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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • tulpe490T Offline
    tulpe490T Offline
    tulpe490
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1401

    Hallo,ja ich habe heute morgen die neue Rechnung zugeschickt bekommen,,,, und ich werde auch reisen da ich nicht gekündigt habe,,,und gewartet habe bis eine Entscheidung fällt.Der Insolvenzverwalter mußte sich ja auch erstmal orientieren und verhandeln,,das geht nun mal nicht gleich am 1.Oktober alles gleichzeitig....es musste ja eine Entscheidung her ob JA oder NEIN....Das heißt jetzt nicht das ich das von JT verteidige und toll finde,,ganz und garnicht,,,aber man muss den Verwalter auch erst mal Zeit und ne Chance einräumen....und reagiert zwecks Sicherungsschein., haben wir alle ja die nach dem 1.11 fliegen ,auch erst am 29.Sept.wo das Delemmer da war....und nicht bei der Zusendung der Reiseunterlagen....

    1304nico1 1 Antwort Letzte Antwort
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    • peter_passauP Offline
      peter_passauP Offline
      peter_passau
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1402

      Habe gerade die neue Rechnung mit Fälligkeitsdatum = Rückreisetermin von JT erhalten, obwohl ich am 6. Oktober außerordentlich gekündigt habe.

      @vonschmeling: Soll ich gleich zurückschreiben und auf meiner Kündigung bestehen? Oder abwarten, was der Anwalt von kleinek11 rät?

      Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
      (Abraham Lincoln)

      burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
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      • peter_passauP peter_passau

        Habe gerade die neue Rechnung mit Fälligkeitsdatum = Rückreisetermin von JT erhalten, obwohl ich am 6. Oktober außerordentlich gekündigt habe.

        @vonschmeling: Soll ich gleich zurückschreiben und auf meiner Kündigung bestehen? Oder abwarten, was der Anwalt von kleinek11 rät?

        burton_B Offline
        burton_B Offline
        burton_
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1403

        @peter_passau sagte:

        @vonschmeling: Soll ich gleich zurückschreiben und auf meiner Kündigung bestehen? Oder abwarten, was der Anwalt von kleinek11 rät?

        Vielleicht sollte das hier mal wieder in den Fokus gerückt werden...

        dumpf.backe17D 1 Antwort Letzte Antwort
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        • kleinek11K Offline
          kleinek11K Offline
          kleinek11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1404

          Gibt es ein offizielles Schreiben/Pressemeldung von JT selbst, dass die ausgegebenen/vorhandenen Sicherungsscheine/Versicherung der Generali nur bis zum 31.10.2017 gelten?
          Ich find das bei mir in den Mails nirgends?
          Brauch das für meine Anwältin.

          dumpf.backe17D 1 Antwort Letzte Antwort
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          • peter_passauP peter_passau

            @Rallyemaus: Hast du fristlos gekündigt oder vorher eine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt?

            @beliebig100: Da du schon bezahlt hast und die Reise auch antreten möchtest, würde ich an deiner Stelle noch abwarten, welche Lösung JT für die Reisen ab 2018 präsentiert. Aber du musst damit rechnen, dass dies noch eine Weile dauern kann oder dass die Reise sogar abgesagt wird, falls es JT nicht gelingt, irgendeine Art von Absicherung nach dem 31.12.2017 zu finden.

            RallyemausR Offline
            RallyemausR Offline
            Rallyemaus
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1405

            @peter_passau sagte:

            @Rallyemaus: Hast du fristlos gekündigt oder vorher eine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt?

            Ja, ich habe am 13.10. fristlos gekündigt, allerdings keine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt. Hier wurden doch schon Kündigungen akzeptiert, bei denen es auch keine Fristsetzung gab.
            Ach ja, "Neues" von der Front:

            Wir teilten Ihnen auf Ihre Email vom 13.10 am selbigen Tag mit, dass wir die Stornierung nicht entgegennehmen, da eine Regelung derzeit nur für Reisen bis 31.10.2017 vorliegt.
             
