Hotel Ü16 - Diskriminierend oder ein Segen?
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Guten Morgen Malini,es tut mir leid,dass du jetzt so lange auf Antwort warten mußtest.Ich habe grad nicht die Zeit und Lust,nachzusehen,was ich in besagter Bewertung genau geschrieben habe.Ich weiß nur so viel,dass ich so etwas , wie in dem bewerteten Hotel noch nie erlebt hatte .Ich bemängelte das Kindergeschrei,das durch sich nicht kümmern der Eltern verursacht wurde.Das Erlebte ist für mich niemals ein Grund ein Ü16 Hotel zu buchen.Und nach meiner Meinung sollte man sich auch überlegen,wie man über den Wortschatz der Kinder spricht,denn manch einer sitzt mit genau dem selben Wortschatz ,samt Windelproblem im Pflegeheim und möchte ,dass ihm Menschen,die er früher als störend empfand,ihm helfen.Zufrieden?Ausserdem bin ich nach wie vor der Meinung ,dass jeder seinen Urlaub gestalten kann,wie es ihm gefällt.
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Ich verstehe natürlich, dass es für dich zu aufwendig ist, die entsprechende Bewertung nochmal durchzulesen - gerne helfe ich deinem Gedächtnis auf die Sprünge:
"Auch Nachts ,wenn man vielleicht endlich eingeschlafen ist kann man durch Kindergekreische oder besoffene Idioten aufgeschreckt werden.Überall Lärm,imRestaurant Gedrängel,völlig hysterisches Kindergeschrei ,an gemütliches essen ist nicht zu denken."
(Hervorhebung durch mich).
Dass ausgerechnet du dich jetzt sogar erneut über die Beiträge anderer mokierst, spricht Bände...
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Und dass du den ganzen lieben Tag nicht weißt was du treiben sollst spricht auch Bände .Tut mir leid ,ich hab besseres zu tun,als krampfhaft nach Beschäftigung zu suchen.Ich hab dir auf deinen Beitrag nur aus Höflichkeit geantwortet .In Zukunft werde ich deine Anfragen einfach mal überlesen.Ich wünsche dir auch noch alles Gute !
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Guten Morgen Malini,es tut mir leid,dass du jetzt so lange auf Antwort warten mußtest.Ich habe grad nicht die Zeit und Lust,nachzusehen,was ich in besagter Bewertung genau geschrieben habe.Ich weiß nur so viel,dass ich so etwas , wie in dem bewerteten Hotel noch nie erlebt hatte .Ich bemängelte das Kindergeschrei,das durch sich nicht kümmern der Eltern verursacht wurde.Das Erlebte ist für mich niemals ein Grund ein Ü16 Hotel zu buchen.Und nach meiner Meinung sollte man sich auch überlegen,wie man über den Wortschatz der Kinder spricht,denn manch einer sitzt mit genau dem selben Wortschatz ,samt Windelproblem im Pflegeheim und möchte ,dass ihm Menschen,die er früher als störend empfand,ihm helfen.Zufrieden?Ausserdem bin ich nach wie vor der Meinung ,dass jeder seinen Urlaub gestalten kann,wie es ihm gefällt.
@Schlangenfanger sagte:
Guten Morgen Malini,es tut mir leid,dass du jetzt so lange auf Antwort warten mußtest.Ich habe grad nicht die Zeit und Lust,nachzusehen,was ich in besagter Bewertung genau geschrieben habe.Ich weiß nur so viel,dass ich so etwas , wie in dem bewerteten Hotel noch nie erlebt hatte .Ich bemängelte das Kindergeschrei,das durch sich nicht kümmern der Eltern verursacht wurde.Das Erlebte ist für mich niemals ein Grund ein Ü16 Hotel zu buchen.Und nach meiner Meinung sollte man sich auch überlegen,wie man über den Wortschatz der Kinder spricht,denn manch einer sitzt mit genau dem selben Wortschatz ,samt Windelproblem im Pflegeheim und möchte ,dass ihm Menschen,die er früher als störend empfand,ihm helfen.Zufrieden?Ausserdem bin ich nach wie vor der Meinung ,dass jeder seinen Urlaub gestalten kann,wie es ihm gefällt.
