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MeinKapitän / Glückskäfer Reisen

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  • Sylvia1901S Sylvia1901

    @petrus19: aber wenn kein gültiger Sicherungsschein vorliegt, muß aber doch keine Zahlung geleistet werden? Zumindest habe ich hier im Forum diese Aussage immer wieder gelesen.

    petrus19P Offline
    petrus19P Offline
    petrus19
    schrieb am zuletzt editiert von
    #801

    Danke, werde nochmal zurückblättern. Mir war auch so, als ob, wenn kein Sicherungsschein vorliegt bzw. übersandt wurde, MK die Anzahlung gar nicht annehmen hätte dürfen und somit Vertragsbruch besteht. Aber ich lese es im Chat nochmal nach.

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      War aber schon so, wobei eine tatsächliche Fälschung eines Sicherungsscheins schon gewisse Rückschlüsse zuließe ...

      GeHeWoG Offline
      GeHeWoG Offline
      GeHeWo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #802

      Insolvenz hin und her man wird abwarten müssen ob wir je an unser Geld kommen. Ich bin der Meinung und das gilt für alle NCL-Bucher mit Reisebeginn 17.1., wir wurden wissentlich betrogen und unser Geld wurde unterschlagen/veruntreut, denn es wurde nicht an NCL weitergeleitet, es wurden keine Flüge und keine Hotels für das Vor- und Nachprogramm gebucht. Offenbar sind um die 100 Kabinen betroffen, geht man von einen Reisepreis von 6500€ aus (für 2) dann haben die Herrschaften Ende Dezember allein für diese Reise ungefährt € 650.000,00 in Worten sechshunderfüngzigtausend Euro in nicht ganz 4 Wochen verschwinden lassen. Ich kann nur jedem empfehlen zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu stellen und dem dem Geschäftsführer H. Britten wünsche ich, dass er hinter Schloss und Riegel kommt. Und ich hoffe, dass die Strafverfolgungsbehörden auch die Rolle von H. Milde untersuchen.

      Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
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      • GeHeWoG GeHeWo

        Insolvenz hin und her man wird abwarten müssen ob wir je an unser Geld kommen. Ich bin der Meinung und das gilt für alle NCL-Bucher mit Reisebeginn 17.1., wir wurden wissentlich betrogen und unser Geld wurde unterschlagen/veruntreut, denn es wurde nicht an NCL weitergeleitet, es wurden keine Flüge und keine Hotels für das Vor- und Nachprogramm gebucht. Offenbar sind um die 100 Kabinen betroffen, geht man von einen Reisepreis von 6500€ aus (für 2) dann haben die Herrschaften Ende Dezember allein für diese Reise ungefährt € 650.000,00 in Worten sechshunderfüngzigtausend Euro in nicht ganz 4 Wochen verschwinden lassen. Ich kann nur jedem empfehlen zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu stellen und dem dem Geschäftsführer H. Britten wünsche ich, dass er hinter Schloss und Riegel kommt. Und ich hoffe, dass die Strafverfolgungsbehörden auch die Rolle von H. Milde untersuchen.

        Tom273T Offline
        Tom273T Offline
        Tom273
        schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
        #803

        @gehewo sagte:

        ..., geht man von einen Reisepreis von 6500€ aus (für 2) dann haben die Herrschaften Ende Dezember allein für diese Reise ungefährt € 650.000,00 in Worten sechshunderfüngzigtausend Euro in nicht ganz 4 Wochen verschwinden lassen.

        Damit wurden andere Löcher gestopft bzw. Kreditlinien bedient. Das Sprichwort "Loch an Loch und hält doch" gilt jedenfalls nicht unbegrenzt, wie man sieht.

        Zitat und Antwortpost korrekt getrennt!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #804

          @Tom273
          Die "Quelle", auf die HABERLING sich stützt, sind vermutlich Erfahrungen aus ähnlichen Fällen, in welchen die Versicherer auch ohne die Vorlage des Dokuments reguliert haben, weil schlichterdings eine Absicherung für alle Reisen bestand.
          Warum nun vom Mistkäfer z.T. Sicherungsscheine ausgehändigt wurden, zum Teil aber offenbar nicht kann nur spekulativ bewertet werden.
          Daher sollten auch jene Betroffenen ihre Unterlagen der R&V einreichen, die keinen Sicherungsschein vorliegen haben.
          Natürlich ist eine Erstattung in solchen Fällen nicht garantiert, aber eben auch nicht ganz unwahrscheinlich.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Tom273T Tom273

            @haberling sagte:

            wenn eine gültige Versicherung seitens des Veranstalters besteht, ist eine Anzahlung auch ohne Versicherungsschein abgesichert!

