MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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Ja, in der gegenwärtigen Situation ist man sogar verpflichtet, rechtzeitig zu zahlen - so grotesk es erscheinen mag. Andernfalls kann der Käfer nämlich seinerseits den Reisevertrag kündigen und eine Stornogebühr verlangen.
Übrigens ganz ungeachtet des jeweiligen Gender ...
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Ja, in der gegenwärtigen Situation ist man sogar verpflichtet, rechtzeitig zu zahlen - so grotesk es erscheinen mag. Andernfalls kann der Käfer nämlich seinerseits den Reisevertrag kündigen und eine Stornogebühr verlangen.
Übrigens ganz ungeachtet des jeweiligen Gender ...
Ja, in der gegenwärtigen Situation ist man sogar verpflichtet, rechtzeitig zu zahlen - so grotesk es erscheinen mag.
ist zwar nicht meine Baustelle, da ich glücklicherweise nicht zu den Geschädigten zähle - aber weil es sicher viele interessiert :
Nur bis zu einer eventuellen Insolvenzanmeldung - oder auch noch danach ? -
Hallo zusammen
Meine Eltern haben auch die Australien/Neuseelandreise gebucht und komplett bezahlt. Kein Sicherungsschein. Gestern war ich in der Badensche Str, hab dort aber erwartungsgemäß niemand angetroffen. Eine unfassbare Sauerei. Morgen setzen wir uns mit R+V (vielleicht wurde die Versicherung ja abgeschlossen) und Anwalt in Verbindung. Scheinbar bisher keine Insolvenz - das würde dann ja hier auftauchen: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
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@wuram sagte:
Wenn es mir mein Geld wiederbringt werde ich auch einen Strafantrag stellen.
Das tut es zuerst einmal nicht. Trotzdem sollte man sich kümmern, allem Anschein nach sind eure Gelder ja veruntreut worden.
Also ist die Frage ? was können MK-Geschädigte tun um Ihr Geld zurück zu bekommen. ?
Zunächst einmal einen Mahnbescheid erwirken und hoffen, dass der Gerichtsvollzieher erfolgreich vollstreckt.
Chancen: Gering.
Falls Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird steht die Versicherung ein, vorausgesetzt man verfügt über einen gütigen Sicherungsschein.@vonschmeling sagte:
Das tut es zuerst einmal nicht. Trotzdem sollte man sich kümmern, allem Anschein nach sind eure Gelder ja veruntreut worden.
Zunächst einmal einen Mahnbescheid erwirken und hoffen, dass der Gerichtsvollzieher erfolgreich vollstreckt.
Chancen: Gering.
Falls Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird steht die Versicherung ein, vorausgesetzt man verfügt über einen gütigen Sicherungsschein.Aktuell ist es so dass wir unser Geld samt Schadenersatz von MK - Käfer zurückfordern. Dafür gibt es eine Frist.....
Die Forderung wurde mehrfach versendet auf alle Arten. Mail, Post, Einschreiben und Fax.
Nun ist mal warten angesagt. Den Sicherungsschein kann ich nicht mehr als anfordern. Mach ich täglich wenn ich Zeit habe zu telefonieren und dort auch jemanden erreiche. Er wurde mir schon mehrfach zugesagt , aber angekommen ist der noch nicht.
Den Sicherungsschein benötige ich erst wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet. Bei der Versicherung hab ich mich mal gemeldet , Fall erklärt. Worauf der Mitarbeiter gesagt hat ich soll Ihm die Unterlagen zukommen lassen. Dann liegt schon mal alles am richtigen Ort.
Noch wird der Sicherungsschein jedoch nicht benötigt. -
Wäre ich heute an der Stelle den Rest einer Reise von MK bezahlen zu sollen ?
Ich weiß nicht ? Wenn ich hier so lese ob ich dann noch viel Vertrauen in MK hätte ? Und da noch mehr Geld reinschiessen ?
Ich würde mit der Versicherung reden und das tun was mir dabei empfohlen wird.
Die nächste Frage ist ja wie geht es weiter wenn der Rest bezahlt wurde ? Weiter die Hinhaltetaktik ? Kurz vor Beginn dann doch eine Absage ?
