JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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@kleinek11: Du hast doch am Freitag gemeint, dass du dir ebenfalls einen Anwalt nehmen willst. Hast du ihn schon kontaktiert und wenn ja, wie sieht er die Sache mit der fehlenden Fristsetzung?
@vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?
@peter_passau: Hab erst am Mittwoch den Termin.
Aber ich sammel grad die kostenlosen Stornobestätigungen div. Meldungen hier ein für den Anwalt. Wird ihn sicherlich interessieren;o))Da mir aber JT dauernd antwortet, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, weil ein fehlender Sicherungsschein nicht massgeblich ist und nicht zwingend erforderlich, kann es wohl kaum plötzlich doch sein, dass es bei den anderen auf einmal ein Grund ist, dass die Kündigung akzeptiert wird wegen fehlendem und angemahnten Sicherungsschein.
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@kleinek11: Das stimmt. Falls sie tatsächlich zwischen denen mit und ohne Frist unterscheiden, warum weisen sie dich dann nicht explizit darauf hin, sondern labern irgendwas Allgemeines vom Sicherungsschein? Sie könnten dir ja sagen, dass deine Kündigung nicht akzeptiert wird, weil du keine Frist gesetzt hast.
Hältst du uns auf dem Laufenden über den weiteren Verlauf deiner Recherche und den Anwaltstermin? Wäre lieb
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Die zweierlei Maße, mit denen JT hier misst, machen mich nachdenklich...
Vielleicht ermöglicht JT den Kunden, bei denen sich das Hotel verständnisvoll zeigt und keine Forderungen an den Reiseveranstalter stellt, die kostenlose Stornierung während die anderen (vorerst) in die Röhre schauen? Klingt seltsam, aber wer weiß? Wir können ja nicht mitverfolgen, was hinter den Kulissen passiert... -
Die zweierlei Maße, mit denen JT hier misst, machen mich nachdenklich...
Vielleicht ermöglicht JT den Kunden, bei denen sich das Hotel verständnisvoll zeigt und keine Forderungen an den Reiseveranstalter stellt, die kostenlose Stornierung während die anderen (vorerst) in die Röhre schauen? Klingt seltsam, aber wer weiß? Wir können ja nicht mitverfolgen, was hinter den Kulissen passiert... -
Das habe ich vorher getan und warte gespannt auf deren Antwort.
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Wird immer besser:
JT hat meine Beispiele von heutigen kostenfreien STornierungsbestätigungen , die sie aufgrund Kündigungen ausgesprochen haben, einfach in Facebook gelöscht und mich für Kommentare gesperrt!
Haben nun wohl doch wohlweisslich "Schiss" dass rauskommt, dass sie nicht einheitlich verfahren? -
Darüber könnte man sich echt amüsieren, wenn's nicht in Wahrheit traurig wäre...
Ominös erscheint dieses Verhalten jedoch schon. -
@kleinek11: Du hast doch am Freitag gemeint, dass du dir ebenfalls einen Anwalt nehmen willst. Hast du ihn schon kontaktiert und wenn ja, wie sieht er die Sache mit der fehlenden Fristsetzung?
@vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?
@peter_passau sagte:
@vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?
Nein, denn das war nicht meine sinngemäße Aussage. Ich bin allerdings der Ansicht, dass nach Zahlungsverlangen eine Fristsetzung eine Formalität ist, die im speziellen Falle keine Begründung zur Annahme oder Ablehnung des Begehrens darstellt.
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@peter_passau sagte:
@vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?
Nein, denn das war nicht meine sinngemäße Aussage. Ich bin allerdings der Ansicht, dass nach Zahlungsverlangen eine Fristsetzung eine Formalität ist, die im speziellen Falle keine Begründung zur Annahme oder Ablehnung des Begehrens darstellt.
@vonschmeling: Ich steh grad auf der Leitung. Was genau meinst du mit "nach Zahlungsverlangen"?
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@peter_passau
Ich meine, dass JT von niemandem eine Zahlung verlangen durfte, ohne einen gültigen Sicherungsschein herausgegeben zu haben.
Natürlich ist es i.d.R. besser, eine Frist zu setzen. Man kann allerdings argumentieren, dass es sich hier um eine vertragliche Pflicht handelt, auf deren Erfüllung der Vertragsgeber nicht besonders aufmerksam gemacht werden muss in Form einer Aufforderung zur Nachbesserung.
