MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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Sofern Sie als Reiseteilnehmer vor Ort nochmals zur Zahlung bestimmter, bereits gebuchter Reiseleistungen (wie z.B. Hotelzimmer) aufgefordert werden, bezahlen Sie den entsprechenden angemessenen Betrag. Zur Geltendmachung bei der R+V Versicherung reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:
klick mich -
... weshalb auch die Taxirechnung der kunis eingereicht werden kann mit der Bitte um Erstattung.
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Aus dem Brief der Versicherung, den Haberling eingestellt hat, geht hervor, dass nur Pauschalreisen versichert sind, d.h. mindestens zwei gebündelte Einzelleistungen, also beispielsweise Flug und Hotel/Schiff. Wenn man also Flug und Schiff separat gebucht hat, bei MK nur das Schiff und bei einem anderen Unternehmen den Flug, wird nichts erstattet.
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Das birgt Zündstoff. Ich habe das nicht gewusst, habe wieder etwas gelernt. Ich befürchte, dass viele Geschädigte, die bei MK nur die Kreuzfahrt - aber nicht den Flug - gebucht haben, eine unangenehme Überraschung erleben werden.
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Ist mir auch sofort aufgefallen, und widerspricht meiner Ansicht nach dem geltenden Pauschalreiserecht.
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Man kann alle benötigten Unterlagen direkt per E-Mail an ruv@ruv schicken.
FG
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Seit wann soll eine Kreuzfahrt alleine plötzlich keine Pauschalreise mehr sein?
Birgt sie nicht alle typischen Merkmale einer Pauschalreise in sich, die da wären:- Transport (von Hafen zu Hafen zu Hafen zu Hafen und vlt. noch mehr)
- Unterkunft (also die Kabine auf dem Schiff)
- Verpflegung (und was für welche zum Teil)
- Bespaßung > sprich Unterhaltung/Shows/Entertainment usw. usw.
Da braucht es den Zusatz der Verbringung an den (Haupt-/oder Neben) Abfahrtsort nicht noch zusätzlich!
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Seit wann soll eine Kreuzfahrt alleine plötzlich keine Pauschalreise mehr sein?
Birgt sie nicht alle typischen Merkmale einer Pauschalreise in sich, die da wären:- Transport (von Hafen zu Hafen zu Hafen zu Hafen und vlt. noch mehr)
- Unterkunft (also die Kabine auf dem Schiff)
- Verpflegung (und was für welche zum Teil)
- Bespaßung > sprich Unterhaltung/Shows/Entertainment usw. usw.
Da braucht es den Zusatz der Verbringung an den (Haupt-/oder Neben) Abfahrtsort nicht noch zusätzlich!
Ich habe im Internet recherchiert und bin fündig geworden. Ginus hat recht. Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise, und zwar auch bei einer Eigenreise des Passagiers zum Schiff. Allein schon die Verpflegung und das Unterhaltungsprogramm auf dem Schiff stellt eine Bündelung von Einzelleistungen dar, die zu einer Qualifizierung als Pauschalreise führt.
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Soweit MK/Glückskäfer selber als Reiseveranstalter fungiert, könnt ihr euch das Excerpt aus dem zuvor schon sattsam beschriebenen herausholen.
Allerdings gibt es da dann noch eine weitere Gefahr für den/die Kunden. Ich weiß nicht ob ihr sie schon gewittert habt? Es geht natürlich auch dabei um die Reisepreissicherung (via Versicherung). -
Soweit MK/Glückskäfer selber als Reiseveranstalter fungiert, könnt ihr euch das Excerpt aus dem zuvor schon sattsam beschriebenen herausholen.
Allerdings gibt es da dann noch eine weitere Gefahr für den/die Kunden. Ich weiß nicht ob ihr sie schon gewittert habt? Es geht natürlich auch dabei um die Reisepreissicherung (via Versicherung).Nein. Ich habe nichts gewittert. Was für eine Gefahr meinst du?
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Nun, soweit MK nicht der Veranstalter ist, dann bleibt als Veranstalter eigentlich ja nur die Reederei / also MSC/NCL/RCI und wie sie alle heißen. Es gibt auch hier ggf. Ausnahmen, aber lassen wir das mal.
Für diesen Fall also, ich weiß nicht ob dieser derzeit für MK Kunden überhaupt zutrifft, aber ...
Gesetzt den Fall, MK ist nicht Veranstalter, hat - wie so viele der auf den Vorseiten schreibenden Kunden sagten/schrieben - die Gelder bereits komplett angenommen (weil inkassoberechtigt oder sonstwas), weil die Reise kurz bevorsteht, oder ggf. auch nur die 20/40 % Anzahlung, hat aber keinerlei Zahlung an die Reederei geleitet, was ist dann?????
Die Reederei ist ja nicht insolvent, also kein Versicherungsfall.
Andererseits sollen die dann Leistung bringen wenn niemand dafür zahlt? Und ich gehe mal davon aus, dass auch die betroffenen Reedereien schon mehr als genug Ärger mit denen hatten.
Also, kurzum, was ist dann?
