JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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@elenaelissa sagte:
Ok vielen Dank das heißt soll ich die Frist abwarten?
Das ist nicht nötig, das Unternehmen wird dir bestätigen, dass eine Versicherung gegeben ist.
Zusätzlich bietet man dir eine Zahlungfrist bis zu deiner Rückkehr an - das sollte als Sicherheit ausreichen.
Ich neben nicht an, dass Kündigungen, die nach dem 18.10. ausgesprochen wurden Aussicht auf Erfolg haben, da der Kündigungsgrund entfällt.@vonschmeling sagte:
Das ist nicht nötig, das Unternehmen wird dir bestätigen, dass eine Versicherung gegeben ist.
Zusätzlich bietet man dir eine Zahlungfrist bis zu deiner Rückkehr an - das sollte als Sicherheit ausreichen.
Ich neben nicht an, dass Kündigungen, die nach dem 18.10. ausgesprochen wurden Aussicht auf Erfolg haben, da der Kündigungsgrund entfällt.Die erste außerordentlich Kündigung ging schon am 7.10 raus
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@vonschmeling sagte:
Das ist nicht nötig, das Unternehmen wird dir bestätigen, dass eine Versicherung gegeben ist.
Zusätzlich bietet man dir eine Zahlungfrist bis zu deiner Rückkehr an - das sollte als Sicherheit ausreichen.
Ich neben nicht an, dass Kündigungen, die nach dem 18.10. ausgesprochen wurden Aussicht auf Erfolg haben, da der Kündigungsgrund entfällt.Die erste außerordentlich Kündigung ging schon am 7.10 raus
@elenaelissa sagte:
Die erste außerordentlich Kündigung ging schon am 7.10 raus
Auch per Einschreiben! Und Lösungen gibt es doch bis Februar garnicht warum in Gottes Namen akzeptieren die das nicht
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Ich bekomme jetzt zum weiss nicht wievieltem Male folgende Auskunft:
Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.Ist denn das so hinnehmbar?
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Hi,
hier mal ein paar Infos zum Thema Kündigung:- es zählen immer die Fakten zum Zeitpunkt der Kündigung!
- aber eine Kündigung ohne Fristsetzung muss JT nicht akzeptieren.
- "bessert" JT nach wie bei den Reisen bis zum 31.12. innerhalb der Frist nach => kein kostenloser Rücktritt möglich, denn der Mangel ist beseitigt.
Bei einer erneuten Kündigung muss man gucken, ob schon Abhilfe geschaffen wurde.
Habe heute die Auskunft aus dem Einkauf und der Rechtsabteilung meines AGs bekommen.
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Die Frage ist ja, hat JT nachgebessert?
die bloße Aussage,dass die Reisen bis Jahresende angetreten werden können ,reicht doch eig. als Nachbesserung nicht aus oder?
man hat lediglich deren Wort, keine Absicherung,nix.
wir hören doch hier weiterhin,dass Hotelzimmer gar nicht mehr reserviert sind oder Hotels bereits nun ausgebucht. Das kann noch weiterhin vor Ort böse Überraschungen geben.....ist das denn als nötige „Absicherung“ wirklich ausreichend?
was,wenn man vor Ort dann da steht,ohne Reservierung oder Zahlung?
ich wage zu bezweifeln,dass lediglich der Satz „Reisen können erfolgen“ eine Absicherung ersetzt.
somit ist das für mich keine neue Absicherung seit Zeitpunkt meiner Kündigung.
Aber morgen bin ich hoffentlich schlauer, hab meinen Anwaltstermin. -
@elenaelissa sagte:
Die erste außerordentlich Kündigung ging schon am 7.10 raus
Auch per Einschreiben! Und Lösungen gibt es doch bis Februar garnicht warum in Gottes Namen akzeptieren die das nicht
@elenaelissa sagte:
zum 1. KündigungsschreibenAuch per Einschreiben! Und Lösungen gibt es doch bis Februar garnicht warum in Gottes Namen akzeptieren die das nicht
Hatte wohl übersehen, dass du erst im Februar reist ...
