Hotel Ü16 - Diskriminierend oder ein Segen?
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erhard50 schrieb: Was mich an der ganzen Diskussion stört ist die Unterstellung, dass die Anwesenheit von Kindern den Urlaubsfrieden der Erwachsenen stört
Was mich stört, solch ein unsinniger Fred-Titel.
Alles ist rechtens, alles ist legal.
Es gibt in der brd mitlerweile neue Gebietszonen da gibt es neuere EFH wo nur Erwachsene wohnen dürfen.
Bei uns werden derzeit 11 Gemeindegrundstücke nur an Familien veräußert.
Auf dem Gemeindebolzplatz dürfen nur Jugendliche < 18 Jahren fußballern.
Es gibt reine Gay-Hotels und Lesben-Bars
FarEs gibt "Veranstaltungen" da haben Männer bzw. Frauen keinen Zutritt.
Und 1000 mal so weiter
Alles hat seine Berechtigung und geht voll in Ordnung nix diskriminierend/segend. -
Leider sehen das nicht alle so, siehe Diskriminierungsstelle
Ok, die brauchen ihre Daseinsberechtigung, aber es gäbe sicherlich andere Baustellen, die dringender der Aufmerksamkeit bedürften?vonschmeling hat den Thread wahrscheinlich auch vollkommen beabsichtig nicht im Unterforum zu reiserechtlichen Fragen eingestellt, damit die Frage der Diskriminierung diskutiert und nicht nur rechtlich betrachtet werden kann, insofern ist der Threadtitel vollkommen passend.
OT
Überprüft der Platzwart die Pässe auf Eurem Bolzplatz?
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Wenn dir die Schuhe passen okay, es gibt eben verschiedene Größen.
OT
Auch Katzen und Hunde, ohne Altersnachweis, genießen Zutritt.
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@erhard50
Das mag dich stören, aber es ist nun einmal so, dass nicht alle Erwachsenen beseelt sind vom Anblick bzw. der Geräuschkulisse der lieben Kleinen. Wohl gemerkt: Ich finde es enorm, mit welcher Geduld die Kids vielerorts betreut werden. 2 Wochen Hoppelhase Hans ist auch i.O., ich gebe zu nach einem Monat wird´s anstrengend und nach vieren braucht man ein Beisshölzchen ... trotzdem, die Kleenen lieben ihn und somit gehört er auch auf die Playlist im Familienclub. Aus meiner Sicht ist es aber völlig okay, wenn jemand einen anderen Rahmen für seine Erholung wünscht.@meer-fan
Ich finde nicht, dass es schärferer Urteile bedarf. Der RV muss sich einfach darüber im Klaren sein, dass er ggf. auf der black list eines spendablen Kunden landet, wenn er solche Zusagen nicht einhält. -
würdest du dich....bei einem anderen x-beliebigen Produkt im Wert zwischen sagen wir mal ca. 1500-2500 Euro....
was du auf Grund einer DIR ganz besonders wichtigen Eigenschaft gekauft hast.....du aber nach Erhalt dieser Ware
fest stellen musst das dieses Produkt diese Eigenschaft gar nicht hat....dich tatsächlich damit zufrieden geben
und sagen....naja in dem Laden kauft ich nichts mehr...?!Sorry, aber die Verkäufer bzw RV würden doch nur müde lächen oder gar gähnen...wenn man denen sagt....bei euch nicht mehr...
zumal man dann ja wissen müsste wer alles zu dem "Laden" gehört..das würden dann aber teilweise lange "black listen"....und
würde ja auch Null komma nichts an dem bereits ENTSTANDENEN Mangel....ändern. -
Nein, ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten wenn eine wichtige Eigenschaft fehlt.
Reklamation, Gelegenheit zur Nachbesserung mit der Ankündigung, meine Heimreise zu begehren falls diese nicht oder nicht im gewünschten Maß erbracht werden kann.