Ich glaube ja, dass es hierzu auch schon zu Grundsatzurteilen kam, ist also der Fall z.B. wenn ein Reisevermittler insolvent wird, die Kundengelder aber nicht weiterleitete.
Was kann @vonSchmeling aus ihrem Wissens-Fundus möglicherweise dazu beitragen?
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Der Geschäftsbetrieb von Glückskäfer Reisen wird eingestellt.....klick
Auszug: Der Geschäftsbetrieb des Tourismusveranstalters Glückskäfer Reisen wird eingestellt. Das teilte der Rechtsanwalt Stephan Thiemann am Mittwochabend mit. Erst am Montag hatte ihn das Amtsgericht Charlottenburg vorläufig als Insolvenzverwalter bestimmt. „Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die betrieblichen Abläufe lassen keine Fortführung zu. Daher muss der Betrieb eingestellt werden“, erklärte Thiemann. Diese Entscheidung habe er am Mittwoch gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Berliner Unternehmens, Andrew John Britten, getroffen...... Nach Angaben des Insolvenzverwalters werden alle Reisen mit „sofortiger Wirkung“ abgesagt. Betroffen sind rund 7.400 Kunden des Reiseunternehmens und rund 3.500 Buchungsvorgänge
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Nun, soweit MK nicht der Veranstalter ist, dann bleibt als Veranstalter eigentlich ja nur die Reederei / also MSC/NCL/RCI und wie sie alle heißen. Es gibt auch hier ggf. Ausnahmen, aber lassen wir das mal.
Für diesen Fall also, ich weiß nicht ob dieser derzeit für MK Kunden überhaupt zutrifft, aber ...
Gesetzt den Fall, MK ist nicht Veranstalter, hat - wie so viele der auf den Vorseiten schreibenden Kunden sagten/schrieben - die Gelder bereits komplett angenommen (weil inkassoberechtigt oder sonstwas), weil die Reise kurz bevorsteht, oder ggf. auch nur die 20/40 % Anzahlung, hat aber keinerlei Zahlung an die Reederei geleitet, was ist dann?????
Die Reederei ist ja nicht insolvent, also kein Versicherungsfall.
Andererseits sollen die dann Leistung bringen wenn niemand dafür zahlt? Und ich gehe mal davon aus, dass auch die betroffenen Reedereien schon mehr als genug Ärger mit denen hatten.
Also, kurzum, was ist dann?
Ich glaube ja, dass es hierzu auch schon zu Grundsatzurteilen kam, ist also der Fall z.B. wenn ein Reisevermittler insolvent wird, die Kundengelder aber nicht weiterleitete.
Was kann @vonSchmeling aus ihrem Wissens-Fundus möglicherweise dazu beitragen?
Also ich bin fassungslos und wütend zugleich.
Unsere Reise sollte am 05.02.18 nach Singapur gehen und am 08.02. die Einschiffung auf die Mariner of the Seas. ( Asienkreuzfahrt ) Es Lief alles problemlos.
Wir haben uns auch online im Schiff registriert und auch schon Ausflüge gebucht.
Ich weiß jetzt wirklich nicht wie ich vorgehen soll.
Vielleicht könnte ich den Restbetrag den ich erst vor kurzem eingezahlt habe noch zurückfordern. (Rücklastschrift)
Kann mir bitte jemand helfen wie ich vorgehen kann trotz Insolvenz.
LLg -
Der Geschäftsbetrieb von Glückskäfer Reisen wird eingestellt.....klick
Auszug: Der Geschäftsbetrieb des Tourismusveranstalters Glückskäfer Reisen wird eingestellt. Das teilte der Rechtsanwalt Stephan Thiemann am Mittwochabend mit. Erst am Montag hatte ihn das Amtsgericht Charlottenburg vorläufig als Insolvenzverwalter bestimmt. „Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die betrieblichen Abläufe lassen keine Fortführung zu. Daher muss der Betrieb eingestellt werden“, erklärte Thiemann. Diese Entscheidung habe er am Mittwoch gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Berliner Unternehmens, Andrew John Britten, getroffen...... Nach Angaben des Insolvenzverwalters werden alle Reisen mit „sofortiger Wirkung“ abgesagt. Betroffen sind rund 7.400 Kunden des Reiseunternehmens und rund 3.500 Buchungsvorgänge
@ahotep sagte:
Der Geschäftsbetrieb von Glückskäfer Reisen wird eingestellt.....klick
Betroffen sind rund 7.400 Kunden des Reiseunternehmens und rund 3.500 Buchungsvorgänge
Das bedeutet, das tatsächlich manche Kunden dreifach geschädigt sind ???
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Ginus, mal ganz dumm gefragt, ich bin nicht vom Fach, aber wäre es nicht eine gute Idee, wenn die Geschädigten mal nachsehen würden, wer im Sicherungsschein als Reiseveranstalter angegeben wurde? MK/Glückskäferreisen oder MSC/NCL etc? Wenn im Sicherungsschein MK als Reiseveranstalter genannt ist, müssten die Betroffenenen doch auf der sicheren Seite sein und auf den Schutz der Versicherung hoffen dürfen.
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@jlechtenboehmer
Oder es gibt einfach Reisen mit mehr als einem Reisenden...