In diesem Fall sehe ich noch keine Begründung zur Kündigung, mindestens solltes du die von dir gesetzte Frist abwarten. Falls eine Zahlung von dir verlangt wird verweigere diese und nimm das zum Anlass für erneute Forderung nach einer Absicherung und Kündigungsandrohung.
(Hervorhebung in elenaelissas Beitrag von mir) -
Nein , kleinek11, es gibt eine Absicherung bis zum 31.12. anscheinend. Der "Schein" an sich ist eine vertragliche Nebenpflicht, maßgeblich ist das Bestehen einer Kundengeldabsicherung. In welcher Form genau das bei JT zur Zeit gehandlet wird weiß ich nicht.
Ggf. kannst du eine schriftliche Bestätigung fordern. -
@Mozamba sagte:
Sollte meine Kündigung seitens JT akzeptiert werden ...
Warum sollte sie? Die Reise ist jetzt abgesichert, das wird man dir bestätigen und damit entfällt der Kündigungsgrund.
@vonschmeling sagte:
Warum sollte sie? Die Reise ist jetzt abgesichert, das wird man dir bestätigen und damit entfällt der Kündigungsgrund.
„Die Reise wird durchgeführt“ das höre ich ständig von JT!
Jedoch auf die Fragen die ich JT seit dem 17.10. stelle: was ist mit meinem Hotelbuchung? Warum ist das immer noch nicht geklärt?, höre ich nur: wir kümmern uns darum.
Die Reise wie man sieht, ist bis heute noch nicht abgesichert. Der von mir schriftlich gesetzter Termin, wegen Zusendung eines gültigen Sicherungsscheins ist schon längst verstrichen. Am Donnerstag Termin beim Anwalt. Es wird dann eine Kündigung zum JT geschickt und eine Antwort auf das Anwaltsschreiben die man als danke schon für die gebuchte Reise bekommen hat.
Nach dem die Kündigung verschickt wird, hat das Warten auf jede Art von Bestätigungen Seitens der JT sein Ende.
Ich hoffe es! -
Hi,
hier mal ein paar Infos zum Thema Kündigung:- es zählen immer die Fakten zum Zeitpunkt der Kündigung!
- aber eine Kündigung ohne Fristsetzung muss JT nicht akzeptieren.
- "bessert" JT nach wie bei den Reisen bis zum 31.12. innerhalb der Frist nach => kein kostenloser Rücktritt möglich, denn der Mangel ist beseitigt.
Bei einer erneuten Kündigung muss man gucken, ob schon Abhilfe geschaffen wurde.
Habe heute die Auskunft aus dem Einkauf und der Rechtsabteilung meines AGs bekommen.
@BrakerJunge sagte:
Hi,
...
aber eine Kündigung ohne Fristsetzung muss JT nicht akzeptieren.... haben sie aber.
Und die Frage wird letzten Endes sein, ob allein wegen des Verzichts auf eine Nachbesserungsfrist eine Ablehnung bzw. Stornokostenforderung Erfolg haben wird.
Wie gesagt - bis zum 31.12. ist in diesem Sinne jetzt nachgebessert, der Kündigungsgrund besteht also nicht mehr. -
@Mozamba
Eine Kündigung kann jetzt aus meiner Sicht keinen Erfolg mehr haben, da der Kündigungsgrund beseitigt ist.
Die Reisen sind abgesichert, der Schein ist eine reine Formalie, wie also willst du deine Kündigung begründen? -
Zum Zeitpunkt meiner außerordentlichen Kündigung am 13.10.2017 war noch keine Regelung bekannt, ob und was mit Reisen ab 01.11.2017 passiert. Somit gab es doch zu dem Zeitpunkt dafür keinerlei Absicherung, was Bestandteil eines rechtsgültigen Vertrags ist. Somit bin ich - meines Erachtens - zurecht vom Vertrag zurückgetreten, weil dieser noch nicht rechtsgültig geschlossen wurde.
Was meinen denn hier die Experten?