Jedenfalls würde ich nicht warten, bis mir ein Amtsrichter im Nachhinein ein Nasenwasser zuspricht. -
...und genau da sind wir beim meer_fan, denn bisher wurde es rechtlich scheinbar nur als Unannehmlichkeit betrachtet und nicht als zugesicherte Eigenschaft?
Ich jedenfalls bekomme das kalte :ehemals spuckensmiley:, wenn ich so ne namentanzende Ilse wie in dem Link sehe, die in meinem Namen und vor allem aufgrund meiner Steuern ihre Daseinsberechtigung damit zubringt, ein Produkt anzugreifen, das von der breiten Masse gewünscht und sehr gut nachgefragt wird!
Hannilein, Du darfst mir den Schuh gerne aufblasen, nur scheints, als wenn Du nicht verstanden hättest, daß ich nicht auf diesen Birkenstock stehe?"

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erhard50 schrieb: Was mich an der ganzen Diskussion stört ist die Unterstellung, dass die Anwesenheit von Kindern den Urlaubsfrieden der Erwachsenen stört
Was mich stört, solch ein unsinniger Fred-Titel.
Alles ist rechtens, alles ist legal.
Es gibt in der brd mitlerweile neue Gebietszonen da gibt es neuere EFH wo nur Erwachsene wohnen dürfen.
Bei uns werden derzeit 11 Gemeindegrundstücke nur an Familien veräußert.
Auf dem Gemeindebolzplatz dürfen nur Jugendliche < 18 Jahren fußballern.
Es gibt reine Gay-Hotels und Lesben-Bars
FarEs gibt "Veranstaltungen" da haben Männer bzw. Frauen keinen Zutritt.
Und 1000 mal so weiter
Alles hat seine Berechtigung und geht voll in Ordnung nix diskriminierend/segend.@HannileinK sagte:
Es gibt in der brd mitlerweile neue Gebietszonen da gibt es neuere EFH wo nur Erwachsene wohnen dürfen.
Wo soll denn das sein ? Im WWW ist auch nichts zu finden darüber.
EFH bedeutet Einfamilienhaus- richtig ?
Falls dann im Haus Kinder geboren werden- muessen die Eltern dann das Gebiet verlassen ?
Fällt mir schwer das zu glauben. -
@meer_fan
In dem von dir verlinkten Urteil ( hier ) ist zu lesen, dass eine kostenfreie Stornierung / Umbuchung vom RV angeboten wurde. Dieses Angebot hätte ich angenommen, wenn ich aufgrund der Ausschreibung des Hotels (Größe / Aufteilung der Anlage) und des Reisezeitpunkts (hier Hochsaison) hätte vermuten müssen, dass es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kein ruhiger erholsamer Urlaub werden würde.
Man kann's natürlich - wie die Kläger in diesem Fall - auch anders halten. Aufgrund des Risikos Hochsaison wäre mir dafür mein Urlaub allerdings zu schade gewesen. -
Ich halte das Urteil auch für zu milde, wenn nicht gar für eine Pharce, glaube aber nicht, dass Urteile der Schlüssel sind. Die paar Beschwerden, die vor Gericht landen, hinterlassen einfach keinen Eindruck.
Imho ist es viel wirksamer, wenn sich der Betroffene direkt gegen das Versauen des Urlaubs durch nicht eingehaltenen Zusagen zur Wehr setzt.
Nein, doc, es ist schon als Mangel erkannt worden, aber eben nicht als einer, der zu einem kompletten Verwirken des Erholungszweckes geeignet ist. -
schön und gut....hört sich nett und richtig an....und VIELLEICHT und hoffentlich hat man Erfolg mit dem Begehren der Nachbesserung...
ABER was wenn nicht...... man weder die Familien raus schmeisst (was für ALLE sicher nee echt besch..xxxx.....Lösung wäre
und zumindest bei mir auch nicht für ein entspanntes, tolles Urlaubsfeeling sorgen würde....
