MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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Greift die Versicherung für alle Reisen von meinKapitän oder gibt es für jede gebuchte Reise eine eigene spezielle Versicherung?
Hab nämlich keinen Sicherungsschein bekommen (ja ich weiß, ganz schön blöd von mir
). Aber evtl. ist meine Reise ja trotzdem versichert?Da gibt es so ohne weiteres m.E keine rechtssichere Auskunft.
Nach meiner Recherche berechnet die R+V seine Beiträge nach der vom RV geschätzten Zahl der Reiseteilnehmer. Wie sieht das im Versicherungsfall aus, wenn der RV nur eine wesentlich geringere Zahl angibt, um Geld zu sparen? Die Versicherung will ihr Geld normalerweise zusammenhalten.Da würde ich, wenn ich bisher keinen Sicherungsschein bekommen habe, mir in diesem Fall (Glückskäfer Reisen) von R+V anhand meiner Reisebestätigung den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.
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Ohne Sicherungsschein dürfte es schwierig werden, im Falle einer Insolvenz an die Rückzahlung zu gelangen ...
Wie Tom273 bereits schrieb: Ohne Sicherungsschein darf keine Zahlung verlangt oder angenommen werden. Wer dennoch bezahlt hat ist ein enormes Risiko eingegangen.
Ebenfalls korrekt: Die Inanspruchnahme der Versicherung kommt erst im Falle der Insolvenz infrage. -
@ Olli304
Dann stehst du zwar nicht auf der Sonnenseite, aber zumindest auch nicht im Regen.
Jedenfalls geht es vorrangig darum , deine Forderungen zu verifizieren und möglichst zeitnah dem Kapitän zukommen zu lassen. Die Versicherung greift ja nun mal erst bei einer Insolvenz, und auch da erfolgen Zahlungen an dich erst nach Ablauf des Kalenderjahres. Immer blöd wenn das Jahr erst begonnen hat.@jlechtenboehmer sagte:
@ Olli304
Die Versicherung greift ja nun mal erst bei einer Insolvenz, und auch da erfolgen Zahlungen an dich erst nach Ablauf des Kalenderjahres. Immer blöd wenn das Jahr erst begonnen hat.Soweit ich weiß, gilt bei R+V nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum 1.11. - 31.10.
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@jlechtenboehmer sagte:
@ Olli304
Die Versicherung greift ja nun mal erst bei einer Insolvenz, und auch da erfolgen Zahlungen an dich erst nach Ablauf des Kalenderjahres. Immer blöd wenn das Jahr erst begonnen hat.Soweit ich weiß, gilt bei R+V nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum 1.11. - 31.10.
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Ohne Sicherungsschein dürfte es schwierig werden, im Falle einer Insolvenz an die Rückzahlung zu gelangen ...
Wie Tom273 bereits schrieb: Ohne Sicherungsschein darf keine Zahlung verlangt oder angenommen werden. Wer dennoch bezahlt hat ist ein enormes Risiko eingegangen.
Ebenfalls korrekt: Die Inanspruchnahme der Versicherung kommt erst im Falle der Insolvenz infrage.@vonschmeling sagte:
Ohne Sicherungsschein dürfte es schwierig werden, im Falle einer Insolvenz an die Rückzahlung zu gelangen ...
Denn die Gesamthaftungssumme eines Versicherers in Bezug auf alle Versicherungsfälle eines Jahres aller bei ihm versicherten Reiseveranstalter ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Das machen anscheinend alle Versicherer bei den Sicherungsscheinen so.
Und was man von der Kulanz von Versicherungen so erwarten kann ....... -
Das machen die Versicherungen so, weil die Deckelung gesetzgeberisch vorgegeben ist.
Übersteigt die Schadenssumme diesen Betrag, erfolgt nur noch eine anteilige Ausszahlung.
Nochmal jedoch der Hinweis: Das gilt alles erst für den Fall einer Insolvenz.
Und noch eine missliebige Wiederholung: Nie niemals nie nicht irgendwelche Zahlungen leisten ohne Sicherungsschein!
Im Übrigen ist dieser unaufgefordert auszuhändigen; allein die Tatsache, dass Tom273 extra darum ersuchen musste, spricht Bände betreffend die Seriosität des Unternehmens ... -
Ich weis nicht ob ich folgenden Text hierher kopieren darf.
