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MeinKapitän / Glückskäfer Reisen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Ahotep2A Offline
    Ahotep2A Offline
    Ahotep2
    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
    schrieb am zuletzt editiert von
    #521

    welche Zweifel hegst Du denn?

    Thor2017T 1 Antwort Letzte Antwort
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    • BermetB Offline
      BermetB Offline
      Bermet
      schrieb am zuletzt editiert von
      #522

      ob hier nicht mein geliebtes Reisebüro "mein Kapitän" mit mir spricht?????
      Fakt ist, wir haben unser Geld nach ca. 4-5 Monaten und gerichtlicher Vollstreckung komplett zurückbekommen und können allen anderen
      Frustriten ein Gerichtsverfahren nur empfehlen. Bei uns wurde MK vor Gericht noch nicht einmal vertreten!!!??? Aber es scheint so,
      als wären noch finanzielle Mittel (evtl. aus anderen Anzahlungen) vorhanden gewesen. 53 Seiten Forum sprechen eine eigene Sprache!!!

      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
        #523

        Du irrst, hier schreiben User und keine Veranstalter. Solche Anschuldigungen mögen User die sich hier einbringen, gar nicht.
        Hier wird viel geschrieben und auch prompt geantwortet. Der Thread ist mittlerweile bei Seite 53.
        Viele Themen sind hier stark frequentiert. Wenn da jeder gleich Mitarbeiter des Veranstalters oder Airline wäre, nur weil er oft antwortet.......

        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Ahotep2

          Du irrst, hier schreiben User und keine Veranstalter. Solche Anschuldigungen mögen User die sich hier einbringen, gar nicht.
          Hier wird viel geschrieben und auch prompt geantwortet. Der Thread ist mittlerweile bei Seite 53.
          Viele Themen sind hier stark frequentiert. Wenn da jeder gleich Mitarbeiter des Veranstalters oder Airline wäre, nur weil er oft antwortet.......

          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #524

          Nee, Bermet, das mit dem Kapitän kannste dir von der Backe kloppen .
          Und mal realistisch gesehen : der würde sich hier garnicht reintrauen solange Königin Ahhotep uns hier bewacht .😉

          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Wülfi71W Wülfi71

            Gemeint ist wohl dieses Urteil:
            https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/05/17/urteil_glueckskaefer_reisen_lg_berlin_ersatz_fuer_reisevorkehrungen.pdf
            Ich hab's nur quer gelesen, aber danach wurden die Stornoklauseln in den AGB von Glückkäfer für unwirksam erklärt. Es kann damit wohl nur ein tatsächlicher Schaden geltend gemacht werden, wenn der Käferkapitän den nicht nachweisen konnte/wollte, könnte das ein Grund sein, warum Bermet sein Geld wiederbekommen hat.

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #525

            Danke @Wülfi71
            Damit dürfen die "Frustrierten" wohl leider mit weiteren Frustrationen rechnen.
            Ich widerspreche damit ausdrücklich dem Rat von Bermet, auf Deibel komm raus einen Rechtsstreit anzustreben, da die Basis jedenfalls diesen Erfolgs inzwischen obsolet ist.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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            • BermetB Bermet

              ob hier nicht mein geliebtes Reisebüro "mein Kapitän" mit mir spricht?????
              Fakt ist, wir haben unser Geld nach ca. 4-5 Monaten und gerichtlicher Vollstreckung komplett zurückbekommen und können allen anderen
              Frustriten ein Gerichtsverfahren nur empfehlen. Bei uns wurde MK vor Gericht noch nicht einmal vertreten!!!??? Aber es scheint so,
              als wären noch finanzielle Mittel (evtl. aus anderen Anzahlungen) vorhanden gewesen. 53 Seiten Forum sprechen eine eigene Sprache!!!

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #526

              @bermet sagte:

              ob hier nicht mein geliebtes Reisebüro "mein Kapitän" mit mir spricht?????

              Und wie bitte kommst du auf das schmale Brett?

              Fakt ist, wir haben unser Geld nach ca. 4-5 Monaten und gerichtlicher Vollstreckung komplett zurückbekommen

              Das ist ein beachtlicher Erfolg im Vergleich zu den Betroffenen, die bei weitaus geringerer Anforderung zur Zeit noch gänzlich im Regen stehen!

              und können allen anderen Frustriten ein Gerichtsverfahren nur empfehlen.