(all die vor Wut schäumenden Eltern und heulenden Kindern vor Augen hätte)
aber genau das ja von der (ich "klau" mal diese nette Formulierung)....namentanzenden Ilse DER RICHTIGE Wege wäre (auch kotxxx könnte)und auch kein anderes tatsächliches AO im Umkreis zu finden ist...(so reichlich sind sie dann ja doch (noch) nicht gesäat)
...man fliegt also Heim...am Ende sogar noch auf eigenen Kosten?......und DANN?....Geld weg ...Urlaub hin...und muss doch zum RA
und landet vor Gericht....und die meinen dann das es zumutbar gewesen wäre dort zu bleiben....weil "Kinderlärm" (und alles weitere was durch Anwesen von Kindern so zu Tage tritt) ja kein sooo gravierender Mangel ist.........und geschixxx en auf den "vertragsbruch"....und schlussendlich sitzt man dann Zuhause eben doch mit nur einem Gutschein oder max. 10 % Erstattung...!!!???...und selbst ein Anruf beim RTL würde in diesem Fall mit ziemlicher Sicherheit KEINEN "Urlaubretter" auf den Plan rufen.....
oder doch ...wenn die Familien die raus geschmissen wurden anrufen würden!
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keine Ahnung - aber so kurzfristig und dazu mitten in der Hochsaison würde ich annehmen, dass die vorgeschlagene Alternative eher ein Notnagel war...
Andererseits hat man seine Abwesenheit schon weitestgehend organisiert - von daher kann ich schon nachvollziehen, dass man trotzdem fährt, zumal die Aussage "... dass nicht vollständig ausgeschlossen werden könne, dass Kinder in der Anlage angetroffen werden." nicht unbedingt impliziert, dass dort ca. 20 lärmende Kinder sind...
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Eben Malini, das ist ja das Problem. Man möchte ja den Urlaub antreten und gerade in der Hauptsaison sieht es mit Alternativen schwierig aus. Das haben die RV's auch im Blick und nehmen billigend in Kauf, dass sie vereinzelte Urlauber verärgern. Die Mehrheit wird wohl die Kröte schlucken, vielleicht hinterher noch eine kleine Kulanzzahlung erreichen aber mehr nicht. Die wenigsten werden wohl den Klageweg beschreiben. Ist ja nicht nur bei den AO-Hotels der Fall, sieht man ja bei Überbuchungen auch bei normalen Hotels.
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Da eine sachliche Diskussion dieses Themas offensichtlich nicht möglich ist, muss man wohl auf ein OLG- bzw. BGH-Urteil warten.
Diese Gerichte müssten klären, ob die Anwesenheit von Kindern in "Adults only-Hotels" einen Reisemangel darstellt, bzw. welche Kriterien (z.B. Lärm) zusätzlich erfüllt sein müssen. Das oben zitierte Urteil stammt von einem Amtsgericht, und ist damit nicht allgemein verbindlich.
Ein sich geschädigt Fühlender müsste also den Instanzenweg bestreiten, um eine verbindliche Klärung zu erreichen. -
Du musst da realistisch bleiben, meer-fan - kein Hotelier setzt Familien mir nichts dir nichts an die Luft. Das könnte er auch gar nicht, da sie für ihre Unterbringung ja bezahlt haben. Im Grunde geht das höchstens direkt bei der Anreise und er muss dann auch augenblicklich das Bezahlte herausgeben. Ergo keine weinenden Kinder bzw. Karawanen herbergsloser Eltern, die mit **** und Pack auf der Suche nach einer neuen Unterkunft durch Urlaubsregionen wanken. Ich lasse den Veranstalter wissen, dass die mir maßgeblliche Zusage "Erwachsenenhotel" in keinster Weise eingehalten wird weshalb ich ihn zur Nachbesserung in Anspruch nehme.
Sollte wirklich keine Alternative vorhanden sein, kann ich mir immer noch überlegen, ob ich den Urlaub tatsächlich abbreche (natürlich nicht auf eigene Kosten!) zumindest aber sollte der RV mich Ernst nehmen bei der Ankündigung dieses Entschlusses.