            Kannst du bitte eine Quelle für diese Aussage nennen?!

            HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #805

            @tom273 sagte:

            Kannst du bitte eine Quelle für diese Aussage nennen?!

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
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            • petrus19P petrus19

              Danke, werde nochmal zurückblättern. Mir war auch so, als ob, wenn kein Sicherungsschein vorliegt bzw. übersandt wurde, MK die Anzahlung gar nicht annehmen hätte dürfen und somit Vertragsbruch besteht. Aber ich lese es im Chat nochmal nach.

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #806

              @petrus19 sagte:

              ... Mir war auch so, als ob, wenn kein Sicherungsschein vorliegt bzw. übersandt wurde, MK die Anzahlung gar nicht annehmen hätte dürfen und somit Vertragsbruch besteht.

              ... was aber in der gegenwärtigen Situation nichts bewirkt.
              Genauso wenig richten nun straf- oder zivilrechtliche Verfahren aus (ich erwähne es, da hier häufiger die Bevollmächtigung eines Anwalts erwähnt wurde), im Grunde wirft man nur gutes Geld schlechtem hinterher.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH HABERLING

                @tom273 sagte:

                Kannst du bitte eine Quelle für diese Aussage nennen?!

                Tom273T Offline
                Tom273T Offline
                Tom273
                schrieb am zuletzt editiert von Tom273
                #807

                Da bin ich sehr skeptisch, ob das angeführte Beispiel auch bei den von R+V (oder besser: nicht) ausgegebenen personalisierten Sicherungsscheinen wirklich greift.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #808

                  Ganz recht, HABERLING, der Sicherungsschein ist nur ein Dokument.
                  Allein ein Beitrag, der von einer Fälschung berichtete, hat mich stutzig gemacht. Falls eine ordnungsgemäße Absicherung aller Kundengelder gegeben ist wäre die Herstellung einer Fälschung ja ein unnötiges Risiko, da Betrug ... 😕

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH 1
                    HABERLINGH 1
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #809

                    alle diese Fragen kann nur die Versicherung beantworten!

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HABERLINGH HABERLING

                      alle diese Fragen kann nur die Versicherung beantworten!

                      Tom273T Offline
                      Tom273T Offline
                      Tom273
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #810

                      Anscheinend holt MK noch nicht einmal mehr Post aus ihrem Postfach ab:
                      3 Einschreiben mit Rückschein vom 10., 12. und 13.1. warten noch auf Abholung.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HABERLINGH 1
                        HABERLINGH 1
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #811

                        Mit der Insolvenzanmeldung hat der Geschäftsführer alle seine Befugnisse verloren.

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HABERLINGH HABERLING

                          wenn eine gültige Versicherung seitens des Veranstalters besteht, ist eine Anzahlung auch ohne Versicherungsschein abgesichert!

                          Bertl53B Offline
                          Bertl53B Offline
                          Bertl53
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #812

                          Hallo gehöre auch zu den Abfahrt 16.01.2018 Australien/Neuseeland geschädigten ohne Ausfallversicherungsschein!
                          Wenn das nur ein Nachweis das eine Versicherung abgeschlossen wurde ist müsste man sich doch bei der R und V auch ohne Schein melden können,so ein Dokument kann ja auch mal abhanden kommen!
                          Wichtig ist doch dass für diese Reise eine Ausfallversicherungsschein abgeschlossen wurde?
                          Die Ausfallversicherungsschein gilt doch sicherlich für die Reise und nicht für einzelne Oersonen oder?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Anjuscha B.A Offline
                            Anjuscha B.A Offline
                            Anjuscha B.
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #813

                            Hallo
                            ich hörte gerade von einem anderen Geschädigten, wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird ,
                            tritt die Versicherung RuV eventuell nicht ein.
                            Das kann ich kaum glauben.
                            Hat jemand Rechtskunde???

                            Tom273T 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Anjuscha B.A Anjuscha B.

                              Hallo
                              ich hörte gerade von einem anderen Geschädigten, wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird ,
                              tritt die Versicherung RuV eventuell nicht ein.
                              Das kann ich kaum glauben.
                              Hat jemand Rechtskunde???