              Diesem Rat kann kann ich wie gesagt nicht folgen, da du offenbar den Grund des Obsiegens nicht begriffen hast ...?!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • eiger63E eiger63

                Wir haben über Mein Kapitän.de vom 17.1-6.2.18 eine Südamerikakreuzfahrt mit der Norwegian sun gebucht.
                Wir fliegen ab Berlin. Gibt es Mitreisende für diese Kreuzfahrt ? Würde mich gern austauschen.
                LG Margitta

                Biggi1912B Offline
                Biggi1912B Offline
                Biggi1912
                schrieb am zuletzt editiert von
                #527

                Hallo Margitta, wir haben die gleiche Reise gebucht, allerdings ab Hamburg.
                Stornieren sollten wir auf keinen Fall. Wollen wir hoffen, das es einigermaßen
                glimpflich ablaufen wird. Die Reise soll stattfinden!!! Wir werden die auch telefonisch
                bombadieren. LG Birgit

                eiger63E 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV vonschmeling

                  Danke @Wülfi71
                  Damit dürfen die "Frustrierten" wohl leider mit weiteren Frustrationen rechnen.
                  Ich widerspreche damit ausdrücklich dem Rat von Bermet, auf Deibel komm raus einen Rechtsstreit anzustreben, da die Basis jedenfalls diesen Erfolgs inzwischen obsolet ist.

                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #528

                  @vonschmeling sagte:

                  Danke @Wülfi71
                  Damit dürfen die "Frustrierten" wohl leider mit weiteren Frustrationen rechnen.

                  Warum ? Da Vertragsbestandteil, ist das alles doch vor Vertragsabschluss bekannt ?

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #529

                    Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?

                    Auch die frühere Fassung war nach Deiner Auffassung "Vertragsbestandteil und bekannt bei Vertragsabschluß", wurde aber erfolgreich bestritten, woran man mal wieder sieht, daß AGB eben nicht in Stein gemeißelt sind! Nur hat das Kapitänskäferchen jetzt entsprechend nachgebessert, was erneute Einreden im Gegensatz zu @bermet`s Auffassung eher weniger erfolgsbringend erscheinen läßt und das war wohl auch vs`Message?!

                    jlechtenboehmerJ 2 Antworten Letzte Antwort
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                    • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                      Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?

                      Auch die frühere Fassung war nach Deiner Auffassung "Vertragsbestandteil und bekannt bei Vertragsabschluß", wurde aber erfolgreich bestritten, woran man mal wieder sieht, daß AGB eben nicht in Stein gemeißelt sind! Nur hat das Kapitänskäferchen jetzt entsprechend nachgebessert, was erneute Einreden im Gegensatz zu @bermet`s Auffassung eher weniger erfolgsbringend erscheinen läßt und das war wohl auch vs`Message?!

                      jlechtenboehmerJ Offline
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                      jlechtenboehmer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #530

                      @doc3366 sagte:

                      Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?

                      Hab ich - und deshalb war MIR auch aufgefallen, dass im Link die AGB der Glückskäfer , also Bus- und Flugreisen, nicht aber die des Käptˋm mit seinen gerichtlich verhandelten Schiffsreisen hinterlegt sind. guckst du. : www.static-fe.meinkapitaen.de

                      Auch die frühere Fassung war nach Deiner Auffassung "Vertragsbestandteil und bekannt bei Vertragsabschluß", wurde aber erfolgreich bestritten, woran man mal wieder sieht, daß AGB eben nicht in Stein gemeißelt sind! Nur hat das Kapitänskäferchen jetzt entsprechend nachgebessert, was erneute Einreden im Gegensatz zu @bermet`s Auffassung eher weniger erfolgsbringend erscheinen läßt und das war wohl auch vs`Message?!

                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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                      • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                        Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?

                        Auch die frühere Fassung war nach Deiner Auffassung "Vertragsbestandteil und bekannt bei Vertragsabschluß", wurde aber erfolgreich bestritten, woran man mal wieder sieht, daß AGB eben nicht in Stein gemeißelt sind! Nur hat das Kapitänskäferchen jetzt entsprechend nachgebessert, was erneute Einreden im Gegensatz zu @bermet`s Auffassung eher weniger erfolgsbringend erscheinen läßt und das war wohl auch vs`Message?!

                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmer
                        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                        #531

                        @doc3366 sagte:

                        Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?