Vertrauen sieht anders aus. Wenn morgen die Mail von MK kommen würde dass die diese Reise nun doch veranstalten, was ich nicht Glaube.
Ich würde gar nicht mehr mit MK verreisen wollen.
Schon mal geschrieben : Wir können alle das Unrecht und die falschen Handlungen von MK beweisen , anklagen, verurteilen oder was auch immer. Aber davon bekommt keiner sein Geld zurück.
Angenommen MK wäre Pleite und verkauft weiterhin Traumpakete in Seifenblasen ..... Das ist hoch kriminell und wird sicher hart bestraft.
Jeder Staatsanwalt wäre scharf auf diesen Fall. Nur Frage ich mich : Was nützt mir das ? -
Wäre ich heute an der Stelle den Rest einer Reise von MK bezahlen zu sollen ?
Ich weiß nicht ? Wenn ich hier so lese ob ich dann noch viel Vertrauen in MK hätte ? Und da noch mehr Geld reinschiessen ?
Ich würde mit der Versicherung reden und das tun was mir dabei empfohlen wird.
Die nächste Frage ist ja wie geht es weiter wenn der Rest bezahlt wurde ? Weiter die Hinhaltetaktik ? Kurz vor Beginn dann doch eine Absage ?
Vertrauen sieht anders aus. Wenn morgen die Mail von MK kommen würde dass die diese Reise nun doch veranstalten, was ich nicht Glaube.
Ich würde gar nicht mehr mit MK verreisen wollen.
Schon mal geschrieben : Wir können alle das Unrecht und die falschen Handlungen von MK beweisen , anklagen, verurteilen oder was auch immer. Aber davon bekommt keiner sein Geld zurück.
Angenommen MK wäre Pleite und verkauft weiterhin Traumpakete in Seifenblasen ..... Das ist hoch kriminell und wird sicher hart bestraft.
Jeder Staatsanwalt wäre scharf auf diesen Fall. Nur Frage ich mich : Was nützt mir das ? -
@jlechtenboehmer
Auch eine Insolvenz ist kein Grund für eine Kündigung, eine solche ist nur in dem Fall berechtigt, in dem kein Sicherungsschein ausgehändigt wurde. Es gibt durchaus die Situation, dass das operative Geschäft in Insolvenz mehr oder minder normal aufrecht erhalten bleibt. Bleibst du deine Schlussrate schuldig, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen und dich - zu Recht! - für eine Kompensation in Anspruch nehmen.@W.u.R.a.M.
Irrtum, den Sicherungsschein brauchst du bereits, bevor du bezahlst. Ansonsten ist deine Kohle im Falle einer Zahlungsunfähigkeit nämlich futsch, bzw. landest du auf der Gläubigerliste und bekommst um Sanktnimmerlein herum einen warmen Händedruck und etwa Zweifuffich - wenn überhaupt!
Ich frage mich im Übrigen, was dir die Versicherung zu der Thematik sagen soll? Es gibt im Augenblick ja noch nicht einmal einen Versicherungsfall!? -
Wäre ich heute an der Stelle den Rest einer Reise von MK bezahlen zu sollen ?
Ich weiß nicht ? Wenn ich hier so lese ob ich dann noch viel Vertrauen in MK hätte ? Und da noch mehr Geld reinschiessen ?
Ich würde mit der Versicherung reden und das tun was mir dabei empfohlen wird.
Die nächste Frage ist ja wie geht es weiter wenn der Rest bezahlt wurde ? Weiter die Hinhaltetaktik ? Kurz vor Beginn dann doch eine Absage ?
Vertrauen sieht anders aus. Wenn morgen die Mail von MK kommen würde dass die diese Reise nun doch veranstalten, was ich nicht Glaube.
Ich würde gar nicht mehr mit MK verreisen wollen.
Schon mal geschrieben : Wir können alle das Unrecht und die falschen Handlungen von MK beweisen , anklagen, verurteilen oder was auch immer. Aber davon bekommt keiner sein Geld zurück.
Angenommen MK wäre Pleite und verkauft weiterhin Traumpakete in Seifenblasen ..... Das ist hoch kriminell und wird sicher hart bestraft.
