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Azur Air

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  • MedelonM Offline
    MedelonM Offline
    Medelon
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4841

    Wir hatten damals der Airline mehr als genug Zeit eingeräumt bevor wir einen Anwalt eingeschaltet haben. Und auch die von Azur Air beauftragte Anwaltskanzlei dürfte doch wohl - wie mein Arbeitgeber - über ein entsprechendes Programm zur Fristüberwachung verfügen, gerade im Hinblick auf evtl. Gerichtsverfahren bzw. Rechtsbehelfen. Und das müsste auch bei einem "erhöhten Arbeitsaufkommen" funktionieren.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4842

      Die Fristen werden ja willkürlich bestimmt von den Beschwerdeführern und "mehr als genug" ist demnach relativ. Wie dem auch sei - offenbar lassen sie´s in eurer Causa eben scheints drauf ankommen, aus welchen Gründen auch immer kann man nur mutmaßen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • daoD dao

        Hallo.
        Wollte nur mal kurz mitteilen, das wir ( meine Frau und ich ) unser Geld wegen Flugverspätung vollständig erhalten haben, ohne die Hilfe irgendwelcher Websites die 30% davon abhaben wollen. Unser
        Flug war im August und hatte ziemlich genau 4 Stunden Verspätung. Jetzt ist das Geld auf dem Konto.
        Viel Glück allen anderen, das es bei euch auch klappt.

        Regenbogen007R Offline
        Regenbogen007R Offline
        Regenbogen007
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4843

        @dao sagte:

        Hallo.
        Wollte nur mal kurz mitteilen, das wir ( meine Frau und ich ) unser Geld wegen Flugverspätung vollständig erhalten haben, ohne die Hilfe irgendwelcher Websites die 30% davon abhaben wollen. Unser
        Flug war im August und hatte ziemlich genau 4 Stunden Verspätung. Jetzt ist das Geld auf dem Konto.
        Viel Glück allen anderen, das es bei euch auch klappt.

        Hallo Dao,

        war euer Flug zufällig am 11.08.2017. Falls ja wollte ich fragen, ob Ihr aus Palma eine Bestätigung über die Verspätung erhalte habt?
        Ich habe nämlich bis heute keine positive Rückmeldung, da mir mitgeteilt wurde dass der Flug nur 111 Minuten Verspätung hatte. Diese Aussage ist aber definitiv falsch.

        ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.

        Liebe Grüße

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • RockpalastR Offline
          RockpalastR Offline
          Rockpalast
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4844

          So, endlich die erlösende Nachricht: Wir bekommen vollständig unsere Forderung vom Flug am 31.7.2017! zurück.
          400 € pro Person plus Zinsen. Der Flug ging damals von Berlin nach Hurghada.
          Das Schreiben vom Anwalt kam gestern - Zahlung wird innerhalb der nächsten 14 Tage da sein. Endlich hat das ein Ende 😀

          kalleb_deK 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • RockpalastR Rockpalast

            So, endlich die erlösende Nachricht: Wir bekommen vollständig unsere Forderung vom Flug am 31.7.2017! zurück.
            400 € pro Person plus Zinsen. Der Flug ging damals von Berlin nach Hurghada.
            Das Schreiben vom Anwalt kam gestern - Zahlung wird innerhalb der nächsten 14 Tage da sein. Endlich hat das ein Ende 😀

            kalleb_deK Offline
            kalleb_deK Offline
            kalleb_de
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4845

            Hallo.

            Kannst Du mir den Namen der Anwaltskanzlei nennen, welche AzurAir vertritt?
            ( An die Admins: ist diese Frage erlaubt?)

            Viele Grüße, Kalli.

            SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • kalleb_deK kalleb_de

              Hallo.

              Kannst Du mir den Namen der Anwaltskanzlei nennen, welche AzurAir vertritt?
              ( An die Admins: ist diese Frage erlaubt?)

              Viele Grüße, Kalli.

              SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4846

              Solche Fragen sollten per PN geklärt werden! (Namen - hier Rockpalast - anklicken, dann "Nachricht schreiben")

              LG

              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4847

                Fragen sind immer erlaubt!
                Antworten, nicht immer. lol

                Wozu willst du den Namen wissen?
                Du hast keinen Vertrag mit dem RA, sondern mit
                Azurair GmbH
                Gladbecker Str. 1
                40472 Düsseldorf

                Dahin musst du dich wenden.

