gern vom Reiseveranstalter Anex zurück, von Azurair die Flugentschädigung von jeweils 400 Euro. Ist das rechtens oder müssen wir die Taxikosten bei der Flugentschädigung uns anrechnen lassen? Unseres Erachtens müßte Anex eigentlich die Taxikosten zusätzlich übernehmen, da der vertraglich vereinbarte Abflug- und Landeflughafen ha SXF ist. Sollte also mit der Flugentschädigung nichts zu tun haben... -
Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.
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Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.
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Hallo, hier eine Kurzinfo zum Verhalten von AzurAir bei Ansprüchen aus FluggastVO. Ich habe einen berechtigten Anspruch auf 400,-- € wg. Verspätung eines Fluges von SXF-HRG. Auf Brief hat AzurAir nicht reagiert. Im Mahnbescheidsverfahren erfolgte Widerspruch. Das ganze geht jetzt in streitiges Verfahren nach §§ 696,697 ZPO über, Anwalt übernimmt.
Soviel zur in diesem Forum geäußerten Meinung, dass AzurAir bei gegen sie gerichteten Ansprüchen aus FluggastVO pflegeleicht wären.
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Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.
@Herr_Reise sagte:
Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.
Annullierung
Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:
- Erstattung des Ticketpreises
- kostenlosen Rückflug zum Abflugort
- anderweitige Beförderung zum Zielort
- kostenlose Versorgung und, falls dringend notwendig, eine Hotelübernachtung[1]
Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung (Ausgleichsleistungen, Art, 5 Abs. 1 c i.V.m. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004) zu zahlen:
- 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km,
- 400 € für eine Flugstrecke innerhalb der EU von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flugstrecken von einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km und
- 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km (nicht sofern Ab- und Ankunftsort innerhalb der EU; dafür gilt Punkt 2: > 1500 km innerhalb der EU = 400 €).
Ich lese hier raus, dass ich neben der Entschädigung einen zusätzlichen Anspruch auf Beförderung habe. Und wenn ich in SXF stehe und der Ersatzflug ab TXL geht, muss ich ja irgendwie dorthin kommen. Zählt meines Erachtens zu den Beförderungskosten....
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@Apotheker1
Wie stark verspätet war dein Flug denn?@2Nuff
Und aus welchem Punkt liest du das genau heraus? Die Beförderung zum Zielort hast du ja bekommen, ab TXL statt ab SXF. -
@Apotheker1
Wie stark verspätet war dein Flug denn?@2Nuff
Und aus welchem Punkt liest du das genau heraus? Die Beförderung zum Zielort hast du ja bekommen, ab TXL statt ab SXF.@Herr_Reise sagte:
@Apotheker1
Wie stark verspätet war dein Flug denn?@2Nuff
Und aus welchem Punkt liest du das genau heraus? Die Beförderung zum Zielort hast du ja bekommen, ab TXL statt ab SXF.anderweitige Beförderung zum Zielort. Und wenn der Flieger ab SXF gehen sollte und ich nun von SXF nach TXL muss....
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Hallo Herr_Reise. Meine Bemerkung bezieht sich nicht auf irgend einen Vorgang ivm. TXL. Flug war von SXF nach HRG. Mehr als 3 Stunden verspätet. >1500km, <3500 km. Art 6 I(b),7I(b) EG 261/04
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Eine Frage:
Sowohl unser Flug mit Azur Air am 1.10.17 von SXF nach PMI als auch der Rückflug am 8.10.2017 wurden kurzfristig gestrichen. Deshalb mussten wir von SXF nach TXL bzw. zurück mit dem Taxi fahren, weil wir dort mit Niki gestartet bzw. gelandet sind. Die Taxikosten möchten wir gern vom Reiseveranstalter Anex zurück, von Azurair die Flugentschädigung von jeweils 400 Euro. Ist das rechtens oder müssen wir die Taxikosten bei der Flugentschädigung uns anrechnen lassen? Unseres Erachtens müßte Anex eigentlich die Taxikosten zusätzlich übernehmen, da der vertraglich vereinbarte Abflug- und Landeflughafen ha SXF ist. Sollte also mit der Flugentschädigung nichts zu tun haben...@2Nuff sagte:
Eine Frage:
Sowohl unser Flug mit Azur Air am 1.10.17 von SXF nach PMI als auch der Rückflug am 8.10.2017 wurden kurzfristig gestrichen. Deshalb mussten wir von SXF nach TXL bzw. zurück mit dem Taxi fahren, weil wir dort mit Niki gestartet bzw. gelandet sind. Die Taxikosten möchten wir gern vom Reiseveranstalter Anex zurück, von Azurair die Flugentschädigung von jeweils 400 Euro. Ist das rechtens oder müssen wir die Taxikosten bei der Flugentschädigung uns anrechnen lassen? Unseres Erachtens müßte Anex eigentlich die Taxikosten zusätzlich übernehmen, da der vertraglich vereinbarte Abflug- und Landeflughafen ha SXF ist. Sollte also mit der Flugentschädigung nichts zu tun haben...Ich ziehe hiermit meine Frage zurück......