Jeder Staatsanwalt wäre scharf auf diesen Fall. Nur Frage ich mich : Was nützt mir das ?@wuram sagte:
Wäre ich heute an der Stelle den Rest einer Reise von MK bezahlen zu sollen ?
Ich weiß nicht ? Wenn ich hier so lese ob ich dann noch viel Vertrauen in MK hätte ? Und da noch mehr Geld reinschiessen ?Dein Vertrauen spielt aus rechtlicher Sicht leider keine Rolle. Ein Vertrag ist von beiden Seiten einzuhalten.
Ich würde mit der Versicherung reden und das tun was mir dabei empfohlen wird.
Welche Versicherung denn bitte? Und was sollte sie dir empfehlen?
Die nächste Frage ist ja wie geht es weiter wenn der Rest bezahlt wurde ? Weiter die Hinhaltetaktik ? Kurz vor Beginn dann doch eine Absage ?
Gut möglich.
Vertrauen sieht anders aus. Wenn morgen die Mail von MK kommen würde dass die diese Reise nun doch veranstalten, was ich nicht glaube. Ich würde gar nicht mehr mit MK verreisen wollen.
Darüber hat man sich vor der Buchung klar zu werden, hinterher interessieren deine Befindlichkeiten nicht mehr.
Schon mal geschrieben : Wir können alle das Unrecht und die falschen Handlungen von MK beweisen , anklagen, verurteilen oder was auch immer. Aber davon bekommt keiner sein Geld zurück.
Natürlich, der Veranstalter kann zur Rückzahlung und Schadenersatz verurteilt werden. Die Frage ist eher die nach vorhandener Masse ...
Angenommen MK wäre Pleite und verkauft weiterhin Traumpakete in Seifenblasen ..... Das ist hoch kriminell und wird sicher hart bestraft.
Falls es sich um Insolvenzverschleppung handelt wird das natürlich bestraft.
Jeder Staatsanwalt wäre scharf auf diesen Fall.
Wenn du dich da mal nicht täuscht ...

Nur Frage ich mich : Was nützt mir das ?
s.o.
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- Dass wir keinen Sicherungsschein bekommen haben , war blöd, wird vielleicht teuer, hoffe ich noch zu bekommen.
habe ich schon was dazu gelernt.
2. Mann kann doch die Reiserücktrittsversicherung um Rat fragen ?
3. Vertrauen ist so eine Sache . Entweder entsteht sowas oder man verdient sich das.
4. Nach einem Schaden ist man immer schlauer als zuvor.
5. Ob ein Staatsanwalt scharf auf solch einen Fall ist oder nicht ? Mir egal.
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Zu 1.) Nein, das war nicht blöd, es war vertragsbrüchig. Blöd war es ohne Sicherungsschein zu bezahlen.
zu 2.) Du leider nicht, denn deine Reise wurde abgesagt. Damit hat die Rücktrittsversicherung rein gar nichts zu tun.
zu 3.) Vertrauen muss man vor der Buchung auf die Probe stellen.
zu 4.) Ja, aber der fragliche Schaden hätte durchaus abgewendet werden können.
zu 5.) Alle Staatsanwälte sind hoffnungslos überlastet. -
@vonschmeling: Bei der Versicherung nachzufragen, kann doch nicht schaden. Wenn dort Versicherungsschutz besteht, ist man für den Fall einer Insolvenz abgesichert und kann event. etwas ruhiger schlafen. Nur weil man keinen Schein erhalten hat, heißt es ja nicht automatisch, dass auch keine Versicherung besteht.
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Es handelt sich hier um verschiedene Sachverhalte:
Beim Kundengeldabsicherer Erkundigungen einzuholen ist sicher kein Fehler. Allerdings muss man sich schon fragen, weshalb der Sicherungsschein vorenthalten wurde, wenn eine Absicherung doch gegeben ist? Offengestanden hat sich da so einiges an Attitüden auf Seiten des Veranstalters angesammelt, was nicht geeignet ist zu einer obligatorischen Unschuldsvermutung.