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Meine Hotelbuchung ist storniert. Seit dem 17.10. warte ich auf eine Buchungsbestätigung seitens der JT. Es ist nichts passiert. Wie lange soll ich noch warten? Ist das nicht Grund genug?
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Zum Zeitpunkt meiner außerordentlichen Kündigung am 13.10.2017 war noch keine Regelung bekannt, ob und was mit Reisen ab 01.11.2017 passiert. Somit gab es doch zu dem Zeitpunkt dafür keinerlei Absicherung, was Bestandteil eines rechtsgültigen Vertrags ist. Somit bin ich - meines Erachtens - zurecht vom Vertrag zurückgetreten, weil dieser noch nicht rechtsgültig geschlossen wurde.
Was meinen denn hier die Experten?
@Rallyemaus sagte:
Zum Zeitpunkt meiner außerordentlichen Kündigung am 13.10.2017 war noch keine Regelung bekannt, ob und was mit Reisen ab 01.11.2017 passiert. Somit gab es doch zu dem Zeitpunkt dafür keinerlei Absicherung, was Bestandteil eines rechtsgültigen Vertrags ist. Somit bin ich - meines Erachtens - zurecht vom Vertrag zurückgetreten, weil dieser noch nicht rechtsgültig geschlossen wurde.
Was meinen denn hier die Experten?
Hast du angezählt oder sogar alles?
Wenn nein, brauch der Veranstallter keinen Sicherungsschein. Denn brauch er nur bei Vorkasse. -
@Mozamba
Nein.
@BrakerJunge
Natürlich braucht er eine Kundengeldabsicherung auch ohne Vorleistungen.
Daher sollte Ralleymaus im Recht sein. -
Guten Tag,
vielleicht hat jemand einen Tipp für mich? Anfang August habe ich einen Urlaub für Mitte Februar 18 in der Türkei gebucht. Als Zahlungsziel wurde der 1.1.18 angegeben. Den Gesamtpreis habe ich aber schon sofort, also im August überwiesen und auch prompt die gesamten Reiseunterlagen erhalten; allerdings natürlich ohne Sicherungsschein. Die Reise möchte ich auch antreten. Wäre es eine denkbare Alternative, jetzt mein Geld zurückzufordern, die Reise anzutreten und den vereinbarten Preis nach der Reise zu entrichten, so wie das jetzt wohl vielen Urlaubern für gebuchte Reisen bis 31.12. angetragen wurde? Oder ist es besser die Entwicklung noch abzuwarten, wie eine eventuelle Lösung für die Zeit ab Januar aussieht? -
Deine „Nein“ verstehe ich nicht so ganz. Verstehen wurde ich das, wenn ich laut Aussage von IV einen neuen Rechnung für meine Reise (04.11) bekommen hätte. Außerdem schuldet mir noch JT eine neue Hotelbuchungsbestätigung. Nur durch meine eigene Initiative habe ich vom Hotel Mitteilung bekommen, das der Zimmer storniert worden ist.
Ohne den beiden Sachen, habe ich bis Dato keine neue Absicherung meiner Reise(?!).
Dementsprechend gilt meine Fristsetzung bezüglich des Sicherungsscheins. Sollte sich bis Donnerstag der Zustand nicht ändern ist das für mich ein Grund um zu kündigen (auf der Basis der fehlenden Absicherung).Meine zusätzliche Fragen: wenn ich am 04.11. immer noch keine Antwort seitens JT habe (neue Rechnung und Hotelbuchungsbestätigung) wurdest Du immer noch bei „Nein“ bleiben? Soll ich dann ins vorprogrammierte Chaos fliegen?
Wenn Du am 04.11. (immer noch keine Nachricht von JT), Dein „Nein“ auf „Ja“ ändern solltest, ist wohl das Kündigungsschreiben durch einen Anwalt nicht mehr durchführbar (Samstag).
Bitte korrigiert mich, wenn ich hier mit meiner Ausführung nicht richtig liege.
Ich bedanke mich für Deine Mühe!
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@Rallyemaus: Hast du fristlos gekündigt oder vorher eine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt?