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@Apotheker1
Von TXL habe ich in Bezug auf deinen Post auch nichts geschrieben. Wollte das nur wissen, weil ansonsten hier im Thread bisher oft zu lesen war, dass Erstattungen geflossen sind. Da hätte nahe gelegen, dass die Verspätung zu gering war. Welche Begründung gab es denn für die Verspätung? -
@Apotheker1
Von TXL habe ich in Bezug auf deinen Post auch nichts geschrieben. Wollte das nur wissen, weil ansonsten hier im Thread bisher oft zu lesen war, dass Erstattungen geflossen sind. Da hätte nahe gelegen, dass die Verspätung zu gering war. Welche Begründung gab es denn für die Verspätung?eigentlich keine, gerüchteweise technischer Defekt
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Gerüchte bringen einen jetzt in rechtlichen Fragen nicht wirklich weiter. Wäre interessant zu erfahren was dabei rumgekommen ist, ob es höhere Gewalt war, oder man sich drücken wollte. Bei einem Prozess wird Azur die Fakten ja auf den Tisch legen müssen.
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Wenn ich es recht verstehe, hat Azur gar nicht auf die Beschwerde des Users Apotheker1 reagiert und er hat einen Mahnbescheid ergehen lassen. Diesem wurde widersprochen, vermutlich ebenfalls ohne Angabe von Gründen.
Möglicherweise rechnet das Unternehmen damit, vor Gericht exkulpierende Gründe vorbringen zu können. Auf Grund von "Gerüchten" eine prozessuale Entscheidung herbeiführen zu wollen halte ich für ziemlich sportlich ... -
@2Nuff
Vermutlich hast du das Wörtchen "wahlweise" übersehen?
Und wie gesagt - wenn man hoch komfortabel mit dem Taxi fährt muss man diese Kosten eben von der Erstattung durch die Airline abzwacken.@vonschmeling sagte:
@2Nuff
Vermutlich hast du das Wörtchen "wahlweise" übersehen?
Und wie gesagt - wenn man hoch komfortabel mit dem Taxi fährt muss man diese Kosten eben von der Erstattung durch die Airline abzwacken.Vermutlich hast Du das " darüber hinaus bestehen....." überlesen?
Hat nullkommanix mit wahlweise zu tun...
Aber wie bereits geschrieben, habe ich die Frage zurück gezogen.
Unter anderem wegen der "Qualität" der Antworten.
Ob Taxi oder Bus oder SBahn ist für die Fragestellung doch völlig egal, da für alle Beförderungsarten Kosten anfallen.... -
... völlig egal, da mit der Kompensation abgegolten. Und nein, ich habe nichts übersehen.
Zuweilen gerät die Qualität von Antworten analog zu der der Frage, aber die hast du ja zurückgezogen ...
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... völlig egal, da mit der Kompensation abgegolten. Und nein, ich habe nichts übersehen.
Zuweilen gerät die Qualität von Antworten analog zu der der Frage, aber die hast du ja zurückgezogen ...
@vonschmeling sagte:
... völlig egal, da mit der Kompensation abgegolten. Und nein, ich habe nichts übersehen.
Zuweilen gerät die Qualität von Antworten analog zu der der Frage, aber die hast du ja zurückgezogen ...
Oder man antwortet nur, wenn man wirklich was fundiertes zur Thematik beitragen kann...
Es gibt ja bekanntlich keine dummen Fragen... -
Es wurde fundiertes zum Thema/Frage beigetragen. Nur fallen die Antworten nicht aus wie erhofft.
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@2Nuff
Falsche Erwartung. Dies ist ein Forum zum Austausch innerhalb einer community deutlich über Frage/Antwort hinaus.
Insofern wird wohl oder übel auf eine entsprechende Frage nicht nur objektiv sondern auch mal unkomfortabel geanwortet, beispielsweise mit einer Gegenfrage.
Die VO(EG)261/04 hat sehr bewusst komfortable Entschädigungsgrößenordnungen ausgewiesen, geeignet sämtliche Unbill - auch nachhaltige Verstörung! - ggf. wiedergutzumachen. Deine Reise fand relativ unbeschwerlich statt, du kannst mit der Kompensation sicherlich mehr als nur deine tatsächlichen Kosten decken. Hin und wieder wäre es einfach wünschenswert, dass man solche Überlegungen vor die Frage stellt ... -
@2Nuff
Falsche Erwartung. Dies ist ein Forum zum Austausch innerhalb einer community deutlich über Frage/Antwort hinaus.
Insofern wird wohl oder übel auf eine entsprechende Frage nicht nur objektiv sondern auch mal unkomfortabel geanwortet, beispielsweise mit einer Gegenfrage.
Die VO(EG)261/04 hat sehr bewusst komfortable Entschädigungsgrößenordnungen ausgewiesen, geeignet sämtliche Unbill - auch nachhaltige Verstörung! - ggf. wiedergutzumachen. Deine Reise fand relativ unbeschwerlich statt, du kannst mit der Kompensation sicherlich mehr als nur deine tatsächlichen Kosten decken. Hin und wieder wäre es einfach wünschenswert, dass man solche Überlegungen vor die Frage stellt ...Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmelingAlles gut. Habe jetzt 2 Urteile (wenn auch nur von Amtsgerichten) gefunden, dass die Transportkosten zum Ersatzflughafen zu den Kosten der Ersatzbeförderung zählen und somit nicht auf die Fluggastentschädigung angerechnet werden. Nur um diese rechtliche Betrachtung ging es und nicht um die Frage, was jemand subjektiv als angemessen oder komfortabel betrachtet. Thema durch....