Die Versicherung (welche auch immer?) wegen des Bedienens einer fälligen Restzahlung zu befragen ist hingegen sinnlos. Sie wird dazu keine Ratschläge erteilen. -
Auch wir haben am 12.1.18 diese ominöse E-Mail (im Spam-Ordner) für die gebuchte und voll bezahlte Kreuzfahrt vom 21.01. - 01.02.2018 "MSC Sinfonia-Südafrika, Nationalpark und Städtetrip Kapstadt " mit dem lapidaren Hinweis: "... Ihre gebuchte Reise aus betrieblichen Gründen nicht stattfinden kann. ..." erhalten. Adressen: von: info@meinKapitaen.de an: info@meinKapitaen.de, also nicht an mich gerichtet.
Vorgeschichte: 21.3.17 gebucht, 22.3.17 Rechnung erhalten (ohne Sicherungsschein), Anzahlung per 31.3.17 (40%) bezahlt, Sicherungsschein mehrfach tel. und per E-Mail angefordert, 3x von MK gesagt worden, dass abgeschickt aber nicht angekommen, 3.12.17 Info von MK, dass Reise um einen Tag verkürzt wird, viele Mails geschickt, um Info. zu erhalten-keine Antwort, am 27.12. während der Öffnungszeit zum Reisebüro Badensche Straße 28 in Berlin gegangen-Situation wie bereits beschrieben, nach längerem Klopfen und Rufen mit weiterem Kunden (hatte bereits 8.000 € bezahlt) öffnete ein junger Mann, der "wegen Personalmangels" auch keine Auskunft geben konnte. Wir ergatterten (nach Fuß in die Tür stellen) wenigstens den Sicherungsschein. Der wurde aber am 15.1.18 nochmals zugeschickt. Überprüfung ergab, dass er gültig ist. Rückrufe bei MK erfolglos. Rückforderung des bezahlten Reisepreises an MK per E-Mail und Einschreiben ist erfolgt. Morgen gehen wir zum Verbraucherschutz wegen weitere Vorgehensweise.
Wer ist von dieser abgesagten Reise noch betroffen? Würden uns gern einer Sammelklage anschließen. Wenn Sicherungsschein ziehen muss, ist Insolvenz erforderlich. Die muss nicht nur der Schuldner beantragen, sondern kann auch der Gläubiger. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sollte sofort gestellt werden, falls nicht schon erfolgt. Da wäre eine Sammelklage mit einem Insolvenzverfahren nützlich. Verwunderlich ist, dass die Werbeaktivitäten von MK voll laufen und die Gefahr besteht, dass weitere Leute darauf hereinfallen. -
WWir haben die gleiche Reise gebucht und auch betroffen. Freitag anzeige bei der Polizei und morgen zu Anwalt. Gleichzeitig rufen wir bei MSC und Mk. Mal schauen was dabei rauskommt
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Doch, das kann schon funktionieren.
Ein JT Kunde beispielsweise hat seine Reise nicht angetreten, weil nicht sicher zu klären war, ob seine gebuchte Unterkunft zur Verfügung steht. Seine Rücktrittversicherung ging mit und hat die Stornokosten übernommen.
Man muss aber halt eben den Einzelfall prüfen, ansonsten bin ich bei meinen Vorschreibern: Stornieren ist keine gute Idee.
Jene Käferkapitänskunden, die keinen Sicherungsschein erhalten haben können den Reisevertrag anfechten.
Wie gesagt - ohne Sicherungsschein besteht seitens des Veranstalters kein Zahlungsanspruch.@vonschmeling sagte:
Doch, das kann schon funktionieren.
Ein JT Kunde beispielsweise hat seine Reise nicht angetreten, weil nicht sicher zu klären war, ob seine gebuchte Unterkunft zur Verfügung steht. Seine Rücktrittversicherung ging mit und hat die Stornokosten übernommen.
Man muss aber halt eben den Einzelfall prüfen, ansonsten bin ich bei meinen Vorschreibern: Stornieren ist keine gute Idee.
Jene Käferkapitänskunden, die keinen Sicherungsschein erhalten haben können den Reisevertrag anfechten.
Wie gesagt - ohne Sicherungsschein besteht seitens des Veranstalters kein Zahlungsanspruch.Möglicherweise gibt es einen weiteren Anfechtungsgrund in Bezug auf den Reisevertrag:
Wer hat denn vom Käfer zusammen mit der Rechnung/Reisebstätigung die vollständigen AGB erhalten. Der Hinweis auf die geltenden AGB reichen nicht aus. Sie müssen dem Kunden "vollumfänglich" zur Kenntnis gebracht werden. -
@vonschmeling sagte:
Doch, das kann schon funktionieren.