Guten Abend.
Verstehe ich Deinen Beitrag richtig? Man sollte kein Ü oder AO Hotel buchen weil es sein könnte, daß die Kinder, denen man aus dem Weg gegangen ist, einen später im Altenheim pflegen? Leider bin ich durch meine Eltern betroffen und ich kann dir sagen, die Menschen werden dort nicht kostenlos gepflegt. Sie zahlen dafür ein Schweinegeld. Im übrigen kenne ich einige Pfleger persönlich und die buchen teilweise auch ü oder AO Hotels. Ich weiß auch nicht warum man sich bei diesem Thema persönlich angreifen muß. -
Nein,du verstehst mich nicht richtig.Ich habe mehrmals laut und deutlich gesagt,dass jeder buchen kann,wie er will.Ich habe lediglich die Art und Weise,wie über Kinder gesprochen wird ,nicht für richtig gehalten.Wie käme ich denn dazu jemandem vorzuschreiben ,was er buchen soll?
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Nein,du verstehst mich nicht richtig.Ich habe mehrmals laut und deutlich gesagt,dass jeder buchen kann,wie er will.Ich habe lediglich die Art und Weise,wie über Kinder gesprochen wird ,nicht für richtig gehalten.Wie käme ich denn dazu jemandem vorzuschreiben ,was er buchen soll?
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Nein ich muß nicht das letzte Wort haben,ich darf aber richtig stellen,wenn mein Beitrag falsch interpretiert wird .Im übrigen hätte ich zu diesem Thema längst nichts mehr geschrieben,wenn nicht Malini heute eine Frage an mich gerichtet hätte.
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@Barpi ...richtig ...
daher hier was zum ....Thema
wie ich finde ein sehr halbherziges Urteil....ja Vertragsbedinungen müssen eingehalten werden,
aber wenn nicht gibt es nur einen Teilanspruch auf Minderung und das macht es den Veranstaltern
natürlich wieder leichter einfach mal mit was zu Werben was es dann gar nicht gibt...
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Hab ich das richtig verstanden? Userin Schlangenfanger beschwert sich wenn andere User abwertend über Kinder schreiben und hat sich aber in einer Hotelbewertung über kreischende Kinder und besoffene Idioten mokiert?
Offensichtlich kommt es also darauf an wer was sagt?Ich finde hier in diesem Thread wurde gar nicht negativ über Kinder geschrieben, vielmehr war der allgemeine Tenor, dass Kinder ok sind, so denn die Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht in Urlaub schicken. Da dies leider allzu oft der Fall ist kommt eben der Wunsch nach Ü16 Hotels.
Ich würde diese Hotels viel öfter buchen wenn sie sich mit meinen sonstigen Auswahlkriterien für ein Hotel decken würden. Allerdings gibt es Ausstattungsmerkmale, die mir wichtiger sind. Gibt es aber 2 vergleichbare an einem Ort und eines davon ist Ü16 entscheide ich mich dafür.
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@meer-fan
Ich halte die Entscheidung nicht für halbherzig, die Forderung der Kläger war ganz klar überzogen (was übrigens Teil der Strategie gewesen sein dürfte, da bei solchen Fällen zumeist ein Vergleich vorgeschlagen wird).
Sie erhalten nun ca. 40% des Reisepreises als Minderung zurück, das ist angesichts der bekannten Fakten absolut fair. Eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden konnte das Gericht gar nicht zusprechen, eine solche hätte sich schlichterdings rechtlich nicht begründen lassen. Der Urlaub war beeinträchtigt, jedoch nicht in Gänze verwirkt.
Ich widerspreche ebenso deiner Auffassung, mit diesem Urteil sei vertraglichen Verstößen bzw. falschen Versprechungen Tür und Tor geöffnet worden. Zum einen tun 40% Minderung dem Veranstalter richtig weh (auch wenn sie bei dem geringen Reisepreis in absoluten Zahlen eher marginal erscheinen), zum andern wird der RV seinerseits den Hotelier in Anspruch nehmen für eine nicht vertragsgemäße und mängelbehafte Erfüllung seiner Pflichten, wodurch entweder die Zusicherung "ab 17" verschwindet oder aber vor Ort Sorge getragen wird für die Einhaltung solcher werblichen Versprechungen. So oder so dient es dem Verbraucher.Davon mal abgesehen:
Meinen aufrichtigen Dank für die Bereitstellung der Entscheidung!