BGH-Urteil: Ein Sicherungsschein gilt auch wenn eine Pauschalreise von einem insolventen Reiseveranstalter abgesagt wurde
Durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wurden die Rechte von Pauschaltouristen im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters gestärkt.
Nach mehreren Vorinstanzen landete nun folgender Fall vor dem BGH.
Ein Pärchen hatte bei einem Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt für Anfang 2010 gebucht und nachdem ihnen von einer namhaften Reiseversicherung der sogenannte Sicherungsschein ausgestellt wurde, hatten sie den Reisepreis von je 7400 Euro an den Reiseveranstalter überwiesen.
So ist jeder Reiseveranstalter nach der EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet, Zahlungen von Kunden für eine gebuchte Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit / Insolvenz zu versichern. Durch einen Sicherungsschein wird einem Pauschaltouristen also garantiert, dass im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters, dem Kunden von der Reiseversicherung, die den Sicherungsschein ausgestellt hat, erstens bereits getätigte Zahlungen ersetzt werden und zweitens die Kosten für den Rücktransport erstattet werden, falls der Reiseveranstalter während der Reise pleite geht.
In diesem Fall hatte der Reiseveranstalter die gebuchte Kreuzfahrt im August 2009 mangels Nachfrage abgesagt und ist somit natürlich auch verpflichtet, die von seinen Kunden getätigten Zahlungen für die abgesagte Kreuzfahrt zu erstatten. Der Reiseveranstalter musste allerdings kurze Zeit nachdem die Kreuzfahrt abgesagt wurde, Inslovenz anmelden und somit gingen die Zahlungen seiner Kunden in die Konkursmasse über.
Deswegen forderten die Kläger vor mehreren Instanzen von der Reiseversicherung, die den Sicherungsschein ausgestellt hatte, den Reisepreis wegen Insolvenz des Reiseveranstalters zu erstatten. Die Reiseversicherung lehnte aber eine Erstattung des Reisepreises mit der Begründung ab, dass die Kreuzfahrt nicht wegen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ausgefallen sei, sondern mangels Nachfrage abgesagt wurde.
Die Richter des BGH urteilten in diesem Fall nun zugunsten der Kläger, d.h. die Reiseversicherung ist verpflichtet, den vollen Reisepreis für die ausgefallene Kreuzfahrt zu erstatten.
So reiche für die Gültigkeit eines Sicherungsscheines vielmehr aus, dass infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters, bereits an ihn getätigte Zahlungen nicht mehr an seine Kunden zurückbezahlt werden können. Nach europäischen und deutschen Recht ist es also unerheblich, ob die Kreuzfahrt mangels Nachfrage abgesagt wurde und nicht die Insolvenz des Reiseveranstalters für den Ausfall der Reise ursächlich war.Quelle: rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Sicherungsschein greift bei Absage - BGH stärkt Insolvenzschutz bei Pauschalreisen", 03.11.2011
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@ncl sagte:
Den gibts bei mK und zwar auf jeden Reisenden persönlich ausgestellt.
Der Sicherungsschein muss auf den Reiseveranstalter ausgestellt sein, nicht auf den Kunden des Reiseveranstalter
zb so:
wäre es möglich den Sicherungsschein dieser eigenartigen Firma hier einzustellen? -
@ncl sagte:
Den gibts bei mK und zwar auf jeden Reisenden persönlich ausgestellt.
Der Sicherungsschein muss auf den Reiseveranstalter ausgestellt sein, nicht auf den Kunden des Reiseveranstalter
zb so:
wäre es möglich den Sicherungsschein dieser eigenartigen Firma hier einzustellen? -
Na toll, meine Eltern haben auch die Reise Australien,Neuseeland gebucht...
Wir versuchen schon seid Dienstag jemand zu erreichen. Dienstag Mittag wurde uns gesagt, dass die Papiere im Versand sind.
Das Problem ist eben, dass meine Eltern kein Email besitzen und alles telefonisch gebucht haben.
Mittwoch Mittag erreichten wir zum letzten mal jemand, da wurde uns gesagt, dass die Papiere im Versand seien.