Ein JT Kunde beispielsweise hat seine Reise nicht angetreten, weil nicht sicher zu klären war, ob seine gebuchte Unterkunft zur Verfügung steht. Seine Rücktrittversicherung ging mit und hat die Stornokosten übernommen.
Man muss aber halt eben den Einzelfall prüfen, ansonsten bin ich bei meinen Vorschreibern: Stornieren ist keine gute Idee.
Jene Käferkapitänskunden, die keinen Sicherungsschein erhalten haben können den Reisevertrag anfechten.
Wie gesagt - ohne Sicherungsschein besteht seitens des Veranstalters kein Zahlungsanspruch.Möglicherweise gibt es einen weiteren Anfechtungsgrund in Bezug auf den Reisevertrag:
Wer hat denn vom Käfer zusammen mit der Rechnung/Reisebstätigung die vollständigen AGB erhalten. Der Hinweis auf die geltenden AGB reichen nicht aus. Sie müssen dem Kunden "vollumfänglich" zur Kenntnis gebracht werden.@tom273 sagte:
Möglicherweise gibt es einen weiteren Anfechtungsgrund in Bezug auf den Reisevertrag:
Wer hat denn vom Käfer zusammen mit der Rechnung/Reisebstätigung die vollständigen AGB erhalten. Der Hinweis auf die geltenden AGB reichen nicht aus. Sie müssen dem Kunden "vollumfänglich" zur Kenntnis gebracht werden.sehr sehr dünnes Eis .... die stehen ja gleich auf der Homepage ...
Im Übrigen sollte die jeder vor der Buchung kennen, danach ist es für vieles eh zu spät -
Auch wir haben am 12.1.18 diese ominöse E-Mail (im Spam-Ordner) für die gebuchte und voll bezahlte Kreuzfahrt vom 21.01. - 01.02.2018 "MSC Sinfonia-Südafrika, Nationalpark und Städtetrip Kapstadt " mit dem lapidaren Hinweis: "... Ihre gebuchte Reise aus betrieblichen Gründen nicht stattfinden kann. ..." erhalten. Adressen: von: info@meinKapitaen.de an: info@meinKapitaen.de, also nicht an mich gerichtet.
Vorgeschichte: 21.3.17 gebucht, 22.3.17 Rechnung erhalten (ohne Sicherungsschein), Anzahlung per 31.3.17 (40%) bezahlt, Sicherungsschein mehrfach tel. und per E-Mail angefordert, 3x von MK gesagt worden, dass abgeschickt aber nicht angekommen, 3.12.17 Info von MK, dass Reise um einen Tag verkürzt wird, viele Mails geschickt, um Info. zu erhalten-keine Antwort, am 27.12. während der Öffnungszeit zum Reisebüro Badensche Straße 28 in Berlin gegangen-Situation wie bereits beschrieben, nach längerem Klopfen und Rufen mit weiterem Kunden (hatte bereits 8.000 € bezahlt) öffnete ein junger Mann, der "wegen Personalmangels" auch keine Auskunft geben konnte. Wir ergatterten (nach Fuß in die Tür stellen) wenigstens den Sicherungsschein. Der wurde aber am 15.1.18 nochmals zugeschickt. Überprüfung ergab, dass er gültig ist. Rückrufe bei MK erfolglos. Rückforderung des bezahlten Reisepreises an MK per E-Mail und Einschreiben ist erfolgt. Morgen gehen wir zum Verbraucherschutz wegen weitere Vorgehensweise.
