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Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?

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  • BuckeyeB Buckeye

    Wie schaut es eigentlich mit den Flügen aus ,wenn man eine Reise z.B. bei XITS gebucht hat?
    Werden die Flüge vom Veranstalter umgebucht oder hat man da Pech gehabt?

    LG Claudia

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #821

    @buckeye sagte:

    Wie schaut es eigentlich mit den Flügen aus ,wenn man eine Reise z.B. bei XITS gebucht hat?
    Werden die Flüge vom Veranstalter umgebucht oder hat man da Pech gehabt?

    LG Claudia

    Nein, es handelt sich um eine Pauschalreise, daher müssen alternative Flüge angeboten werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • vonschmelingV vonschmeling

      @vader70 sagte:

      Zwei Fragen an HC und dann zieh ich mich hier wieder zurück... bin ja August-Flieger

      Nimm´s sportlich und lass dich nicht drauf ein!

      Wird eine Umbuchung von Seiten des Veranstalters für den Kunden teurer, oder bleibt es bei den gleichen Konditionen?

      Es muss ein preisgleiches Angebot unterbreitet werden. Nur wenn du daran Änderungen vornimmst (z.B. anderer Abflugort oder Direktflug statt Umsteigeverbindung) darf ein Aufpreis verlangt werden.

      Falls es teurer wird, bis zu wieviel % des ursprünglichen Reisepreises darf der Veranstalter draufschlagen?

      Zuerst wie gesagt gar nichts, ansonsten s.o.

      vader70V Offline
      vader70V Offline
      vader70
      schrieb am zuletzt editiert von
      #822

      @vonschmeling sagte:

      Nimm´s sportlich und lass dich nicht drauf ein!
      Es muss ein preisgleiches Angebot unterbreitet werden. Nur wenn du daran Änderungen vornimmst (z.B. anderer Abflugort oder Direktflug statt Umsteigeverbindung) darf ein Aufpreis verlangt werden.
      Zuerst wie gesagt gar nichts, ansonsten s.o.

      Danke dir, jetzt hab ich verstanden. ETI muss mir am gleichen Tag einen andern Flug zu den gleichen Konditionen anbieten, wenn mir der missfällt muss ich Aufpreis zahlen für den anderen Flug z.b. zu besseren Zeiten, anderer Gesellschaft oder ohne Zwischenstopp. Dann warten wir halt einfach ab... die werden sich schon melden...

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      • ThorErikT ThorErik

        @ciwillius...und um das zu umgehen habe ich gleich umgebucht...und zahle für 2 tage mehr nur 14 euro mehr...flüge sind akzeptabel und upgrade auf besseres zimmer inklusive

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #823

        @thorerik sagte:

        @ciwillius...und um das zu umgehen habe ich gleich umgebucht...und zahle für 2 tage mehr nur 14 euro mehr...flüge sind akzeptabel und upgrade auf besseres zimmer inklusive

        Wurde deine ursprünglich Reise storniert?
        Falls nicht ... viel Spaß!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #824

          @vader70
          Ganz genau - trotzdem auch an dich die Bitte, Zitate auf das maximal nötige zu beschränken ... 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #825

            Nochmal zur Vorsicht:
            Eine Airlineinsolvenz ist kein Kündigungsgrund für Pauschalreisen und man kann auch nicht einfach mal nonchalant "umbuchen". Der Reisevertrag behält seine Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Veranstalter die Pläne entweder ganz aufgibt oder von sich aus einen neuen unterbreitet mit erheblich abweichenden Bedingungen (Reisezeiten, Abflugort ...).

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            • Goon_CHG Offline
              Goon_CHG Offline
              Goon_CH
              schrieb am zuletzt editiert von
              #826

              Wurde gerade von Veranstalter informiert und Umgebucht.

              Alte Buchung:
              8.7 bis 15.7 ab Friedrichshafen

              Neue Buchung:
              9.7. bis 16.7 ab Zürich
              Aufpreis 190CHF
              Airline Aegan
              Flugzeiten ein bisschen schlechter

              Wir haben gleich weit nach ZRH oder FDH

              Wenn man dasselbe Angebot neu buchen würde wäre der Aufpreis aktuell 800CHF. Habe deswegen zugesagt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • FugimaxiF Offline
                FugimaxiF Offline
                Fugimaxi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #827

                Und das Hotel spielt auch mit?
                Einen Tag später an-und abreisen? Wenn dann ist ja alles gut.

                Schönen Urlaub

                Männer haben auch Gefühle:
                Hunger zum Beispiel.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #828

                  Das wird der Veranstalter wohl im Sinne von Goon_Ch geregelt haben, Fugimaxi ... 😏

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Goon_CHG Offline
                    Goon_CHG Offline
                    Goon_CH
                    schrieb am zuletzt editiert von Goon_CH
                    #829

                    Ja logisch

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Sonja3232S Offline
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                      Sonja3232
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #830

                      Auch wir wurden laut travel Guide umgebucht. Wie gehabt ab Münster. Nur um 00.05 Uhr statt 6.45 Uhr. Nun mit Sun Express

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • CorviC Offline
                        CorviC Offline
                        Corvi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #831

                        Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).