Ist ja kein tropfender Wasserhahn oder ne defekte Klimaanlage ... -
@peter_passau
Ich habe eine Kündigung aufgesetzt das ich um Übersendung des Sicherungsscheines bitte innerhalb von 10 Tagen...sollte das nicht geschehen werde ich außerordentlich kündigen da kein gültiger Reisevertrag zustande kam.
Nach Ablauf der Frist dann eine Kündigung rausgeschickt.
Hatte dann direkt neu gebucht.
Bei uns ging es um 11.000 Euro da die Reise für 6 Personen gebucht worden ist.
JT schickte mir irgendwann eine E-Mail das ein kostenfreies Storno nicht möglich wäre,darauf schickte ich eine E-Mail das ich nicht storniert habe sondern gekündigt und daraufhin kam nach 2 Tagen die Bestätigung des kostenlosen Stornos.@Misscherie83 sagte:
@peter_passau
Ich habe eine Kündigung aufgesetzt das ich um Übersendung des Sicherungsscheines bitte innerhalb von 10 Tagen...sollte das nicht geschehen werde ich außerordentlich kündigen da kein gültiger Reisevertrag zustande kam.
Nach Ablauf der Frist dann eine Kündigung rausgeschickt.
Hatte dann direkt neu gebucht.
Bei uns ging es um 11.000 Euro da die Reise für 6 Personen gebucht worden ist.
JT schickte mir irgendwann eine E-Mail das ein kostenfreies Storno nicht möglich wäre,darauf schickte ich eine E-Mail das ich nicht storniert habe sondern gekündigt und daraufhin kam nach 2 Tagen die Bestätigung des kostenlosen Stornos.Genauso war es bei mir auch...

Jetzt hoffe ich ich nur auf meine Anzahlung!!!
Dazu können Sie zur Zeit nichts sagen, wollen sich in den nächsten Tagen melden! -
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@schwanke:
hast du vorher auch das übliche Blabla wie Kündigung ist nicht möglich ...von JT erhalten?Hier mal eine allgemeine Information bezüglich des außerordentlichen Kündigungsrechts:
http://www.recht-finanzen.de/contents/1202-reisevertrag-recht-auf-kuendigung
Vielleicht hilft es Euch weiter. Hier steht auch drin, dass man erst eine Frist zur Abhilfe setzen muss.
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ja, ich habe die übliche Standard-Mail bekommen, dass eine Stornierung zur Zeit nicht moeglich ist...
ich hatte dann eine Mail zurueckgeschickt, dass sie offensichtlich meinen Brief nicht gelesen hatten, da ich nicht storniert sondern gekündigt habe....
Danach kam das Schreiben das meine Reise zu 0,00 Euro storniert wurde -
Nah was sagt man dazu? Hab heut 2 Stunden vorher noch mal auf eine Standartmail geantwortet, dass ich auf die Kündigung bestehen, da keine Sicherheit gegeben ist!
Man beachte: Erhalt der Reiseunterlagen nach Zahlungseingang- Zahlungsziel auf der Rechnung ist unser ursprüngliches Rückreisedatum!Sehr geehrte Frau Heiss,
wir bedanken uns nochmals für Ihre Buchung bei der JT Touristik GmbH und bestätigen gerne Ihre Reise.
Nach erfolgter Bezahlung des Gesamtreisepreises senden wir Ihnen die Reiseunterlagen umgehend zu.
Gerne bieten wir Ihnen auch die Bezahlung der Reise per Sofortüberweisung Online-Banking an. Dazu gehen Sie bitte folgendermaßen vor:1. Gehen Sie auf https://www.sofort.com/paycode/9bedb57224
2. Klicken Sie auf »Zahlung durchführen«, um den Zahlvorgang zu startenSofortüberweisung.de entspricht als TÜV-geprüftes Zahlungssystem den hohen Sicherheitsstandards des Online-Bankings und verfügt über TÜV-geprüften Datenschutz.
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen, die je nach Reiseland variieren können.
Unter www.jt.de/einreisebestimmungen<http://www.jt.de/einreisebestimmungen> finden Sie weitere Informationen.