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • TürkeifliegendeT Offline
                  TürkeifliegendeT Offline
                  Türkeifliegende
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4848

                  Vielleicht will @kallep_de ja dem Anwalt ein Mandat erteilen?😩

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • margretfleitmannM Offline
                    margretfleitmannM Offline
                    margretfleitmann
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4849

                    Hallo,

                    Azur Air will uns die Erstattung um 50 % kürzen, weil wir am Flughafen Hurghada nicht mit 4 Stunden Verspätung, sondern 3,42 Stunden Verspätung angekommen sind. Lt. EGVO 261/04 wäre das möglich und die Azur Air

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • gnarzeG Offline
                      gnarzeG Offline
                      gnarze
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4850

                      Auch bei 3,59 Stunden wäre das korrekt.

                      Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4851

                        Aber nur, wenn es sich um eine Ersatzbeförderung mit einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Flug handelt.
                        In diesem Fall kann der Anspruch um 50% gekürzt werden, wenn der Fluggast nicht mehr als 4h später am Endziel anlangt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        margretfleitmannM 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Apotheker1A Offline
                          Apotheker1A Offline
                          Apotheker1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4852

                          Liebe Leser/Nutzer dieses Forums,
                          ( insbesondere an Nutzer vonschmeling)

                          ich darf auf eine Flugverspätung von Berlin nach Hurghada der Azur Air von mehr als 6 Stunden zurückkommen.
                          Nach 6 Monaten seit Flugverspätung ist es nur durch Klageerhebung am AG Düsseldorf in dieser Sache gelungen,
                          die Azurair zu Anerkenntnisurteilen ( zwei Urteile, zwei Passagiere ) über jeweils 400,-- € plus Zinsen zu zwingen.

                          In einem Fall wurde gezahlt, im zweiten Fall wird wohl trotz Anerkenntnisurteil Zwangsvollstreckung erfolgen müssen ( Azur Air
                          zahlt nicht ).

                          Soviel zur "Superairline" AzurAir ( zumindest in der Meinung des Forummitglieds vonschmeling).

                          Bei Flugverspätungen von AzurAir und berechtigten Ansprüchen von Passagieren sollte nicht gezögert werden sofort Klage zu erheben. Alles Andere ist bei AzurAir fruchtlos.

                          RudiHR 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4853

                            Nur ganz kurz und bündig:
                            Komm mal klar! Völlig sinnloses Geschwafel gibt´s hier schon zur Genüge.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Apotheker1A Apotheker1

                              Liebe Leser/Nutzer dieses Forums,
                              ( insbesondere an Nutzer vonschmeling)

                              ich darf auf eine Flugverspätung von Berlin nach Hurghada der Azur Air von mehr als 6 Stunden zurückkommen.
                              Nach 6 Monaten seit Flugverspätung ist es nur durch Klageerhebung am AG Düsseldorf in dieser Sache gelungen,
                              die Azurair zu Anerkenntnisurteilen ( zwei Urteile, zwei Passagiere ) über jeweils 400,-- € plus Zinsen zu zwingen.

                              In einem Fall wurde gezahlt, im zweiten Fall wird wohl trotz Anerkenntnisurteil Zwangsvollstreckung erfolgen müssen ( Azur Air
                              zahlt nicht ).

                              Soviel zur "Superairline" AzurAir ( zumindest in der Meinung des Forummitglieds vonschmeling).

                              Bei Flugverspätungen von AzurAir und berechtigten Ansprüchen von Passagieren sollte nicht gezögert werden sofort Klage zu erheben. Alles Andere ist bei AzurAir fruchtlos.

                              RudiHR Offline
                              RudiHR Offline
                              RudiH
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4854

                              @apotheker1 sagte:

                              Liebe Leser/Nutzer dieses Forums,
                              ( insbesondere an Nutzer vonschmeling)

                              ich darf auf eine Flugverspätung von Berlin nach Hurghada der Azur Air von mehr als 6 Stunden zurückkommen.
                              Nach 6 Monaten seit Flugverspätung ist es nur durch Klageerhebung am AG Düsseldorf in dieser Sache gelungen,
                              die Azurair zu Anerkenntnisurteilen ( zwei Urteile, zwei Passagiere ) über jeweils 400,-- € plus Zinsen zu zwingen.

                              In einem Fall wurde gezahlt, im zweiten Fall wird wohl trotz Anerkenntnisurteil Zwangsvollstreckung erfolgen müssen ( Azur Air
                              zahlt nicht ).