@beliebig100: Da du schon bezahlt hast und die Reise auch antreten möchtest, würde ich an deiner Stelle noch abwarten, welche Lösung JT für die Reisen ab 2018 präsentiert. Aber du musst damit rechnen, dass dies noch eine Weile dauern kann oder dass die Reise sogar abgesagt wird, falls es JT nicht gelingt, irgendeine Art von Absicherung nach dem 31.12.2017 zu finden.
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@Mozamba
Ich nehme nicht an, dass du in ein "vorprogrammiertes Chaos" reist. Lt. IV können die Reisen durchgeführt werden, folglich muss es auch eine Absicherung geben. Du kannst nicht auf der Formalie Sicherungsschein bestehen, lass dir ggf. eine schriftliche Bestätigung geben, dass die Gelder abgesichert sind. Wie kann dir letztlich egal sein, maßgeblich ist nur, an wen du dich im Falle eines Falles mit Regressforderungen wenden kannst.
Ich bleibe bei meinem Nein und nehme weiterhin nicht an, dass eine Kündigung zum jetztigen Zeitpunkt ohne Forderung von Stornokosten Erfolg haben wird. Zudem hast du - wenn ich mich recht entsinne - bereits Zahlungen getätigt und diese könnten in Gänze verloren sein, falls der Grund deiner Kündigung einer gerichtlichen Prüfung nicht Stand hält.
Du hast ja aber eh einen Termin beim Anwalt. Der wird dich nach der Begründung für die Außerordentlichkeit deiner Kündigung fragen und dir sicherlich raten, wie du am besten verfahren sollst.Kurz nach dem Bekanntwerden der Insolvenz hat hier ein User berichtet, er sei einfach nicht zum Abreisetermin erschienen und habe auf die Reise eigenmächtig verzichtet, da mit Nachforderungen der Hotelkosten vor Ort zu rechnen gewesen sei. Aus meiner Sicht eine fatale Entscheidung, da mit Sicherheit Stornogebühren in Höhe des Reisespreises an ihn gerichtet werden.
Nochmal (um den Eindruck einer Plüschigkeit zu vermeiden!) :
Reisende, die noch nichts gezahlt haben, ihre Reisen zwischen dem 1.11. und 31.12.17 antreten sollten und vor dem 18.10. gekündigt haben, dürften damit Erfolg haben (wobei auch das nicht in Marmor gemeisselt ist).
Seit dem 18.10. ist jedoch die Durchführbarkeit bestätigt (das hat Hand und Fuß und kann nicht ein fehlendes Formular als Kündigungsgrund herhalten), allein aus dem Zustand in Insolvenz ergibt sich kein Rücktrittsanspruch.
Reisende, die gekündigt haben jedoch bereits Zahlungen getätigt, sollten sich dringend erkundigen, an wen ihre Forderungen ggf. zu richten wären. -
Wenn das Hotel Mozamba aber mitteilt, dass die Reservierung storniert worden ist, kann man meiner Meinung nach von einem "vorprogrammierten Chaos" ausgehen. Solange das nicht geklärt ist, würde ich mir zumindest eine stornierbare Alternative in der gleichen Urlaubsregion buchen.
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Noch mal vielen Dank für Deine Mühe.
Ich habe grade vom JT eine neue Rechnung bekommen laut dem ich die letzte Zahlung (bis jetzt nur Anzahlung geleistet) nach der Rückreise bezahlen soll. Ich dachte alles prima, bis ich JT angerufen habe und nach Bestätigung der Hotelzimmer gefragt habe. JT kann mir zu Zeit keine Bestätigung geben (Ursprungsbuchung ist durch Agentur vor Ort storniert). Ich soll in der Sache noch warten (das tue ich seit dem 18.10.). Diese Bestätigung ist der letzte Puzzelstein in der Geschichte. Sollte keine Bestätigung kommen, wie sollt man sich verhalten? Ich weiß ich habe morgen Termin beim Anwalt, Deine Meinung ist mir jedoch auch sehr wichtig.
Danke
@BesorgterUrlauberWäre eine Alternative die aber nicht so günstig sein konnte wie die gebuchte Reise.