                              Tom273T Offline
                              Tom273T Offline
                              Tom273
                              schrieb am zuletzt editiert von Tom273
                              #814

                              Dann ist der Mistkäfer immer noch zahlungsunfähig und auch dann greift der Sicherungsschein.
                              Während eines Insolvenzverfahrens kann ja durchaus je nach Lage der Dinge der Geschäftsbetrieb zumindest eingeschränkt weiterlaufen. Insofern stehen im SiS die Begriffe Zahlungsunfähigkeit und Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auch bei Abwicklung des Betriebes (mangels Masse) gibt es Geld von der Versicherung.

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ZabriskiepointZ Offline
                                ZabriskiepointZ Offline
                                Zabriskiepoint
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #815

                                Eine Sache verstehe ich nicht: Seit Jahren schon gibt es in mehreren Foren im Internet diese Beschwerden über MK. So viele enttäuschte Kunden haben vor Buchungen bei MK gewarnt, und das wohlgemerkt seit Jahren! Wie konntet ihr denn dann bei einem solchen Unternehmen eine Reise buchen? Warum habt ihr euch vor der Buchung nicht ein paar Minuten Zeit genommen und im Internet nach Bewertungen über MK recherchiert?

                                Zabriskiepoint

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Tom273T Tom273

                                  Dann ist der Mistkäfer immer noch zahlungsunfähig und auch dann greift der Sicherungsschein.
                                  Während eines Insolvenzverfahrens kann ja durchaus je nach Lage der Dinge der Geschäftsbetrieb zumindest eingeschränkt weiterlaufen. Insofern stehen im SiS die Begriffe Zahlungsunfähigkeit und Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auch bei Abwicklung des Betriebes (mangels Masse) gibt es Geld von der Versicherung.

                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #816

                                  @Bertl53
                                  Sofern nur das Dokument nicht mehr vorhanden ist steht dem Eintritt der Versicherung nichts entgegen.

                                  @Anjuscha B.
                                  Wie Tom bereits schrieb erstattet die Ausfallversicherung auch im Falle eines Konkurses.

                                  @Zabriskiepoint
                                  Sorry, aber solche Predigten halt ich für fehl am Platze ... 😟

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  klaussommerK 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • eiger63E eiger63

                                    Hallo BSC, wir sind Gleichgesinnte für die Südamerika -Rundreise .Haben nicht einmal eine Absage erhalten und
                                    MK ist nicht erreichbar

                                    BSCB Offline
                                    BSCB Offline
                                    BSC
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #817

                                    Haben auch kein einziges Schriftstück von MK erhalten. Habe gestern über die Nummer von Glückskäfer - Reisen jemanden erreicht!
                                    Hat mir das Insolvenzschreiben vorgelesen und meinte, für alle weiteren Schritte sollte ich mir Rechtsbeistand nehmen. War heute in der Verbraucherzentrale. Die waren sehr nett und kompetent und haben mir mit entsprechenden Schreiben geholfen...mal sehen was kommt.
                                    Hoffnungen habe ich keine, aber es beruhigt. Mit der Anzeige warte ich jetzt noch etwas!!!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • W.u.R.a.M.W Offline
                                      W.u.R.a.M.W Offline
                                      W.u.R.a.M.
                                      schrieb am zuletzt editiert von W.u.R.a.M.
                                      #818

                                      Da auch mir ( wie schon geschrieben ) der Sicherungsschein fehlte habe ich mich gestern direkt an das Büro vom Insolvenzverwalter gewandt.
                                      Ergebnis :
                                      Sehr geehrte Hr. XXXX

                                      bedauerlicherweise gibt es aktuell keine Möglichkeit mehr, Sicherungsscheine zu erteilen, nachdem die Versicherung den Vertrag am 15.01.2018 außerordentlich fristlos gekündigt hat. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie als Kunde unter die Reisesicherung fallen, auch wenn Ihnen kein Sicherungsschein übermittelt wurde. Kunden, deren Reisen leider nicht durchgeführt werden können, sind über den Reisesicherungsschein gem. § 651 k BGB abgesichert. Bitte wenden Sie sich für die Schadensregulierung an die

                                      R+V Allgemeine Versicherung AG

                                      Raiffeisenplatz 1

                                      65189 Wiesbaden

                                      Bitte geben Sie als Betreff die Versicherungsschein-Nummer xxx xxx xxx xx xx an und fügen Ihrem Schreiben folgende Unterlagen bei:

                                      -          Buchungsbestätigung Ihrer bei der Glückskäfer Reisen GmbH gebuchten Reise

                                      Vielleicht hilft das den Betroffen weiter.

                                      W.u.R.a.M.W 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @Bertl53
                                        Sofern nur das Dokument nicht mehr vorhanden ist steht dem Eintritt der Versicherung nichts entgegen.