                        Hab ich - und deshalb war MIR auch aufgefallen, dass im Link die AGB der Glückskäfer , also Bus- und Flugreisen, nicht aber die des Käptˋn mit seinen gerichtlich verhandelten Schiffsreisen hinterlegt sind. guckst du, hier sind die vom Käptˋn : www.meinkapitaen.de/gtc

                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #532

                          Ich kann Deinen Link leider nicht öffnen, aber da der Stand November 17 ist und diese entsprechend angepaßt wurden, gehe ich davon aus, daß das Kapitänskäferchen nicht so dumm war, nur einseitig nachzubessern. Wenn ich mir diese hier so anschaue, fühle ich mich durchaus bestätigt! Wobei man auch diese natürlich wieder angreifen und durchaus Glück haben könnte, daß dies einem anderen Richter immer noch nicht reicht und er die "Vorgaben seines Kollegen nochmal verschärft". Allerdings sehe ich es nicht so rosig wie @bermet, daß Nachfolgekläger auf einer Welle der Glückseeligkeit segeln werden.

                          Was ich allerdings gar nicht nachvollziehen kann, sind die Fragen Deines ersten Beitrages, was genau wolltest Du denn damit jetzt sagen, vielleicht magst Du auch nochmal nachbessern?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied985931
                            #533

                            Die letzten zwei Posts haben sich überschnitten, aber jetzt sind wir zeitgleich und haben auch den gleichen Link.

                            Mir erscheinen auch diese AGB überarbeitet und sich an der Urteilsbegründung zu orientieren, siehe Urteilsbegründung Seite 8 Punkt 3. bzgl. der Prozentregelung.

                            Siehst Du das anders, falls ja weshalb und bitte erkläre nochmal die beiden Fragen Deines ersten Beitrages, die sich m.E. a ) widersprechen und b ) bei Frage zwei der Eindruck erweckt wird, AGB = Vertragsbestandteil und vorher einzusehen, ergo bindend, was ja durch das Urteil eindeutig widerlegt wurde?

                            jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                              Die letzten zwei Posts haben sich überschnitten, aber jetzt sind wir zeitgleich und haben auch den gleichen Link.

                              Mir erscheinen auch diese AGB überarbeitet und sich an der Urteilsbegründung zu orientieren, siehe Urteilsbegründung Seite 8 Punkt 3. bzgl. der Prozentregelung.

                              Siehst Du das anders, falls ja weshalb und bitte erkläre nochmal die beiden Fragen Deines ersten Beitrages, die sich m.E. a ) widersprechen und b ) bei Frage zwei der Eindruck erweckt wird, AGB = Vertragsbestandteil und vorher einzusehen, ergo bindend, was ja durch das Urteil eindeutig widerlegt wurde?

                              jlechtenboehmerJ Offline
                              jlechtenboehmerJ Offline
                              jlechtenboehmer
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #534

                              @doc3366 sagte:

                              Die letzten zwei Posts haben sich überschnitten, aber jetzt sind wir zeitgleich und haben auch den gleichen Link.

                              Mir erscheinen auch diese AGB überarbeitet und sich an der Urteilsbegründung zu orientieren, siehe Urteilsbegründung Seite 8 Punkt 3. bzgl. der Prozentregelung.

                              Sind sie - eben jeweils unterschiedlich in der Höhe der Stornoskosten, da es sich ja jeweils um unterschiedliche Arten von Reisen handelt.

                              Siehst Du das anders, falls ja weshalb und bitte erkläre nochmal die ersten beiden Fragen Deines ersten Beitrages, die sich m.E. a ) widersprechen und b ) bei Frage zwei der Eindruck erweckt wird, AGB = Vertragsbestandteil und vorher einzusehen, ergo binden, was ja durch das Urteil eindeutig widerlegt wurde?

                              Da gibt es nicht viel zu erklären : IN DER REGEL ist es so, wobei es sicherlich wie in diesem Falle ersichtlich Ausnahmen gibt. Bei großen Veranstaltern ist es m. E. so, weil dann der Verbraucher schon lange reagiert und die entsprechenden Gerichte auf den Pan gerufen hätte um die fehlerhaften Passagen in den AGB zu ändern. Folglich halte ich AGBˋs von TUI, Neckermann und Co in der Beziehung für Hieb- und Stichfest, da sie über Jahrzehnte von Millionen von Reisenden akzeptiert wurden. Die kleiner Nischenveranstalter oder neu am Markt befindlicher Unternehmen aber nicht zwingend. Doch dies ist lediglich meine MEINUNG, die in der Regel jedoch auf einen sog. gesunden Menschenverstand beruht.

                              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HC-Mitglied985931H Offline
                                HC-Mitglied985931H Offline
                                HC-Mitglied985931
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #535

                                Na dann wäre ja sowohl Dein "Warum?" als auch "Da Vertragsbestandteil, ist das alles doch vor Vertragsabschluss bekannt ?" widerlegt und obsolet, fein!