            Nun haben wir eine Lösung für alle Reisen ab dem 01.11. – 31.12.2017 vorliegen.
             
            Ihre Kündigung unter Berufung auf § 314 BGB ist unwirksam. Diesseits ist kein Grund ersichtlich, der Sie berechtigen würde, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zu lösen.
            Die vereinbarten Reiseleistungen werden unsererseits erbracht. Das Fehlen eines Sicherungsscheins stellt in der jetzigen Situation nach unserer Ansicht keinen wichtigen Grund i. S. der Vorschrift dar.
             
            Der Eintritt der Insolvenz allein führt nicht zum Erlöschen der gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen.
             
            Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
            Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
             
            Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
             
            Die Reise selbst wird durchgeführt.
            Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
            Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
             
            Ein Grund für die gewünschte kostenfreie Stornierung ist diesseits nicht zu erkennen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, sich im Rahmen der in den Vertrag einbezogenen AGB vom Vertrag zu lösen.
            In diesem Fall vermögen wir jedoch nicht, Ihre ggf. geleistete Anzahlung auszuzahlen. Vielmehr können Sie diese nur nach Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.
             
            Bitte lassen Sie uns kurzfristig wissen, ob Sie die Reise antreten wollen. Sie haben die Möglichkeit gemäß unserer AGB zu 65 % kostenpflichtig zu stornieren.

            Es ist ja nicht so, dass ich nicht reisen möchte, aber ich habe eben aufgrund der Insolvenz und dem fehlenden SS bei einem anderen Anbieter gebucht (weil ich ja Kündigung nicht bestätigt werden muss). Jetzt stehe ich mit 2 gebuchten Reisen da ...

            Was tun, sprach Zeus...

            Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • burton_B burton_

              @peter_passau sagte:

              @vonschmeling: Soll ich gleich zurückschreiben und auf meiner Kündigung bestehen? Oder abwarten, was der Anwalt von kleinek11 rät?

              Vielleicht sollte das hier mal wieder in den Fokus gerückt werden...

              dumpf.backe17D Offline
              dumpf.backe17D Offline
              dumpf.backe17
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1406

              Hallo,
              ich habe nun auch eine neue Rechnung mit Zahlungstermin nach Reiseende erhalten. Ist bei mir heute der 7. Tag vor Reisebeginn - ich hätte somit heute letztmalig die Möglichkeit, zu wohl 75 % zu stornieren. Auf meine Vertragskündigungen von Anfang Oktober wegen fehlendem Sicherungsschein ist JT ja nie richtig eingegangen - es waren immer nur die hier laufend veröffentlichen Standard-Mails. Ich hatte aber auch keine Frist zur Nachlieferung des Scheines gesetzt - könnte nun ein Fehler gewesen sein.

              Langsam frage ich mich, ob es wirklich weiterhin Sinn macht, mich zurück zu legen und das auszusitzen. Sieht jemand eine Möglichkeit, nun heute doch den Vertrag zu stornieren, dass wenigstens nur die 75 % (falls JT eine entsprechend hohe Storno-Rechnung erstellt) später als Streitwert zu Grunde gelegt werden? Kann ich z.B "unter Vorbehalt" stornieren? Was sollte ich dann unter Vorbehalt angeben? Vorbehaltlich einer nicht rechtskräftigen Kündigung des Reisevertrages?

              Wie ist da eure Meinung?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • RallyemausR Offline
                RallyemausR Offline
                Rallyemaus
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1407

                ... ach ja, die neue Rechnung kam auch gerade eben per Email mit folgendem Anschreiben:

                wir bedanken uns nochmals fÌr Ihre Buchung bei der JT Touristik GmbH und bestÀtigen gerne Ihre Reise.

                Anbei senden wir Ihnen Ihre Rechnung.
                Der noch offene Rechnungsbetrag Ihrer Buchung bei JT Touristik wird am RÌckreisedatum fÀllig.

                Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • kleinek11K kleinek11

                  Gibt es ein offizielles Schreiben/Pressemeldung von JT selbst, dass die ausgegebenen/vorhandenen Sicherungsscheine/Versicherung der Generali nur bis zum 31.10.2017 gelten?
                  Ich find das bei mir in den Mails nirgends?
                  Brauch das für meine Anwältin.

                  dumpf.backe17D Offline
                  dumpf.backe17D Offline
                  dumpf.backe17
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1408

                  @kleinek11: Diesen Schein habe ich für eine JT Reise mit Reisebeginn Oktober 2017 erhalten - für meine Reise im November war der dann (natürlich) nicht dabei:

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BrakerJungeB Offline
                    BrakerJungeB Offline
                    BrakerJunge
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1409

                    Ich habe gerade von einer Kündigung gem. BGB 314 gelesen. Das ist die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen. Wikipedia schreibt dazu:“Dem Dauerschuldverhältnis liegt keine einmalige Leistung und Gegenleistung wie etwa beim Kauf- oder Werkvertrag zugrunde, sondern ein fortlaufendes Handeln, Unterlassen oder Verhalten.“
                    ich hoffe, dass war ein Tipfehler mit der Nummer. Denn für das Reiserecht sind die Paragrafen 651a ff zuständig.
                    Oder liege ich daneben?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • tulpe490T tulpe490

                      Hallo,ja ich habe heute morgen die neue Rechnung zugeschickt bekommen,,,, und ich werde auch reisen da ich nicht gekündigt habe,,,und gewartet habe bis eine Entscheidung fällt.Der Insolvenzverwalter mußte sich ja auch erstmal orientieren und verhandeln,,das geht nun mal nicht gleich am 1.Oktober alles gleichzeitig....es musste ja eine Entscheidung her ob JA oder NEIN....Das heißt jetzt nicht das ich das von JT verteidige und toll finde,,ganz und garnicht,,,aber man muss den Verwalter auch erst mal Zeit und ne Chance einräumen....und reagiert zwecks Sicherungsschein., haben wir alle ja die nach dem 1.11 fliegen ,auch erst am 29.Sept.wo das Delemmer da war....und nicht bei der Zusendung der Reiseunterlagen....

                      1304nico1 Offline
                      1304nico1 Offline
                      1304nico
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1410

                      Auch ich habe eine Reise in die Türkei für November 2017 gebucht und angezahlt. Ebenso wegen fehlendem Sicherungsschein am 9. Oktober die Reise außerordentlich gekündigt und nur die standard-emails von jt erhalten. Heute morgen kam dann per mail eine neue Rechnung mit
                      Restzahlungstermin zum Reiseende. Der Hammer ist: Nach Nachfrage in meinem gebuchten Hotel kam eben die Anwort per Mail, dass meine
                      Hotelbuchung vom Reiseveranstalter storniert wurde !!!

                      Ich glaub' wir werden so allmählich hier alle vera......... !!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MozambaM Offline
                        MozambaM Offline
                        Mozamba
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1411

                        @1304nico

                        Ich habe genau das gleiche Problem. Der Unterschied: ich habe noch nicht gekündigt, nur ein Frist gesetzt. Seit dem 18.10. versucht JT Hotelbuchung zu reaktivieren ohne Erfolg. Hotel ist ausgebucht. Wir sind bestimmt nicht alleine mit dem Problem.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • tulpe490T Offline
                          tulpe490T Offline
                          tulpe490
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1412

                          Mombasa Ich denk wenn Jt das nicht reaktivieren kann das sie Dir ein anderes Hotel anbieten....

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • peter_passauP Offline
                            peter_passauP Offline
                            peter_passau
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1413

                            @kleinek11: Was hat eigentlich der Besuch bei deiner Anwältin ergeben? Ich hoffe, du hast positive Nachrichten für uns Betroffenen.