Wer ist von dieser abgesagten Reise noch betroffen? Würden uns gern einer Sammelklage anschließen. Wenn Sicherungsschein ziehen muss, ist Insolvenz erforderlich. Die muss nicht nur der Schuldner beantragen, sondern kann auch der Gläubiger. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sollte sofort gestellt werden, falls nicht schon erfolgt. Da wäre eine Sammelklage mit einem Insolvenzverfahren nützlich. Verwunderlich ist, dass die Werbeaktivitäten von MK voll laufen und die Gefahr besteht, dass weitere Leute darauf hereinfallen.@wolf41-54 sagte:
Auch wir haben am 12.1.18 diese ominöse E-Mail (im Spam-Ordner) für die gebuchte und voll bezahlte Kreuzfahrt vom 21.01. - 01.02.2018 "MSC Sinfonia-Südafrika, Nationalpark und Städtetrip Kapstadt " mit dem lapidaren Hinweis: "... Ihre gebuchte Reise aus betrieblichen Gründen nicht stattfinden kann. ..." erhalten. Adressen: von: info@meinKapitaen.de an: info@meinKapitaen.de, also nicht an mich gerichtet.
Das ist bei Emailprogrammen so, wenn man eine gleichartige Mail an die Empfänger eine sog. Verteilerliste schickt und die Namen der einzelnen Empfänger aus Datenschutzgründen nicht bei allen Empfängern ankommen soll. Ist also in Ordnung. Du stehst nur als Empfänger in einer Liste und sollst die Namen der anderen nicht erfahren.
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@tom273 sagte:
Möglicherweise gibt es einen weiteren Anfechtungsgrund in Bezug auf den Reisevertrag:
Wer hat denn vom Käfer zusammen mit der Rechnung/Reisebstätigung die vollständigen AGB erhalten. Der Hinweis auf die geltenden AGB reichen nicht aus. Sie müssen dem Kunden "vollumfänglich" zur Kenntnis gebracht werden.sehr sehr dünnes Eis .... die stehen ja gleich auf der Homepage ...
Im Übrigen sollte die jeder vor der Buchung kennen, danach ist es für vieles eh zu spät@jlechtenboehmer sagte:
sehr sehr dünnes Eis .... die stehen ja gleich auf der Homepage ...
Im Übrigen sollte die jeder vor der Buchung kennen, danach ist es für vieles eh zu spätUnd genau deshalb sollst du sie ja auch vollumfänglich vorher zur Kenntnis haben (siehe § 6 (3) BGB-InfoV).
Ich bin als Kunde jedoch nicht verpflichtet, Internet zu haben! -
@jlechtenboehmer sagte:
sehr sehr dünnes Eis .... die stehen ja gleich auf der Homepage ...
Im Übrigen sollte die jeder vor der Buchung kennen, danach ist es für vieles eh zu spätUnd genau deshalb sollst du sie ja auch vollumfänglich vorher zur Kenntnis haben (siehe § 6 (3) BGB-InfoV).
Ich bin als Kunde jedoch nicht verpflichtet, Internet zu haben!@tom273 sagte:
Und genau deshalb sollst du sie ja auch vollumfänglich vorher zur Kenntnis haben.
Ich bin als Kunde jedoch nicht verpflichtet, Internet zu haben!Das könnte man jetzt weiter spinnen : ich bin als Reisebürobucher auch nicht verpflichtet, vorher einen Katalog des Veranstalters in der Hand gehabt zu haben, in dem die AGB stehen ..... Aber irgendwoher muss ich ja die Infos zur Reise haben ?
Kann/konnte man den Käfer überhaupt anders buchen als übers Internet, telefonisch (wo man die Daten ja dann auch über die HP hat) oder in seinem eigenen Reisebüro ? -
@tom273 sagte:
Und genau deshalb sollst du sie ja auch vollumfänglich vorher zur Kenntnis haben.
Ich bin als Kunde jedoch nicht verpflichtet, Internet zu haben!Das könnte man jetzt weiter spinnen : ich bin als Reisebürobucher auch nicht verpflichtet, vorher einen Katalog des Veranstalters in der Hand gehabt zu haben, in dem die AGB stehen ..... Aber irgendwoher muss ich ja die Infos zur Reise haben ?
Kann/konnte man den Käfer überhaupt anders buchen als übers Internet, telefonisch (wo man die Daten ja dann auch über die HP hat) oder in seinem eigenen Reisebüro ?@jlechtenboehmer sagte:
Kann/konnte man den Käfer überhaupt anders buchen als übers Internet, telefonisch (wo man die Daten ja dann auch über die HP hat) oder in seinem eigenen Reisebüro ?
Über die Telefonnummer in einem Inserat, wo normalerweise keine AGB abgedruckt werden.