                        Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
                        Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!

                        Fortune1895F Nussi0815N vonschmelingV 3 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CorviC Corvi

                          Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).

                          Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
                          Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!

                          Fortune1895F Offline
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                          Fortune1895
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #832

                          @corvi sagte:

                          Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).

                          Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
                          Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!

                          Das würde mich auch mal interessieren... wir haben noch kein Angebot erhalten, sollten aber am 05.03 ab Düsseldorf nach Hurghada starten...

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                          • andi2601A Offline
                            andi2601A Offline
                            andi2601
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #833

                            Hallo Leute. Auch wir fliegen im April am 21.4. mit Germania. Hrg txl. So der Plan. Unser erstes Angebotvom veranstaltet war mit sundAir am selben Tag zurück nach Berlin. Für einen Aufpreis von 550 Euro. Ein anderes Angebot war 2 Tage eher zurück.
                            Nach Rücksprache mit meiner Bekannten Anwältin ist der rv verpflichtet ein Ersatz zu selben Preis zu erbringen. Das können bis zu 3 Tage vor oder zurück sein. Dadurch kommt natürlich ein neuer Vertrag zustande welche man zustimmen kann oder kostenlos stornieren kann.
                            550 Eurowaren für uns 4 keine Alternative daher haben wir den Kontaktzum rv aufgenommen und andere Flughäfen genannt zu denen wir bereit wären zu fliegen. Nun sind wir auf Leipzig umgebucht für 35 Euro mehr
                            Was ich damit sagen will ist wenn es keine freien Flüge am selbigen Tag gibt können die rv andere Tage andere Flughäfen anbieten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • CorviC Corvi

                              Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).

                              Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
                              Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!

                              Nussi0815N Offline
                              Nussi0815N Offline
                              Nussi0815
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #834

                              Hallo, eine Verschiebung des Fluges von mehr als +/- 4 Stunden musst du nicht akzeptieren und kannst kostenlos umbuchen. Allerdings gilt dieses Recht nur bei einer reinen Flugbuchung bei einer bestimmten Airline. Nach meinem Kenntnisstand, der muß ja nicht korrekt sein, gilt das bei Pauschalreisen nicht, weil dort auch die Zeiten als unverbindlich definiert sind.

                              Nussi0815N andi2601A 2 Antworten Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Nussi0815N Nussi0815

                                Hallo, eine Verschiebung des Fluges von mehr als +/- 4 Stunden musst du nicht akzeptieren und kannst kostenlos umbuchen. Allerdings gilt dieses Recht nur bei einer reinen Flugbuchung bei einer bestimmten Airline. Nach meinem Kenntnisstand, der muß ja nicht korrekt sein, gilt das bei Pauschalreisen nicht, weil dort auch die Zeiten als unverbindlich definiert sind.

                                Nussi0815N Offline
                                Nussi0815N Offline
                                Nussi0815
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #835

                                Sorry, korrigiere meinen Post 🙂
                                Es hat sich was geändert.
                                Dabei war es früher üblich, dass sich die Reiseveranstalter die Abflugzeiten offenhielten. In den AGB war dann geregelt, dass die Angaben zu den Abflugzeiten unverbindlich seien. Die Veranstalter hatten dadurch die Möglichkeit, Flüge beliebig zu verschieben, wodurch für die Reisenden im Extremfall bis zu 2 Urlaubstage wegfielen. Dem hat der BGH (Az: X ZR 24/13) jedoch inzwischen einen Riegel vorgeschoben: Die in der Buchung vereinbarten Flugzeiten sind demnach verbindlich und dürfen nicht einfach verschoben werden. Ansonsten wäre die nach § 6 BGB-InfoV vorgeschriebene Angabe der Reisezeiten auch sinnlos.
                                Muss der Reiseveranstalter die vereinbarten Flugzeiten verschieben, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Nach der Frankfurter Tabelle können ab einer Verschiebung von 4 Stunden 5 % des auf einen Tag entfallenden Reisepreises zurückgefordert werden – und weitere 5 % für jede weitere Stunde. Gerade bei billigen Reisen kann es sich aber auch lohnen, lieber von der Fluggesellschaft die pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu fordern – zumindest bei kurzfristigen Verschiebungen. Hilfe gibt es auch dann bei Flugrecht.de.
                                Ist die Verschiebung größer als 4 Stunden und unzumutbar, kann der Passagier auch von der Reise zurücktreten. Unzumutbar ist eine Verschiebung beispielsweise, wenn der Passagier dadurch statt am Vormittag bereits mitten in der Nacht am Flughafen sein müsste. In dem Fall kann ggf. auch Schadensersatz gefordert werden, z.B. wegen der verschwendeten Urlaubstage.