                            Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                            (Abraham Lincoln)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • waldenfinW Offline
                              waldenfinW Offline
                              waldenfin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1414

                              Hatte keine Lust mehr auf Nerv . Habe - weil jt meine Kündigung aus außerordentlichem Grund auch nicht anerkennen wollte - am Telefon nach gütlicher Einigung gesucht. Hätte bei Storno an dem Anruftag auch 65 % zahlen müssten, konnte mich aber auf 30 verständigen. Jetzt hab ich alles schriftlich und ich bin mit dem Mist endlich durch.

                              Frank_ReisegernF 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • waldenfinW waldenfin

                                Hatte keine Lust mehr auf Nerv . Habe - weil jt meine Kündigung aus außerordentlichem Grund auch nicht anerkennen wollte - am Telefon nach gütlicher Einigung gesucht. Hätte bei Storno an dem Anruftag auch 65 % zahlen müssten, konnte mich aber auf 30 verständigen. Jetzt hab ich alles schriftlich und ich bin mit dem Mist endlich durch.

                                Frank_ReisegernF Offline
                                Frank_ReisegernF Offline
                                Frank_Reisegern
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1415

                                hiermit bestätigen wir Ihnen nach Ablauf der gesetzten Frist für die Zusendung des Sicherungsscheines die kostenfreie Stornierung.
                                 
                                Eine Stornierungsrechnung erhalten Sie in den kommenden Tagen mit einer separaten E-Mail.
                                 
                                Eine Auszahlung bereits geleisteter Zahlungen kann aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann anzumelden. Wir haben Sie in der Gläubigerliste erfasst.
                                Sie erhalten nach Eröffnung des Verfahrens unaufgefordert eine Information.
                                 
                                Herzliche Grüße
                                Ihr JT Touristik-Team

                                Kündigung Androhen, Frist setzen dann bekommt man dieses Schreiben.
                                Überlege mir eine Anzeige zu erstatten und dann mal sehen, sollte man damit durchkommen könnte unter Umstände die Geschäftsführung auch mit dem Privatvermögen bluten, habe ich so gelesen 😆
                                Denke man wird's erfahren.

                                elenaelissaE 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • peter_passauP Offline
                                  peter_passauP Offline
                                  peter_passau
                                  schrieb am zuletzt editiert von peter_passau
                                  #1416

                                  @Frank_Reisegern: An welchem Datum hast du denn die Kündigung angedroht und wann hast du sie dann verschickt?

                                  @waldenfin: Danke für diese Info. Gut zu wissen, falls man die nervliche Belastung nicht mehr ertragen sollte. Habe auch schon darüber nachgedacht, einen ähnlichen Versuch zu unternehmen, um die Stornokosten zu drücken, aber im Grunde will ich so schnell nicht aufgeben. Ich denke nämlich nach wie vor, genau das ist die Taktik von JT: die Leute, die gekündigt haben, einzuschüchtern und ihnen Stornokosten anzudrohen in der Hoffnung, dass möglichst viele dann dieses "Angebot" akzeptieren und JT zumindest noch einen Teil der entgangenen Summe kassieren kann. Man tut schließlich, was man kann und nimmt, was man kriegt 🙂

                                  @all: Ich spiele mit dem Gedanken, mich in dieser Angelegenheit an den Verbraucherschutz zu wenden.

                                  Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                                  (Abraham Lincoln)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ulca2U Offline
                                    ulca2U Offline
                                    ulca2
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1417

                                    Auch ich habe heute die Rechnungsmail von jt mit der Aufforderung zur Restzahlung nach Ende der Reise bekommen. Allerdings hatte ich den gesamten Reisepreis bereits im September bezahlt. Auf meine Anfragen wie ich eventuelle Auslagen für Unterkunft in Portugal zurückerstattet bekomme, habe ich bis jetzt keine klare Antwort erhalten. Es wird nur geschrieben, dass die generali Versicherung dafür zuständig ist. Aber diese generali wird ohne vorhandenen Sicherungsschein gar nicht tätig. Vom Hotel bekam ich die Auskunft, dass für uns weder reserviert noch bezahlt wurde. Was kann ich da noch machen ?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KerschdelK Offline
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                                      Kerschdel
                                      schrieb am zuletzt editiert von Kerschdel
                                      #1418