All dies sind jedenfalls Maßnahmen, die ad hoc erwogen werden sollten und aus meiner Sicht gescheiter, als der Entschluss, bräsig das Familiengetümmel hinzunehmen und im Geiste die Klage vorzubereiten. Imho wird nämlich die Vorsitzende Müller-Lüdenscheid (50% Deputat, 3 Kinder) in 1000 kalten Winter nicht mehr als sagen wir mal 20% zusprechen, nur weil die Suhrbiers sich vom Kindergeschrei gestört fühlten.
Letzten Endes kannst du keinen Richter dazu verpflichten, solche Mängel schwerer zu gewichten - und gibt es zwischen dem Super GAU Szenario gem. deiner Beschreibung noch gefühlte elwunneunzichtausend Varianten, die evtl. zu einer Verbesserung der Lage führen können.
Vergleiche mit Waren halte ich hier nicht für sehr treffend, da die Lieferung eines grüner Golf anstelle eines silbernen Porsche nunmal niemanden als den Käufer betrifft, was auf kinderreiche Erwachsenenhotel nicht anwendbar ist.@erhard50
Nein, muss man nicht. Es besteht kein Zweifel, dass es sich hier um eine mangelnde Vertragserfüllung handelt. -
Du musst da realistisch bleiben, meer-fan - kein Hotelier setzt Familien mir nichts dir nichts an die Luft. Das könnte er auch gar nicht, da sie für ihre Unterbringung ja bezahlt haben. Im Grunde geht das höchstens direkt bei der Anreise und er muss dann auch augenblicklich das Bezahlte herausgeben. Ergo keine weinenden Kinder bzw. Karawanen herbergsloser Eltern, die mit **** und Pack auf der Suche nach einer neuen Unterkunft durch Urlaubsregionen wanken. Ich lasse den Veranstalter wissen, dass die mir maßgeblliche Zusage "Erwachsenenhotel" in keinster Weise eingehalten wird weshalb ich ihn zur Nachbesserung in Anspruch nehme.
Sollte wirklich keine Alternative vorhanden sein, kann ich mir immer noch überlegen, ob ich den Urlaub tatsächlich abbreche (natürlich nicht auf eigene Kosten!) zumindest aber sollte der RV mich Ernst nehmen bei der Ankündigung dieses Entschlusses.
All dies sind jedenfalls Maßnahmen, die ad hoc erwogen werden sollten und aus meiner Sicht gescheiter, als der Entschluss, bräsig das Familiengetümmel hinzunehmen und im Geiste die Klage vorzubereiten. Imho wird nämlich die Vorsitzende Müller-Lüdenscheid (50% Deputat, 3 Kinder) in 1000 kalten Winter nicht mehr als sagen wir mal 20% zusprechen, nur weil die Suhrbiers sich vom Kindergeschrei gestört fühlten.
Letzten Endes kannst du keinen Richter dazu verpflichten, solche Mängel schwerer zu gewichten - und gibt es zwischen dem Super GAU Szenario gem. deiner Beschreibung noch gefühlte elwunneunzichtausend Varianten, die evtl. zu einer Verbesserung der Lage führen können.
Vergleiche mit Waren halte ich hier nicht für sehr treffend, da die Lieferung eines grüner Golf anstelle eines silbernen Porsche nunmal niemanden als den Käufer betrifft, was auf kinderreiche Erwachsenenhotel nicht anwendbar ist.@erhard50
Nein, muss man nicht. Es besteht kein Zweifel, dass es sich hier um eine mangelnde Vertragserfüllung handelt.@vonschmeling sagte:
...Sollte wirklich keine Alternative vorhanden sein, kann ich mir immer noch überlegen, ob ich den Urlaub tatsächlich abbreche (natürlich nicht auf eigene Kosten!) zumindest aber sollte der RV mich Ernst nehmen bei der Ankündigung dieses Entschlusses.
Und was machen in diesem Fall Reisende die nicht pauschal gebucht haben? Die können dem RV ja wohl nicht den Rückflug anlasten, oder doch?
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Nein, da ist die Situation in der Tat prekär.
