MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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Ginus, mal ganz dumm gefragt, ich bin nicht vom Fach, aber wäre es nicht eine gute Idee, wenn die Geschädigten mal nachsehen würden, wer im Sicherungsschein als Reiseveranstalter angegeben wurde? MK/Glückskäferreisen oder MSC/NCL etc? Wenn im Sicherungsschein MK als Reiseveranstalter genannt ist, müssten die Betroffenenen doch auf der sicheren Seite sein und auf den Schutz der Versicherung hoffen dürfen.
@zabriskiepoint sagte:
Ginus, mal ganz dumm gefragt, ich bin nicht vom Fach, aber wäre es nicht eine gute Idee, wenn die Geschädigten mal nachsehen würden, wer im Sicherungsschein als Reiseveranstalter angegeben wurde? MK/Glückskäferreisen oder MSC/NCL etc? Wenn im Sicherungsschein MK als Reiseveranstalter genannt ist, müssten die Betroffenenen doch auf der sicheren Seite sein und auf den Schutz der Versicherung hoffen dürfen.
Versicherungsnehmer lt. Sicherungsschein ist die Glückskäfer Reisen GmbH !
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@jlechtenboehmer
Oder es gibt einfach Reisen mit mehr als einem Reisenden...
@ burton_
Unwahrscheinlich, dass Mitreisende als „Kunde“ ausgewiesen werden. Kunde ist der Rechnungsempfänger.
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@ginus
Ich verstehe nicht ganz was du meinst?
Natürlich sind die Kundengelder zumindestens zum Teil nicht an die Leistungserbringer weitergegeben worden, das spielt aber für den Pauschalreisekunden keine Rolle - mal abgesehen davon, dass die gebuchten und bezahlten Reisen nun nicht mehr durchgeführt werden. Die Auslagen dieser Kunden werden vom Versicherer ausgeglichen, die Leistungserbringer (sofern sie noch nicht bezahlte Leistungen erbracht haben) sind wiederum Gläubiger des Mistkäfers und müssen sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die Gläubigerliste eintragen lassen. Die Endkunden werden davon nicht berührt. Verträge zwischen den Leistungserbringern und den Endkunden wurden nicht geschlossen.
Betroffen sind alle Reisen, die entweder im mistkäfereigenen oder aber in anderen Reisebüros vertraglich vereinbart wurden mit dem Veranstalter Glückskäfer Reisen.
Was mich irritiert hatte war der Ausschluss von Nur-Hotel Buchungen aus der Bezugsberechtigung gegen die R&V Versicherung. Kreuzfahrten sind selbstverständlich Pauschalreisen und abgesichert. Aber womöglich gibt es solche ja gar nicht ...@jlechtenboehmer
Ganz unzweifelhaft sind alle Reisenden Kunden (im Sinne der Aufzählung), nicht nur die Rechnungsempfänger ...
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Für jene, die Satisfaktion forderten:
Die Brandenburger Polizei ermittelt wegen Betrugs. -
Ginus, mal ganz dumm gefragt, ich bin nicht vom Fach, aber wäre es nicht eine gute Idee, wenn die Geschädigten mal nachsehen würden, wer im Sicherungsschein als Reiseveranstalter angegeben wurde? MK/Glückskäferreisen oder MSC/NCL etc? Wenn im Sicherungsschein MK als Reiseveranstalter genannt ist, müssten die Betroffenenen doch auf der sicheren Seite sein und auf den Schutz der Versicherung hoffen dürfen.
@zabriskiepoint sagte:
Ginus, mal ganz dumm gefragt, ich bin nicht vom Fach, aber wäre es nicht eine gute Idee, wenn die Geschädigten mal nachsehen würden, wer im Sicherungsschein als Reiseveranstalter angegeben wurde? MK/Glückskäferreisen oder MSC/NCL etc? Wenn im Sicherungsschein MK als Reiseveranstalter genannt ist, müssten die Betroffenenen doch auf der sicheren Seite sein und auf den Schutz der Versicherung hoffen dürfen.
Hast du richtig verstanden. Genauso hatte ich es gemeint. Wer also Kunde von **Reiseveranstalte**r MK/Glückskäfer ist, hat ja seine weitere Vorgehensweise gezeigt bekommen. Wenn er auch u.U., noch sehr lange auf sein Geld warten muss.
Zweifelsohne sehr ärgerlich die ganze Geschichte, und auch für mich schwer nachvollziehbar .... -
@zabriskiepoint sagte:
Ginus, mal ganz dumm gefragt, ich bin nicht vom Fach, aber wäre es nicht eine gute Idee, wenn die Geschädigten mal nachsehen würden, wer im Sicherungsschein als Reiseveranstalter angegeben wurde? MK/Glückskäferreisen oder MSC/NCL etc? Wenn im Sicherungsschein MK als Reiseveranstalter genannt ist, müssten die Betroffenenen doch auf der sicheren Seite sein und auf den Schutz der Versicherung hoffen dürfen.
Versicherungsnehmer lt. Sicherungsschein ist die Glückskäfer Reisen GmbH !
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@von Schmeling
was ich meine - und ich spreche im Moment nur von der Sparte Kreuzfahrt/Mein Kapitän - ist :
(die Polen-Kurreisen und in dieser Richtung interessieren mich eher nicht so)MK bot - also zumindest in der Zeit als ich auch ab und an MK durchstöberte - auch reine Kreuzfahrtleistungen mit z.B. eigener Anreise durch den Kunden an, genau die gleiche Leistung wie z,B. die Reederei / ganz ohne MK Zusätze.