Sie brauchen ein Visum und benötigen Hilfe bei der Antragstellung?
Unser Partner Visumpoint kann Ihnen schnell und zuverlässig bei der Besorgung der notwendigen Einreise-Dokumente behilflich sein, sogar noch kurzfristig vor der Anreise. Kunden von JT Touristik erhalten hier 15 % Rabatt auf alle Service-Leistungen. Nutzen Sie hierfür einfach nachfolgenden Link: www.jt.visumpoint.deGerne steht Ihnen unser Service Center für weitere Informationen zu Ihrer Reise zur Verfügung. Sie erreichen uns innerhalb unserer Geschäftszeiten telefonisch unter +49.(0)30.8877870 oder per E-Mail unter service@jt.de.
Informationen zu den Gepäckbestimmungen der für Ihre Reise gebuchten Fluggesellschaft finden Sie unter http://www.jt.de/gepaeckinformationen.
Wichtige Information:
Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JT Touristik GmbH sind unter folgendem Link für Sie hinterlegt:
http://www.jt.de/agbWir wünschen Ihnen einen wunderschönen und erholsamen Urlaub.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik-Team
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Freue mich für alle, deren Kündigung kostenlos storniert wurde, liest sich so, als ob das wohl hauptsächlich Reisen nach Dubai sind.
Folgende Neuigkeit kann ich mal weitergeben (OHNE GEWÄHR, denn ich hab schon viel gehört und gelesen):
Ich habe heute bei meiner RV angerufen und Bescheid gesagt, dass ich bald den Anwalt einschalten will, falls ein Mahnbescheid oder weitere Kündigungsablehnungen kommen. Er bat mir an, bei der kostenlosen Rechtsberatung von ihnen anzurufen. Also, kostet ja nichts hab ich gedacht und mal schauen was dabei rauskommt....
Also ohne es jetzt (wie bereits in diesem Thread vorher) ins lächerliche zu ziehen, aber das Gelächter am anderen Ende der Leitung war wirklich groß. Folgende Aussagen bekam ich von der Rechtsanwältin zu hören (bevor Fragen kommen, ich wurde weiterverbunden zu einer Anwältin mit Reiserechterfahrung
)- Sie sagte, sobald es einen Insolvenzverwalter gibt, ist dieser der Ansprechpartner für alles und er ist auch der einzige, der irgendwelche Forderungen einfordern kann, das Anwaltsschreiben hat sie schon als "betrügerische Masche" bezeichnet und wieder darauf verwiesen, dass bei einer Insolvenz nur der IV irgendwelche Forderungen stellen darf
- Schreiben von JT oder dem Anwalt oder von jemand anderem als den IV sind nicht mehr maßgebend, sondern gehören eigentlich in die "Tonne"
- Auf meine Frage was ich tun soll, Anwalt einschalten oder Aussitzen, sagte sie: Auf jeden Fall aussitzen
- Als ich ihr gesagt habe, dass meine Flüge wohl bezahlt sind, aber das Hotel keine Buchung von mir hat, war am anderen Ende der Leitung auch eine Frohnatur zu erkennen ;-)......Sie sagte: Sie sollen zahlen, bekommen aber keine Leistung dafür?, da ich ja hier aufgepasst habe, habe ich ihr erzählt, dass Betroffene vor Ort ihr Hotel nochmal zahlen mussten und ihr Geld dann daheim von der Generali zurückfordern sollen, allerdings nur für Reisen bis zum 31.10. Danach liegt kein Sicherungsschein vor. Ihre Antwort: Also dann ist es ja eindeutig, ihre Reise wäre nicht abgesichert und ganz ehrlich, sie wissen, wie die Versicherungen sind, die Generali steht ja jetzt nicht da und schreit: Ja, fahren sie alle in den Urlaub, wir zahlen schon, sondern sie werden natürlich dann auch nur die zugesicherten Reisen (zähneknirschend) für die Reisen bis 31.10. bezahlen und wenn es ab dem 01.11. keine Zusicherung gibt, wird es schwer werden, das Geld von der Versicherung zu bekommen. Eigentlich ja logisch

So, ich sitze es mal weiter aus.....drück allen anderen noch die Daumen, die auch auf ihre Bestätigung warten!