JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
-
Ich habe gestern Abend dieselbe Mail von JT bekommen, obwohl ich am 6. Oktober auch meinen Reisevertrag außerordentlich gekündigt habe. Die Kündigung kann und will ich nicht zurückziehen, weil ich inzwischen eine neue Hotelbuchung bei einem anderen Veranstalter durchgeführt habe.
Ich gehe aber davon aus, dass JT erst mal eine Standard-Mail an alle rausgeschickt hat, ohne die Einzelfälle zu prüfen. Die Lösung wurde ja erst gestern präsentiert, da hat den Mitarbeitern von JT wohl die Zeit gefehlt, um die individuellen Umstände jedes einzelnen Betroffenen zu berücksichtigen. Das hoffe ich zumindest! Auf einen Rechtsstreit habe ich nämlich keine Lust...
Falls JT die Lastschrift abbuchen sollte, werde ich sie wieder zurückziehen und auf die Kündigung verweisen.
-
Worüber sollte man mit dir rechtsstreiten, peter_passau?

Richtig: Sollte eine Zahlungsaufforderung eintrudeln oder dein Kto belastet werden verweist du auf deine Kündigung und gut is.
All jenen, die schon den gesamten Reisepreis oder auch nur eine Teilzahlung entrichtet haben würde ich den Antritt der Reise empfehlen. Die Erstattung dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen, die Reiseleistungen hingegen tadellos erbracht werden. -
Worüber sollte man mit dir rechtsstreiten, peter_passau?

Richtig: Sollte eine Zahlungsaufforderung eintrudeln oder dein Kto belastet werden verweist du auf deine Kündigung und gut is.
All jenen, die schon den gesamten Reisepreis oder auch nur eine Teilzahlung entrichtet haben würde ich den Antritt der Reise empfehlen. Die Erstattung dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen, die Reiseleistungen hingegen tadellos erbracht werden.Info bzgl. noch fehlender Sicherungsscheine für Reisen nach dem 01.11.:
Nach Eingang der gestrigen Infomail, dass Reisen bis Ende des Jahres nun ebenfalls noch abgedeckt sind, habe ich heute morgen bei meinem Reisebüro angerufen, wie es denn bzgl. der noch fehlenden Sicherungsscheine ab dem 01.11. aussieht bzw. ob ein solcher noch nachgeliefert wird (mein Reiseantritt ist am 12.11., hatte ohne Sicherungsschein bezahlt).
Antwort des Reisebüros, nachdem sie mit JT telefoniert haben: Sicherungsscheine gibt es nicht mehr, werden nicht mehr rausgeschickt. Als "Absicherung" gebe es lediglich die Aussage des Insolvenzverwalters. Wie es dann nach dem 31.12. aussieht, steht in den Sternen.
Positiv für mich zumindest die Rückmeldung, dass nun feststeht, dass bei mir Flüge und Hotel laut JT-Aussage definitiv bezahlt sind. -
Info bzgl. noch fehlender Sicherungsscheine für Reisen nach dem 01.11.:
Nach Eingang der gestrigen Infomail, dass Reisen bis Ende des Jahres nun ebenfalls noch abgedeckt sind, habe ich heute morgen bei meinem Reisebüro angerufen, wie es denn bzgl. der noch fehlenden Sicherungsscheine ab dem 01.11. aussieht bzw. ob ein solcher noch nachgeliefert wird (mein Reiseantritt ist am 12.11., hatte ohne Sicherungsschein bezahlt).
Antwort des Reisebüros, nachdem sie mit JT telefoniert haben: Sicherungsscheine gibt es nicht mehr, werden nicht mehr rausgeschickt. Als "Absicherung" gebe es lediglich die Aussage des Insolvenzverwalters. Wie es dann nach dem 31.12. aussieht, steht in den Sternen.
Positiv für mich zumindest die Rückmeldung, dass nun feststeht, dass bei mir Flüge und Hotel laut JT-Aussage definitiv bezahlt sind.Überflüssiges Zitat entfernt!