                                      Also, ich bin auch grad sprachlos...habe auch eine email von jt bekommen..danke für Ihre Buchung, im Anhang Ihre neue Rechnung, zahlbar bis 21.11. Keine Antwort auf meine 2 Mails bezüglich der Stornierung.
                                      Habe bei meinem Vermittler angerufen, der mir am 04.10. dazu geraten hatte, das Geld zurückzubuchen und die Reise zu stornieren, gerne wären sie auch bereit mir bei Buchung einer neuen Reise zu helfen. Dies hab ich auch getan, gleiches Hotel, gleicher Zeitraum. Das Telefonat hat nicht viel ergeben..ich solle JT anrufen, ihnen wäre nichts bekannt. Eine Minute später kam folgende Email vom Vermittler:

                                      Sehr geehrte Frau ......

                                      vielen Dank für Ihren Anruf.

                                      Wie wir Ihnen mitteilten, ist die Reise über JT noch aktiv.
                                      Eine außeroerdenzlich war zu keinem Zeitpunkt möglich.

                                      Alle Reisen ab dem 01.11.17 bis zum 31.12.17 finden planmäßig statt.
                                      Da Sie zu Ihrer Reise keinen Sicherungsschein erhalten haben, ist die Zahlung auch erst nach Beendigung der Reise fällig.

                                      Bitte beachten Sie, die aktuellen Stornierungskosten in Höhe von 449,00 €. Dies gilt bis 7 Tage vor Reiseantritt.

                                      Werden Sie die Reise nicht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Reiseveranstelters stornieren und nicht antreten, wird dieser die gesamten Stornierungsgebühren bei Ihnen geltend machen.

                                      Glaube auch, dass es eine Masche ist, wenn ich lese, dass man am Telefon die Stornogebühren von 65 auf 30 Prozent runterdrücken kann, Alles nur um Angst zu machen und auf jeden Euro zu hoffen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1419

                                        @ulca2
                                        Stammt die Auskunft, die Generali würde die Leistung ohne Schein verweigern von ihnen selbst oder nimmst du das nur an?
                                        Aus Branchenkreisen verlautete nämlich, sie hätte "maßgeblich zur Ermöglichung der Reisdurchführung beigetragen".
                                        Ich frage mich wie wenn nicht durch eine Kundengeldabsicherung?
                                        Falls du es also noch nicht gemacht hast frag bei der Generali an und lass dir ggf. eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme geben.

                                        @Frank_Reisegern
                                        Gegen wen möchtest du Anzeige erstatten und mit welchem Vorhalt?

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        ulca2U 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @ulca2
                                          Stammt die Auskunft, die Generali würde die Leistung ohne Schein verweigern von ihnen selbst oder nimmst du das nur an?
                                          Aus Branchenkreisen verlautete nämlich, sie hätte "maßgeblich zur Ermöglichung der Reisdurchführung beigetragen".
                                          Ich frage mich wie wenn nicht durch eine Kundengeldabsicherung?
                                          Falls du es also noch nicht gemacht hast frag bei der Generali an und lass dir ggf. eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme geben.

                                          @Frank_Reisegern
                                          Gegen wen möchtest du Anzeige erstatten und mit welchem Vorhalt?

                                          ulca2U Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                          #1420

                                          @vonschmeling
                                          Anrede korrigiert

                                          Vielen Dank für den Hinweis mit der Generali. Da ich vor mir vor einiger Zeit telefonisch bei Generali immer nur eine Telefonansage bekommen habe, dass der Sicherungsschein notwendig ist, habe ich nicht mehr erwartet die Generali ohne Sicherungsschein kontaktieren zu können. Jetzt werde ich dort eine Mail mit der Darstellung meines Falles senden. Vielleicht bekomme ich ja eine brauchbare Antwort.

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