                                Daß wir uns hier nicht bei einem der großen, seriösen Reiseveranstalter im Thread befinden, sollte jedem klar sein, der auch nur 2-3 Seiten hier gelesen hat, wobei die reine Akzeptanz immer noch kein Beleg für Hieb- und Stichfestigkeit darstellt, was z.B. das Urteil gegen die AGB der TUI(?) zur Unverbindlichkeit voraussichtlicher Flugzeiten belegte.

                                Mit Deiner Meinung kann ich gut leben, solange Du Deinen "gesunden Menschenverstand" nicht wieder als Fakten verkaufen möchtest! 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #536

                                  Richtig, mit der Korrektur (Differenzierung Stornokosten) der AGB entfällt der Beschwerdegrund, weshalb ich dabei bleibe, dass ein Nichtantreten der Reise wegen "zu spät zugestellter Unterlagen" keine besonders strategische Maßnahme ist. Entsprechend halte ich den Rat unter allen Umständen zu prozessieren für falsch.
                                  Zudem ist die Rückabwicklung ja selbst dann schwierig, wenn die Reise zu Recht ober gar vom Veranstalter abgesagt wurde.

                                  Bermets Schilderung hat sich für mich so gelesen:
                                  Wir haben gebucht, dann diverse Kritiken gefunden und unseren Rücktritt erklärt. Darauf forderte der Kapitänskäfer eine Stornogebühr (an sich vollkommen zu Recht), dieser Anspruch wurde vor Gericht abgewiesen.
                                  Nun wurde der Anspruch jedoch nur deshalb nichtig, weil die Stornoklauseln in den AGB nicht den (übrigens mittlerweile sehr hohen!) Anforderungen an die Darlegung genügten, erfolgreich angegriffen wurden und damit die Forderung insgesamt keine Berechtigung mehr hatte.
                                  Bermets Darstellung hingegen könnte irrtümlich vermuten lassen, es sei als Recht erkannt worden, in Folge nachträglicher Recherche missliebig gewordene Reiseverträge einfach zu kündigen ohne mit einem Kompensationsbegehren des Vertragsgebers rechnen zu müssen, bzw. diesem bei einer prozessualen Entscheidung zu entgehen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Wülfi71W Offline
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                                    Wülfi71
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #537

                                    Erschwerend hinzu würde ich Bermets Aussage

                                    @bermet sagte:

                                    Bei uns wurde MK vor Gericht noch nicht einmal vertreten!!!???

                                    dahingehend interpretieren, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelte. Das würde anderen selbst mit den gleichen alten AGB nicht wirklich weiterhelfen, denn es gibt natürlich keine Garantie dafür, dass sich Captain Lucky Bug im nächsten Verfahren nicht doch verteidigt und mal seine Kosten auflistet, auf Null würde das dann wohl eher nicht hinauslaufen, da hat Bermet m.E. Glück gehabt... Vor Gericht und auf hoher See... 😉

                                    06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Biggi1912B Biggi1912

                                      Hallo Margitta, wir haben die gleiche Reise gebucht, allerdings ab Hamburg.
                                      Stornieren sollten wir auf keinen Fall. Wollen wir hoffen, das es einigermaßen
                                      glimpflich ablaufen wird. Die Reise soll stattfinden!!! Wir werden die auch telefonisch
                                      bombadieren. LG Birgit

                                      eiger63E Offline
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                                      eiger63
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #538

                                      Hallo Birgit, schön ,daß sich jemand meldet.

                                      Habt Ihr auch vor der Kreuzfahrt 2Tage in Santiago de Chile und 2Tage in Boenos Aires
                                      mit Stadtrundfahrten ? Dann wären wir ja nicht allein.

                                      L G Margitta

                                      Biggi1912B 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Ahotep2A Ahotep2

                                        welche Zweifel hegst Du denn?

                                        Thor2017T Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #539

                                        Lieber Ahotep,
                                        ich reihe mich in den Kreis der Zweifler ein.
                                        Wer sonst hätte ein Interesse daran jahrelang mit Regelmäßigkeit seine Zeit als Fürsprecher dieses Reisebüros zu investieren.

                                        Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Thor2017T Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #540

                                          Hat denn schon ein glücklicher Reisende vom Käfer seine Unterlagen für die Karibik Kreuzfahrt am 12.01.17 mit der MSC ab Miami erhalten?

                                          Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
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