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MeinKapitän / Glückskäfer Reisen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • MandyS82M MandyS82

    Greift die Versicherung für alle Reisen von meinKapitän oder gibt es für jede gebuchte Reise eine eigene spezielle Versicherung?
    Hab nämlich keinen Sicherungsschein bekommen (ja ich weiß, ganz schön blöd von mir 😉). Aber evtl. ist meine Reise ja trotzdem versichert?

    Tom273T Offline
    Tom273T Offline
    Tom273
    schrieb am zuletzt editiert von Tom273
    #681

    Da gibt es so ohne weiteres m.E keine rechtssichere Auskunft.
    Nach meiner Recherche berechnet die R+V seine Beiträge nach der vom RV geschätzten Zahl der Reiseteilnehmer. Wie sieht das im Versicherungsfall aus, wenn der RV nur eine wesentlich geringere Zahl angibt, um Geld zu sparen? Die Versicherung will ihr Geld normalerweise zusammenhalten.

    Da würde ich, wenn ich bisher keinen Sicherungsschein bekommen habe, mir in diesem Fall (Glückskäfer Reisen) von R+V anhand meiner Reisebestätigung den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #682

      Ohne Sicherungsschein dürfte es schwierig werden, im Falle einer Insolvenz an die Rückzahlung zu gelangen ...
      Wie Tom273 bereits schrieb: Ohne Sicherungsschein darf keine Zahlung verlangt oder angenommen werden. Wer dennoch bezahlt hat ist ein enormes Risiko eingegangen.
      Ebenfalls korrekt: Die Inanspruchnahme der Versicherung kommt erst im Falle der Insolvenz infrage.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
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      • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

        @ Olli304
        Dann stehst du zwar nicht auf der Sonnenseite, aber zumindest auch nicht im Regen.
        Jedenfalls geht es vorrangig darum , deine Forderungen zu verifizieren und möglichst zeitnah dem Kapitän zukommen zu lassen. Die Versicherung greift ja nun mal erst bei einer Insolvenz, und auch da erfolgen Zahlungen an dich erst nach Ablauf des Kalenderjahres. Immer blöd wenn das Jahr erst begonnen hat.

        Tom273T Offline
        Tom273T Offline
        Tom273
        schrieb am zuletzt editiert von
        #683

        @jlechtenboehmer sagte:

        @ Olli304
        Die Versicherung greift ja nun mal erst bei einer Insolvenz, und auch da erfolgen Zahlungen an dich erst nach Ablauf des Kalenderjahres. Immer blöd wenn das Jahr erst begonnen hat.

        Soweit ich weiß, gilt bei R+V nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum 1.11. - 31.10.

        olli304O 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Tom273T Tom273

          @jlechtenboehmer sagte:

          @ Olli304
          Die Versicherung greift ja nun mal erst bei einer Insolvenz, und auch da erfolgen Zahlungen an dich erst nach Ablauf des Kalenderjahres. Immer blöd wenn das Jahr erst begonnen hat.

          Soweit ich weiß, gilt bei R+V nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum 1.11. - 31.10.

          olli304O Offline
          olli304O Offline
          olli304
          schrieb am zuletzt editiert von
          #684

          Ja das ist richtig....Versicherungsjahr 1.11. - 31.10.
          Ich erhalte am Montag Nachricht von der Versicherung. Montag ist auch der Gang zum Anwalt geplant um unsere Forderungen durchzusetzen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • dobyleinD Offline
            dobyleinD Offline
            dobylein
            schrieb am zuletzt editiert von
            #685

            Na toll, einen Sicherungsschein haben wir erst garnicht bekommen und leider ist es uns garnicht aufgefallen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • dobyleinD Offline
              dobyleinD Offline
              dobylein
              schrieb am zuletzt editiert von
              #686
              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Ohne Sicherungsschein dürfte es schwierig werden, im Falle einer Insolvenz an die Rückzahlung zu gelangen ...
                Wie Tom273 bereits schrieb: Ohne Sicherungsschein darf keine Zahlung verlangt oder angenommen werden. Wer dennoch bezahlt hat ist ein enormes Risiko eingegangen.
                Ebenfalls korrekt: Die Inanspruchnahme der Versicherung kommt erst im Falle der Insolvenz infrage.