Beim probebuchen und Klicken auf Veranstalter AGB war dann eben nicht MK sondern die jeweilige Reederei (MSC/NCL/COSTA/RCI und wie sie alle heißen) als RV angegeben. Teilweise war es auch diffus und nicht klar erkenntlich ganz zu Anfang als ich die Käferseite entdeckte. Und ich kenne den Käfer online schon gaaaaanz lange (nahe 3 Jahre- das ist viel verglichen mit seiner Lebenszeit). Das hatte sich dann gebessert, der RV war dann schon ersichtlich, und war wohl im überwiegenden Teil auch MK.Also ich spreche für den Fall: KF ganz ohne Zusatzleistungen, bei dem MK nicht der RV, sondern nur Vermittler sein soll.
Der Kunde hat zwar möglicherweise einen Sicherungsschein von - setzen wir mal den Fall - RV MSC, aber die sind ja nicht insolvent. Wenn dann also MK die dafür vom Kunden vereinnahmten Gelder nicht weiterleitet, weil die woanders vlt. dringender gebraucht werden???? Da wird doch die Begeisterung von MSC/NCL und Konsorten wahre Wellen schlagen und sie werden sich drängen, Kunden zu befördern und zu füttern wo keine Gelder dazu eingehen????Und genau hier setzt meine Frage an dich an; da gibt es doch meines Wissens Urteile (ob BGH weiß ich nicht) die hinsichtlich - sagen wir mal vermutlich veruntreuten Kundengeldern Recht sprechen. Immer vorausgesetzt der Vermittler hatte überhaupt das Inkassorecht für den RV auszuüben.
PS: MK hatte aber eher nicht Costa im Portfolio, war den Käfern wohl vom Grundpeis her zu billig (MSC hatten sie aber imho reichlich) Nein der Rest hauptsächlich keine Billigheimer, eher NCL, ja auch schon X, Azamara, HAL dort gesichtet.
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@ginus
Das wäre fatal, das Vorliegen einer solchen Konstellation halte ich aber für sehr sehr unwahrscheinlich. Allein schon eine Inkassoberechtigung des Vermittlers, als der mk dann ja aufgetreten wäre.
Veruntreuung von Kundengeldern ist ein Betrug, also ein Straftatbestand. Selbstverständlich würde das entsprechend geahndet! -
Halli hallo,
meine Eltern befinden sich gerade auf Kreuzfahrt und hatten heute früh einen Zettel an ihrer Zimmertür mit der Information, dass MeinKapitän/Glückskäfer Reisen Insolvenz angemeldet hat.
Nun haben sie natürlich Angst, dass sie am Montag (da soll eigentlich ihr Rückflug gehen) nicht nach Hause kommen.
Weiß jemand wie in diesem Falle die Sachlage ist? Werden die Reisenden, die bereits unterwegs sind, noch ohne Probleme nach Hause geflogen oder müssen Sie jetzt neu buchen?
Gebucht haben sie als Pauschalreise. Also Flug+Schiff+2 Tage Unterkunft nach Abgang vom Schiff.
Viele Grüße
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Vielleicht haben manche kein Internet oder kennen sich damit nicht aus
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Auf der Webseite von Touristik-aktuell, auf die Armin oben hingewiesen hat, wird angedeutet, dass MK möglicherweise gar nicht existierende Reisen verkauft hat. Viele Kunden haben auch angegeben, keinen Sicherungsschein von MK erhalten zu haben.
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Im Interesse der Betroffenen bleibt nur zu hoffen daß der RV auch wirklich die Insolvenzversicherungen (Reisepreissicherungsschein) abgeschlossen (und auch bezahlt!) hat. Meines Wissens nach sichert der Reisepreissicherungsschein die Kundengelder auch nur -wie gesagt- bei Insolvenz ab und nicht bei Betrug.
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Im Interesse der Betroffenen bleibt nur zu hoffen daß der RV auch wirklich die Insolvenzversicherungen (Reisepreissicherungsschein) abgeschlossen (und auch bezahlt!) hat. Meines Wissens nach sichert der Reisepreissicherungsschein die Kundengelder auch nur -wie gesagt- bei Insolvenz ab und nicht bei Betrug.
@armin sagte:
Im Interesse der Betroffenen bleibt nur zu hoffen daß der RV auch wirklich die Insolvenzversicherungen (Reisepreissicherungsschein) abgeschlossen (und auch bezahlt!) hat. Meines Wissens nach sichert ein Reisepreissicherungsschein die Kundengelder grundsätzlich auch nur -wie gesagt- bei Insolvenz ab und nicht bei Betrug.
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Kunden, deren Reisen nicht stattfinden, sind über den Reisesicherungsschein abgesichert. Zuständig ist die R+V, die unter 06 11 / 5 33 58 59 ebenfalls eine Hotline eingerichtet hat.
klicken und lesen! -
Wie gesagt, der Sicherungsschein ist ein Dokument. Dr.Thiemann hat bestätigt, dass die Kundengelder versichert sind.
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Vielleicht haben manche kein Internet oder kennen sich damit nicht aus
@melissawieland sagte:
Vielleicht haben manche kein Internet oder kennen sich damit nicht aus
Aber alle die hier mitlesen schon ....
Allen anderen helfen Infos die hier gegeben werden in der Tat nicht weiter. -
..hoffen wir für alle Betroffenen das Beste, meine Erfahrung in einem anderen Fall und einem anderen Versicherungsunternehmen, wo ich selbst von einer RV-Insolvenz betroffen war, war sehr positiv..es wurde schnell und unbürokratisch reguliert, sogar kurzfrisig, obwohl das Geld mir erst im Folgejahr zugestanden hätte.