                                CorviC 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Nussi0815N Nussi0815

                                  Hallo, eine Verschiebung des Fluges von mehr als +/- 4 Stunden musst du nicht akzeptieren und kannst kostenlos umbuchen. Allerdings gilt dieses Recht nur bei einer reinen Flugbuchung bei einer bestimmten Airline. Nach meinem Kenntnisstand, der muß ja nicht korrekt sein, gilt das bei Pauschalreisen nicht, weil dort auch die Zeiten als unverbindlich definiert sind.

                                  andi2601A Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #836

                                  @nussi
                                  Das wie du es sagst ist Leder nicht richtig.
                                  Auch pauschal gilt ab 4 Stunden kommt ein neuer Vertrag zustande den du zustimmen kannst oder kostenlos stornieren kannst.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • silke.wasilewskiS Offline
                                    silke.wasilewskiS Offline
                                    silke.wasilewski
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #837

                                    Guten Abend,

                                    wir hatten ein Pauschalreise nach Fuerte über TUI gebucht. Am 16.2. mit Germania von DD und am 25.2. mit Germania zurück. Von TUI gab es eine Mail das sie sich kümmern und sukzessive die Buchungen nach Abflugdatum absteigen bearbeiten. Mehr bisher nicht. Würde hier schon jemand von den DD Flügen umgebucht? Es sind ab da sächsische Winterferien. Daher betrifft es bestimmt einige. Wie warten und hoffen auf positive Nachrichten.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • CorviC Corvi

                                      Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).

                                      Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
                                      Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #838

                                      @corvi sagte:

                                      Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier.

                                      Na dann mal: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck - stay tuned! 😉

                                      Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?

                                      Ja, allerdings kann sich dein Vertragspartner verweigern und du musst auf eigenes Risiko streiten

                                      Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!

                                      Du solltest unbedingt verhandeln.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Nussi0815N Nussi0815

                                        Sorry, korrigiere meinen Post 🙂
                                        Es hat sich was geändert.
                                        Dabei war es früher üblich, dass sich die Reiseveranstalter die Abflugzeiten offenhielten. In den AGB war dann geregelt, dass die Angaben zu den Abflugzeiten unverbindlich seien. Die Veranstalter hatten dadurch die Möglichkeit, Flüge beliebig zu verschieben, wodurch für die Reisenden im Extremfall bis zu 2 Urlaubstage wegfielen. Dem hat der BGH (Az: X ZR 24/13) jedoch inzwischen einen Riegel vorgeschoben: Die in der Buchung vereinbarten Flugzeiten sind demnach verbindlich und dürfen nicht einfach verschoben werden. Ansonsten wäre die nach § 6 BGB-InfoV vorgeschriebene Angabe der Reisezeiten auch sinnlos.
                                        Muss der Reiseveranstalter die vereinbarten Flugzeiten verschieben, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Nach der Frankfurter Tabelle können ab einer Verschiebung von 4 Stunden 5 % des auf einen Tag entfallenden Reisepreises zurückgefordert werden – und weitere 5 % für jede weitere Stunde. Gerade bei billigen Reisen kann es sich aber auch lohnen, lieber von der Fluggesellschaft die pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu fordern – zumindest bei kurzfristigen Verschiebungen. Hilfe gibt es auch dann bei Flugrecht.de.
                                        Ist die Verschiebung größer als 4 Stunden und unzumutbar, kann der Passagier auch von der Reise zurücktreten. Unzumutbar ist eine Verschiebung beispielsweise, wenn der Passagier dadurch statt am Vormittag bereits mitten in der Nacht am Flughafen sein müsste. In dem Fall kann ggf. auch Schadensersatz gefordert werden, z.B. wegen der verschwendeten Urlaubstage.

                                        CorviC Offline
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                                        Corvi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #839

                                        Danke! Wie gesagt, beim kompletten Rücktritt habe ich das Risiko, meinen Urlaub auf dem Balkon zu verbringen.
                                        Wenn uns einen anderen Zielflughafen angeboten wird, z.B. Hannover oder Leipzig (zwei Bahnstunden von Berlin entfernt, aber wegen Ankunftszeit in der Nacht keine Züge mehr), wird für uns eine Übernachtung organisiert?

                                        andi2601A vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • CorviC Corvi

                                          Danke! Wie gesagt, beim kompletten Rücktritt habe ich das Risiko, meinen Urlaub auf dem Balkon zu verbringen.
                                          Wenn uns einen anderen Zielflughafen angeboten wird, z.B. Hannover oder Leipzig (zwei Bahnstunden von Berlin entfernt, aber wegen Ankunftszeit in der Nacht keine Züge mehr), wird für uns eine Übernachtung organisiert?

                                          andi2601A Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #840

                                          @cowie. Nein. Der Vertrag endet am Flughafen.
                                          Anrufen und verhandeln

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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