                              Soviel zur "Superairline" AzurAir ( zumindest in der Meinung des Forummitglieds vonschmeling).

                              Bei Flugverspätungen von AzurAir und berechtigten Ansprüchen von Passagieren sollte nicht gezögert werden sofort Klage zu erheben. Alles Andere ist bei AzurAir fruchtlos.

                              Hallo Apotheker1,

                              schon mal etwas von "Einzelfallentscheidungen" gehört? Es hat bereits einige Erstattungen ohne Anwalt oder überteuerte "Fremdhilfe" gegeben. Sofort Klage zu erheben ist absoluter Blödsinn -sorry! Ich habe ebenfalls das Erstattungsverfahren selbst durchgezogen, ohne Anwalt, ohne Klage. Ergebnis: Komplette Erstattung für 2 Personen über jeweils 600,-EUR. Das Einzige was man aussetzen kann ist, dass es rund 6 Monate gedauert hat. Aber der Aufwand ist eben groß und durch Klageerhebungen etc. wird die Wartezeit nicht verkürzt!
                              Gruß Rudi
                              P.S.: In der Ruhe liegt die Kraft!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Aber nur, wenn es sich um eine Ersatzbeförderung mit einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Flug handelt.
                                In diesem Fall kann der Anspruch um 50% gekürzt werden, wenn der Fluggast nicht mehr als 4h später am Endziel anlangt.

                                margretfleitmannM Offline
                                margretfleitmannM Offline
                                margretfleitmann
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4855

                                Hallo,

                                was heißt das jetzt für mich ? Es handelte sich bei uns um einen gebuchten Flug im Rahmen einer Pauschalreise. Ist der Abzug von 50 % bei uns gerechtfertigt ?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4856

                                  Wenn ihr anstatt mit Azur Air mit einem anderen Flug befördert wurdet ist das gerechtfertigt. Wenn allerdings der gebuchte Flug später rausging habt ihr Anspruch auf die volle Entschädigung.
                                  Mit Pauschalreise hat das nichts zu tun.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  margretfleitmannM 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Wenn ihr anstatt mit Azur Air mit einem anderen Flug befördert wurdet ist das gerechtfertigt. Wenn allerdings der gebuchte Flug später rausging habt ihr Anspruch auf die volle Entschädigung.
                                    Mit Pauschalreise hat das nichts zu tun.

                                    margretfleitmannM Offline
                                    margretfleitmannM Offline
                                    margretfleitmann
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4857

                                    Hallo, danke für die Antwort. Uns steht die volle Entschädigung zu, auch wenn die Verspätung 3,42 Std. war ? Ich möchte bei meiner Beschwerde nichts falsch machen. Vielen Dank nochmals für die Antwort.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #4858

                                      Ab 3h Verspätung, wenn ihr mit dem ursprünglich gebuchten Flug befördert wurdet.
                                      Maßgeblich ist der Art. 7 der VO(EG)261/04.
                                      Wie begründet Azur denn exakt die Minderung?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        #4859

                                        Hallo, nochmals danke !
                                        Der RA der Azur Air schrieb uns eine Email, dass Hintergrund der Kürzung ist, dass der gegenständliche Flug weniger als 4 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit den Zielort erreicht hat. Für einen solchen Fall sieht die EGVO 261/(04 das Recht vor, den Anspruch um 50 % zu kürzen. Hiervon würde seine Mandantin Gebrauch machen. Planmäßiger Abflug wäre 8.00 Uhr gewesen, abgeflogen um 12.15 Uhr. Keinerlei Verpflegungsleistung am Flughafen in Düsseldorf während der Wartezeit.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #4860

                                          Es war aber eben der gegenständliche Flug und kein alternativer. Demnach kann sich das LVU meiner Ansicht nach nicht auf das Recht zur Kürzung der Kompensationszahlung berufen. Andernfalls müsste die Bestimmung ja grundsätzlich 4h als maximal zu unterschreitende Verspätung angeben, was sie jedoch nicht tut. Genau das würde ich dem Anwalt mitteilen und mich auf den Artikel 7 Abs. 2 der VO(EG)261/04 beziehen:

                                          Artikel 7 Abs.2)
                                          Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
                                          a- bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
                                          b- bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügenüber eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder
                                          c- bei allen nicht unter Buchstabe a oder b fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
                                          nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
                                          Demnach ist die Voraussetzung der Kürzung die einvernehmliche Beförderung der Fluggäste mit einem anderen als dem gebuchten Flug zum Endziel.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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