@saralein79
Danke für die Info. Sollte das tatsäschlich so eintreten ist das ein Verstoß gegen geltendes Recht, welches auch ein Insolvenzverwalter einzuhalten hat. -
Nein, ist es nicht - es kann in dieser besonderen Situation auch anders agiert / abgesichert werden. Dazu bedarf es nicht zwingend eines Versicherers.
Ihr dürft gewiss sein, dass der Insolvenzverwalter als tadellos beleumundeter Jurist nicht gegen geltende Gesetze verstößt. -
@vonschmeling: Und was passiert, wenn man im Hotel nochmal bezahlen soll? Dann verweist man einfach auf den "tadellosen Leumund" des Insolvenzverwalters? Selbst mit gültigen Sicherungsschein hatten ja einige hier Probleme die Hotelbesitzer von ihren Forderungen abzubringen.
-
Das wird nicht passieren.
Selbstverständlich ist die Thiemann-Garantie finanziell abgesichert und nicht nur auf seinen Ruf abgestellt.
Im Übrigen hat der Sicherungsschein gar nichts mit den Nachforderungen zu tun, der interessiert einen Hotelier nicht die Bohne.
Er bedeutet lediglich, dass man im Falle eines Falles eben die Versicherung in Anspruch nehmen kann. In der jetztigen Situation wird diese Garantie eben vom Unternehmen gegeben, Zweifel in dieser Richtung sind ganz und gar entbehrlich. -
Wie gesagt, ich warte erst einmal ab, bis die neuen Reiseunterlagen zugeschickt werden und erwarte dort eine schriftliche Garantie. Nach dem ganzen Hin-und-Her werde ich die restliche Summe garantiert nicht ohne überweisen.
-
Nochmal: Der Sicherungsschein ist ein Dokument für den Verbraucher und nicht für die örtlichen Erfüllungsgehilfen.
Die können sich ihr Geld nicht von einer Versicherung holen und reagieren daher bei einer Insolvenz schon mal recht schmallippig.
Reisende hingegen können ihre Auslagen relativ einfach zurückholen, Nachforderungen vor Ort wird es jedoch nicht mehr geben. -
Ich habe gestern Abend dieselbe Mail von JT bekommen, obwohl ich am 6. Oktober auch meinen Reisevertrag außerordentlich gekündigt habe. Die Kündigung kann und will ich nicht zurückziehen, weil ich inzwischen eine neue Hotelbuchung bei einem anderen Veranstalter durchgeführt habe.
Ich gehe aber davon aus, dass JT erst mal eine Standard-Mail an alle rausgeschickt hat, ohne die Einzelfälle zu prüfen. Die Lösung wurde ja erst gestern präsentiert, da hat den Mitarbeitern von JT wohl die Zeit gefehlt, um die individuellen Umstände jedes einzelnen Betroffenen zu berücksichtigen. Das hoffe ich zumindest! Auf einen Rechtsstreit habe ich nämlich keine Lust...
Falls JT die Lastschrift abbuchen sollte, werde ich sie wieder zurückziehen und auf die Kündigung verweisen.