                Tom273T Offline
                Tom273T Offline
                Tom273
                schrieb am zuletzt editiert von
                #687

                @vonschmeling sagte:

                Ohne Sicherungsschein dürfte es schwierig werden, im Falle einer Insolvenz an die Rückzahlung zu gelangen ...

                Denn die Gesamthaftungssumme eines Versicherers in Bezug auf alle Versicherungsfälle eines Jahres aller bei ihm versicherten Reiseveranstalter ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Das machen anscheinend alle Versicherer bei den Sicherungsscheinen so.
                Und was man von der Kulanz von Versicherungen so erwarten kann .......

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #688

                  Das machen die Versicherungen so, weil die Deckelung gesetzgeberisch vorgegeben ist.
                  Übersteigt die Schadenssumme diesen Betrag, erfolgt nur noch eine anteilige Ausszahlung.
                  Nochmal jedoch der Hinweis: Das gilt alles erst für den Fall einer Insolvenz.
                  Und noch eine missliebige Wiederholung: Nie niemals nie nicht irgendwelche Zahlungen leisten ohne Sicherungsschein!
                  Im Übrigen ist dieser unaufgefordert auszuhändigen; allein die Tatsache, dass Tom273 extra darum ersuchen musste, spricht Bände betreffend die Seriosität des Unternehmens ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • nclN Offline
                    nclN Offline
                    ncl
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #689

                    Ich weis nicht ob ich folgenden Text hierher kopieren darf.

                    BGH-Urteil: Ein Sicherungsschein gilt auch wenn eine Pauschalreise von einem insolventen Reiseveranstalter abgesagt wurde

                    Durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wurden die Rechte von Pauschaltouristen im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters gestärkt.
                    Nach mehreren Vorinstanzen landete nun folgender Fall vor dem BGH.
                    Ein Pärchen hatte bei einem Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt für Anfang 2010 gebucht und nachdem ihnen von einer namhaften Reiseversicherung der sogenannte Sicherungsschein ausgestellt wurde, hatten sie den Reisepreis von je 7400 Euro an den Reiseveranstalter überwiesen.
                    So ist jeder Reiseveranstalter nach der EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet, Zahlungen von Kunden für eine gebuchte Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit / Insolvenz zu versichern. Durch einen Sicherungsschein wird einem Pauschaltouristen also garantiert, dass im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters, dem Kunden von der Reiseversicherung, die den Sicherungsschein ausgestellt hat, erstens bereits getätigte Zahlungen ersetzt werden und zweitens die Kosten für den Rücktransport erstattet werden, falls der Reiseveranstalter während der Reise pleite geht.
                    In diesem Fall hatte der Reiseveranstalter die gebuchte Kreuzfahrt im August 2009 mangels Nachfrage abgesagt und ist somit natürlich auch verpflichtet, die von seinen Kunden getätigten Zahlungen für die abgesagte Kreuzfahrt zu erstatten. Der Reiseveranstalter musste allerdings kurze Zeit nachdem die Kreuzfahrt abgesagt wurde, Inslovenz anmelden und somit gingen die Zahlungen seiner Kunden in die Konkursmasse über.
                    Deswegen forderten die Kläger vor mehreren Instanzen von der Reiseversicherung, die den Sicherungsschein ausgestellt hatte, den Reisepreis wegen Insolvenz des Reiseveranstalters zu erstatten. Die Reiseversicherung lehnte aber eine Erstattung des Reisepreises mit der Begründung ab, dass die Kreuzfahrt nicht wegen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ausgefallen sei, sondern mangels Nachfrage abgesagt wurde.
                    Die Richter des BGH urteilten in diesem Fall nun zugunsten der Kläger, d.h. die Reiseversicherung ist verpflichtet, den vollen Reisepreis für die ausgefallene Kreuzfahrt zu erstatten.
                    So reiche für die Gültigkeit eines Sicherungsscheines vielmehr aus, dass infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters, bereits an ihn getätigte Zahlungen nicht mehr an seine Kunden zurückbezahlt werden können. Nach europäischen und deutschen Recht ist es also unerheblich, ob die Kreuzfahrt mangels Nachfrage abgesagt wurde und nicht die Insolvenz des Reiseveranstalters für den Ausfall der Reise ursächlich war.