Diese passt in der Tat trefflich zu den kontroversen Aspekten, die hier erörtert werden können. -
@meer-fan
Ich halte die Entscheidung nicht für halbherzig, die Forderung der Kläger war ganz klar überzogen (was übrigens Teil der Strategie gewesen sein dürfte, da bei solchen Fällen zumeist ein Vergleich vorgeschlagen wird).
Sie erhalten nun ca. 40% des Reisepreises als Minderung zurück, das ist angesichts der bekannten Fakten absolut fair. Eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden konnte das Gericht gar nicht zusprechen, eine solche hätte sich schlichterdings rechtlich nicht begründen lassen. Der Urlaub war beeinträchtigt, jedoch nicht in Gänze verwirkt.
Ich widerspreche ebenso deiner Auffassung, mit diesem Urteil sei vertraglichen Verstößen bzw. falschen Versprechungen Tür und Tor geöffnet worden. Zum einen tun 40% Minderung dem Veranstalter richtig weh (auch wenn sie bei dem geringen Reisepreis in absoluten Zahlen eher marginal erscheinen), zum andern wird der RV seinerseits den Hotelier in Anspruch nehmen für eine nicht vertragsgemäße und mängelbehafte Erfüllung seiner Pflichten, wodurch entweder die Zusicherung "ab 17" verschwindet oder aber vor Ort Sorge getragen wird für die Einhaltung solcher werblichen Versprechungen. So oder so dient es dem Verbraucher.Davon mal abgesehen:
Meinen aufrichtigen Dank für die Bereitstellung der Entscheidung!
Diese passt in der Tat trefflich zu den kontroversen Aspekten, die hier erörtert werden können.@vonschmeling sagte:
... Zum einen tun 40% Minderung dem Veranstalter richtig weh...
Bei nem 40%igen Reisegutschein des Veranstalters, wage ich das durchaus zu bezweifeln

Aber das ist eh ot, interessant wäre zu wissen, wie die Sache ausgegangen wäre, hätte das Ehepaar auf Mangelbeseitigung bestanden und ansonsten konsequent die Heimreise begehrt, was ich in diesem Falle auf jeden Fall getan hätte! Also bitte, wo kommen wir denn da hin, Ü17 bewerben und in einem Familienhotel untergebracht werden

Ich will jetzt keinen der hier üblichen Autovergleiche anbringen, aber mir fielen so einige ein...
@ Schlangenfanger, zu Dir sag ich jetzt mal gar nix, ich hoffe, Du rechnest mir das hoch an!

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Ich verstehe natürlich, dass es für dich zu aufwendig ist, die entsprechende Bewertung nochmal durchzulesen - gerne helfe ich deinem Gedächtnis auf die Sprünge:
"Auch Nachts ,wenn man vielleicht endlich eingeschlafen ist kann man durch Kindergekreische oder besoffene Idioten aufgeschreckt werden.Überall Lärm,imRestaurant Gedrängel,völlig hysterisches Kindergeschrei ,an gemütliches essen ist nicht zu denken."
(Hervorhebung durch mich).
Dass ausgerechnet du dich jetzt sogar erneut über die Beiträge anderer mokierst, spricht Bände...
@Malini sagte:
Ich verstehe natürlich, dass es für dich zu aufwendig ist, die entsprechende Bewertung nochmal durchzulesen - gerne helfe ich deinem Gedächtnis auf die Sprünge:
"Auch Nachts ,wenn man vielleicht endlich eingeschlafen ist kann man durch Kindergekreische oder besoffene Idioten aufgeschreckt werden.Überall Lärm,imRestaurant Gedrängel,völlig hysterisches Kindergeschrei ,an gemütliches essen ist nicht zu denken."
(Hervorhebung durch mich).
Dass ausgerechnet du dich jetzt sogar erneut über die Beiträge anderer mokierst, spricht Bände...