                                        @Anjuscha B.
                                        Wie Tom bereits schrieb erstattet die Ausfallversicherung auch im Falle eines Konkurses.

                                        @Zabriskiepoint
                                        Sorry, aber solche Predigten halt ich für fehl am Platze ... 😟

                                        klaussommerK Offline
                                        klaussommerK Offline
                                        klaussommer
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #819

                                        @vonschmeling sagte:

                                        @Zabriskiepoint
                                        Sorry, aber solche Predigten halt ich für fehl am Platze ... 😟

                                        Diese Predigt ist genau so überflüssig wie folgende:

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Die Beschwerden hatten am 22.12.2017 ihren dritten Geburtstag ( 36 Monate der Panik und Enttäuschung???) und der Käfer verbrennt vollkommen unbeeindruckt von Kritik oder gar vergeigten Prozessen tiefenentspannt weiterhin Vertrauen und Kohle?!
                                        Kommt niemand schon vor der Buchung ins Grübeln?!
                                        Offengestanden tu ich mich unfassbar schwer mit dem Aspekt der "Schuld" bei dem ganzen Geeier um diesen halbgaren Verein ...
                                        Wurde denn je ein objektiver Preisvergleich beigetragen? Wie muss ich mir die Dimension "billig" vorstellen?

                                        Ich bin betreffend das Thema Kreuzzüge - ähm - fahrten total unbeleckt (und wird das auch so bleiben!), aber ich kann mir insgesamt kaum vorstellen, das Käferpreise jeden Rest von Hirn ausschalten ...

                                        😟

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • W.u.R.a.M.W W.u.R.a.M.

                                          Da auch mir ( wie schon geschrieben ) der Sicherungsschein fehlte habe ich mich gestern direkt an das Büro vom Insolvenzverwalter gewandt.
                                          Ergebnis :
                                          Sehr geehrte Hr. XXXX

                                          bedauerlicherweise gibt es aktuell keine Möglichkeit mehr, Sicherungsscheine zu erteilen, nachdem die Versicherung den Vertrag am 15.01.2018 außerordentlich fristlos gekündigt hat. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie als Kunde unter die Reisesicherung fallen, auch wenn Ihnen kein Sicherungsschein übermittelt wurde. Kunden, deren Reisen leider nicht durchgeführt werden können, sind über den Reisesicherungsschein gem. § 651 k BGB abgesichert. Bitte wenden Sie sich für die Schadensregulierung an die

                                          R+V Allgemeine Versicherung AG

                                          Raiffeisenplatz 1

                                          65189 Wiesbaden

                                          Bitte geben Sie als Betreff die Versicherungsschein-Nummer xxx xxx xxx xx xx an und fügen Ihrem Schreiben folgende Unterlagen bei:

                                          -          Buchungsbestätigung Ihrer bei der Glückskäfer Reisen GmbH gebuchten Reise

                                          Vielleicht hilft das den Betroffen weiter.

                                          W.u.R.a.M.W Offline
                                          W.u.R.a.M.W Offline
                                          W.u.R.a.M.
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #820

                                          @wuram sagte:

                                          Da auch mir ( wie schon geschrieben ) der Sicherungsschein fehlte habe ich mich gestern direkt an das Büro vom Insolvenzverwalter gewandt.
                                          Ergebnis :
                                          Sehr geehrte Hr. XXXX

                                          bedauerlicherweise gibt es aktuell keine Möglichkeit mehr, Sicherungsscheine zu erteilen, nachdem die Versicherung den Vertrag am 15.01.2018 außerordentlich fristlos gekündigt hat. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie als Kunde unter die Reisesicherung fallen, auch wenn Ihnen kein Sicherungsschein übermittelt wurde. Kunden, deren Reisen leider nicht durchgeführt werden können, sind über den Reisesicherungsschein gem. § 651 k BGB abgesichert. Bitte wenden Sie sich für die Schadensregulierung an die
                                          R+V Allgemeine Versicherung AG
                                          Raiffeisenplatz 1
                                          65189 Wiesbaden
                                          Bitte geben Sie als Betreff die Versicherungsschein-Nummer xxx xxx xxx xx xx an und fügen Ihrem Schreiben folgende Unterlagen bei:
                                          -          Buchungsbestätigung Ihrer bei der Glückskäfer Reisen GmbH gebuchten Reise

                                          Vielleicht hilft das den Betroffen weiter.

                                          Geschrieben und editiert und erst noch falsch. 😞

                                          Sollte heißen......
                                          Vielleicht hilft das den Betroffenen weiter.

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