Mir geht's wie vielen hier: Ich habe außerordentlich gekündigt:
nachdem mir für die am 23.08.2017 gebuchte Reise mit Buchungsnummer xxxxxx bis heute kein Reisesicherungsschein vorgelegt wurde und somit die Werthaltigkeit nicht gegeben ist, kündige ich den Reisevertrag fristlos ohne Stornoentschädigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ich bitte um Bestätigung der außerordentlichen Kündigung.Darauf ich erhielt ich folgende Antwort:
Derzeit bieten wir keine kostenfreien Stornierung für Reisen nach dem 31.10. an.Worauf ich wie - leicht erzürnt - reagiert habe:
ich denke, die Frage ist nicht, was Sie mir anbieten wollen, sondern was Sie aus rechtlichen Gründen anbieten müssen (Paragraph 314 BGB). Machen Sie sich doch bitte in Ihrer Rechtsabteilung kundig. Sie wissen seit Monaten, dass die von Ihnen angebotenen Reisen insolvenzrechtlich nicht mehr abgesichert sind verkaufen diese munter weiter! Das alleine ist schon ein Skandal. Wenn man dann noch der Berichterstattung Ihrer verzweifelten Kunden folgt, die aus dem Hotel verwiesen oder zu Doppelzahlungen genötigt werden, weil Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, dann stehen einem die Haare zu Berge. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich mit so einem Reiseveranstalter die schönste Zeit des Jahres verbringen möchte. Vorausgesetzt, irgendein hochgepriesenes Sanierungkonzept greift, wovon ich nicht ausgehe und Ihnen nach all den Vorkommnissen keinesfalls wünsche.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt, habe ich die Reise anderweitig gebucht, um letztendlich meinen wohlverdienten Urlaub antreten zu können.
Ich setze Ihnen für die Bestätigung der ausserordentlichen Kündigung eine Frist bis 20.10.2017.Jetzt bin ich ja mal gespannt, was als nächstes kommt. Sollte ich die "neue" Reise stornieren, fallen derzeit 50% Stornierungskosten an. Gebucht habe ich anderweitig, weil meine Familie dann vor Ort ist und ich dabei sein wollte.
-
Habe soeben von JT die Antwort erhalten, dass Reisen ab 01.11. keinen neuen Sicherungsschein erhalten sollen... lediglich wird eine neue Rechnung ausgestellt, wobei das Fälligkeitsdatum dem Rückreisedatum angepasst werden soll. Das wäre dann die „Sicherheit „.
-
Mir geht's wie vielen hier: Ich habe außerordentlich gekündigt:
nachdem mir für die am 23.08.2017 gebuchte Reise mit Buchungsnummer xxxxxx bis heute kein Reisesicherungsschein vorgelegt wurde und somit die Werthaltigkeit nicht gegeben ist, kündige ich den Reisevertrag fristlos ohne Stornoentschädigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ich bitte um Bestätigung der außerordentlichen Kündigung.Darauf ich erhielt ich folgende Antwort:
Derzeit bieten wir keine kostenfreien Stornierung für Reisen nach dem 31.10. an.Worauf ich wie - leicht erzürnt - reagiert habe:
ich denke, die Frage ist nicht, was Sie mir anbieten wollen, sondern was Sie aus rechtlichen Gründen anbieten müssen (Paragraph 314 BGB). Machen Sie sich doch bitte in Ihrer Rechtsabteilung kundig. Sie wissen seit Monaten, dass die von Ihnen angebotenen Reisen insolvenzrechtlich nicht mehr abgesichert sind verkaufen diese munter weiter! Das alleine ist schon ein Skandal. Wenn man dann noch der Berichterstattung Ihrer verzweifelten Kunden folgt, die aus dem Hotel verwiesen oder zu Doppelzahlungen genötigt werden, weil Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, dann stehen einem die Haare zu Berge. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich mit so einem Reiseveranstalter die schönste Zeit des Jahres verbringen möchte. Vorausgesetzt, irgendein hochgepriesenes Sanierungkonzept greift, wovon ich nicht ausgehe und Ihnen nach all den Vorkommnissen keinesfalls wünsche.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt, habe ich die Reise anderweitig gebucht, um letztendlich meinen wohlverdienten Urlaub antreten zu können.
Ich setze Ihnen für die Bestätigung der ausserordentlichen Kündigung eine Frist bis 20.10.2017.Jetzt bin ich ja mal gespannt, was als nächstes kommt. Sollte ich die "neue" Reise stornieren, fallen derzeit 50% Stornierungskosten an. Gebucht habe ich anderweitig, weil meine Familie dann vor Ort ist und ich dabei sein wollte.