Seid Donnerstag haben sie dann das Band an, dass wegen Telefonumstellung keine Telefonate möglich wären.
Bis jetzt haben meine Eltern noch keine Absage von Offizieller Seite.
Heute ab 16Uhr war die Verbindung komplett geschlossen.Hallo,selbe Verfahren von MK bei uns,da sind wir wohl Bankrotteuren auf den Leim gegangen,mal sehen wie es weitergeht!
Reisetermin für Australen/Neuseeland auch 16.01.
etc.
Geschädigte sollten sich zusammenschließen wegen weiterem Vorgehen! -
der Versicherungsnehmer ist der Reiseveranstalter und nicht der Kunde dessen, warum sollte sich der Kunde vor der eigenen Insolvenz absichern.

"Das stinkt doch zum Himmel"Hierzu empfehle ich die Lektüre an dieser Fundstelle:
https://v-i-r.de/onlinesicherungsschein/
Das sind die Sicherungsscheine, die MK ausgestellt hat.
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Das war's mit unserer NCL Kreuzfahrt. Habe zwar einen Sicherungsschein.R&V Versicherung hat den Schein als Fälschung erkannt. Na prima
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Das war's mit unserer NCL Kreuzfahrt. Habe zwar einen Sicherungsschein.R&V Versicherung hat den Schein als Fälschung erkannt. Na prima
@manni-1953 sagte:
Das war's mit unserer NCL Kreuzfahrt. Habe zwar einen Sicherungsschein.R&V Versicherung hat den Schein als Fälschung erkannt. Na prima
Unsere Sicherungsscheine vom Kapitän sind nach Überprüfung im OSST-Online-Service-Tool gültig! (Gott sei Dank!)
Hier der Link zur Überprüfung:
https://service.osst.eu/service.aspxDie 24 stellige Prüfnummer steckt in dem QR-Code, den man mit dem Smartphone ja auslesen und anzeigen kann bzw. im Klartext rechts unten hochkant.
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Ja, HABERLING, der Versicherungsnehmer ist der Veranstalter, aber der Sicherungsschein ist eben personalisiert. Das hat schon alles seine Richtigkeit.
Bleibt abzuwarten ob ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird ...
@Manni 1953
Sofort Strafanzeige erstatten bei der Staatsanwaltschaft. Das ist echt ganz übel! -
Nach dem ganzen MK Desaster und der Reise-Absage ......
Heute morgen einen neuen Urlaub gebucht. Diesmal bei Tui Cruises. Das klappt wunderbar. Reiseunterlagen kommen per Mail. Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein auch dabei. Flugdaten vorhanden. Das hat Hand und Fuss !
Dem MK schicke ich am Montag meine Rückzahlforderung mit Fristsetzung Zahlungsziel 29,1,2018.
Als Schadenersatz 50% vom Reisepreis wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit. Das ganz schicke ich per Einschreiben.
Davor las ich meinen künftigen Anwalt das Schreiben noch Probelesen. Und dann warte ich mal ab was kommt.
Komme ich dann erholt wieder aus dem Urlaub, sehe ich ja was gekommen ist oder nicht.
Sehe ich nichts .... müssen halt härtere Geschütze aufgefahren werden. Aber Kampflos ergebe ich mich nicht.Zum Sicherungsschein von MK, diesen haben Wir trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erhalten. Meine Unterlagen habe ich mal vorsorglich an die R+V Versicherung mit der Vertragsnummer vom Glückskäfer gesendet. Dann haben die das schon mal. Obs was bringt ?
Schaden tut es nicht. -
Wir haben eine Kf gebucht bei Mk mit der MSC gebucht .da wir immer vertröstet werden haben auch wir am Freitag direkt dort hin .
büro war zu .von der Hausverwaltung haben wir gehört das die Räume gekündigt wurden wegen mietschulden.
mit uns standen Kunden die Südamerika gebucht hatten.
Wir haben uns von RTL den urlaubsretter Ralf Boenke um Hilfe gebeten alles hingeschickt . Kopie vom sicherungsschein zur Überprüfung
Die sind sehr stark interessiert daran .
Wir haben gebucht 05.03.18 -14.0318 mit MSC Orchesta Mittelmeer