                    Quelle: rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Sicherungsschein greift bei Absage - BGH stärkt Insolvenzschutz bei Pauschalreisen", 03.11.2011

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • nclN ncl

                      Den gibts bei mK und zwar auf jeden Reisenden persönlich ausgestellt.

                      HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                      #690

                      @ncl sagte:

                      Den gibts bei mK und zwar auf jeden Reisenden persönlich ausgestellt.

                      Der Sicherungsschein muss auf den Reiseveranstalter ausgestellt sein, nicht auf den Kunden des Reiseveranstalter
                      zb so:


                      wäre es möglich den Sicherungsschein dieser eigenartigen Firma hier einzustellen?

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HABERLINGH HABERLING

                        @ncl sagte:

                        Den gibts bei mK und zwar auf jeden Reisenden persönlich ausgestellt.

                        Der Sicherungsschein muss auf den Reiseveranstalter ausgestellt sein, nicht auf den Kunden des Reiseveranstalter
                        zb so:


                        wäre es möglich den Sicherungsschein dieser eigenartigen Firma hier einzustellen?

                        Tom273T Offline
                        Tom273T Offline
                        Tom273
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #691

                        Es gibt beide Formen:

                        1. den auf alle Reisenden eines Unternehmens ohne Personalisierung ausgestellten
                        2. den namentlich ausgestellten

                        Sicherungsschein.

                        MK hat wohl nur die namentlichen über die R+V!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Tanja JaT Tanja Ja

                          Na toll, meine Eltern haben auch die Reise Australien,Neuseeland gebucht...
                          Wir versuchen schon seid Dienstag jemand zu erreichen. Dienstag Mittag wurde uns gesagt, dass die Papiere im Versand sind.
                          Das Problem ist eben, dass meine Eltern kein Email besitzen und alles telefonisch gebucht haben.
                          Mittwoch Mittag erreichten wir zum letzten mal jemand, da wurde uns gesagt, dass die Papiere im Versand seien.
                          Seid Donnerstag haben sie dann das Band an, dass wegen Telefonumstellung keine Telefonate möglich wären.
                          Bis jetzt haben meine Eltern noch keine Absage von Offizieller Seite.
                          Heute ab 16Uhr war die Verbindung komplett geschlossen.

                          Bertl53B Offline
                          Bertl53B Offline
                          Bertl53
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #692

                          Hallo,selbe Verfahren von MK bei uns,da sind wir wohl Bankrotteuren auf den Leim gegangen,mal sehen wie es weitergeht!
                          Reisetermin für Australen/Neuseeland auch 16.01.
                          etc.
                          Geschädigte sollten sich zusammenschließen wegen weiterem Vorgehen!

                          Marie2018M 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH 1
                            HABERLINGH 1
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                            #693

                            der Versicherungsnehmer ist der Reiseveranstalter und nicht der Kunde dessen, warum sollte sich der Kunde vor der eigenen Insolvenz absichern.😡
                            "Das stinkt doch zum Himmel"

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HABERLINGH HABERLING

                              der Versicherungsnehmer ist der Reiseveranstalter und nicht der Kunde dessen, warum sollte sich der Kunde vor der eigenen Insolvenz absichern.😡
                              "Das stinkt doch zum Himmel"

                              Tom273T Offline
                              Tom273T Offline
                              Tom273
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #694

                              Hierzu empfehle ich die Lektüre an dieser Fundstelle:

                              https://v-i-r.de/onlinesicherungsschein/

                              Das sind die Sicherungsscheine, die MK ausgestellt hat.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Manni 1953M Offline
                                Manni 1953M Offline
                                Manni 1953
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #695

                                Das war's mit unserer NCL Kreuzfahrt. Habe zwar einen Sicherungsschein.R&V Versicherung hat den Schein als Fälschung erkannt. Na prima

                                Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                  #696

                                  ja und, der Versicherungsnehmer bleibt der Reiseveranstalter!
                                  @Manni 1953:
                                  Jetzt wird's kriminell

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Manni 1953M Manni 1953

                                    Das war's mit unserer NCL Kreuzfahrt. Habe zwar einen Sicherungsschein.R&V Versicherung hat den Schein als Fälschung erkannt. Na prima

                                    Tom273T Offline
                                    Tom273T Offline
                                    Tom273
                                    schrieb am zuletzt editiert von Tom273
                                    #697

                                    @manni-1953 sagte:

                                    Das war's mit unserer NCL Kreuzfahrt. Habe zwar einen Sicherungsschein.R&V Versicherung hat den Schein als Fälschung erkannt. Na prima

                                    Unsere Sicherungsscheine vom Kapitän sind nach Überprüfung im OSST-Online-Service-Tool gültig! (Gott sei Dank!)

                                    Hier der Link zur Überprüfung:
                                    https://service.osst.eu/service.aspx

                                    Die 24 stellige Prüfnummer steckt in dem QR-Code, den man mit dem Smartphone ja auslesen und anzeigen kann bzw. im Klartext rechts unten hochkant.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #698

                                      Ja, HABERLING, der Versicherungsnehmer ist der Veranstalter, aber der Sicherungsschein ist eben personalisiert. Das hat schon alles seine Richtigkeit.
                                      Bleibt abzuwarten ob ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird ...
                                      @Manni 1953
                                      Sofort Strafanzeige erstatten bei der Staatsanwaltschaft. Das ist echt ganz übel!

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • W.u.R.a.M.W Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #699

                                        Nach dem ganzen MK Desaster und der Reise-Absage ......
                                        Heute morgen einen neuen Urlaub gebucht. Diesmal bei Tui Cruises. Das klappt wunderbar. Reiseunterlagen kommen per Mail. Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein auch dabei. Flugdaten vorhanden. Das hat Hand und Fuss !
                                        Dem MK schicke ich am Montag meine Rückzahlforderung mit Fristsetzung Zahlungsziel 29,1,2018.
                                        Als Schadenersatz 50% vom Reisepreis wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit. Das ganz schicke ich per Einschreiben.
                                        Davor las ich meinen künftigen Anwalt das Schreiben noch Probelesen. Und dann warte ich mal ab was kommt.
                                        Komme ich dann erholt wieder aus dem Urlaub, sehe ich ja was gekommen ist oder nicht.
                                        Sehe ich nichts .... müssen halt härtere Geschütze aufgefahren werden. Aber Kampflos ergebe ich mich nicht.

                                        Zum Sicherungsschein von MK, diesen haben Wir trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erhalten. Meine Unterlagen habe ich mal vorsorglich an die R+V Versicherung mit der Vertragsnummer vom Glückskäfer gesendet. Dann haben die das schon mal. Obs was bringt ?
                                        Schaden tut es nicht.

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                                        • salkin5800S Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #700

                                          Wir haben eine Kf gebucht bei Mk mit der MSC gebucht .da wir immer vertröstet werden haben auch wir am Freitag direkt dort hin .
                                          büro war zu .von der Hausverwaltung haben wir gehört das die Räume gekündigt wurden wegen mietschulden.
                                          mit uns standen Kunden die Südamerika gebucht hatten.
                                          Wir haben uns von RTL den urlaubsretter Ralf Boenke um Hilfe gebeten alles hingeschickt . Kopie vom sicherungsschein zur Überprüfung
                                          Die sind sehr stark interessiert daran .
                                          Wir haben gebucht 05.03.18 -14.0318 mit MSC Orchesta Mittelmeer

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