@Rallyemaus sagte:
... Vorausgesetzt, irgendein hochgepriesenes Sanierungkonzept greift, wovon ich nicht ausgehe und Ihnen nach all den Vorkommnissen keinesfalls wünsche...
Geht's eigentlich noch? Hast Du denn keinen Anstand? Was denkst Du wie sich der Sachbearbeiter, der Dein Schreiben bearbeiten muß fühlt?
Bei Dir geht's um ein paar Unannehmlichkeiten Deinen Urlaub betreffend. Beim Mitarbeiter geht es um die berufliche Zukunft. Dem also zu wünschen, dass das Sanierungskonzept nicht greift ist noch nicht einmal mehr unterste Schublade, sondern weit darunter.Ein wahrlich gelungener 1. Beitrag, daher: Nicht Willkommen im Forum!
-
Habe soeben von JT die Antwort erhalten, dass Reisen ab 01.11. keinen neuen Sicherungsschein erhalten sollen... lediglich wird eine neue Rechnung ausgestellt, wobei das Fälligkeitsdatum dem Rückreisedatum angepasst werden soll. Das wäre dann die „Sicherheit „.
@reisender49 sagte:
Habe soeben von JT die Antwort erhalten, dass Reisen ab 01.11. keinen neuen Sicherungsschein erhalten sollen... lediglich wird eine neue Rechnung ausgestellt, wobei das Fälligkeitsdatum dem Rückreisedatum angepasst werden soll. Das wäre dann die „Sicherheit „.
Na das wäre für alle Reisenden aber eine komfortable Sicherheit. Kann ich nicht so recht glauben, denn dadurch ginge der IV voll ins Risiko und müsste beträchtliche Beträge vorfinanzieren. Wer sollte ihm denn garantieren, dass der Reisepreis nach Rückkehr bezahlt wird?
-
@reisender49
Erscheint dir die Tatsache, erst nach der Reise bezahlen zu müssen, nicht als ausreichende Absicherung?
@Ralleymaus
Auch nochmal für dich: Die Kündigung bedarf keiner Bestätigung um rechtskräftig zu sein.
Wenn der Text "leicht erzürnt" verfasst wurde möchte ich nicht wissen, was du im Zustand "richtig sauer" rausgehauen hättest!? -
@reisender49: Damit könnte ich leben (Fälligkeitsdatum = Rückreisedatum).
-
Ja, grundsätzlich schon. Hatte mich dennoch gewundert dass kein Sicherungsschein ausgestellt wird....
-
Die Antwort erhielt ich grad wieder von JT, als ich auf die gestrige Mail antwortete, dass ich keine neue Rechnung übersandt haben möchte und auch nix zahlen werde, da ich ausserordentlich gekündigt habe:
Sehr geehrte Frau KI, leider sind kostenfreie Stornos von Anfang an nicht möglich gewesen. Wir haben step by step bekannt gegeben, dass die Reisen bis 14./31. Oktober stattfinden und nun auch die Reisen bis 31.12.2017. Was mit Ihrer Kündigung nun passiert, wird vom Insolvenzverwalter entschieden. Herzliche Grüße
Könnte doch in Stress und Anwalt ausarten......
-
Sorry, aber ich habe kein Verständnis, wie hier mit Kunden umgegangen wird. Seit Monaten weiß man, das die Insolvenzversicherung ausläuft, aber Reisen verkauft man fleißig weiter. Wenn dann der Kunde außerordentlich kündigen möchte, heisst es, "kann man nicht anbieten". Da platzt einem doch die Hutschnur.
Domino27: Sorry, aber ich bin für die Insolvenz nicht verantwortlich, sondern die Geschäftsführung von JT. Insofern obliebt die "Fürsorgepflicht" für deren Mitarbeiter sicher nicht beim Kunden.
-
Natürlich hast Du keine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern von JT Rallyemaus. Allerdings kann ein bisschen Mitgefühl auch nicht schaden. Ebenso finden sachliche Vorträge oft eher Gehör und Verständnis beim Vertragspartner als polemisches Gepolter.