Bände spricht, wenn man in den Bewertungen eines Users schnüffelt um ihm dann hier im Forum eins auszuwischen.
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Es spricht wirklich Bände mit welcher Verachtung du anderen Usern hier begegnest.
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Bekannter Forentroll Gesperrt
Selbst unter den Aspekt, daß ich mir eine Rüge einfange, @Malinis "Beiträge" gehen in den meisten Fällen unter die Gürtelline.
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@ doc,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort nebst Tipps. Thailand ist sicherlich eine wunderschöne Ecke auf der Welt, aber leider wohl nicht ein mindestens HP geschweige denn AI-Paradies.
Eines war nämlich an unserem eigentlich wunderbaren Ferienhausurlaub wirklich nervig - das 14tägige Suchen nach einem passenden Restaurant, was die Wünsche aller Reiseteilnehmer erfüllen konnte.
Da habe ich im Nachhinein Hotelbuffets zu schätzen gelernt, wo sich jeder das nehmen konnte, was er gerne wollte. -
@ vonschmeling
40% kamen nur "zusammen" weil es noch div. andere Mängel gab...und wie doc3366 auch schon schrieb
ein Reisegutschein ist nichts was dem Veranstalter wirklich "weh tut"hier.............. ein anderes Urteil wo es anscheint auschliesslich um Lärm ging.....gerade mal 10% wurden da gewährt
trotz der Tatsache das es mit Ü18 geworben hat!klar kann man in diesem Fall sagen sie wurden ja kurz vorher gewarnt und hätten das Storno Angebot annehmen sollen...
aber dann sollte es zumindest angemessene Fristen geben...zb kostenlose Umbuchungsangebote zu anderen Hotels die tatsächlich Ü18 sind. -
@Alfred_Tetzlaff.....wie hast du geschrieben....Pest oder......
AL passt seltener mit AO zusammen....insbesondere dort wo es dann auch noch Private Pools gibt....dort wird OFT lieber gepflegt diniert statt sich an der Schlacht am Buffet zu beteiligen.
Ich liebe es am Tisch sitzen bleiben zu können ....mich hat es immer sehr gestört wenn alle Nase lang jemand vom Tisch verschwindet oder das ständige Stühlerücken was in grossen Speisesäalen ja auch zu einem hohen Lärmpegel beiträgt.
Und je nach Enge der Bestuhlung man dann noch ständig angestossen wird und/oder selber rücken muss....auch da fallen Kinder
die sich durch die engsten Stellen quetschen wollen leider GELEGENTLICH negativ auf, gleiches Verhalten gibt es aber durchaus auch
Mal bei Erwachsenen....nur um es schon mal vorweg zu nehmen. -
@ vonschmeling
40% kamen nur "zusammen" weil es noch div. andere Mängel gab...und wie doc3366 auch schon schrieb
ein Reisegutschein ist nichts was dem Veranstalter wirklich "weh tut"hier.............. ein anderes Urteil wo es anscheint auschliesslich um Lärm ging.....gerade mal 10% wurden da gewährt
trotz der Tatsache das es mit Ü18 geworben hat!klar kann man in diesem Fall sagen sie wurden ja kurz vorher gewarnt und hätten das Storno Angebot annehmen sollen...
aber dann sollte es zumindest angemessene Fristen geben...zb kostenlose Umbuchungsangebote zu anderen Hotels die tatsächlich Ü18 sind.@meer_fan sagte:
klar kann man in diesem Fall sagen sie wurden ja kurz vorher gewarnt und hätten das Storno Angebot annehmen sollen...
aber dann sollte es zumindest angemessene Fristen geben...zb kostenlose Umbuchungsangebote zu anderen Hotels die tatsächlich Ü18 sind.Sicher hätten sie im Nachhinein gesehen gerne den kostenfreien Storno genutzt. Andererseits finde ich es schon grenzwertig, wenn der Hotelier von heute auf morgen entscheiden kann. Er wirbt mit AO und wenn er den Laden nicht voll bekommt nimmt er was kommt. Fragwürdige Strategie. Komisch allerdings, dass beide von Dir genannten Beispiele Hotels in der Türkei betreffen. Zufall oder tritt dies dort gehäuft auf?